Marco Bülow (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marco Bülow
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
52, Nordrhein-Westfalen
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(...) Da ich in der Entsendung von Tornados nach Afghanistan ein nicht vertretbares Risiko für unsere deutschen Soldaten, für das Gelingen des ISAF-Einsatzes insgesamt und für die Arbeit von NGOs in Afghanistan sehe, habe ich die Entsendung von "Recce-Tornados" und deren Einsatz in Afghanistan abgelehnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.01.2007
Von:
Ute -

Hallo,
es geht um die verhehrende Parksituation in Dortmund Mitte, insbesondere im Bereich rund um Gericht, Berufsschulen und JVA. Es gibt dort bis heute keine Anwohnerparkplätze, obwohl in der WR Anfang 2006 für Herbst 2006 angekündigt.
Für Anwohner stellt sich die Situation so dar, dass es einem Roulettespiel gleicht einen Parkplatz zu bekommen oder, nach über 30 min um den Block fahren, den Wagen entnervt ins Parkverbot zu stellen um zum wiederholten Male ein Knöllchen zu kassieren.In meiner über 28jährigen Fahrpraxis habe ich zusammengenommen noch nie so viele Knöllchen bezahlen müssen, wie in den letzten drei Jahren, seit ich meinen Wohnsitz in dieses Gebiet verlegt habe. Die vorhandenen Parkplätze werden insbesondere von den Bediensteten der JVA in Anspruch genommen, von Besuchern der JVA und auch von Insassen, deren Wagen dann lange Zeit einen Parkplatz belegen. Die Anwohner können zusehen, wo sie ihre Wagen lassen oder eben gezwungenermassen die Stadtkasse mit Strafgeldern füllen. Diese Situation dürfte wohl auch bekannt sein, da, wie bereits gesagt, Anfang 2006 in einem Bericht der WR stand, dass für Herbst 2006 die Einrichtung von kostenpflichtigen Anwohnerparkplätzen sowie das Aufstellen von Parkautomaten für die restlichen Parkplätze angekündigt wurde. Es hat dazu auch eine Befragung der Anwohner stattgefunden.
Getan hat sich nichts. Der Herbst 2006 gehört der Geschichte an und die Anwohner kurven immer noch um den Block um ihr Auto abstellen zu können während die Bediensteten der JVA schön nah an ihrer Arbeitsstätte parken weil ihnen der Weg vom Gerichtsparkplatz zur JVA wohl zu beschwerlich ist.
Diese Situation ist unhaltbar und muss endlich in Angriff genommen werden. Da Sie, u.a. auch von mir, direkt gewählt worden sind, wird es Ihnen wohl hoffentlich möglich sein eine verbindliche Auskunft zu erteilen bzw. in Erfahrung zu bringen.
Ich warte gespannt auf Antwort zu diesem für die Anwohner brennenden Thema.
Antwort von Marco Bülow
1Empfehlung
03.01.2007
Marco Bülow
Sehr geehrte Frau -,

ich danke Ihnen für die Informationen bezüglich der Parksituation in der Dortmunder Innenstadt. Leider ist es mir jedoch nicht möglich zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen oder Entscheidungen herbeizuführen.

Als Bundestagsabgeordneter vertrete ich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises in Angelegenheiten des Bundes, nicht in Fragen auf kommunaler Ebene. Daher bitte ich Sie zu verstehen, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.

Als Ansprechpartner für die Bereiche Innenstadt und Innenstadt Ost sind die Ratsvertreter Frau Monika Lührs und Herr Joachim Fischer. Sie dürfen sich aber auch gerne an die SPD- Fraktion im Rat der Stadt wenden unter:
SPD-Ratsfraktion-Dortmund, Friedensplatz 1 - Rathaus, 44122 Dortmund
Tel.: 0231 5745-13/14 - Fax.: 0231 579147
E-Mail: fraktion@spd-fraktion-dortmund.de


Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.01.2007
Von:

