Marina Schuster (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Marina Schuster
© studio kohlmeier
Geburtstag
23.09.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kauffrau, Doktorandin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Greding
Wahlkreis
Roth
Ergebnis
11,1%
Landeslistenplatz
6, Bayern
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(...) Zunächst einmal vorweg: die Aussetzung der Wehrpflicht ist und bleibt richtig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
27.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

ich möchte mich heute einmal an Sie wenden, weil ich über die Entwicklung an den Schulen zunehmend erboster werde.
Wir sind eine Familie mit 8 Kindern, von denen 6 verschiedene Schularten besuchen.
Gerade zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres werden wir über alle Maßen mit Kosten belastet,
die über unsere finanziellen Möglichkeiten hinaus gehen.
Soweit ich mich erinnern kann, gab es in Deutschland einmal das Prinzip der Lernmittelfreiheit.
Nun haben sich allein im September Kosten für Kopiergeld, Arbeitshefte, Wandertage, Arbeitsmaterialien für Kunst usw., usf. im Wert von ca. 300,-€ angesammelt.

Wenn ich auf meine schulische Laufbahn zurückblicke, kann ich mich beim besten Willen nicht an diese Dimension erinnern.
Diese Entwicklung, gerade in Bezug auf den übermäßigen Einsatz von Arbeitsheften, macht mir große Sorgen. Mich verwundert nicht, daß deutsche Kinder so schlecht im internationalen Vergleich abschneiden, wenn grundlegende Dinge, wie Übung der Rechtschreibung durch Arbeitshefte ad absurdum geführt werden.

Nun aber zurück zu meiner Frage. Können Sie mir vielleicht entlastende Maßnahmen oder Angebote staatlicher Stellen nennen, welche unsere finanziellen Rahmenbedingungen entlasten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marina Schuster
2Empfehlungen
17.10.2012
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie auf ein mir sehr wichtiges Thema, die Bildungspolitik in Deutschland, eingehen. Zugleich möchte ich Ihnen zu Ihrer Familie gratulieren: 8 Kinder zu erziehen, sich ihnen liebevoll anzunehmen, ist eine ganz große Aufgabe und Sie können wirklich stolz darauf sein. Kinder sind unser größtes Glück. Gerne nehme ich im Folgenden Stellung zu Ihrer Anfrage.

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Unterstützung von Familien eine wichtige Priorität der FDP ist. Mit dem allerersten Gesetz unter unserer Regierungsverantwortung haben wir ein steuerliches Sofortprogramm auf den Weg gebracht, das insbesondere die Familien entlastet. Wir haben das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind werden damit statt 164 Euro nun 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Die Kinderfreibeträge für jedes Kind haben wir entsprechend angepasst: Sie wurden um knapp 1000 Euro von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht.

Ihre Vermutung, dass die Ausgaben für das deutsche Bildungswesen in den vergangenen Jahrzehnten enorm zugenommen haben, ist richtig. Nicht nur die Kommunen und Länder haben ihre Investitionen in Kindergärten, Schulen und Hochschulen massiv ausgebaut. Die christlich-liberale Bundesregierung investiert ca. 30% mehr in den Bereich Bildung, Wissenschaft & Forschung als die letzte rot-grüne Vorgängerregierung. Gleichzeitig sind - und da muss ich Sie korrigieren - die Leistungen unserer Schüler keinesfalls schlecht. Vielmehr zeigen die internationalen Vergleichsstudien (wie z.B. PISA), dass sich Deutschland langsam von den mittleren Rängen in Richtung Spitze vorwärts bewegt. Der jüngste Grundschul-Ländervergleich der Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigt gerade den bayerischen Schülern einen ersten Platz - was mich natürlich besonders freut. Natürlich würden wir es uns wünschen, dass sich dieser Prozess bundesweit schneller vollziehen würde, doch gerade im Bildungsbereich bedarf es Zeit bis sich die erwünschten Effekte einstellen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir auf einem guten Weg sind.

Was die Frage der privaten Beteiligung an den Kosten des Bildungssystems betrifft möchte ich ebenfalls auf den internationalen Vergleich verweisen. Nicht zuletzt auf Empfehlung der OECD entfallen in den Bundesländern in zunehmendem Maße die Gebühren für Kindertagespflege und Kindertagesbetreuung, das Ganztagsbetreuungsangebot an Schulen wird ausgebaut und die Unterstützungsleistungen für Auszubildende und Studierende (z.B. BAföG und Deutschlandstipendium) steigen. In Bayern war es die FDP-Landtagsfraktion und die FDP Bayern, die sich seit langem für beitragsfreie Kindergartenjahre einsetzen und der Einstieg ist geschafft. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich bei Ihnen auch hohe Kindergartengebühren ergeben (oder ergeben haben). Hier gibt es nun endlich eine konkrete Entlastung: mit der Änderung des Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gibt es seit September eine Senkung der Kindergartengebühr im 3. Jahr um 50 Euro / Monat - für 100.000 Familien bedeutet dies ein Plus von 600 Euro im Jahr.

