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Sehr geehrte Frau Schuster,
Der Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) -oder Euro Rettungsschirm- wurde eingerichtet, um der Eurokrise entgegen zu wirken. Dass wir z.B. Griechenland helfen müssen, scheint klar zu sein. Meine Frage bezieht sich zum Vertrag selbst.
Hier ist der Vertag zu finden:
bit.ly (Link gekürzt)
[Alle Artikel-Angaben aus dem ESM-Vertrag]
Nach Artikel 8 (1) liegt das Stammkapital (schon der Begriff "Stammkapital" wirkt hier schon fragwürdig, da so bei Firmengründungen gesprochen wird) bei 700 Mrd. €, wovon Deutschland 190 Mrd. € trägt (s. Anhang II). Der deutsche Anteil beträgt also über 27% des Gesamtkapitals. Das lasse ich einmal so stehen.
In Artikel 9 (3) heißt es, dass der geschäftsführende Direktor der ESM, Kapital von den ESM-Mitgliedsstaaten einfordern darf. Jetzt möchte man glauben, die Höchstgrenze dieser Forderung würde sich auf diese 190 Mrd. € belaufen.
Jedoch wird in Artikel 10 (1) dargelegt, dass das genehmigte Stammkapital änderbar und erhöhbar ist.
Das ergibt Problem 1: Die ESM darf das genehmigte Kapital erhöhen und direkt einfordern!
Weiter im Text:
Nach Artikel 32 (2) a,b,c erwirbt das Gebilde ESM Rechte, die es ihm erlauben, vor Gericht zu klagen. Im Folgendem (3) und (4) steht, dass die Vermögen der ESM nicht verklagt und eingezogen werden können und Immunität besitzen. Nach Artikel 35 werden auch noch den Angestellten des ESM vor dem Gericht Immunität gewährt.
Problem 2: Die ESM kann klagen, aber nicht verklagt werden.
Das firmenähnliche Gebilde ESM kann quasi tun und lassen, was es will. Es kann Unmengen an Geld einfordern und es verprassen und dabei gar nicht vor Gericht nicht verklagt werden. Kann es denn im Sinne eines Rechtsstaats sein, dass etwas über dem Gesetz steht?
Ich würde sie bitten, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen. Bitte schildern sie ihre eigene Meinung und die Meinung, die ihre Partei, bei der Abstimmung über den ESM angenommen hat.
Mit freundlichen Grüßen,
