Marco Bülow (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marco Bülow
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
52, Nordrhein-Westfalen
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(...) Mir ist allerdings bewusst, dass der klare energiepolitische Kurs von Ypsilanti und Scheer einen Teil der SPD nicht gefällt und sie diesen Kurs deshalb auch bekämpfen. Ich weiß zudem, wie stark die herkömmliche Energielobby versucht, auf die SPD einzuwirken, Ypsilanti und Scheer zu bremsen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

ich habe zu Ihrer Antwort auf die Anfrage vom 13.5. von Herrn Willmeroth Fragen und Anmerkungen.

Sie schreiben, dass die Verbreitung von KiPo im Internet in den letzten Jahren "dramatisch" zugenommen hat. Gibt es Statistiken die diese These belegen?

Sie schreiben weiter, dass "die Hemmschwelle in diesem Bereich, die in den letzten Jahren deutlich gesunken ist". Von welcher Hemmschwelle reden sie hier? Lässt sich diese Behauptung in Zahlen belegen?
Glauben sie, dass sich Menschen KiPo-Material anschauen oder herunterladen nur weil es möglich ist?
Ist es nicht eher so, dass Leute mit diesen "Neigungen" es schon immer geschafft haben sich solches Material zu besorgen. Während die übrigen Menschen dieses ablehnen und auch nicht danach suchen würden?

Auch ich kann eine effektive Bekämpfung von KiPo nur unterstützen. Allerdings sind im Zuge der Teils sehr emotionalen Diskussion zu diesem Thema viele Details bekannt geworden, die aus meiner Sicht die Effizienz der diskutierten Sperre generell in Frage stellen.

So gibt es mit INHOPE (www.inhjope.org), eine internationale Dachorganisation von Beschwerdestellen, die im Rahmen des EU Safer Internet Programmes 1999 zur Koordination eines Netzwerkes von Beschwerdestellen ins Leben gerufen wurde.
In Deutschland ist die eco Beschwerdestelle und das FSM (Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) dieser Organisation angeschlossen.

Eine Anfrage an eco zur schnellen Löschung oder Abschaltung verbotener Inhalte auch im Ausland zeigt, dass dieses sehr wohl möglich ist. Details zur Anfrage finden sie hier:
mogis.wordpress.com

Stellt diese Tatsache nicht den Nutzen einer Internet-Sperre in Frage, zumal offizielle Stellen (das BKA) auch "nur" offizielle Wege beschreiten können/dürfen?
Hierzu hat MdB Frau Dr. Krogmann eine Antwort geschrieben:
www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Marco Bülow
11Empfehlungen
18.06.2009
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für ihre Anfrage vom 9.06.2009 zum Thema Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.
Wie ich in der Antwort an Herrn Willmeroth schon schrieb, halte ich eine effektive Bekämpfung von sexuell orientierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen für äußerst wichtig. Ich freue mich, dass sie an diesem Punkt mit mir übereinstimmen. Auch habe ich schon dargelegt, dass wir uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen immer wieder neu stellen und sorgfältig zwischen dem Schutz gegen kinderpornographische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in die Grundrechte abwägen.
Nun zu ihren Fragen: Die Kriminalstatistik des Jahres 2007 zeigt auf, dass das im Internet verbreitete kinderpornographische Material gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent angewachsen ist. Einzelne Seiten werden 50.000 Mal im Monat geladen. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass täglich etwa 1.000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aktiv sind. Ich denke aufgrund solcher Zahlen kann man schon von einem "dramatischen" Anstieg sprechen.
Zudem bin ich der Ansicht, dass es für (potentielle) Täter sehr viel leichter ist, sich kinderpornographisches Material aus dem Internet zu beschaffen als auf anderem Wege. An dieser Stelle kann man natürlich auch anderer Meinung sein und davon ausgehen, dass (potentielle) Täter immer an solches Material kommen, wenn sie es nur wollen. Insgesamt werden sie mir aber trotzdem zustimmen, dass jede Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt eine zuviel ist.
In ihrer Anfrage verweisen sie darauf, dass eine Löschung oder Abschaltung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt einer Sperrung vorzuziehen ist. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hält dies für den richtigen Ansatz und hat daher eine Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: "Löschen vor Sperren" im Gesetz gefordert und auch durchgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass das BKA bei Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten verpflichtet wird, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ich will am Ende noch einmal deutlich machen, dass sich dieses Thema nicht eignet, Gegner oder Befürworter einer gesetzlichen Regelung vorschnell zu verurteilen. Es gibt die berechtigte Befürchtung, dass die geplanten Veränderungen zu einer Einschränkung des Internets führen können. Auf der anderen Seite muss man aber auch alles dafür tun den Konsum von Kinderpornographie einzugrenzen. Um dies zu gewährleisten muss eine Balance gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