Nun zu Ihrer konkreten Frage der entlastenden Maßnahmen und Angebote: Der Bund darf aufgrund des bestehenden Kooperationsverbotes (Art. 91b GG) im Regelfall keine unmittelbaren Maßnahmen und Angebote im Bereich der schulischen Bildung bereitstellen. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion und die FDP-Bayern kritisiert. Wir sind für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes. Dies bestehende Kooperationsverbot bedeutet, dass für die Bereitstellung von den von Ihnen erfragten Hilfeleistungen im konkreten Fall ausschließlich Kreise bzw. kreisfreie Städte (bzw. die Länder) zuständig sind. Allerdings hat der Bund den Kommunen für das "Bildungs- und Teilhabepaket" (das dazu gedacht ist, einen Großteil der Kosten für die von Ihnen beschriebenen Zwecke abzudecken - z.B. Schulbedarf) erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Ob Ihre Familie allerdings Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket oder weitere Unterstützungsleistungen haben könnte, kann ich Ihrer Anfrage weder entnehmen noch vermuten - noch würde ich es je unterstellen. Es entzieht sich schlichtweg meiner Kenntnis. Dennoch rate ich sicherheitshalber zur Prüfung: Sie finden die rechtlichen Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket unter: www.bildungspaket.bmas.de (Hier finden Sie auch eine interaktive Landkarte mir den Anlaufstellen.)

Unabhängig davon gilt: Erdkundeatlanten und Formelsammlungen für den Unterricht in Mathematik und Physik sowie die übrigen Lernmittel (z.B. Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner) sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen. Schon jetzt aber können Atlanten für den Erdkundeunterricht und Formelsammlungen für den Mathe- und Physikunterricht in bestimmten Fällen kostenlos bei der Schule beantragt werden, nämlich z.B. beim Bezug von Kindergeld für 3 oder mehr Kinder ab dem 3. Kind (mehr Informationen finden Sie hier: www.stmas.bayern.de

Meine Bitte ist daher, dass Sie sich an die lokalen Behörden, z.B. ans Bürgeramt und das nächstgelegene "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (für mögliche Ansprüche auf Bundes- und Landeserziehungsgeld) wenden (Anlaufstellen finden Sie hier: www.zbfs.bayern.de Wenn Sie mich nach Ihrem Auskunftsgespräch auf dem Laufenden informiert halten würden, wäre ich Ihnen überaus dankbar. Eine weitere Möglichkeit könnte im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung liegen. Hier würde ich Sie bitten, bei Ihrem Steuerberater nachzufragen, da sich die Absetzbarkeit in Ihrem konkretem Fall ebenso meiner Kenntnis entzieht. Zwar sind nach meinem Kenntnisstand alle Kosten mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten, solange das Kind/die Kinder zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind. Allerdings könnten - ohne dass ich eine steuerberaterliche Auskunft oder Einschätzung geben kann - Sonderausgaben (z.B. Unfallversicherung) bzw. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) im Rahmen der steuerlichen Gesetze (Einkommensteuergesetz) eventuell absetzbar sein. Schulgelder können teilweise als Sonderausgaben (vgl. § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz) steuerlich abgesetzt werden (mehr Informationen zu allen Steuererleichterungen bzw. -befreiungen finden Sie hier: www.stmas.bayern.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

In Berlin demonstriert seit einigen Wochen eine Gruppe Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor. Sie haben zuvor einen Fußmarsch über 600 Kilometer, der in Würzburg startete, auf sich genommen und bewusst ihre Residenzpflicht verletzt und damit ihre Abschiebung riskiert, um auf ihre missliche Lage aufmerksam zu machen.

Asylbewerber flüchten aus teils schwierigsten Verhältnissen, Kriegen, politischer oder ethnischer Verfolgung nach Deutschland. Der Umgang des deutschen Staates mit diesen Menschen ist meines Erachtens nicht dem Selbstverständnis einer freiheitlichen, pluralistischen und sozialen Demokratie genügend. Zu kritisieren sind die materielle Versorgung, der Mangel an Anwälten und Dolmetschern für die Asylverfahren, die Dauer der Asylverfahren, auch durch Kettenduldung, Abschiebehaft für Menschen in schwacher Verfassung über einen teils langen Zeitraum, das Arbeitsverbot mit nachfolgendem Nachrang, die nicht zeitgemäße Residenzpflicht, die Sammellager an der Peripherie von Städten, bürokratische Hürden, die z.B. die Aufnahme eines Studiums erschweren.

Die Flüchtlingszahlen in Deutschland sind lange Zeit rückläufig gewesen, stehen auch heute in keinem Vergleich zu denen der 90er-Jahre und stellen erst recht keine Bedrohung für die ökonomische Stabilität oder den sozialen Friedens Deutschlands dar. Deutschland ist das bevölkerungsstärkste Land Europas und eines mit weitverbreitetem Wohlstand, und die pro Kopf getragene Last ist in unserem Land bei Weitem nicht die größte in Europa.

Die Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor sind inzwischen bei Eiseskälte ein zweites Mal in den Hungerstreik getreten, da sie sich von politischen Entscheidungsträgern nicht gehört fühlen.

Ich möchte daher gerne wissen, ob Sie mit Asylbewerbern am Brandenburger Tor oder anderswo in den Dialog getreten sind oder treten wollen und was Sie beabsichtigen, um die Lage der Asylbewerber in Deutschland zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
26.11.2012
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir Gelegenheit gibt, zu einem sehr wichtigen Thema Stellung zu nehmen.

