Marc Herter (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Marc Herter
Geburtstag
06.06.1974
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer
Wohnort
Hamm
Wahlkreis
Hamm I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
6
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(...) Gesetzesänderungen am Schulgesetz sind jederzeit möglich und werden zum Beispiel für die nächste Wahlperiode zum Erhalt kleiner Grundschulen sowie der Umsetzung der schulischen Inklusion von der NRWSPD vorbereitet. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.10.2011
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Herter,

Ende August ging ein offener Brief der "Laizistischen Sozis" an Sie und andere Mitglieder des Ausschusses zur Schulgesetznovelle, bezüglich der Rechtmäßigkeit des Gottesbezugs im Schulgesetz von NRW und der Gerechtigkeit sogenannter "Bekenntnisschulen" – Grundschulen unter kirchlicher Leitung, aber in staatlicher Trägerschaft.

Leider ist bis heute keine Stellungnahme Ihrerseits oder des Ausschusses erschienen (auch keine Empfangsbestätigung). Da das Gesetz eine Dauer bis 2023 haben soll, werden damit langfristig die Weichen gestellt – in einer offensichtlich im Umbruch befindlichen Situation in der Bevölkerung und (ihrer Beziehung zu) den Kirchen. Eine Unrechtssituation könnte so zementiert werden.

Darf ich fragen, wie sie zu den Punkten der "Laizistischen Sozis" stehen?

Viele freundliche Grüße von Jan
Antwort von Marc Herter
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2012
Marc Herter
Lieber Jan !

Auch wenn die zuständigen Kolleg/innen in der Fraktion und Sie das schon direkt im Nachgang zu Ihrer Anfrage auf meine Weitergabe hin geklärt haben, hier nochmal für alle transparent: Ich bin nicht Mitglied im zuständigen (Schul)Ausschuss und deshalb gab es auch meinerseits keine Antwort auf diese spannende Frage in Ihrem offenen Brief.

Zwischenzeitlich konnte ja erläutert werden, dass es bei den Änderungen des Schulgesetzes im vergangenen Jahr um die Einführung der Sekundarschule mit den entsprechenden Nebenänderungen ging. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen des Gottesbezugs und der Gerechtigkeit von Bekenntnisschulen stand dabei weder zur Debatte noch wurden dazu Regelungen getroffen. Anders als Sie vermutet haben, wurde auch kein Gesetz "bis 2023" beschlossen, sondern ein Schulrechtsänderungsgesetz.

Gesetzesänderungen am Schulgesetz sind jederzeit möglich und werden zum Beispiel für die nächste Wahlperiode zum Erhalt kleiner Grundschulen sowie der Umsetzung der schulischen Inklusion von der NRWSPD vorbereitet.

Ich gehe davon aus, dass Sie eine offene Debatte über die Thesen der laizistischen Sozis anstreben und freue mich auf eine interessante Debatte.


Mit freundlichen Grüßen

Marc Herter
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