Marina Schuster (FDP)

Angaben zur Person
Marina Schuster
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Doktorandin
Wahlkreis
Roth
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Bayern
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
12.02.2009
Von:
von

Geehrte Frau Schuster,

am 29.01.2009 fragte Sie Herr Kunz: "Warum können Banken, die Bürgschaften und Gelder aus dem sogenannten Rettungsschirm beziehen, weiterhin Prämien, Dividenden und jetzt auch noch Parteispenden finanzieren?"

Warum beantworten Sie diese Frage nicht konkret? In dieser Frage ging es nicht um das Konjunkturpaket II, sondern primär um die Prämien und Dividenden der "notleidenden" Banken, die mit Hilfe von Steuergeldern finanziert werden.

Mit freundlichem Gruss

von
Antwort von Marina Schuster
3Empfehlungen
19.02.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr von ,

bezüglich Parteispenden gibt es eine klare Regelung: Unternehmen mit einer Staatsbeteiligung von mehr als 25 Prozent ist es dem Parteiengesetz nach verboten ist, an politische Parteien zu spenden (ParteiG § 25 Abs. 2 Nr. 5).

Bei Rekapitalisierung und Risikoübernahme sieht der SoFFin als Auflage die Begrenzung von Vergütungen für Manager und Beschäftigte vor. Im Falle der Inanspruchnahme staatlicher Maßnahmen gibt es konkret u.a. diese Vorschriften, die ich Ihnen hier auszugsweise aufliste:
"[.]
2. Die Gesamtvergütung ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen.
3. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind nicht gestattet.
4. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist." (Mehr dazu unter www.soffin.de )

Im Rahmen dieser Regeln werden also Bonuszahlungen und Abfindungen im Regelfall ausgesetzt. Dies trifft natürlich nicht auf die Unternehmen zu, die nicht den Rettungsschirm in Anspruch nehmen.

Sicherlich wird Sie interessieren, was mein Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele am 16.02.09 im Handelsblatt geäußert hat. Er sagte mit Blick auf Boni-Forderungen von Mitarbeitern der Investmentbank Dresdner Kleinwort, eine Tochtergesellschaft der Commerzbank (diese nimmt den SoFFin in Anspruch): "Es kann nicht sein, dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben, Zusatzvergütungen ausschütten, die faktisch vom Steuerzahler bezahlt werden." Daher müsse beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz nachgesteuert werden. "Es ist ja so, dass der Staat den Banken hilft, damit der Finanzmarkt nicht zusammenbricht, und nicht, um die einzelne Bank zu retten", betonte Thiele. Sie sehen, dass wir die Ihre Bedenken und auch die von Herrn Kunz nachvollziehen können und hier politisch aktiv sind.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Frage zum Thema Finanzen
12.02.2009
Von:

Werte Frau Schuster,

die Krise kam und die Bundesregierung konnte nicht entsprechend reagieren, weil sie schon im Bundeshaushalt 2006 288,212 Milliarden an Tilgung zahlen musste, weiterhin 64, 980 Milliarden an Zinsen. Dazu kamen die Personalausgaben von 547, 554 Milliarden. Warum werden nicht endlich 500000 Stellen beim Staat abgebaut, damit der Bürger wieder etwas Geld zum Ausgeben hat?
Warum wird nicht auf die 315 Abgeordneten, die von den Parteien bestimmt werden, in Zukunft verzichtet?
Der Bürger muss unverschuldet den Gürtel enger schnallen, hier könnten die Abgeordneten mit gutem Beispiel voran gehen. Warum tun sie es nicht?
Mit freundlichem Gruß

E.
Antwort von Marina Schuster
18Empfehlungen
19.02.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

die FDP-Bundestagsfraktion sieht die zunehmende Staatsverschuldung sehr kritisch. Wie Sie sicherlich verfolgt haben, hat Dr. Guido Westerwelle dies auch am Freitag (12.02.09) in der Plenarrede zur Abstimmung über den von der Großen Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland noch einmal ganz deutlich zum Ausdruck gebracht: Die FDP sieht den Schlüssel zur Bewältigung der Krise darin, dass der Bürger, wie Sie schon sagen, Geld zum Ausgeben hat. Darum setzen wir uns bereits seit Jahren für ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuersystem ein. Dies betonen wir seit Wochen im Zuge der Diskussionen um das fehlgeleitete Konjunkturpaket. (Hier verweise ich auf die anderen Antworten von mir dazu. Mehr gibt es auch unter www.fdp-fraktion.de.)