sie haben bei der gestrigen Abstimmung zum Thema Internetsperren zugestimmt und das Gesamtergebnis hat mich sehr schockiert. Natürlich teile ich Ihre Meinung das Kinder geschützt werden müssen, aber verstehen Sie nicht das eine derartige Zensur absolut wirkungslos ist? Die Sperren sind selbst für einen technisch nicht sonderlich versierten Menschen leicht zu umgehen und Leuten die eine derartige Neigung haben traue ich (leider) eine gewisse technische Affinität zu. Was gestern von der Regierung beschlossen wurde läuft unter dem Motto "Aus den Augen aus dem Sinn" - Es wird keine Veränderung bringen, denn hinter dieser "Sichtschutzwand" werden weiterhin Kinder für perverse sexuelle Neigungen missbraucht. Da brauch man kein Blatt vor den Mund nehmen. Leider ist es so.

Finden Sie nicht auch, dass "Löschen statt verstecken!" eine viel bessere Möglichkeit ist KiPo´s zu bekämpfen? Wie Herr Gillich bereits erwähnte haben sogar nicht staatliche Organisationen mit einfachen "Anfragen" Erfolg gehabt.

Über Ihre Meinung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Balouschel
Antwort von Marco Bülow
4Empfehlungen
01.07.2009
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für ihre Anfrage zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde (Drucksache 16/12850).

Zu den Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens habe ich schon in den Antworten auf die Fragen von Herrn Wilmeroth und Herrn Gillich Stellung bezogen, weswegen ich an dieser Stelle darauf verzichte.

Mit dem beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Es sind damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, aus der Anhörung im Bundestag, an der u.a. anderem Vertreter vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (ECO) teilgenommen haben, positiv aufgegriffen worden. Unter anderem wurde der Grundsatz "Löschen vor Sperren" im Gesetz verankert. Dies bedeutet, dass eine Aufnahme in die Sperrliste des BKA nur erfolgt, wenn zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

Dennoch bleiben auch bei mir grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dazu möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Wie Sie richtig anmerken, habe ich mich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden für das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" zu stimmen. Diese Abstimmung war eine der schwierigsten Entscheidungen in dieser Legislaturperiode für mich, da beide Seiten gute Argumente haben. Ich kann nachvollziehen, dass Sie auch mit dem geänderten Gesetz ihre Probleme haben.

Um mein Abstimmungsverhalten inhaltlich nachvollziehbar zu machen, habe ich mit anderen Kolleginnen und Kollegen eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben. Sie finden die Erklärung auf meiner Homepage www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Umwelt
06.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

ich möchte Ihnen als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Fragen zu aktuellen Ereignissen stellen:

Nachdem unmittelbar nach der ca zweijährigen Abschaltung des AKW Krümmel dieses wegen Störfällen zweimal wieder heruntergefahren wurde:

  • Werden Sie/wird die SPD sich im Falle einer Wiederwahl/Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl dafür einsetzen alle AKWs in der BRD, insbesondere die älteren und in der Vergangenheit ´auffällig gewordenen´ baldmöglichst (schneller als im von Rot/Grün beschlossenen Atomausstieg vorgesehen) endgültig vom Netz zu nehmen und zurückzubauen?

Als Aachener wohne ich vom nächsten AKW ca 60 km entfernt.
Dieses befindet sich bei Lüttich und damit exakt in der in Europa vorwiegend herrschenden Windrichtung (was bei der Entfernung wohl nur sekundär ist)

  • Wie und wie schnell werden die deutschen Behörden im Falle eines dortigen relevanten Zwischenfalles von den belgischen in Kenntnis gesetzt? Ist unter Umständen noch die entsprechende EU-Behörde zwischengeschaltet (wie ja auch die Bundesregierung die EU und IAEO informiert) ? Gibt es Gemeinsame (Grenzübergreifende) Pläne für den Katastrophenschutz im Falle eines Zwischenfalles?

Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antworten und verbleibe
mfG
Antwort von Marco Bülow
5Empfehlungen
04.08.2009
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juli zum Thema Atomenergie.

Sie haben mit Sicherheit den immensen Widerstand der Union und auch die millionenschweren Kampagnen der Atomlobby gegen den Atomausstieg wahrgenommen. Dennoch ist die SPD standhaft geblieben und hat den beschlossenen Atomausstieg verteidigt. Dies werden wir auch weiterhin aus voller Überzeugung tun.

Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass ein erst vor wenigen Jahren zwischen zwei Parteien freiwillig geschlossener Vertrag auch einzuhalten ist: Alles andere ist unseriös. Trotzdem haben die vier AKW-Betreiber immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten Laufzeitverlängerungen gefordert und versucht, durch Anträge auf Laufzeitverlagerungen von neuen auf alte (!) Reaktoren ihre alten Atomkraftwerke über das Ende der aktuellen Legislaturperiode zu retten. Diesem unsäglichen Vorgehen hat Bundesumweltminister Gabriel nicht zugestimmt.

Es wurde alles versucht, diesen Ausstiegsvertrag zu torpedieren und rückgängig zu machen. Wenn sich die AKW-Betreiber nun nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen, muss man sich natürlich fragen, warum sich die Politik noch daran halten sollte. Es wäre ja euch ein noch früheres Abschalten denkbar. Auf jeden Fall sollten aber die sieben ältesten Reaktoren vom Netz genommen werden. Sie weisen nicht nur die höchste Zahl an Zwischenfällen auf, sie bieten auch keinen ausreichenden Schutz gegen Terrorangriffe, da ihre Betonschutzhülle einem Flugzeugaufprall nicht standhalten würde. Man muss sich vergegenwärtigen, dass diese Reaktoren bereits vor ungefähr 30 bis 35 Jahren ihren kommerziellen Leistungsbetrieb aufgenommen haben. Sie wurden aber nur für eine Laufzeit von 25 nicht von 40 oder 60 Jahren konzipiert. Daher haben sie auch verkürzte Abschreibungszeiten. Man darf nicht vergessen, auch Reaktoren altern, d. h. die Sicherheit des Anlagenbetriebs nimmt mit längerer Laufzeit ab. Es kommt zu Korrosion, Rissen an der Oberfläche oder an Schweißnähten im Reaktordruckbehälter und zu Materialermüdung.

Neben den sieben ältesten Atomkraftwerken, die schon aufgrund ihrer Baukonstruktion (keine Kuppelform, unterschiedliche Wanddichten der Reaktordruckbehälter etc.) weniger sicher sind als neuere, muss auch der Pannenreaktor Krümmel endgültig vom Netz. Dieser ist zwar 1984, also "erst" vor 25 Jahren in Betrieb genommen worden, aber er wurde damals schon nicht nach der aktuellsten Technik gebaut. Die erneuten Sicherheitspannen in Krümmel machen deutlich, dass deutsche Atomkraftwerke keinesfalls so sicher sind, wie die Atomlobby immer gerne behauptet. Wenn ein Reaktor nach einem verheerenden Trafobrand zwei Jahre lang repariert werden muss, weil sich während der zwischenzeitlichen Stilllegung immer wieder neue Fehler finden, dann kann man doch nicht - wie der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger - ernsthaft behaupten, die veralteten Reaktoren würden dem Stand der Technik entsprechen. Es ist beängstigend, wenn nach rund 200 technischen Änderungen kurz nach Wiederanfahren schon wieder eine Sicherheitspanne das AKW lahmlegt. Und dies, weil mal eben vergessen worden ist, eine wichtige Sicherheitsanlage am Trafo einzubauen.

Ich finde es auch besorgniserregend, dass der Betreiber mit der hochsensiblen Atomtechnologie scheinbar völlig überfordert ist. An allen vier Vattenfall-AKW-Standorten (Krümmel und Brunsbüttel in Deutschland sowie Forsmark und Ringhals in Schweden) hat es in den letzten drei Jahren gravierende Sicherheitsprobleme gegeben. Ringhals steht derzeit unter verschärfter Aufsicht der schwedischen Behörden, die generelle Bedenken an dem erforderlichen Sicherheitsbewusstsein des Betreibers geäußert haben. Daher müssen wir auch in Deutschland die Vorfälle in den Vattenfall Kraftwerken ausgiebig untersuchen und gegebenenfalls die Lizenz entziehen.