Viele Menschen, besonders ortsfremde, wundern sich und fragen sich, warum man in Dortmund einen Riesenbogen um ganze Stadtteile herum fahren muss, d. h. warum man auf dem Autobahnring um Dortmund herum z.T. größere Entfernungen von einer Abfahrt bis zur nächsten fahren muss als im tiefsten Münsterland oder Sauerland.
Die Folge ist eine erhebliche Zunahme von Umwegverkehr durch verschiedene benachbarte, Stadtteile. Musterbeispiel dafür ist das "Autobahnkreuz" mit der Bezeichnung Dortmund/Witten. Man kann von dort aus schön nach Dortmund hinüberschauen, aber entgegen der Benennung nicht nach Dortmund hineinkommen. Man muss stattdessen an dem Richtung Dortmund geschlossenen Kreuz weiterfahren und noch einen Umweg von 6km oder mehr in der anderen Richtung durch dicht besiedelte Stadtteile fahren, um nach Do-Hombruch zu kommen. Sind das normale Standards für Entfernungen zwischen AS in Ballungsgebieten? Gibt es eine Berechnungsformel für Anschlussdichte und Umwegverkehr bei Autobahnen, besonders in Ballungsgebieten?
Auch viele Bürger aus dem Dortmunder Süden wären für eine Öffnung des genannten AB-Kreuzes dankbar, weil sie dann nicht mehr verbotenerweise durch Anliegerstraßen fahren müssten, durch die sie gar nicht wollen, aber mehr oder weniger gezwungen sind zu fahren, um zur nächsten AS zu gelangen, (zu der sie gar nicht hin wollen, aber mangels vernünftiger Alternativen hin müssen).
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich dazu eine sachliche Aufklärung erhalten könnte, die wenigstens in der Analyse der Lage über das bekannte Beharren auf dem status quo der Dortmunder Lokalpolitik hinausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marco Bülow
bisher keineEmpfehlungen
05.03.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrssituation im Raum Dortmund. Sie wünschten Informationen zum Autobahnkreuz Dortmund/Witten und erkundigten sich nach möglichen Richtwerten zur Berechnung von Entfernungen zwischen Autobahnanschlussstellen. Wie wir ihnen in einem kurzen Zwischenbescheid geschildert hatten, haben wir zunächst weitere Informationen eingeholt, um ihre Anfrage sachgemäß beantworten zu können:

Ein Antrag auf Einrichtung einer neuen Anschlussstelle im Zuge der Autobahn A 45 zwischen dem AK Dortmund/Witten und der AS Dortmund-Süd wurde vom Land Nordrhein-Westfalen bisher nicht gestellt. Eine weitere Anschlussstelle könnte nur eingerichtet werden, wenn sie den Vorgaben des Fernstraßengesetzes genügen. Es muss daher gewährleistet sein, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt werden sowie Fernverkehrsrelevanz und Wirtschaftlichkeit einer neuen AS nachgewiesen sind.

Sie fragten ferner nach Berechnungsformeln zur Dichte von Autobahnanschlüssen in Ballungsgebieten. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge sollen aus netzkonzeptionellen Gründen Anschlussstellen an Fernautobahnen wie der Autobahn A 45 mindestens 8 km Abstand voneinander haben. Aus den Anforderungen der wegweisenden Beschilderung beträgt der Mindestwert 2 km. Bei kleineren Abständen sind Sonderlösungen bezüglich der Wegweisung erforderlich, die immer mit schlechter Lesbarkeit und Erfassbarkeit der Standardlösung einhergehen und sich daher nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Sollte Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Mit freundlichem Gruß

