Marco Bülow (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marco Bülow
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
52, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dazu gehört zum Beispiel, dass ein Arbeitsvermittler nicht mehr allein ca. 350 Arbeitlose betreut, sondern nur noch für 75 Arbeitslose zuständig ist. Das ALG -II wurde so angelegt, dass es die Grundsicherung des Lebensunterhaltes sichert. Die Grundsicherung ist dabei - im Idealfall - nicht als Dauerlösung für den Lebensunterhalt gedacht, sondern um die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
05.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,
ich als Ihr Wähler bei der letzten Bundestagswahl wüßte gerne von Ihnen Ihre Meinung über, ein eigentlich kommunales Thema, das meiner ansicht nach allerdings viel stärker auf Bundesebene dikutiert werden MUSS.
Wie kann es sein das in Dortmund ,seit den ausgehenden 80ern, immer mehr Mittel und möglichkeiten für Jugendliche im allgemeinen und speziell für die nicht volljährigen zusammengestrichen werden und immer mehr Sozialarbeiter und Pädagogen in, weit unter Tarif bezahlten, statistikschönenden Anstellungen fristen ,während Dortmunder Polizeisprecher im Radio nach mehr Beamten rufen um genau den Jugendausschreitungen zu begegnen die die arbeitslose Pädagogen und Sozialarbeiterschar hätte verhindern können.
Übrigens, um die Schreie der Pädagogen hat sich kaum wer geschert aber die Schreie der Polizei stoßen in der lokalen bevölkerung auf fast durchweg positive Resonanz!!!
In meiner erfahrung als ehrenamtlicher Mitarbeiter einer evangelischen Jugendgruppe in den 90ern habe ich gelernt das die ruhe eines einzigen anwohners mehr wert hat, als das Seelenwohl aller Jugendlichen in einer Gemeinde, und somit im endeffekt aller Gemeindemitglieder.
Finden Sie nicht auch das in dieser ach so tollen regulierten Gesellschaft, wo man sich mitlerweile mit rein wirtschaftsfreundlichen und für den "Bilddummen" Deutschen nicht nachzuvollziehenden auch unlogischen entscheidungen und beschlüssen (dem Lobbyismus sei Dank) ,ein Mensch der neben einer Jugendbegegnungsstätte wohnt die Worte " Sie schädigen mit Ihrer ignoranten Haltung das Wohl Ihrer Gemeinde, das Jugendheim bleibt offen und jeden 2ten Freitag ist Disco, basta. Wenn Ihnen das nicht passt dann ziehen Sie halt weg" vertragen müsste?

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg in der Zukunft, wir können es gebrauchen.
Antwort von Marco Bülow
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30.08.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage.

Bei der Jugendförderung handelt es sich um eine bedeutende, aber sehr komplizierte Materie, da sowohl der Bund, als auch die Länder und Kommunen in diesem Bereich eigene Kompetenzen haben. Von daher ist es nötig, die Entwicklungen auf den verschiedenen Ebenen einzeln zu bewerten, um die Auswirkungen vor Ort nachvollziehen zu können.

Im Bundeshaushalt werden Gelder nicht zusammengestrichen, sondern im Gegenteil weiter erhöht. So wird der Einzelplan Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundesetats von 5,25 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf etwa 6,2 Mrd. Euro im Jahr 2008 angehoben. Diese Erhöhung ist in weiten Teilen auf die Einführung des neuen Elterngeldes zurückzuführen. Aber auch die Mittel des Kinder- und Jugendplanes werden von 107 Millionen auf 132 Millionen Euro aufgestockt. Der Kinder- und Jugendplan ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von jugendpolitischen Maßnahmen wie Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit oder politischer Bildung.

Der Bund ist sich also der Bedeutung dieses Themas sehr bewusst und stellt daher einige Mittel bereit. Natürlich weiß ich aber auch, dass selbst durch die Erhöhung die Mittel noch lange nicht ausreichend sind.

Ich gebe Ihnen Recht, dass nicht alle staatlichen Ebenen der Jugendpolitik die Relevanz zubilligen, die sie verdient. So hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Sanierung des Haushaltes in diesem Bereich massive Kürzungen vorgenommen. Diese Kürzungen hat der Rat der Stadt Dortmund im Interesse der Kinder in einer Höhe von 5,2 Millionen Euro aufgefangen. Ihre Kritik sollte sich also nicht in erster Linie an die Kommune richten, sondern vor allem an die NRW Landesregierung!