Die dann endgültig vom Netz genommenen Kraftwerke müssen selbstverständlich zurück gebaut werden. Dafür haben die Betreiber in den Jahren des Betriebs Rückstellungen in Milliardenhöhe gebildet, die sie nicht versteuern mussten.

Zu Ihren Fragen bezüglich des nahe Lüttich gelegenen belgischen Atomkraftwerks kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Deutschland hat mit sechs der neun Nachbarstaaten bilaterale Abkommen geschlossen, in denen der Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen vereinbart wurde. Umfangreichere Kontakte bestehen auf Grund der grenznahen Gegebenheiten mit den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Österreich, der Tschechischen und der Slowakischen Republik, mit denen gemeinsame Kommissionen bzw. Expertengruppen eingerichtet wurden. In gegenseitigen Konsultationen werden Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes erörtert. Aufgrund der Entfernung der Anlage in Tihange südwestlich von Lüttich zur deutschen Grenze wird diese Anlage nicht mehr als "grenznah" eingestuft. Dementsprechend erfolgt der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Belgien aufgrund multinationaler Vereinbarungen.

Beide Länder sind an das europäische Schnellinformationssystem ECURIE (European Community Urgent Radiological Information Exchange) angeschlossen, über das im Ereignisfall die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Kroatien alarmiert werden können. Wie Sie selbst vermuten, laufen diese Alarmierungen über die EU-Kommission, und zwar über die zuständige Generaldirektion Transport und Energie.

Aufgrund ihres Beitritts zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (Convention on Early Notification of a Nuclear Accident) der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien (IAEO) sind im Falle eines in diesem Abkommen verzeichneten radiologischen Ereignisses mit grenzüberschreitenden Auswirkungen beide Staaten zur schnellen Informationsweitergabe an die IAEO und die anderen Vertragsstaaten verpflichtet.

In der Umgebung (Planungsradius für Katastrophenschutzmaßnahmen: 25km) der grenznahen kerntechnischen Anlagen gibt es eine enge Zusammenarbeit auch auf lokaler Ebene. Der Katastrophenschutz ist jedoch Länderaufgabe. Mir liegen keine Informationen über entsprechende Vereinbarungen im Raum Aachen vor. Um mehr zu erfahren, würde ich Sie bitten, sich an das für diesen Bereich zuständige nordrhein-westfälische Innenministerium zu wenden.

Mehr Informationen zum Thema Atomenergie finden Sie auf meiner Homepage unter www.marco-buelow.de . Hier können Sie sich Veröffentlichungen der SPD-Fraktion, wie z. B. die Broschüre "70 Argumente gegen Atomenergie" oder das Faltblatt "Entgegnung auf Behauptungen der Atomlobby", an denen ich und mein Büro maßgeblich mitgearbeitet haben, herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

bezugnehmend auf die Ihre Antwort an Herrn , möchte ich feststellen, dass die Ihnen vorliegenden Zahlen absolut unbrauchbar sind. Dies hätten Sie, Wochen vor der Abstimmung, in diversen Medien nachschlagen können (bspw. Heise Online oder Netzpolitik.org). Der AK-Zensur hat in verschiedenen Aktionen darlegen können, dass die von Fr. v. d. Leyen genannten Zahlen nicht represäntativ sind.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz, welchem Sie zugestimmt haben, gegen das Grundgesetz verstößt:
Art. 5 Abs. 1:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
"[...] Eine Zensur findet nicht statt"

Dies ist nicht der einzige Berührungspunkt mit dem GG. Durch die Kompetenzverschiebung in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der Transfer judikativer Rechte der Bundesländer, an die bundespolizeilichen Institutionen, verstoßen augenscheinlich gegen Art. 79 Abs. 3:
"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung [...] berührt werden, ist unzulässig."
Juristen und andere Experten haben diese Bedenken den Abgeordneten vorgelegt.