Marco Bülow
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

mit Sorge beobachte ich die derzeitige, hitzig geführte Debatte um so genannte ›Killerspiele‹. Sorgenvoll deshalb, weil sie einseitig geführt wird und ein Verbot von ›Killerspielen‹ als Allheilmittel gegen die angebliche sittliche Verwahrlosung der Jugend gepriesen wird. Mittlerweile geht es sogar darum, erwachsenen Menschen den Zugang zu diesen Spielen zu verwehren, Personen, die möglicherwiese bereits bei der Bundeswehr das Töten von Menschen mit echten Waffen simuliert und geübt haben - und an dieser Stelle gleitet die ›Killerspiel‹-Debatte endgültig ins Lächerliche ab.
Gewaltverherrlichende Spiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten, eine Verschärfung der Rechtslage in diesen Fällen ergibt daher keinen Sinn. Dafür wird die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), vor allem aber der Spieler an sich polemisch von Menschen diffamiert, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Blinde über Farben spricht, der Taube über Musikkonzerte, der Lahme über den Marathon. Das angebliche ›Killerspiel‹ dient aus meiner Sicht als Sündenbock für die jahrzehntelangen Versäumnisse von Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik.
Wie stehen Sie zu einem Verbot von Gewalt beinhaltenden Spielen, die per Alterskennzeichnung für bestimmte Altersgruppen - etwa ab 16 oder ab 18 Jahren - freigegeben sind?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße aus Ihrem Wahlkreis,
Antwort von Marco Bülow
1Empfehlung
07.02.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Stellungnahme zum Umgang mit der Freigabe von so genannten "Killerspielen" an Jugendliche.

Bereits nach dem Amoklauf in einer Erfurter Schule im Jahr 2002 haben wir in der Gesellschaft die Debatte über Computerspiele geführt. Das Thema stößt nun nach dem Amoklauf von Emsdetten erneut auf große Betroffenheit. Ich bin wie Sie der Meinung, dass ein Verbot von "Killerspielen" keine Lösung ist. Wichtige Stichworte sind in dieser Diskussion der verantwortungsbewusste Umgang mit Medien und die weitere Förderung von Medienkompetenz.
Auch andere Themenbereiche müssen genannt werden: das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Schule und die teilweise fehlende Anerkennung und Förderung, die häufige Perspektivlosigkeit von Jugendlichen, die Hilflosigkeit von Eltern und Pädagogen, Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie der Zusammenhang zwischen schlechten Schulleistungen und Medienkonsum.

Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland dreistufig geregelt. Relevant ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Trägermedien (Offline-Medien wie z.B. Bücher, Videofilme, Computerspiele auf CDs), der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) für Telemedien (z.B. Spiele, die online im Internet zu finden sind) und das Strafgesetzbuch (StGB) für Träger- und Telemedien. Diese Stufen beinhalten folgende Punkte:

1. Stufe: Altersbeschränkung -> JuSchG / JMStV
Alle Medien müssen im System der staatlich überwachten Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung erhalten. Kindern und Jugendlichen dürfen nur die Angebote zugänglich gemacht werden, die für ihre Altersstufe freigegeben sind ("Freigegeben ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren", Freigegeben ab 12 Jahren", "Freigegeben ab 16 Jahren", "Keine Jugendfreigabe"). Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) führt das Prüfverfahren zur Altersfreigabe, an dem auch die Obersten Landesjugendbehörden mitwirken, durch.

2. Stufe: Indizierung -> JuSchG / JMStV
Jugendgefährdende Träger- und Telemedien werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert und dürfen Kindern oder Jugendlichen damit weder verkauft, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Es gilt ein Werbeverbot und der Versandhandel ist nur eingeschränkt erlaubt. Durch die Indizierung wird der Zugang für Erwachsene zwar erschwert, er ist aber möglich, denn diese Medien sind nicht verboten. Wegen des Zensurverbots können Medien erst dann indiziert werden, wenn sie bereits auf dem Markt sind.

3. Stufe: Verbot von Gewaltdarstellungen -> § 131 StGB
Medien, die "grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen" enthalten, sind verboten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Seit der letzten Gesetzesänderung gilt dies auch im Hinblick auf "menschenähnliche Wesen". Über die Indizierungsfolgen (s. Stufe 2) hinaus gilt ein Verbreitungs- und Herstellungsverbot. Zuständig hierfür sowie für eine mögliche Beschlagnahme, die z.B. Händler, von denen die Spiele eingezogen (und vernichtet werden), betrifft, sind die Gerichte. Jemand, der dieses Medium besitzt, darf dieses jedoch weiterhin besitzen und für sich alleine nutzen, denn ein Besitzverbot besteht nur bei Kinderpornographie.