Ihre Frage kann ich mit JA beantworten: In der vergangenen Woche habe ich im Rahmen eines Termins mit dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages Vertreter der Flüchtlinge vom Brandenburger Tor getroffen. Zudem habe ich Ende Oktober die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf (Landkreis Fürth) besucht, um mir selbst ein Bild der Lage zu machen. Und mein Eindruck lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Zustände waren wirklich schlimm. Die Gebäude waren schlichtweg heillos überfüllt. In beheizten Zelten mit Feldbetten und in Garagen mit Stockbetten waren die Asylbewerber in nicht tragbaren Zuständen untergebracht. Dixi-Toiletten wurden aufgestellt. Insgesamt waren zum Zeitpunkt meines Ortsbesuches 969 Personen (auch in zwei Außenstellen) untergebracht, normalerweise sind es etwa 400. Der Presse haben ich entnommen, dass nun glücklicherweise mehr Landkreise und Gemeinden bereit waren, Asylbewerber aufzunehmen, so dass die Zahl auf etwa 530 gesunken ist (siehe: www.br.de ).

Gleichwohl: Wir wissen schon jetzt, dass die Flüchtlingszahlen gerade über den Winter weiter steigen werden, aus Syrien oder Afghanistan, aber auch anderen Ländern. Mein Appell geht da-her auch weiterhin an die Landkreise mit ihren Gemeinden: wir brauchen in den Landkreisen mehr Unterkünfte, am besten mit geeigneter Infrastruktur (z.B. Bus, Arzt, Supermarkt). Denn die Zirndorfer Aufnahmeeinrichtung kann schnell wieder an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, wenn nicht überall in Bayern geeignete Unterkünfte gefunden werden.

Sie haben auch vollkommen recht: Deutschland hat in der Vergangenheit zum Teil doppelt so viele Flüchtlinge aufgenommen. Wir haben gemeinsam unsere Solidarität gezeigt, sei es während der Balkankriege in den 90ern oder bei Christen im Irak. In den 90ern Jahren kamen pro Jahr je über 100 000 Asylbewerber nach Deutschland, 2011 waren es 45.741. (Über meinen Besuch habe ich übrigens einen Leserbrief verfasst, der im Hilpoltsteiner Kurier veröffentlicht wurde: www.donaukurier.de ).

Die Verbesserung der Situation von Asylbewerbern betrifft verschiedene Ebenen (Europa, Bund, Land, Landkreise und Kommunen) und verschiedene, inhaltliche Punkte.

1. Zum Arbeitsverbot und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Auf Druck der FDP wurde die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewerber zum Zwecke der Ausbildung, des Schulbesuchs und des Studiums bereits gelockert. Die Bundesverfassungsgericht hat darüberhinaus erst im Juli dieses Jahres entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen, weil die bisherige Regelung gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoße. Das Urteil bestätigt uns in der Auffassung, dass es Aufgabe der deutschen Politik ist, Asylbewerbern ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Neben der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gehört aus unserer Sicht auch eine Arbeitserlaubnis dazu. Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Urteil begrüßt und hat zudem die Aufhebung des Arbeitsverbots gefordert. (Siehe: www.n24.de ) Asylbewerber in meiner Heimatstadt Greding haben beispielsweise auch den ausdrücklichen Wunsch geäußert, arbeiten zu dürfen.

2. Zur Residenzpflicht und zur Situation in Bayern:
Die Situation der Asylbewerber war vor Regierungsantritt der FDP in Bayern unhaltbar. Die FDP hat deshalb im Interesse der Menschlichkeit dem Koalitionspartner CSU einige Verbesserungen abgerungen. So konnten wir bereits 2010 als FDP erreichen, dass die Residenzpflicht gelockert wird. Damit wurde die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber auf den gesamten Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise benachbarter Regierungsbezirke ausgeweitet. Früher durften sich Flüchtlinge nur in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bewegen. Im Sommer 2010 konnte die FDP außerdem auf Verbesserungen für Familien und Alleinerziehende drängen: So endet künftig die Gemeinschaftsunterkunftspflichtigkeit für Familien sowie Allein-erziehende mit Kindern bereits nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens, wenn und so-bald ein rechtliches oder faktisches Ausweisungs- oder Abschiebungshindernis besteht. (Siehe: www1.bayern.landtag.de )

Meine Kollegin im Bayerischen Landtag, Frau Brigitte Meyer, hat sich zusammen mit der FDP-Landtagsfraktion sehr engagiert in einer Reihe von Initiativen für weitere Fortschritte in der Asylsozialpolitik eingesetzt, beispielsweise für mehr finanzielle Mittel für die Asylsozialberatung. (Siehe z.B. www.fdp-fraktion-bayern.de ; www.fdp-fraktion-bayern.de ).

3. Zur Diskussion auf europäischer Ebene:
Meine FDP-Kollegin Nadja Hirsch aus dem Europäischen Parlament hat sich zusammen mit der ALDE-Fraktion erfolgreich für die Einführung eines Europäischen Asylverteilungsschlüssels eingesetzt, der sich am deutschen "Königsteiner Schlüssel” orientiert. In Brüssel konnte man sich vor Kurzem fraktionsübergreifend auf EU-weit einheitliche Aufnahmebedingungen einigen. Demnach entscheiden u.a. die Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft eines Landes über die Anzahl der Anträge, die dort bearbeitet werden müssen. Durch eine quotale Zuteilung der Asylantragsteller auf die einzelnen Mitgliedsstaaten könnten nationale Behörden (z.B. in Malta und Zypern) entlastet und die Qualität der Verfahren erhöht werden – das verbessert die Situation der Antragsteller. (Mehr dazu hier: www.europahirsch.eu .)

