Marina Schuster (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marina Schuster
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Doktorandin
Wahlkreis
Roth
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Der Bund sieht die Höhe der Beteiligung durch das Erreichen der Sperrminorität sowie durch die Notwendigkeit, das neu entstehende Geldhaus liquide und somit angeblich auch die Mittelstandsfinanzierung aufrecht zu erhalten. Ich teile Ihre Sorge, dass der Eingriff der Regierung nicht gerechtfertigt ist. Im Prinzip ist die heutige Situation dem Umstand geschuldet, dass die Allianz 2001 eine falsche unternehmerische Entscheidung getroffen hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bundeswehreinsatz im Kongo
01.01.2007
Von:

Hallo Marina!

Ich erlaube mir aufgrund Deines Alters und unserer gemeinsamen Vergangenheit als bayerische Julis das Du zu benutzen.
Mich würde als Mitglied der FDP und Bundeswehr-Offizier interessieren, warum Du für den Kongo-Einsatz gestimmt hast, wie die Fraktion auf Deine abweichende Meinung reagiert hat und wie Du den abgeschlossenen Einsatz im Rückblick bewertest.

Mit liberalen Grüßen,
Antwort von Marina Schuster
9Empfehlungen
04.01.2007
Marina Schuster
Hallo ,

vielen Dank für Deine Nachricht und Deine Frage.
Da wir in Deutschland glücklicherweise eine Parlamentsarmee haben, ist die Entscheidung über eine Entsendung der deutschen Streitkräfte ins Ausland immer eine persönliche Gewissensentscheidung. Mein Abstimmungsverhalten wurde deswegen selbstverständlich in der Fraktion akzeptiert. Es war keine einfache Entscheidung – ich glaube, für keinen Abgeordneten - und man muß die Argumente dafür und dagegen sorgfältig abwägen- wobei man je nach Gewichtung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Ich habe mich letztendlich für die Zustimmung entschieden, weil ich der Meinung bin, dass es uns – ganz global gesprochen - nicht egal sein kann und darf, was in Afrika geschieht und ich konkret die Chance gesehen habe, die Menschen in der DR Kongo auf dem Weg zur Demokratie zu unterstützen. Die Verantwortung für Afrika (nicht nur im Rahmen der ESVP, sondern grundsätzlich, auch unter dem Blickwinkel des AA, des BMZ, des BMWi und BMVg) muß im Rahmen der doppelten deutschen Präsidentschaft einen höheren Stellenwert einnehmen. Bevor ich hier aber noch zu lange schreibe – denn das würde länger werden – mein Angebot: ruf mich doch einfach im Wahlkreis-Büro an.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.10.2007
Von:

Grüß Gott Frau Schuster,

mich interessiert Ihre Einstellung zum Einsatz von BGS Freiwilligen / jetzt Bundespolizei im Umfeld des Einsatzes der Bundeswehr z.B. in Afghanistan. Es kann doch nicht sein, daß Polizeivollzugsbeamte des Bundes die für die " Innere " Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lt.Grundgesetz zuständig sind zunehmend im Umfeld militärischer Einsätze der Bundeswehr eingesetzt werden,im Gegensatz dazu Herr Schäuble dringlich das Grundgesetz vergewaltigen will um die Bundeswehr gegen die eigene deutsche Bevölkerung einsetzen zu können. Als ehemaliger Freiwilliger des BGS würde ich mich in einer solchen Situation nicht als Werkzeug militärischer Einsätze im Ausland " zweckentfremden " lassen, und den Dienst lt. meinem Amtseid verweigern. Wie stehen Sie persönlich zu dieser Fragestellung?

G.
3.GSG I 3 Fulda
ehemaliges Mitglied
der Wachhundertschaft
Bonn a.Rh.
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
11.03.2008
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

deutsche Polizeibeamte aus Bund und Ländern nehmen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland wie z.B. UN-Resolutionen an verschiedenen Auslandsmissionen teil. Ich verweise zu einzelnen Polizeieinsätzen im Ausland, an denen deutsche Polizeikräfte aus Bund und Ländern beteiligt sind, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Polizeiausbildung und -aufbau durch deutsche Polizisten im Ausland", die Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags abrufen können.

