Manfred Weber (CSU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Manfred Weber
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur (FH) Physikalische Technik
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
4
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(...) Eine Sperre des Internetzugangs nur auf willkürliche Verdachtsäußerung hin, wie von Ihnen geschildert, wäre problematisch, da hier die grundlegenden Freiheiten der Bürger missachtet würden. (...) Daher unterstütze ich das Telekom-Paket in seiner jetzigen Form. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2012
Von:

Guten Tag,

nachdem Ich/wir etwas über ACTA erfahren haben, waren wir sehr schockiert über die weitreichenden Zensurmöglichkeiten dieses Vertrages, sowie die sehr undemokartische Enstehungsgeschichte. Deswegen möchte ich wissen, WAS SIE ÜBER DAS ACTA-ABKOMMEN WISSEN, WIE SIE ES BEWERTEN UND wie sie SELBST DANN bei einer kommenden Abstimmung über diesen Vertrag abstimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Weber
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07.03.2012
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Im Parlament werden wir das Abkommen in aller Ruhe und mit Sorgfalt diskutieren. Dann werde ich mir meine persönliche Meinung bilden, ob ich zustimme oder nicht. Noch hat es ein wenig Zeit, weil die Abstimmung vermutlich erst in einigen Monaten sein wird. Außerdem hat die EU-Kommission das Vertragswerk dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt.

Jedenfalls sind die Infos von allen Mitgliedern der so genannten Netz-Gemeinde hilfreich. Und mir ist bewusst, welche Aufmerksamkeit das Thema genießt und wie wichtig es vielen Internetnutzern, gerade der jüngeren Generation ist. Dies wird nicht zuletzt auch in persönlichen Gesprächen mit Internet-Dienstleistern und –Nutzern deutlich.

Gerne möchte ich Ihnen in den folgenden Ausführungen die Einschätzung meines Fachkollegen Daniel Caspary (CDU) zu den zwei Hauptkritikpunkten an ACTA erläutern, die derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert werden:

1.) ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.

Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.

ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter register.consilium.europa.eu abrufbar.
Richtig ist, dass die einzelnen Verhandlungsrunden von ACTA nicht öffentlich waren sondern vertraulich geführt wurden. Aber: Verhandlungen von internationalen Verträgen werden regelmäßig nicht öffentlich geführt. Das Verfahren im Falle von ACTA war also ganz normal und gerade kein Sonderfall sondern entspricht der gängigen Praxis für internationale Verhandlungen. Die EU-Kommission hat jedoch die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter ec.europa.eu abrufbar.

Erlauben Sie in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zum Verhalten des französischen Kollegen Kader Arif, der als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu ACTA seine Berichterstatterschaft am 26.01.2012 unter anderem unter Verweis auf die angebliche Intransparenz des Verfahrens zurückgegeben hat. Zum einen wurde er erst nach Abschluss der Vertragsverhandlungen als Berichterstatter bestimmt. Er übernahm die Berichterstatterschaft also bereits in voller Kenntnis des Verfahrens und der Inhalte des abgeschlossenen Abkommenstextes. Zum anderen war er es, der maßgeblich auf die Verschiebung einer bereits in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprache im Außenhandelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments zu ACTA Ende 2011 hingewirkt hat. Mir erscheint daher Herrn Arifs Begründung vorgeschoben und nur unter Berücksichtigung seines starken Engagements in der gegenwärtigen heißen Phase des französischen Präsidentschafts-wahlkampfes erklärbar.

Ziel der EVP-Fraktion ist es, durch eine zeitnahe und öffentliche Befassung des zu-ständigen Ausschusses mit diesem Thema eingehend auf die geäußerten Bedenken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger einzugehen und ggf. nochmals den unabhängigen Rechtsdienst des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit zu befassen.

2.) ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (so genannter acquis communautaire) nicht vereinbar.

ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.

Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).

Fast gebetsmühlenhaft wiederholt der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht, dass sich für einen Bürger in Europa nichts ändert - an dieser Aussage werden wir die Kommission bei der Umsetzung von ACTA in Europa messen. Umgekehrt stellt ACTA sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen, unter denen heute viele Unternehmen in Europa leiden: wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Wir müssen etwas tun, um hier unsere Interessen durchzusetzen: ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.