Ich kann Ihnen daher versichern: wir werden weiterhin auf eine menschenwürdige Asylpolitik dringen. Deutschland hat sich vor langer Zeit völkerrechtlich verpflichtet, Menschen als Flüchtlinge anzuerkennen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung geflohen sind (siehe Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention). Für mich persönlich ist es aber auch schlicht eine Frage der Menschlichkeit, die Menschen offen und ohne Vorurteile zu empfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Finanzen
30.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

Wie kann der Bundestag über etwas entscheiden, über das er nicht annähernd informiert wurde. Es ist unmöglich einen Inhalt von 300 Seiten innerhalb eines Tages durchzulesen um anschließend kurzfristig darüber zu entscheiden. Mit dieser Taktik, die gegen geltende Gesetze verstößt, wird der Bundestag zur Marionette.
Bei uns gibt es Tafeln, die Kinderarmut steigt, wo sind da die Milliarden-Hilfen?
Die Renten reichen oft nicht zum Leben und die Niedrigverdiener müssen zum Amt wegen Aufstockung, geschweige denn von den Hartz IV Beziehern, es reicht nicht zum Leben und ist zu viel um Sterben.
Es ist schon Merkwürdig das man mit Krediten Schulden abbauen will, wo doch jeder weiß das zum Kredit auch noch Kreditzinsen anfallen. Wer schenkt einem Normalbürger bei einem Kredit Geld, keiner im Gegenteil bei nicht Zahlung werden noch Verzugszinsen und Mahngebühren fällig. Ich verstehe nicht wieso man an dem Pleitestaat Griechenland festhält ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
01.02.2013
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Nachrichten über das europäische Engagement für unseren Nachbarn Griechenland mit gehöriger Skepsis aufgenommen werden. Die Summen, um die es geht, sind tatsächlich enorm. Und es ist wichtig, dass uns allen klar ist, was mit den Hilfen genau passiert - und um welche Hilfen es sich handelt.

Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass wir die Inhalte der jeweiligen Gesetzesvorlagen zur Unterstützung Griechenland kennen und diskutieren- dies war auch bei den Ende November beschlossenen Änderungen des bestehenden Programms der Fall.
Sie dürfen nicht übersehen: Wir diskutieren ja nicht das erste Mal über geeignete Maßnahmen für Griechenland. Im Gegenteil: bereits seit etwa zwei Jahren wird der Deutsche Bundestag in überaus regelmäßigen Abständen umfassend über die Lage informiert. Wir haben zahlreiche Sondersitzungen der Ausschüsse, der Fraktionen, Regierungserklärungen und Debatten im Plenum - kein Bereich bestimmt die Agenda in dieser Legislatur so wie die Eurostabilisierung. Und ich möchte auch daran erinnern: Den Maßnahmen haben bisher die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der GRÜNEN zugestimmt - eine sehr breite Mehrheit im Parlament.

Im Folgenden möchte ich Ihnen jedoch gerne darlegen, weshalb es für uns unabdingbar ist, als europäische Partner auch in Krisen zusammenzuhalten. Außerdem ist es mir wichtig klarzustellen, dass Deutschland alle Unterstützungsleistungen an konkrete Gegenleistungen gebunden hat.

Mit der weiteren Unterstützung Griechenlands bei seinen Reformbemühungen hat die schwarz-gelbe Koalition ein ganz wichtiges Ziel: nämlich die Sicherung unserer Gemeinschaftswährung und den konsequenten Umbau Europas zur Stabilitätsunion.
Das Fundament dieser neuen Stabilitätsarchitektur ist mit dem Fiskalvertrag, der im Gegensatz zu dem seinerzeit von SPD und Grünen aufgeweichten Stabilitätspakt verbindliche Defizitgrenzen aufzeigt, bereits erfolgreich gelegt worden.

Jedoch müssen zur Vermeidung einer gefährlichen Kettenreaktion auch akute Überschuldungsfälle behandelt werden. Griechenland ist fraglos ein solcher Fall. Jahrzehntelange Misswirtschaft, fehlende ordnungspolitische Rahmensetzung und mangelnde Haushaltsdisziplin haben Griechenland in diese schwierige Lage gebracht.

Zwar ist es im Nachhinein immer müßig, solche Feststellungen zu treffen, jedoch gehört es zur Wahrheit, dass die Entscheidung von Rot-Grün, Griechenland entgegen seiner bereits damals erkennbar fehlenden Beitrittsfähigkeit in die Eurozone aufzunehmen, erst die Ursache dieser Gefahr für die Gemeinschaftswährung begründet hat.