Deutschland hat beim Jugendmedienschutz die strengsten Gesetze in der Europäischen Union. Es ist deswegen nahe liegend, dass nicht die Gesetzeslage problematisch ist, sondern dass in Deutschland ein Vollzugsproblem existiert. Es muss evaluiert werden, warum häufig Spiele entgegen der Alterskennzeichnung verkauft werden, wie dies besser zu überwachen und wirksamer zu sanktionieren ist. Die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich Jugendschutz und Strafrecht liegt beim Bund. Eine Gesetzesverschärfung in Richtung der sehr einfachen Forderung "Verbot von Killerspielen" hätte jedoch das Problem, dass ein Verbot einer Zensur nahe kommt, die wiederum verboten ist (Art. 5 GG).
Es wird auch immer wieder argumentiert, dass unter dem Aspekt Jugendschutz kein "Erwachsenenschutz" eingeführt werden dürfe. Wie Sie richtigerweise in Ihrem Schreiben erwähnen, fallen Computerspiele, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bereits unter § 131 StGB, egal ob Offline- oder Online-Spiele, denn das StGB gilt sowohl für Träger- als auch Telemedien. Man könnte zwar einen konkretisierenden § 131a StGB einführen, der explizit Computerspiele erfasst. Dies würde aber nur ausfüllen, was das Gesetz schon umfasst. Alles, was man in diesen Tatbestand aufnehmen würde, fällt bereits unter § 131 StGB.
Eine Definition von "Killerspiel" ist meines Erachtens nach sehr problematisch und existiert juristisch nicht. "Killerspiel" wird bislang lediglich als Begriff in der zugespitzten politischen Auseinandersetzung genutzt.

Grundsätzlich schließe ich mich jedoch der Haltung der Bundesregierung an, die das Modell der regulierten Selbstkotrolle für angemessen hält. Die Kritik am System der staatlich überwachten Selbstkontrolle legt uns aber nahe, zu prüfen, ob unser System auch wirksam ist und funktioniert. Alterskennzeichnungen "ab 18 Jahren" scheinen für Kinder und Jugendliche wie eine Art "Gütesiegel" zu wirken und führen erst dazu, dass sie das betreffende Spiel auch spielen wollen. Denn was verboten ist, ist oft besonders attraktiv. Auch aus diesem Grund bin ich gegen die so genannte "Verbotspolitik". Die Indizierungsfolgen scheinen jedoch nach Angaben von Experten im Jugendschutz positiv zu wirken. Eine stärkere bzw. häufigere Indizierung hieße auch, dass aufgrund des damit verbundenen Werbeverbots der Handel mit diesen Spielen für Produzenten und Vertrieb wirtschaftlich unattraktiver wird. Wenn schon inhaltliche Überzeugung nicht wirkt, können vielleicht negative wirtschaftliche Folgen helfen, die Produktion von brutalen Spielen unattraktiver zu machen.

Bei allen bestehenden Problemen mit so genannten "Killerspielen" und dem Wunsch, diese einzudämmen, dürfen wir aber nicht vergessen, dass für einen modernen Kinder- und Jugendschutz die Medienerziehung sowie Medienverantwortung sehr bedeutsam ist. Im Vordergrund der Bemühungen zur Umsetzung eines effektiven Kinder- und Jugendmedienschutzes sollte die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen stehen. Die vielen positiven Möglichkeiten der Nutzung von Computern und Spielen müssen daher unterstützt werden. Alle pädagogischen Alltagsbereiche sind gefragt, die andere Problemlösungskompetenzen vermitteln, als sie häufig in Computerspielen dargestellt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt ausreichend erläutern und wünsche Ihnen alles Gute.