Sie monieren in ihrem Brief eine mangelnde Toleranz gegenüber Jugendlichen. Ich stimme ihnen zu, dass Deutschland kinderfreundlicher werden muss, denn Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Allerdings gehört dazu natürlich beiderseitiger Respekt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Marco Bülow
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Frage zum Thema Familie
12.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow

Ich habe eine Frage bezüglich der Berücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftsteuerreform.

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass nicht auch angemessen berücksichtigen? Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Beendigung der Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Marco Bülow
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12.09.2007
Marco Bülow
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email vom 12. August zum dem Thema "eingetragene Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftssteuer". Als Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion liegt mein Arbeitsschwerpunkt im Bereich Umwelt- und Energiepolitik. Die Abgeordneten haben sich auf die verschiedenen Themenbereiche aufgeteilt, weil sonst eine sachverständige Diskussion und politische Arbeit nicht zu Gewehrleisten ist.
Aus diesem Grund habe ich mich an die Experten der SPD-Bundestagsfraktion gewandt, um Ihnen die Position der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema "Erbschaftssteuer" zu erläutern.

Wie Sie womöglich wissen, plante die SPD bereits im Jahr 2000 bei Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Letztlich scheiterte das vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition beschlossene Vorhaben damals am Widerstand der von CDU/CSU und FDP regierten Länder im Bundesrat.

Unstreitig wurde das eigenständige familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt. Dennoch sprechen sich, wie eine Plenardebatte dieses Themas jüngst bestätigte, die Abgeordneten unseres derzeitigen Koalitionspartners, insbesondere der CSU, leider unverändert für eine Privilegierung der Ehe aus. Auch ist nicht erkennbar, dass sich die Haltung der Landesregierungen durchgreifend gewandelt hat. Die Zustimmung des Bundesrates zu der jetzt erforderliche Reform des Erbschaftsteuerrechts ist aber zwingend, zumal den Ländern das diesbezügliche Steueraufkommen vollständig zusteht.

Zu unserem ehrlichen Bedauern kann ich Ihnen daher kurzfristig keine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht in Aussicht stellen, obwohl es dringend notwendig wäre. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich bei den anstehenden politischen Abstimmungsgesprächen jedoch nachdrücklich für eine Besserstellung der Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungsfall einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Umwelt
14.08.2007
Von:

Soweit ich informiert bin, trägt der Flugverkehr einen erheblichen Anteil zur CO2 Belastung bei.

Zusätzlich ist es der Bereich, der sehr stark wächst.

Was ist hier geplant, um gegenzusteuern?

Welche Meinung vertreten Sie zur Luftverkehrsplanung und zur Besteuerung von Flugbenzin?
Antwort von Marco Bülow
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11.09.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. August zum Thema Flugverkehr und CO2 Belastung.

Sie haben Recht, der Flugverkehr trägt einen erheblichen Anteil zur globalen Erderwärmung bei. Dabei geht es nicht allein um das Kohlendioxid, das beim Verbrennen von Kerosin entsteht. In großen Flughöhen werden Stickoxide und noch weitere Schadstoffe emittiert, dadurch werden Zirruswolken und Kondensstreifen gebildet. Allein die hohen Schleierwolken und Kondensstreifen können lokal stärker zur Erwärmung der Erde beitragen als alle anderen von der Menschheit verursachten Treibhausgase. Solche lokalen Effekte kann man nicht ausgleichen, weil niemand die Wolken vom Himmel holen kann. Als Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion engagiere ich mich dafür, dass der Flugverkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Von Beginn meiner Bundestagstätigkeit bin ich dafür, die Steuerprivilegien des Flugverkehrs abzubauen und den Flugverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen. Vor der Sommerpause haben wir Umweltpolitiker in der SPD- Fraktion durchsetzen können, dass die SPD fortan für eine Klimaabgabe bei Flugreisen steht. Die meisten Menschen möchten trotz des Wissens, dass Fliegen schlecht für unsere Umwelt ist, nicht darauf verzichten. Ich persönlich versuche, die meisten Wege mit dem Zug zu erreichen. Allerdings, wenn es sich wie zum Beispiel bei längeren Strecken nicht vermeiden lässt, nehme auch ich das Flugzeug.

Die Emissionen, die ich für einen Flug verbrauche, lasse ich mir bei www.atmosfair.de ausrechnen. Um die ausgestoßenen Klimagase wieder auszugleichen, zahle ich bei atmosfair in eines ihrer betreuten Umweltprojekte ein, um damit die Menge klimaschädlicher Gase an anderer Stelle zu vermeiden, die eine vergleichbare Klimawirkung haben wie die Emissionen aus dem Flugzeug.