Es handelt sich bei den nun beschlossenen Veränderungen um Anpassungen am bestehenden Programm. Die Änderungen sind nach Auffassung der Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) insbesondere aus zwei Gründen notwendig geworden. Zum einen hat sich die Konjunktur erheblich ungünstiger entwickelt als im Programm ursprünglich angenommen. Zum anderen kam es nicht zuletzt aufgrund der Neuwahlen in Griechenland zu Verzögerungen in der Umsetzung der zugesagten Maßnahmen.

Die Troika hat trotz dieser nicht vorhersehbaren Entwicklungen in ihrem einvernehmlichen Bericht bestätigt, dass Griechenland sein Reformprogramm, den Haushalt für 2013 und eine ambitionierte mittelfristige Haushaltsstrategie bis 2016 in zufriedenstellender Weise auf den Weg gebracht hat. Es ist auch nicht so, dass Griechenland "nichts" getan hat - sondern es gibt durchaus erste Erfolge, die man auch anerkennen sollte: So wurden zum Beispiel die Staatsausgaben von 2009 bis 2012 um 20 Prozent reduziert.
Um nur einige Erfolge bei den Sanierungsbemühungen Griechenlands zu nennen, verweise ich auf die jüngste Reduzierung des Haushaltsdefizits seit 2009 um 9 Punkte von 16 auf 7 Prozent.

Die harten Verhandlungen der Troika in den vergangenen Monaten haben dazu geführt, dass Griechenland bei seinen Reformbemühungen nochmals nachgelegt hat. So hat Griechenland weitere wichtige Strukturreformen, wie etwa in der Finanzverwaltung beschlossen.
Auch wurde im November ein zusätzliches Sparpaket im griechischen Parlament mit einem Volumen von beachtlichen 13,5 Mrd. Euro verabschiedet.

Aufgrund der verschlechterten Rahmenbedingungen hat die Troika nun sinnvollerweise vorgeschlagen, die haushaltspolitischen Zielvorgaben des Hilfsprogramms an die neue Lage anzupassen. Das Ziel eines Primärüberschusses soll von 2013 auf 2014 verschoben werden und das Erreichen eines Staatsdefizits unterhalb der Maastricht-Zielmarke von 3 Prozent des BIP von 2014 auf 2016. Nicht zuletzt muss die Schuldentragfähigkeit neu geprüft werden, da das ursprüngliche Ziel eines Schuldenstands von 120 Prozent des BIP im Jahr 2020 absehbar wohl nicht mehr erreicht werden kann.
Wir werden Griechenland auf seinem beschwerlichen Weg weiter begleiten, sofern die strengen Sanierungsauflagen weiterhin eingehalten werden.

Zur Verbesserung der Schuldentragfähigkeit führt Griechenland einen Schuldenrückkauf durch. Die Finanzierung in Höhe von bis zu 10,2 Mrd. Euro erfolgt aus Programmmitteln, d.h. ohne Aufstockung des Programmvolumens.
Bei den EFSF-Darlehen wird von der bisher erhobenen Garantiegebühr zukünftig abgesehen. Die Laufzeit sowohl der bilateralen Kredite unter dem Griechenland I-Programm als auch der EFSF-Kredite wird um 15 Jahre verlängert. Mit dieser Maßnahme sollen die Tilgungsverpflichtungen Griechenlands nach 2020 besser auf die nachfolgenden zehn Jahre verteilt werden.

Für den Bundeshaushalt führt dies bei den Zinsen zu Mindereinnahmen im Umfang von rund 130 Mio. Euro jährlich, da dieses Programm über die bundeseigene KfW abgewickelt wird. Die Zinsen auf die EFSF-Darlehen werden für zehn Jahre gestundet. Die Mitgliedstaaten der Eurozone erklären sich des Weiteren bereit, einen Betrag in der Höhe der Zentralbankgewinne, die auf die im Rahmen geldpolitischer Operationen angekaufter griechischen Staatsanleihen zurückzuführen sind, an Griechenland abzuführen.

Sozialausgaben hierzulande sind von den Maßnahmen der Eurostabilisierung nicht betroffen, also auch nicht der von Ihnen genannten Bereich der Renten- und Arbeitsmarktpolitik. (Übrigens muss ich Ihnen beim Punkt der steigenden Kinderarmut widersprechen: das Risiko für Kleinkinder, in Armut aufzuwachsen, ist laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom Oktober im vergangenen Jahr in Bayern sogar weiter gesunken; die Studie finden Sie hier: www.bertelsmann-stiftung.de ).
Und dass Sozialausgaben gekürzt worden wären, stimmt so nicht. Es war die FDP im Bayerischen Landtag, die dafür sorgt, dass das dritte Kindergartenjahr kostenfrei wird.
Im Bundestag haben wir die Hartz-IV-Regelsätze für rund 6,1 Millionen Erwachsene und Kinder erhöht.
Außerdem haben dafür wir gesorgt, dass die Leistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien nun bedarfsgerecht ermittelt werden - denn Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, sondern haben eigene Bedürfnisse. Wir haben das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht - damit können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren sowie Sport- und Musikangebote nutzen.

Die zuletzt im Juli 2012 erreichten Rentensteigerungen zeigen, dass auch die Rentner am Aufschwung beteiligt werden. Die außerdem durchgesetzte Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9 Prozentpunkte ist ein großer Entlastungsschritt in einer Größenordnung von sechs Milliarden Euro. Aktuell ist für uns die Hinzuverdienstgrenze für Rentner ein zentrales Thema. Wir möchten, dass man bis zur Höhe des letzten Bruttogehalts etwas hinzu verdienen kann - bisher ist es nur bis 450 Euro möglich. Davon könnten ein paar hunderttausend Rentnerinnen und Rentner Gebrauch machen. Deshalb wollen wir das auf den Weg bringen.