Der Einsatz deutscher Polizeibeamter im Ausland widerspricht nicht dem Grundgesetz. Während der militärische oder gar polizeiliche Einsatz der Bundeswehr im Innern nach der Verfassung verboten ist, gibt es keine verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen einen Einsatz deutscher Polizeikräfte im Ausland. Deutsche Polizistinnen und Polizisten werden im Ausland auch nicht in militärische Einsätze geführt, sondern leisten polizeiliche Aufgaben im Rahmen internationaler Friedensmissionen wie z.B. zur Polizeiausbildung in Afghanistan.

Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte können im Rahmen von Auslandsmissionen nur eingesetzt werden, wenn sie sich hierfür freiwillig gemeldet haben. Die FDP-Bundestagsfraktion will an dem Erfordernis der Freiwilligkeit auch weiterhin festhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass die internationalen Polizeimissionen zur Verbesserung der Sicherheitslage auch in Deutschland beitragen. So ist aus Sicht der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag der Einsatz der Bundespolizei und der Länderpolizeien in Afghanistan unabdingbarer Bestandteil einer umfassenden Strategie zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss jedoch bei steigenden personellen Anforderungen an die deutschen Kontingente für die Auslandsarbeit der Polizei dafür Sorge getragen werden, dass im Inland immer noch ausreichend Personal zur Verfügung steht, um polizeiliche Aufgaben effizient wahrzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Gesundheit
07.10.2007
Von:

Grüß Gott Frau Schuster,

in Verbindung mit dem stetigen nächtlichen Einsatz amerikanischer Hubschrauber im Großraum Mittelfranken, besonders im Raum Ansbach, interessieren sich traktierte Bürger für Ihre dezidierte Enstellung hierzu. Die Frage lautet konkret finden Sie es gut, wenn trotz Ankündigung, in den auch Gemeindeblättern , amerikanische Hubschrauberpiloten gezwungen werden weit über 22:00 Uhr hinaus Tiefflüge direkt auf Ansiedlungen zu üben. Besonders für kleine Kinder, ältere Menschen ist dieses menschenverachtende Verhalten eine große Pein.Es läßt sich ja trefflich darüber streiten inwieweit amerikanische Piloten gerade in Mittelfranken für ihre auch in der amerikanischen Öffentlichkeit zunehmend umstrittenen Einsätze im Irak üben müssen !!!! freundliche Grüße

G.
Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
06.03.2008
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage und der verständliche Unmut über die Situation berühren die rechtliche Regelung über die Stationierung US-amerikanischer Streitkräfte in der Bundesrepublik.

Deren Aufenthalt basiert im Wesentlichen auf dem NATO-Truppenstatut (NTS) vom 19. Juni 1951 und dem ergänzenden NTS-Zusatzabkommen (NTS-ZA) vom 3. August 1959 in der Fassung vom 18. März 1993. Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet gemäß Artikel 48 Abs. 2 NTS- Zusatzabkommen (NTS-ZA) die Überlassung der Liegenschaften für die Dauer des militärischen Bedarfs. Dieser Bedarf wird jedoch dann im Einzelnen von den stationierten Streitkräften definiert.

Was die genaue Regelungen für die Flughöhe angeht ergibt sich folgendes Bild: Die flugbetrieblichen Regelungen für Flüge mit militärischen Hubschraubern sind im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (MILAIP) festgeschrieben und in gleichem Maße für die Bundeswehr und für die in Deutschland stationierten Streitkräfte der USA verbindlich. Sie unterscheiden sich von den Regeln für Flüge mit zivilen Hub- schraubern gemäß Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP). Die Mindestflughöhe für Überlandflüge nach Sichtflugregeln beträgt nach § 6 Abs. 3 der Luftverkehrsordnung generell 600 Meter (2 000 Fuß) über Grund. Nach Absatz 6 gilt diese Vorgabe nicht für militärisch erforderliche Tiefflüge.