Natürlich lässt sich der Schaden, der für die Umwelt durch einen Flug entsteht, nicht ungeschehen machen. Und natürlich wäre es am besten, wenn keiner mehr fliegen würde. Doch dies lässt sich nicht realisieren. Ein "Reparaturversuch" ist daher besser als nichts tun und zu hoffen, dass sich das Problem globale Erderwärmung von selbst lösen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.08.2007
Von:

Sehr geehrte Herr Bülow,

mich interessiert ihre persönliche Position zur Situation des Bahnverkehrs in Dortmund und zur Privatisierung der Bahn. In den letzten Jahren fällt auf, dass einerseits die Anlagen der DSW21 (Stadtbahn, Straßenbahn, Bushaltestellen) in weitgehend gutem Zustand sind bzw. gehalten werden und viele Neu- und Ausbauprojekte innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets zu finden sind. Das von einer Gesellschaft, die nicht an der Börse ist. Schaut man hingegen zur Deutschen Bahn, so sind die Pünktlichkeit, Sauberkeit und der bauliche Zustand der Anlagen insbesondere im S-Bahn-System mehr als verbesserungswürdig. Der Hauptbahnhof ist in den letzten Jahre immer wieder in der Diskussion. Aber auch von diesem einmal abgesehen regnet es am Bahnhof Dortmund-Universität durch die Decke durch, viele Bahnhöfe haben immer noch keinen barrierefreien Zugang und die Pflege der Anlagen lässt auch zu wünschen übrig - oft hat man den Eindruck, von regelmäßiger Pflege schon gar nicht mehr sprechen zu können.
Gerade im Hinblick auf den Klimawandel und das Einsparungspotential des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber dem Autoverkehr besteht enormer Verbesserungsbedarf. Und das bei - im Vergleich zu dem großangelegten Ausbau von Autobahnen und Hauptstraßen - sogar moderaten Kosten. Hier wird viel Potential verschenkt.
Und nun soll die Bahn privatisiert werden und ich frage mich (und auf diesem Wege auch Sie), ob es realistisch ist, dass sich diese Zustände danach verbessern werden. Die DB Netz AG sowie die DB Station & Service AG scheinen in den letzten Jahren kaum darauf bedacht gewesen zu sein, kleinere Bahnhöfe und Nahverkehrslinien in gutem Zustand zu betreiben oder gar auszubauen und so mögliche neue Nutzerschichten zu erschließen. Im Gegenteil scheint es so, dass diese Verkehre schon jetzt der Bahn lästig sind. Wie stehen Sie dazu? Wäre nicht eine staatseigene und von der DB AG völlig unabhänige Gesellschaft sinnvoller, die Bahnhöfe und Netz verwaltet?
Gruß
Antwort von Marco Bülow
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19.09.2007
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. August 2007 zum Thema Privatisierung der Deutschen Bahn. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen jetzt erst antworte. Durch ständig neue Entwicklungen zur geplanten Privatisierung der Deutschen Bahn AG, war es mir nicht möglich, Ihnen eine Antwort zu schreiben. Nach vielen Diskussionen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, möchte ich Sie jetzt über den Stand der Dinge informieren und Ihnen meine persönliche Auffassung zu diesem Thema verdeutlichen.
Ich sehe dieses Vorhaben ähnlich kritisch wie Sie. Insgesamt halte ich den Zwang zur Privatisierung für einen Irrweg. Die angeblichen Vorteile treten häufig nicht ein, dafür kommen die Nachteile langfristig aber stärker zur Geltung. Natürlich ist dies nicht immer so, deshalb muss man sicherlich differenzieren. Genauso wichtig ist es aber, die sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Ich fahre aus Umweltgründen regelmäßig mit der Bahn. Ich habe daher bestimmte Ansprüche an ein flächendeckend ausgebautes Schienennetz und einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt. Als Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion liegt mir der Umweltaspekt besonders am Herzen. Würde das derzeit vorliegende Gesetz den Bundestag unverändert passieren, wäre dem Einfluss von Großaktionären oder Investmentfonds auf die Bahn Tür und Tor geöffnet.
Ich befürchte, dass das zwangsläufig Auswirkungen auf die Ausrichtung der DB AG haben müsste, denn dieser Art von Investoren ist an der Bahn selbst nicht viel gelegen, dafür aber an einer möglichst hohen Rendite. Die Bahn könnte sich unter ihrem Einfluss mehr und mehr von ihrer Kernaufgabe entfernen, die da lautet, ein breites Flächenangebot an ökologisch tragfähigen Verkehrsdienstleistungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Im Grundgesetz heißt es dazu, die Bahn habe "dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen" zu dienen. An diesem "Wohl der Allgemeinheit" aber sind private Großaktionäre eher selten interessiert gewesen – es liegt einfach nicht in ihrer Natur, sich daran zu orientieren.