Ich hoffe, ich konnte Sie von Folgendem überzeugen: Stabilität in der Eurozone lässt sich leider nicht mit dem einen großen Paukenschlag wiederherstellen, es sind viele Einzelschritte notwendig. Davon ist die Anpassung des Hilfsprogramms für Griechenland einer. Griechenland ist und bleibt in der Pflicht. Schritt für Schritt in gegenseitiger Solidarität, nur so kann es weitergehen. Und wir arbeiten weiterhin dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland profitieren können.

Zum Abschluss noch ein wichtiger Punkt: Für eine so niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Bayern mit 2,4 Prozent (Dezember 2012) können wir auch dankbar sein (ohne dass wir uns darauf ausruhen). In Spanien beispielsweise ist jeder zweite Jugendliche arbeitslos - fast 50 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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Frage zum Thema Integration
30.11.2012
Von:
Jay

Asylbewerber

Sehr geehrte Frau Schuster,

über beiliegenden Link www.sueddeutsche.de habe ich mich einerseits gefreut, dass die Bundesregierung auf Druck des Urteils des BverfG die Regelsätze für Asylbewerber erhöhen will.

Warum aber erhalten Asylbewerber nicht die Regelsätze in Höhe des SGB II oder SGB XII?
Ist auch eine Verbesserung der Verhältnisse für Asylbewerber geplant, z.B. die Abschaffung der Residenzpflicht, eine schnellere Erlaubnis, dass Asylbewerber arbeiten dürfen oder eine bessere Aufnahme, Beratung und Integration der Asylbewerber?

Was mich ärgert ist, dass der Bundesinnenminister Serben und Mazedonier die in der BRD Asyl beantragen pauschal Missbrauch unterstellt.
Sie als Außenpolitikerin wissen sicherlich, dass Angehörige der Roma in Serbien benachteiligt werden und das u.a.deutsche Soldaten in Serbien immer noch stationiert sind um sich u.a. für die Menschenrechte und das Zusammenleben zu engagieren.
Wie kann dann Serbien als sicheres Herkunftsland gelten ?
Da jeder Asylantrag individuell beurteilt werden muss, frage ich mich schon wie hier pauschal Missbrauch unterstellt werden kann?
Ist es überhaupt zulässig die Leistungen zu kürzen, nur weil jemanden aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt? Ist das nicht diskriminierend?
Gibt es Pläne von BRD oder EU wie die Verhältnisse in Serbien und in Mazedonien verbessert werden können?

Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren?
Was halten Sie von der Initiative von der Schweiz und Norwegen, dass Flüchtlinge aus Hungersnot und bei Naturkatastrophen als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden können?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten auf die zahlreichen Fragen.
Ein schönes Wochenende wünschend

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
21.12.2012
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Schicksal der Flüchtlinge in Deutschland. Wie Sie einer erst kürzlich erfolgten Antwort auf abgeordnetenwatch-Fragen entnehmen können, liegt mir das Thema am Herzen. In Teilen konnte ich schon in der untenstehenden Anfrage über die Bemühungen der FDP in der Asylpolitik Auskunft geben.

Gerne führe ich einige Punkte im Folgenden weiter aus. Asylbewerber haben laut Gesetz Anspruch auf bestimmte Leistungen für Essen, Unterkunft, Kleidung und Gesundheitsversorgung. Sie bekommen dies zum Teil als Sachleistung, zum Teil in Form von Gutscheinen oder Bargeld. Wie Sie richtigerweise anmerken, ist die Neuregelung der Regelsätze auch deswegen nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres entschieden hatte, dass die bisherigen Geldleistungen für Asylbewerber gegen die Menschenwürde verstießen. Derzeit liegen die Bezüge von Flüchtlingen deutlich unter dem Hartz-IV-Niveau. Die Bundesregierung hatte bereits in der Folge des sogenannten Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 anerkannt, dass die aktuellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht mehr den dort aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungsbemessung entsprechen.

Das neue Karlsruher Urteil hat u.a. mein Kollege und Obmann der FDP-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages, Pascal Kober, als "nachvollziehbar und wohlbegründet" begrüßt. Der Entwurf der Arbeits- und Sozialministerin ist die Ausgangsbasis für Verbesserungen im Asylrecht. Die parlamentarischen Beratungen dazu stehen noch aus.

Die Bezugsdauer der Asylbewerberleistungen bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer sehr exakten Begründung, z.B. bezogen auf die durchschnittliche Dauer der behördlichen Asylverfahren. Leistungsunterschiede zwischen den Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG und Leistungsberechtigten nach dem SGB II/XII sind nur gerechtfertigt, wenn und soweit unterschiedliche Bedarfssituationen der beiden Gruppen festgestellt und begründet worden sind. Wir begrüßen daher, dass die Sätze für Asylbewerber nun durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gründlich, transparent und zügig neu berechnet wurden.