Meine Fragen lauten:
Welche Achtung genießt Ihrer Meinung nach das Grundgesetz im deutschen Bundestag, wenn die Abgeordneten im Bundestag sich darüber hinwegsetzen und im Bundesrat, einer Kontrollinstanz, gerade einmal 3 Minuten über diese heikle Thema geredet wird?
Erkennen Sie durch die derzeitige, parlamentarische Arbeit einiger MdBs und Minister, eine Gefährdung der demokratischen Grundrechte?
Glauben Sie, dass durch Angriffe auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch innere Kräfte, die sich über das Volk hinwegsetzen, der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 1-4 eintreten kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marco Bülow
4Empfehlungen
24.07.2009
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.07.2009.

lassen Sie mich gleich am Anfang klarstellen, dass ich mir meiner Verantwortung gegenüber dem deutschen Grundgesetz, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages trage, absolut bewusst bin. Ich denke, dass die meisten Parlamentarier versuchen durch ihr Handeln das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte zu stärken und nicht sie in Frage zu stellen. Mit dem nun beschlossenen "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" geht es daher - trotz all seiner Schwächen - mit Sicherheit nicht um einen "Angriff auf das Grundgesetz".

Wie ich in anderen Antworten zu dem Thema schon dargelegt habe, habe ich mich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden für das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" zu stimmen. Ich möchte noch mal betonen, dass diese Abstimmung eine der schwierigsten Entscheidungen in dieser Legislaturperiode für mich war. Ganz klar ist, dass ich eine Ausweitung der Sperr-Infrastruktur auf andere Bereiche als den der Kinderpornographie - wie von einigen Unions-Abgeordneten bereits gefordert - mit aller Entschiedenheit ablehne.

Ich möchte noch sagen, dass nach meinem Eindruck während der Entscheidungsphase auch eine Mehrheit der Bevölkerung für dieses Gesetz war. Allerdings ist mir ebenfalls bewusst, dass viele der Hintergründe in der Öffentlichkeit nicht ausreichend diskutiert wurden und bei einigen Beteiligten eher Halbwissen als wirkliche Sachkunde vorherrschte.

Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass wir die Debatte über die Themen Internet und Medienkompetenz innerhalb der SPD verstärken und dabei auch die Internet-Community einbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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Frage zum Thema Umwelt
19.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bülow,

ob als Betonwürfel oder als Deponie alter Autos: so genannte künstliche Riffe lassen sich von den gemäßigten Breiten bis zu den warmen, tropischen Lagunen finden. Während manche künstliche Riffe einige Fischarten fördern können, geben diese Unterwasserbauwerke dennoch insgesamt Anlass zu Bedenken. Denn während einige durchaus durchdacht und zweckmäßig erscheinen, sind andere nur eine willkommene und billige Methode zur Müllentsorgung von z. B. alten Autoreifen oder Schiffswracks. So warnt z. B. die Naturschutzorganisation Deepwave vor der Zunahme dieser künstlichen Riffe und der damit einhergehenden Zerstörung von ökologischen Lebensräumen. Wie stehen Sie als Umweltpolitiker zu diesen Eingriffen in den Lebensraum Meer?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Marco Bülow
5Empfehlungen
24.07.2009
Marco Bülow
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2009 zum Thema künstliche Riffe.

Aus meiner Sicht sind künstliche Riffe nur dann sinnvoll, wenn sie dazu beitragen, natürliche Riffe, die z. B. durch Grundschleppnetze zerstört wurden, wieder aufzubauen oder diese zu ergänzen. Ein solcher Eingriff muss im Vorfeld allerdings immer einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dabei müssen nicht nur ökologische Fragestellung berücksichtigt werden, sondern z. B. auch mögliche Strömungsänderungen im Meer oder Küstenbereich.

Der Aufbau von künstlichen Riffen in ehemals rifflosen Gebieten, die aus touristischen Gründen, z.B. als Attraktion für Taucher und Schnorchler, errichtet werden, ist ökologisch höchst fragwürdig. Denn dabei werden die Arten verdrängt, die nur im "freien" rifflosen Wasser leben können. Dass Riffe aus Abfällen aufgebaut werden und unter dem Deckmantel der touristischen und ökologischen Aufwertung eines Gebietes Abfälle günstig entsorgt werden, lehne ich mit aller Entschiedenheit ab.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow
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