Dass unter ihrem Einfluss die Bahn in die falsche Richtung führe, ist keine Spekulation. In den Jahren seit der Bahnreform 1994 ist das Unternehmen ja bereits so geführt worden, als gehörte es nicht dem Staat, sondern beliebigen Investoren. An der Entwicklung, die die Bahn in diesen Jahren genommen hat, lässt sich also ablesen, wie es, in verstärktem Maße, weiterginge, wenn dann tatsächlich auch Private eine Mitsprache in der AG hätten. Hierzu einige Zahlen, was seit 1994 geschehen ist:

  • Rund 5.000 Kilometer Schiene sind bis 2004 stillgelegt worden. Im Jahr 2005 waren es weitere 161 Kilometer
  • Der Zustand des Netzes verschlechtert sich dramatisch, die Zahl der sogenannten Langsamfahrstellen steigt kontinuierlich. Der Bundesrechnungshof spricht von 2.300 sogenannten Mängelstellen, an denen langsamer gefahren werden muss.
  • Seit 1997 ist die Anzahl der Bahnhöfe um 400 gesunken.
  • Die erfolgreichste Zuggattung im Fernverkehr, der InterRegio – der immerhin 68 Millionen Reisende pro Jahr zu verzeichnen hatte – wurde 2001/2002 abgeschafft. Dadurch ist eine Lücke zwischen Nahverkehr und Hochgeschwindigkeitsfernverkehr entstanden. Viele Verkehre im mittleren Streckenbereich wurden anderen Verkehrsträgern überlassen.
  • In vielen Bereichen hat der Anteil der Bahn am Gesamtverkehr heute gerade einmal die Zahlen wieder erreicht oder leicht übertroffen, welche die Bahn schon 1994 vorzuweisen hatte
  • Die Kundenzufriedenheit ist auf einem erschreckend niedrigen Niveau, auch im Vergleich mit anderen Unternehmen. Vier von fünf Kunden, so eine Erhebung vom September 2006, sind mit dem Service bei der Bahn unzufrieden
  • Bei den Arbeitsplätzen zeigt der Trend dramatisch nach unten: seit der Bahnreform wurden mehr als 100.000 Stellen abgebaut

Mit einer Privatisierung könnte sich diese Entwicklung fortsetzen.

Es wird deshalb darauf ankommen, den Renditedruck privater Großaktionäre von der Bahn fernzuhalten. Gleichzeitig soll sie aber trotzdem die Möglichkeit bekommen, neues Kapital zu erhalten, um ihr Kerngeschäft im Inland zugunsten der Kunden auszubauen. Diese beiden Ziele sollen mit dem sogenannten Volksaktien-Modell erreicht werden, das wir momentan in der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren. Es sieht vor, dass 49 Prozent der Bahnaktien als stimmrechtslose Vorzugsaktien ("Volksaktien") verkauft werden. Der Bund behält seine Mehrheitsanteile und bleibt alleiniger Inhaber aller Stimmrechte. Damit wird die politische Kontrolle des Bundes über die DB AG uneingeschränkt beibehalten. Die Vorzugsaktie ist mit einer garantierten Mindestverzinsung von 5 Prozent ausgestattet und damit attraktiver als eine Bundesanleihe. Potenzielle Käufer sind deshalb vorwiegend Kleinaktionäre, die eine langfristige Kapitalanlage suchen.

Die Diskussion in der SPD-Bundestagsfraktion ist noch nicht abgeschlossen. Das Volksaktienmodell wurde eingebracht um eine Brücke zwischen Privatisierungsgegnern und Privatisierungsbefürwortern zu schlagen. Sollte dies keine Mehrheit finden, muss über die vollständige Beibehaltung des öffentlichen Eigentums an der Bahn gesprochen werden – jedenfalls dann, wenn man, so wie ich, nicht möchte, dass private Großaktionäre und ihre Renditeinteressen Einfluss auf das Unternehmen erhalten.