Die Ermittlung der existenznotwendigen Leistungen erfolgt nach SGB II/XII auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), eine Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Die Zahlen machen deutlich, dass das AsylbLG für eine Situation gilt, die sich von derjenigen der Leistungsberechtigten nach dem SGB II/XII ganz wesentlich unterscheidet. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG kommen als Flüchtlinge nach Deutschland und haben im Gegensatz zu SGB-II/XII-Hilfeempfängern meist weder einen Hausstand noch ausreichend Kleidung. Sie können nur das Nötigste mitnehmen. Der Barbedarf beträgt laut BMAS - je nach Bedarfsstufe - ungefähr ein Drittel des für Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII anerkannten Regelbedarfs. Der Barbedarf ergänzt die Sachleistungen zur Abdeckung der Bedarfe für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Der Vorrang der Sachleistungsgewährung bleibt im Urteil unangetastet: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Sachleistungen neben einer Geldleistung den existenznotwendigen Bedarf insgesamt sicherstellen können.

Neben der Neureglung der Sozialleistungen müssen wir für Asylsuchende zudem dringend den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Denn derzeit dürfen Asylbewerber, selbst wenn die Arbeitsagentur zustimmt, erst nach einem Jahr in Deutschland arbeiten. Wir Liberalen haben uns immer dafür eingesetzt, dass jeder, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, hier arbeiten und lernen kann. Je früher gearbeitet werden kann, je schneller gelernt werden kann, desto besser für die gesellschaftliche Teilhabe. Eine diesbezügliche Öffnung des Arbeitsmarktes ist für die FDP unabdingbar. Weiteres Ziel ist es, grundlegende Bildungs- und Teilhabechancen rechtzeitig zu eröffnen. Der frühen und altersgerechten Lernförderung von Kindern kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Außerdem werden künftig alle nach dem AsylbLG leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Nach einer Grundsatzeinigung der EU-Mitgliedsstaaten vom 25. Juli, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als guten Kompromiss begrüßt hat, sollen Asylbewerber EU-weit nun nach neun Monaten arbeiten dürfen. Wenn Menschen, die hier jahrelang leben, früher Deutsch lernen und hier arbeiten, entspricht das sowohl dem Anliegen der Asylbewerber, als auch dem Geist des Karlsruher Urteils, als auch den Interessen vieler Unternehmen, die Fachkräfte suchen.

Die FDP forderte bereits seit Langem wesentliche Änderungen in der deutschen Asylpolitik. Wir bringen unsere Position in die jeweiligen - z.T. schwierigen - Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU ein. Einiges konnten wir schon erreichen: Wir haben für eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer gesorgt. Auch die Verwaltungsgerichtsverfahren konnten beschleunigt werden. Die Residenzpflicht, die Rot-(rot)-grün zu Regierungszeiten in Bund oder Ländern immer unangetastet gelassen hat: in Hessen wurde sie durch eine Koalition aus Union und FDP jetzt abgeschafft. Auch auf Bundesebene haben wir sie für Arbeitsaufnahme und Bildung gelockert.

Und noch eine Anmerkung: Keine Koalition der vergangenen Jahre hat etwas am Asylbewerberleistungsgesetz verändert, auch nicht unter Beteiligung der Grünen.

Seien Sie versichert, dass auch ich mich darüber ärgere, wenn pauschalisierende Aussagen gegenüber Flüchtlingen getroffen werden. Gerade Roma und Sinti sind in einigen Ländern verschiedensten Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Deutschland setzt sich weiterhin mit der EU in der OSZE, aber auch bei der parlamentarischen Versammlung des Europarates für eine Verbesserung der Lage der Roma und Sinti ein. (Kennen Sie bereits die Kampagne "DOSTA!" des Europarates? Dosta!, a Romani word meaning "enough", is a Council of Europe awareness raising campaign which aims to bring non-Roma closer to Roma citizens by breaking down the barriers caused by prejudices and stereotypes. Mehr Infos hier: www.coe.int


Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen zu Weihnachten und für 2013

Marina Schuster
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Frage zum Thema Soziales
02.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

Auf die am 30.11.2012 von gestellte Frage schreiben Sie am 1.02.2013
in Ihrer Antwort, Zitat Frau Schuster:

"Mit der weiteren Unterstützung Griechenlands bei seinen Reformbemühungen hat die schwarz-gelbe Koalition ein ganz wichtiges Ziel: nämlich die Sicherung unserer Gemeinschaftswährung und den konsequenten Umbau Europas zur Stabilitätsunion.
Das Fundament dieser neuen Stabilitätsarchitektur ist mit dem Fiskalvertrag, der im Gegensatz zu dem seinerzeit von SPD und Grünen aufgeweichten Stabilitätspakt verbindliche Defizitgrenzen aufzeigt, bereits erfolgreich gelegt worden."

www.abgeordnetenwatch.de

"Fundament dieser neuen Stabilitätsarchitektur", "verbindliche Defizitgrenzen" -
das alles hört sich vielleicht vertrauend erweckend an,
nur leider kann ich nicht an einen Erfolg glauben.

Griechenland muss sparen und zwar kräftig.
Zum sozialen Aspekt dieses Sparens möchte ich Sie fragen:

Frage 1:

Können Sie eine massive negative Auswirkungen dieser Sparbemühungen
auf die Lebensqualität vieler griechischer Menschen ausschließen?