Der Bundeshaushalt wird rein formell durch das Konjunkturpaket II nicht mit dem vollen Betrag belastet, da große Teile (18,7 Mrd. € und damit rund 50% der vom Bund zu finanzierenden Maßnahmen des Konjunkturpakets) der Kreditaufnahme aus dem Bundeshaushalt in ein Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" verschoben werden. Gegen diese Auslagerung sprechen wir von FDP-Bundestagsfraktion vehement aus, da es das hohe Ausmaß der Neuverschuldung verschleiert, das die kommenden Generationen belasten wird. Der haushaltspolitischer Sprecher unserer Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, kritisiert dies zu recht als Schattenhaushalt, der gegen die Regeln der ordnungsgemäßen Haushaltsführung verstößt. Die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit werden auf diesem Wege unterlaufen.

Diese Problematik schlägt sich nur zu deutlich im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2009 nieder: er bildet mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. € nicht die tatsächliche Verschuldungssituation des Bundes ab. Die Bundesregierung selbst geht in ihrer Kabinettsvorlage von einer Neuverschuldung des Bundes von 45 bis 50 Mrd. € im Jahr 2009 aus. Dabei sind jedoch weder das Sondervermögen "Finanzmarktstabilisierungsfonds" mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € noch das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 21 Mrd. € Bestandteile des Nachtrags und damit des Bundeshaushalts. Damit wird die eigentliche Haushaltssituation des Bundes verschleiert.

Sie plädieren dafür, auf die 315 Abgeordneten, die ihr Mandat über die Landesliste erhalten haben, zu verzichten. Dies sind die Abgeordneten, die über die Zweitstimme der Wählerinnen und Wähler einen Sitz im Bundestag erhalten, weil ein proportionaler Stimmenanteil auf ihre Partei entfallen ist. (Es ist ja nicht so, dass eine Partei diese direkt entsendet, sondern der Wähler entscheidet, wie hoch das Ergebnis ist und wer damit in den Bundestag kommt.) Dieser Vorschlag wundert mich sehr. Ihr Vorschlag würde nämlich bedeuten, dass es nur noch Direktkandidaten gibt – dies ergäbe für schwarz-rot 292 Sitze, für die LINKE drei, für die Grünen einen und für die FDP keinen. Wie ich Ihrer Kritik an der Regierung entnehmen kann, wäre dies wohl kaum in Ihrem Sinne. Sollen etwa die vier Abgeordneten der Linkspartei und Bündnis 90/die Grünen die kompletten Regierungsfraktionen alleine kontrollieren? Das ist wohl kaum demokratieförderlich und kann auch nicht Ihrem Interesse entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Frage zum Thema Gesundheit
16.02.2009
Von:

Wie steht Ihre Partei dazu , daß in Deutschland Medizinische -Versorgungs-Zentren nach DDR Vorbild ab 2010 der neue Ansprechpartner bei Krankheiten sind. Und nicht mehr der Facharzt meiner Wahl?
Antwort von Marina Schuster
5Empfehlungen
25.02.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

ich setze auf die Freiberuflichkeit als Garant für eine gute, flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum, die Hausärzte wie Fachärzte gleichermaßen braucht, nicht auf MVZs. Im Koalitionsvertrag der bayerischen CSU/FDP-Regierung steht auf S. 45 im Wortlaut: "Einheitskassen und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren, die nicht von Ärzten getragen werden, werden abgelehnt."

Die Versorgung durch einen Hausarzt als vertrauten Partner, der auch persönliche Betreuung und in kritischen Lebensphasen Begleitung anbieten kann, ist eine wichtige Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Genau dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist uns sehr wichtig. In der Freiberuflichkeit sehen wir das wesentliche Element für eine gute Gesundheitsversorgung. Die freie Arztwahl muss eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Politik der Gesundheitsministerin bringt dieses System ins Wanken. Die FDP-Fraktionen im Bundestag und im bayerischen Landtag fordern deshalb eine Reform der Honorarreform und die Rücknahme des Gesundheitsfonds. Honorarreform und Gesundheitsform sind nur zwei Auswüchse der Politik der Großen Koalition. Ich teile Ihre Ansicht, dass das deutsche Krankenversicherungssystem durch die letzten "Reformen" der schwarz-roten Bundesregierung deutlich in Richtung eines zentralistischen, staatsgesteuerten Einheitskassensystems verschoben wurde.