Sie haben Recht, es kommt darauf an, die Bevölkerung auf das Thema aufmerksam zu machen. Angesichts der Tatsache, dass die Bahn allein im Jahr 2006 rund 1.854 Millionen Bahnreisende befördert hat, wird klar, dass hier eine Entscheidung ansteht, die wohlüberlegt sein will, wenn so viele Menschen betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Internationales
31.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

in wenigen Wochen sollen Abstimmungen im Bundestag über den Einsatz von deutschen Soldaten in Afghanistan stattfinden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen und ebenso gegen Artikel 25 und 26 unseres Grundgesetzes. Für die Operation Enduring Freedom bestand zu keinem Zeitpunkt ein UNO-Mandat. Laut UNO-Charta ist die Androhung und Anwendung von Gewalt ohne UNO-Mandat verboten (Gewaltverbot).
Demzufolge ist die OEF ein völkerrechtswidrig verbotener Angriffskrieg. Seit 2001 sichert die deutsche Marine unter diesem Kommando den Kriegsnachschub. Weiterhin kämpfen deutsche Soldaten unter dem Kommando der OEF (KSK). Seit 2003 sind die ISAF-Truppen unter NATO-Kommando gestellt und gaben damit ihren ursprünglichen Zweck auf. Bekannt ist darüber hinaus, dass sich die Kommandostrukturen von OEF und ISAF mittlerweile vermischen und nicht mehr klar abzugrenzen sind. Deutsche Tornados liefern Bilder zur Bombardierung afghanischer Zivilisten.

Artikel 26 Abs. 1 GG regelt, dass Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenlenben der Völker zu stören, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind. Alle Abgeordneten, die für diese Einsätze abstimmen, handeln verfassungswidrig und machen sich strafbar.

Als Bürger sind wir nach Artikel 25 GG der Einhaltung des Völkerrrechts verpflichtet. Ich nehme diese Pflicht wahr und fordere Sie als meinen Vertreter auf: "Lassen Sie Ihr Gewissen sprechen und fühlen Sie sich mit den Kindern, Frauen und Männern, denen durch diesen Krieg unendliches Leid zugefügt werden. Krieg ist ein Verbrechen. Beteiligen Sie sich nicht daran".

Wie Sie wissen, spreche ich für die Mehrheit der deutschen Bürger.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marco Bülow
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27.09.2007
Marco Bülow
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. August, in dem Sie mich um eine Stellungnahme zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr bitten. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine kritische Einstellung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan mitteilen.

Zunächst zur Rechtslage:
An der völkerrechtlichen Ermächtigung für die internationale ISAF-Mission gibt es keinerlei Zweifel, sie ist materiell und formell rechtmäßig zustande gekommen. Damit ist sie gültige Grundlage für eine Beteiligung der Bundeswehr an dieser Mission, nach dem der Bundestag diesem Einsatz am 22.12.2001 zugestimmt hatte. Zu dieser Feststellung kommt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.2007 zu den Tornado-Einsätzen. Darin kommt das Gericht auch zu dem Schluss, dass die Missionen ISAF und OEF rechtlich und tatsächlich voneinander getrennt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht zur Operation Enduring Freedom geäußert. Allerdings gibt es namhafte Stimmen in der völkerrechtlichen Literatur, die eine Legitimation aufgrund des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta und der Anerkennung dieses Rechts in den Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrates bestätigen. In späteren Resolutionen (z. B.1659 aus 2006) begrüßt der UN-Sicherheitsrat sogar die Zusammenarbeit von ISAF und OEF.

Grundsätzliche Haltung zu Auslandseinsätzen:
Seit dem ersten Blauhelmeinsatz von Bundeswehrsoldaten in Kambodscha sind 15 Jahre vergangen. Die Bundeswehr ist heute weltweit im Einsatz und neben ihrer ursprünglichen Aufgabe der Landesverteidigung sind Krisenreaktion und Krisenbewältigung gerückt. Die rot-grüne Bundesregierung hat vereinbart, dass militärische Einsätze im Ausland grundsätzlich ein Instrument von Friedens- und Sicherheitspolitik darstellen soll. Militär allein kann nie einen Konflikt lösen, sondern bedarf immer flankierender Maßnahmen.

Militärische Auslandseinsätze müssen meiner Meinung nach stets in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sein, das militärische Mittel mit politischen Instrumenten - insbesondere aus der Entwicklungspolitik - verschränkt. Dennoch dürfen sie nur das letzte Mittel darstellen. Alle deutschen Auslandseinsätze müssen ressortübergreifend analysiert werden. Erst dann können wir Bilanz ziehen. Stärkere politische Begleitung der deutschen Einsätze durch eine bessere Unterrichtung, Kontrolle und eine regelmäßige Zwischenauswertung sind meines Erachtens ein Muss für jeder Einsätze. Eine Vielzahl der deutschen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist nicht ausreichend für Kriseneinsätze wie in Afghanistan ausgebildet.