Frage 2:

Können wir es verantworten, wenn Menschen mit geringer Einkommensbasis
durch dieses Sparen in ihrer jeweiligen Existenz bedroht sein sollten?

Frage 3:

Was sagen Sie zu diesem Zitat von zeit-online?

"Immer neue Hilfsgelder werden nach Griechenland überwiesen, aber in der Wirtschaft des Landes und bei seinen Bürgern kommt nur ein kleiner Teil davon an. Rund 70 Prozent der Hilfskredite dienen dazu, Zinsen zu finanzieren und fällige Kredite zu tilgen."

www.zeit.de

Sie schreiben in oben verlinkter Antwort:

"Jahrzehntelange Misswirtschaft, fehlende ordnungspolitische Rahmensetzung und mangelnde Haushaltsdisziplin haben Griechenland in diese schwierige Lage gebracht."

Frage 4:

Kann diese Kritik nicht 1:1 auf Deutschland übertragen werden?

Viele Grüße,
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
17.05.2013
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben völlig Recht, es handelt sich bei den derzeitigen Reformprozessen um eine große Aufgabe für Griechenland, die jedoch notwendig ist. Die griechi-sche Bevölkerung hat dafür Fairness verdient.

Ich muss als Abgeordnete des Deutschen Bundestags meiner verfassungsgemäßen Kontrollfunktion gerecht werden, und immer kritisch fragen: wofür werden Steuergelder ausgegeben? Deswegen ist es meines Erachtens auch durchaus berechtigt, zusammen mit den Griechen und der Troika feste Reformziele zu vereinbaren. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Sie dürfen nicht übersehen: Griechenland wurde bereits deutlich mehr Zeit gewährt wird für die Anpassungen, die die nationale Regierung und das Parlament auf den Weg gebracht haben für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Schuldenabbau.

Was ist die Alternative? Neue Schulden? Mehr Geld "drucken"? Eine Schuldenschnitt, wie er oftmals gefordert wird, halte ich für kaum durchschlagend. Ein solcher Schritt ist bislang mit dem bestehenden Haushaltsrecht in Deutschland nicht vereinbar, so wie es auch Bundesfinanzminister Schäuble erklärt hat. Auch in anderen EU-Ländern würde dies zu Rechtsverletzungen führen. Demnach wäre ein Schuldenschnitt ohnehin erst ab einer gewissen Gesundung des griechischen Staatsbudgets möglich. Ein Schuldenschnitt bringt zudem noch keine Wachstumseffekte mit sich.

Manche bringen – fälschlicherweise – als "Alternative" einen Austritt der Griechen aus dem Euro ins Spiel. Meines Erachtens bringt das den Griechen nichts. Die einmalige Abwertung der Wertung macht weder Wirtschaft noch Verwaltung wettbewerbsfähig; sie hilft auch nicht gegen Klientelpolitik oder Korruption. Sie behebt keine strukturellen Defizite.

Selbstverständlich sehe auch ich die Demonstrationen in Griechenland in Fernsehbeiträgen. Gleichwohl sehe ich Berichte und lese Artikel, in denen auch griechische Bürger kritisieren, dass man im eigenen Land den Staatsapparat aufgebläht hat, und damit nicht genügend Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Sektors vorhanden sind. Griechenland hat mit ca. 25 Prozent den europaweit höchsten Anteil von Staatsbediensteten an der Gesamterwerbsbevölkerung. Sie gehen durchaus kritisch mit ihrem eigenen Land um. Die Vorgaben der Troika bedeuten auch nicht, dass ausgerechnet an der Minirente gespart werden soll, sondern dass Sparziele erreicht werden sollen. Wie diese vor Ort umgesetzt werden, entscheidet nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Griechen selbst.

Auf Ihre Frage nach der Lebensqualität der Griechen kann ich schlecht antworten, da ich nicht weiß, wie Sie eine kollektive Lebensqualität messen oder definieren wollen. Lebensqualität ist etwas Subjektives – und sie hängt von vielen Faktoren ab.

Ihre Skepsis gegenüber der wirtschaftlichen Lage Deutschlands kann ich nicht teilen. Die deutsche Wirtschaft erweist sich als glücklicherweise robust und widerstandsfähig. Trotz eines schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds und rezessiver Tendenzen in der Eurozone wächst sie weiter, wenn auch mit spürbar gedämpfter Dynamik. Deshalb haben wir guten Grund, mit Geduld und Konsequenz diese Politik fortzusetzen. Wir haben im letzten Jahr weiter solide gewirtschaftet und das positive konjunkturelle Umfeld zur Konsolidierung des Haushaltes genutzt. Mit der schwarz-gelben Regierung hält der Bund die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse bereits vier Jahre früher ein als gesetzlich erforderlich. Und erstmals seit Jahrzehnten streben wir 2014 einen ausgeglichenen Haushalt an. Das schaffen viele europäische Nachbarn, z.B. Frankreich, nicht. Das ist zwar noch lange nichts, worauf wir uns ausruhen dürfen, aber angesichts der Rahmenbedingungen sollten wir dies vielleicht einen Moment auch einmal anerkennen. In Bayern werden unter Schwarz-Gelb bereits Schulden getilgt – diesem Beispiel wollen wir im Bund folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster
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