Was die Verluste von Arztpraxen betrifft: hier verweise ich zur Ergänzung auf unsere Anfrage Drs.-Nr. 16/11788 und die Antwort der Staatssekretärin mit der Drs.-Nr. 16/11937. Sie finden diese unter www.bundestag.de ich könnte, wenn Sie möchten, Ihnen diese auch mailen.

Mit freundlichen Grüßen in meine Heimatstadt,

Marina Schuster
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Frage zum Thema Internationales
11.03.2009
Von:

Ich darf Sie daran erinnern dass Sie meine Fragen vom 11.01.2009 nach nunmehr 2 Monaten immer noch nicht beantwortet haben, was vollkommen unverständlich ist. Wieso beantworten Sie diese simplen Fragen nicht? Oder müssen Sie sich die Antworten erst vom U.S. Außenministerium genehmigen lassen?
Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
24.03.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

die Mail vom 11.01. ist beantwortet. Ihre Unterstellungen weise ich scharf zurück.

Desweiteren möchte ich Sie hiermit höflich an den Moderations-Codex von abgeordnetenwatch erinnern, da ich erfahren musste, dass wohl einzelne Fragen von Ihnen an einen Kollegen leider dem Moderations-Codex von abgeordnetenwatch widersprachen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
11.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

der kleine Mann verliert - die FDP kassiert!

Diese Überschrift zur Finanzkrise wurde von Herrn Solms provoziert. Dieser war per Mail von mir gefragt worden:

Wird die FDP von unter dem Rettungsschirm stehenden Banken Großspenden von jeweils 100.000 Euro annehmen?

Antwort: Als Schatzmeister der FDP kann ich Ihnen versichern,
daß die FDP sich strikt an § 25 Parteiengesetz hält(Spendenverbot bei Unternehmen mit mehr als 25 % Staatsbeteiligung).
Die Antwort bedeutet: Spendenannahme bei Spenden von Banken mit nicht mehr als 25 % Staatsbeteiligung!

Sind Großspenden für die FDP kein Hinweis darauf, daß eine Kapitalhilfe zu hoch war? Will die FDP von diesem Steuergeldmißbrauch profitieren?

Die klare Zweckbestimmung in den Soffin-Regelungen steht im Widerspruch zu den erwähnten Großspenden. Interessiert dies weder die FDP noch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt?

Sind auch Sie dafür, daß die FDP die erwähnten Großspenden annimmt?
Denken Sie bei dieser Frage auch an die Leute, die durch die Finanzkrise schwer geschädigt werden?

Unabhängig von der Rechtslage verhalten sich Parteien bei
der Annahme von Spenden dieser Art in höchstem Maße unanständig. Etwas Hoffnung gibt mir die Stellungnahme von Frau Dr. Hendricks vom 5.3.09 in Abgeordnetenwatch: Die SPD
wird solche Spenden nicht annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
04.05.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin nicht Mitglied des Bundesvorstands der FDP. Für Fragen zur Spendenpraxis ist der Schatzmeister der FDP, Dr. Hermann Otto Solms, zuständig. Ich habe diesen bereits über Ihre erneute Anfrage informiert. Er wird Ihnen sicher selbst gerne nochmal ausführlich dazu antworten.
Ich versichere Ihnen: selbstverständlich werden wir uns gesetzeskonform verhalten.

Ich möchte an dieser Stelle dennoch an eines erinnern: es war die schwarz-rote Bundesregierung, die über 20 Steuererhöhungen beschlossen hat, u.a. die größte Steuererhöhung der Bundesgeschichte. Die FDP hat in der Diskussion um das Konjunkturpaket immer deutlich gemacht, dass eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen das beste Konjunkturprogramm wäre. Deswegen haben wir im Bundestag auch gegen das Paket gestimmt. Die FDP ist darüber hinaus die einzige Partei im Deutschen Bundestag, welche Gesetzesinitiativen zur Steuerstrukturreform eingebracht hat - mit Steuersätzen von 15, 25, 35 Prozent und einer Anhebung der Freibeträge für jedes Familienmitglied (vgl. Drs. 16/679 vom 15.02.2006)

Desweiteren bitte ich Sie meine Mitarbeiter, die für die Beantwortung der Fragen nicht verantwortlich sind, höflich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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