Offensichtlich ist, dass bei Einsätzen die möglichen Mittel zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung nur selten ausgeschöpft werden. Oft wird der Suche nach politischen Lösungen durch eine Überschätzung militärischer Einsätze als Mittel der Konfliktaustragung nicht Vorrang eingeräumt Zu Beginn eines Einsatzes fehlte es in der Vergangenheit oft an einer ehrlichen Formulierung eines klaren Auftrags und der realen Erfolgsaussichten in der konkreten Konfliktkonstellation.

Bei dem deutschen Afghanistan-Engagement gab es, neben den zwar zahlreichen Fortschritten im Rahmen des ISAF-Mandats, in vielen Bereichen keine oder nur unzureichende positive Ergebnisse zu vermelden. Die Sicherheitslage vor allem jenseits von Kabul ist äußert angespannt. Insbesondere im Süden und Osten kommt es vermehrt zu politisch motivierten Anschlägen. Auch im Norden und Westen wird es, wie die jüngsten Anschläge zeigen, zunehmend gefährlicher für die stationierten Truppen. Auch Drogenanbau und Kriminalität stellen eine Bedrohung dar. Der afghanische Präsident Karzai muss sich die Kritik gefallen lassen, das Warlords und darunter auch Kriegsverbrecher über allzu großen Einfluss im Parlament und in den Provinzen verfügen, was durch den Mangel an effektiven oder unkorrupten staatlichen Institutionen in vielen Regionen noch verstärkt wird. Das untergräbt natürlich das Vertrauen in die Regierung und die ausländischen Friedenstruppen. Weniger positiv als die Agenda und die Ziele des ISAF-Mandats fällt die Beurteilung des Mandats "Operation Enduring Freedom (OEF)" aus. Die beiden Einsätze erscheinen mir zunehmend unvereinbar. Hinsichtlich der Legitimation des Mandats stellt sich die Frage nach der Dauer eines legitimen Rechts auf Selbstverteidigung. Die Zurechung von ISAF und OEF- Kräften wird nicht nur für die afghanische Bevölkerung zunehmend uneindeutig. Es mehren sich auch die Berichte über unabgestimmte Militäraktionen durch die in Afghanistan befindliche Streitkräfte. Auch die Koordinierung zwischen den Führungen beider Einsatzkräfte gestaltet sich schwierig.

Klar ist, dass unsere Aufgabe in Afghanistan nicht erfüllt wurde. Unsicherheit und Gewalt behindern den Fortschritt. Die militärische Terrorbekämpfung, so wie sie in Afghanistan unter dem Schirm der OEF vollzogen wird, in meiner Meinung nicht erfolgreich. Ich glaube nicht, dass die OEF als Operation der sog. Koalition der Willigen unter Führung der USA noch ein tragfähiges Modell für Engagement in Afghanistan und darüber hinaus sein kann. Ziviler Wiederaufbau und die Herstellung von Vertrauen in staatliche Institutionen sind meist ein langwieriger Prozess. Es muss jedem klar sein, dass die Entscheidung für statebuilding langfristige Verpflichtungen nach sich ziehen. Eine breite öffentliche Diskussion über Auslandseinsätze ist daher wichtig. Eine solche Debatte muss den stark nach Ressorts und Akteuren fragmentierten sicherheitspolitischen Diskurs zusammenführen.

Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" sind im Jahr 2004 bereits grundlegende Gedanken dazu formuliert worden. Sie betonen Krisenprävention als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe und stellen das Primat des Zivilen gegenüber dem Militärischen in Zentrum.

Wenn im Bundestag über den weiteren Einsatz in Afghanistan abgestimmt wird, werde ich nach heutigen Stand erneut nicht zustimmen können. Ich bin der Meinung, dass die deutsche Bundeswehr bereits große Kapazitäten für laufende Auslandseinsätze zur Verfügung gestellt hat, die sich als gefährlich herausgestellt haben und das Bundeswehrpersonal dort einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist. Egal welche Einstellung man zu Auslandseinsätzen auch hat, insgesamt wird man feststellen müssen, dass sie Möglichkeiten der deutschen Streitkräfte an die Grenzen stoßen und eine Gesamtdiskussion überfällig ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt ausreichend erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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