Die Mindestflughöhe für Flüge mit militärischen Hubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland beträgt grundsätzlich 500 Fuß über Grund, über Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern 1 000 Fuß über Grund. Sofern ein spezifischer Tiefflugauftrag erteilt wurde, ist sogar eine Mindestflughöhe von 100 Fuß über Grund zulässig. Darüber hinaus sind in dafür eingerichteten Hubschrauberflugkoordinierungsgebieten Geländefolgeflüge über unbewohntem Gelände unter 100 Fuß über Grund zulässig. Die Bundesregierung sagt, dass sie sich zu ihren Kenntnissen über den Übungsflugbetrieb der in Ansbach stationierten US-Streitkräfte nur in den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages äußert, da diese Informationen der Vertraulichkeit unterliegen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich auch noch einmal direkt an die Stadt oder den Landkreis wenden, damit dieser ein offizielles Schreiben an die Bundesregierung verfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Verlängerung Libanon-Einsatz
28.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

warum haben Sie sich bei der Abstimmung zum Libanon-Einsatz enthalten. Gibt es nicht gute Gründe, für die Sicherheit der israelisch-libanesischen Grenze einzustehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marina Schuster
2Empfehlungen
30.10.2007
Marina Schuster
Guten Tag ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abstimmung über den Libanon-Einsatz.

Die FDP-Bundestagsfraktion blieb insgesamt mehrheitlich bei ihrer ablehnenden Haltung. Ich persönlich habe mich aus folgenden Gründen enthalten: Ich sehe zwar die Kritik und teile sie auch, allerdings sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Alternative zu dem Einsatz. Der Einsatz der Maritime Task Force hat dazu beigetragen, die Seeblockade Israels aufzuheben und den Waffenstillstand zu stabilisieren. Damit ist das Konfliktpotential deutlich entschärft worden. Allerdings kann das auch nur ein Teil der Lösung sein, der andere muss den politischen Dialog stärker in den Vordergrund rücken als bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Verlängerung Libanon-Einsatz
01.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wenn Sie jedoch der Ansicht sind, dass der Einsatz wichtig und richtig ist, wäre es dann nicht ein Zeichen von politischer Stärke gewesen, diesem auch eine Ja-Stimme zu geben? Oder wurde durch die Fraktionsführung Druck auf Sie ausgeübt, damit ja keine Stimme an die Regierung geht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marina Schuster
4Empfehlungen
09.11.2007
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

gerne erläutere ich Ihnen meine Entscheidung über den Libanon-Einsatz noch einmal genauer. In meiner Antwort hatte ich ja bereits erwähnt, dass es nach wie vor Kritikpunkte an dem gesamten Einsatz gibt. Sie finden den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion dazu auch unter www.fdp-fraktion.de. Ich möchte davon zwei hervorheben:

Der Waffenschmuggel über die Landgrenze geht nach wie vor offenbar weiter. Der Bericht des unabhängigen Expertenteams zur Einschätzung der Überwachung der libanesischen Grenze (LIBAT), den der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 26. Juni 2007 veröffentlicht hat kommt zu dem Ergebnis, "dass der gegenwärtige Stand der Grenzsicherheit nicht ausreicht, um Schmuggel, insbesondere Waffenschmuggel, auch nur ansatzweise zu verhindern". Ein derartiger Zustand ist nicht akzeptabel, da er die anerkennenswerten und auch erfolgreichen Bemühungen zur Krisenentschärfung der UNIFIL-Soldaten zu See konterkariert.

In voller Anerkennung der Bemühungen von UNIFIL und der libanesischen Regierung darf nicht verkannt werden, dass in den vergangenen zwölf Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Ergänzung oder sogar Aufstockung des Waffenarsenals der Hisbollah stattgefunden hat. Es ist zwar die Waffenruhe eingehalten worden, von einem Schritt in Richtung langfristiger Lösung des Libanonkonflikts kann aber noch nicht gesprochen werden. Es fehlt an der POLITISCHEN Flankierung und politischen Perspektiven.

Diese Kritik teile ich. Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz ihrem Gewissen verpflichtet. Einen Fraktionszwang gibt es in der daher FDP nicht. Das können Sie daran sehen, da ich auch schon anders gestimmt habe als die Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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