Marco Bülow
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Frage zum Thema Umwelt
03.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

angesichts der drohenden Klimakatastrophe, die ja maßgeblich mitverursacht wird durch Abgase aus Verkehr und Kraftwerken, finde ich es unerträglich, dass der expandierende und umweltbelastende Flugverkehr in Deutschland - also auch hier über Dortmund - immer noch "subventioniert" wird durch den völligen Verzicht auf Steuern für Flugbenzin.

Wann sind Sie, Ihre Partei bzw. der amtierende Finanzminister ernsthaft dazu bereit, eine solche Steuer nachhaltig zu fordern bzw. einzuführen? Die Einnahmen könnte man doch gut investieren in den geplanten Gesundheitsfond, der auf der Einnahmenseite fast nur uns gesetzlich Krankenversicherte belasten wird.

Eine solche Steuer hätte sicherlich auch eine dämpfende Wirkung auf den ausufernden, die Umwelt belastenden Flugverkehr bei uns über Dortmund.


Mit besten Grüßen

Antwort von Marco Bülow
2Empfehlungen
19.02.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage hinsichtlich der Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs auf Umwelt und Klima.

Als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich schon lange dafür ein, die Steuerbevorteilung des klimaschädlichen Flugverkehrs in Bezug zu anderen Verkehrsmitteln endlich abzubauen. Hier sind derzeit mehrere Varianten im Gespräch. Neben der Einführung einer Kerosinsteuer und einer verbrauchsorientierten Landegebühr auf deutschen Flughäfen ist die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel das momentan am intensivsten diskutierte Instrument zur Verringerung der Klimaschäden durch den Flugverkehr. Da die Klimaschäden jedoch ein länderübergreifendes Problem darstellen und der Flugverkehr sich ebenso nicht auf ein einziges Land beschränkt, muss auf diesem Sektor rasch eine europäische Lösung gefunden werden.
Die EU-Kommission hat bereits im September 2005 eine Mitteilung über die Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs angenommen. Darin stellt sie fest, dass die rasche Zunahme der Luftverkehrsemissionen die in anderen Sektoren erzielten Fortschritte bei der Emissionsverringerung untergräbt und dass es aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht der beste Weg wäre, den Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der EU einzubeziehen. Am 2. Dezember 2005 hat der Rat der Umweltminister Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er ebenso anerkennt, dass die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der EU die beste Lösung sein dürfte; er hat die Kommission aufgefordert, bis Ende 2006 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Der Europäische Rat hat die zentralen Schlussfolgerungen des Umweltministerrates im Dezember 2005 bestätigt.
Am 20. Dezember 2006 hat die Europäische Kommission einen Rechtsetzungsvorschlag zur Ausdehnung des Emissionshandelssystems der EU auf den Luftverkehr angenommen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs durch Einbeziehung der Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten in das Gemeinschaftssystem zu verringern. Die vorgeschlagene Richtlinie soll ab 2011 für Flüge innerhalb der EU gelten; ab 2012 soll das System auf alle Flugzeuge ausgedehnt werden, die in der EU starten oder landen. Ankommende Flüge sollen dann außer Betracht bleiben, wenn ein Drittland entsprechende Maßnahmen wie etwa ein Emissionshandelssystem anwendet. Von Beginn an soll der Vorschlag für die Flugzeugbetreiber ungeachtet ihrer Nationalität gelten. Am 20. Februar 2007 wird nun im Umweltministerrat über den Kommissionsvorschlag beraten. Findet der Vorschlag Unterstützung durch die Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten, kann es noch im Laufe dieses Jahres eine EU-Richtlinie zur Ausdehnung des Emissionshandelssystems auf den Luftverkehr geben.
Eine solche Regelung hätte die gleichen Auswirkungen wie eine Kerosinsteuer: Es würde ein Anreiz für die Airlines geschaffen, den CO2-Ausstoß zu verringern und somit das Klima zu entlasten. Die Steuereinnahmen aus einer möglichen Kerosinsteuer könnten nicht - wie von Ihnen angeregt - zur Finanzierung des Gesundheitssystems zur Verfügung gestellt werden, da im Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland keine Zweckbindung vorgesehen ist.
Ich werde mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln auf jeden Fall für eine rasche und möglichst weit gehende Regelung, mit der die Steuerbevorteilung des klimaschädlichen Flugverkehrs abgebaut werden kann, einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow

PS: Wussten Sie eigentlich, dass Sie zum Beispiel bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München 160 kg Kohlendioxid (CO2) verbrauchen? Ganz selbstverständlich entscheidet man sich heutzutage für einen Inlandsflug anstatt mit der Bahn zu fahren. Kein Wunder, denn oft zahlt man für ein Zugticket von Berlin nach München das Doppelte als für ein Billigflugticket. Doch vielen ist nicht bewusst, wie hoch der Kohlendioxidverbrauch (CO2) eines Fluges ist und wie schädlich das für unsere Umwelt ist.
Im Vergleich: Der Betrieb eines Kühlschranks für ein Jahr verbraucht im Durchschnitt 100 kg an CO2. Bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München verbraucht man 160 kg CO2 – etwas mehr als eineinhalb Kühlschränke im Jahr. Um den Verbrauch wieder auszugleichen, müsste man Klimaschutzleistungen in Form von Emissions-Minderungsgutschriften zu 50,00 Euro pro Tonne kaufen. Bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München würde diese Klimaschutzleistung beispielsweise einen Betrag von 8,00 Euro kosten. Ich selbst fahre so gut wie immer mit der Bahn und wenn ich einmal um den Flieger nicht herumkomme, habe ich über "Atmosphäre" die Chance den von mir verursachten CO2-Ausstoss wieder auszugleichen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, werfen Sie doch einmal einen Blick auf die Internetseite www.atmosfair.de. Auf meiner Homepage www.marco-buelow.de finden Sie ab Mitte März ebenso umfangreiche Informationen zu den Themen Energie und Klima.
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Frage zum Thema Wirtschaft
15.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

das Thema Softwarepatente liegt mir als Programmierer bei einer kleinen Dortmunder Softwareschmiede sehr am Herzen. Wie ist Ihre Position zu diesem Thema?

Noch sind in Deutschland Patente auf reine Software nicht möglich, aber gerade die Europäische Kommission sowie anscheinend die Bundesregierung vertreten eine offenbar patentfreundliche Politik, im Gegensatz zu den Stellungnahmen des EU-Parlamentes und des Bundestages, die offenbar eher Ohren für die Wünsche der mittelständischen Unternehmen haben anstatt für das konzentrierte Großkapital.

Aus meiner Sicht und der meiner bisherigen Dortmunder Arbeitgeber würden Softwarepatente die Rechtsunsicherheit und Kosten für kleine Unternehmer (wobei "klein" auch die größte Dortmunder IT-Firma mit über 1000 Mitarbeitern betrifft) unnötig steigern. Tatsächlich habe ich es in meiner Laufbahn selbst erlebt - hierzu zählen ein inzwischen ausgelaufenes Patent auf GIF und eines auf telefonische Bezahlvorgänge. Lustigerweise sollte es diese Patente in Deutschland nicht geben, aber die Haltung des Europäischen Patentamtes ist eine andere, woraus bereits jetzt Probleme für IT-Firmen entstehen.

Ich befürchte, das die Bundesregierung ihre Ratspräsidentschaft nutzt, um das Thema unter dem Deckmantel der Rechtsharmonisierung auf Europäischer Ebene weiter voranzutreiben.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Marco Bülow
bisher keineEmpfehlungen
01.03.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Softwarepatente. Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen und sehe insbesondere in der Patentierung von Trivialpatenten ebenfalls ein großes Problem für Softwareunternehmer.

Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2005 den gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates vom 7. März 2005 zum "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" zurückgewiesen. Das intensiv und kontrovers diskutierte Rechtsetzungsvorhaben, das den Rechtsrahmen für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen EU-weit harmonisieren sollte, ist damit gescheitert.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich zuvor für eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament eingesetzt und die Forderungen des Deutschen Bundestages zu den Voraussetzungen der Patentierbarkeit und zur Interoperabilität unterstützt.

Obwohl der Deutsche Bundestag nicht in europäische Gesetzgebungsprozesse intervenieren kann und will, hat er mit dem Beschluss vom 17. Februar 2005 zu dem interfraktionellen Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" eindeutig Position bezogen. (Sie können dieses Dokument unter der Drucksachennummer 15/4403 unter www.bundestag.de/Informations-Center/Parlamentsdrucksachen im Internet abrufen).

Der EU-Richtlinienentwurf war von Beginn an von einer sehr kontroversen Debatte begleitet, an der sich auch zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt haben. Gemeinsam mit dem Rechtsausschuss hat der Unterausschuss Neue Medien Expertenanhörungen durchgeführt und auch die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft - Herausforderungen und Antworten" hat sich mit den Auswirkungen einer undifferenzierten Ausweitung des Patentschutzes im Softwarebereich befasst und sich kritisch zum Richtlinienvorhaben geäußert. (Diesen Schlussbericht mit der Drucksachennummer 14/9200 finden Sie ebenfalls im Internet unter www.bundestag.de)

Vor diesem Hintergrund und angesichts der weiterhin kontroversen Beratungen auf europäischer Ebene ist es gelungen, einen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen abzustimmen. Dieser Antrag wurde am 17. Februar 2005 einstimmig im Deutschen Bundestag angenommen und setzte daher ein klares Signal an den Rat der Europäischen Union und an das Europäische Parlament. Der Antrag begrüßt zwar grundsätzlich die Initiative zu einer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtspraxis, weist aber zugleich darauf hin, dass weder der Kommissionsentwurf noch der Entwurf zu einem gemeinsamen Standpunkt des Rates zu einer Richtlinie bisher etwa hinsichtlich der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Wahrung der Interessen kleiner und mittelständischer Softwareunternehmen überzeugen konnten. Im Mittelpunkt des interfraktionellen Antrages standen daher Forderungen nach einem eindeutigen und trennscharfen Technikbegriff, der Sicherung der Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Computersystemen und einem Ausschluss von Trivialpatenten und so genannten Programmansprüchen.

Mit der darauf folgenden Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates durch das Europäische Parlament vom Juli 2005 war das Rechtsetzungsverfahren vorerst ergebnislos beendet. Damit bleibt es auch in Deutschland bei der geltenden Rechtslage - insbesondere bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erteilung von Patenten. Diese ist dadurch geprägt, dass die Patentierung von Algorithmen oder bloßer Geschäftsmethoden ausgeschlossen ist. Das deutsche Patentrecht schützt Computerprogramme nicht "als solche" - weder als Objektcode, Quellcode oder in irgendeiner anderen Form.

Etwas anderes gilt für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt, wie beispielsweise das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen, wo sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm erstreckt, weil es Bestandteil der Verbindung insgesamt ist. In diesen Fällen ist das Computerprogramm aber nur einer von mehreren Bestandteilen der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird. Im Interesse des Innovationsstandortes Deutschland müssen solche technischen Erfindungen auch weiterhin patentierbar sein.

Ich halte einen Neustart des Gesetzgebungsverfahrens, wie er vom Europäischen Parlament angestrebt wird, durchaus für sinnvoll und gehe davon aus, dass zwischen Rat und Europäischem Parlament Gelegenheit sein wird, die strittigen Punkte nochmals zu diskutieren und im Sinne des interfraktionellen Antrages zu ändern. Ich werde diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten und im Rahmen meiner Möglichkeiten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion auf die Berücksichtigung der Forderungen des Deutschen Bundestages hinwirken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt ausreichend darlegen und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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