Ein Punkt liegt mir besonders am Herzen: eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA. Gemeinsam mit meinem Kollegen Caspary, Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, werde ich alles daran setzen, dass ACTA erneut in den öffentlichen Debatten in den zuständigen Ausschüssen und in den Plenartagungen des Europäischen Parlaments behandelt wird.

Herr Caspary hat in diesem Zusammenhang die Bitte an die Kritiker von ACTA gerichtet, ihm bisher noch nicht durch unseren Rechtsdienst behandelte konkrete Bedenken unter Nennung des entsprechenden Artikels des Textes zukommen zu lassen. Sehr gerne werde er dann eine rechtliche Bewertung dieser Kritikpunkte sowohl durch die EU-Kommission als auch durch den juristischen Dienst des Europäischen Parlaments einholen und in die Debatte einbringen. Denn sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch unsere Fraktion diesem Abkommen nicht zustimmen.

Auf der Homepage meines Fraktionskollegen Daniel Caspary ist dem Thema ACTA eine Sonderseite gewidmet: Unter casparymdep.de finden Sie weitere Informationen und die Links zu allen wichtigen hier angesprochenen Texten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Sicht der Thematik grundlegend darstellen und danke Ihnen für Ihre Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
Mitglied des Europäischen Parlaments
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weber

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE).

Wie ich sehe, wurden Sie bereits zweimal zum Thema ACTA befragt. Leider sind Sie bisher nicht dazu gekommen, diese Fragen zu beantworten.

Ich beobachte mit Entsetzen, dass viele Ihrer Franktionskollegen ähnliche Fragen mit einem Verweis auf die erwartete Stellungnahme des Handelsausschusses beantworten. Diese Kollegen schreiben oft, dass sie ihr Abstimmungsverhalten auf diese Stellungnahme stützen werden. Dieses Vorgehen halte ich für gefährlich.

Aus meiner Sicht muss sich zwingend(!) der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit dem ACTA-Abkommen befassen, *wenn* den ausdrücklichen Bedenken der Bürger gegen das Abkommen Rechnung getragen werden soll. Würde das Thema ausschließlich dem Handelsausschuss überlassen, hieße das, die Sorgen der Wähler nicht nur zu ignorieren, sondern zu bestätigen.

Gerne würde ich Ihre Auffassung dazu erfahren. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das ACTA-Abkommen dringlich vom LIBE behandelt wird und keine Abstimmung darüber vor einer Stellungnahme dieses Ausschusses stattfindet?

Bitte haben Sie Verständnis für meine deutlichen Worte -- ich bin tatsächlich mehr als erstaunt über das, was ich nur als Augen-zu-und-durch-Mentalität interpretieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Weber
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12.03.2012
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

für die vielen Hinweise und Ihre Kritik zum ACTA-Abkommen danke ich Ihnen herzlich. Bitte seien Sie versichert, dass ich Ihre Sorgen sehr ernst nehme und Ihre Argumente abwäge.

Eine öffentliche Debatte, so wie jetzt zu ACTA, ist mir in der Europapolitik wichtig. Es freut mich, dass diese Debatte durch die anstehenden Entscheidungen des EuGH und des Europaparlaments geführt wird.

Nun ist die Zeit, um intensive inhaltliche Erörterungen zu führen. Es gilt im Detail zu erfahren, ob ACTA notwendige Standards im Bereich des Urheberrechtsschutzes mit dem Recht der Bürger auf Privatsphäre und dem Zugang zu Informationen vereinbart. Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, dass Sie mir ggf. zukommen lassen, an welcher Stelle im Abkommen aus Ihrer Sicht konkrete Änderungen notwendig sind.

Es ist gut, dass der EuGH auf Bitten der Kommission die Vereinbarkeit von ACTA mit den Grundrechten prüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir im Europaparlament über ACTA beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
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Frage zum Thema Internationales
03.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

seit Oktober 2011 sichert die Marechaussee (niederländische Grenzpolizei) alle größeren Grenzübergänge ihre Binnengrenzen mit Kamerasystemen, die jedes Fahrzeug incl. Frontinsassen ablichten und mit diversen Datenbanken (Polizei, Finanzamt, diverse Nachrichtendienste, etc.) abgleichen. Ob man in der Datenbank aufscheint oder nicht die Aufnahmen werden ca. vier Wochen bewahrt, mit anderen Worten Vorratsdatenspeicherung!

Diverse Journalisten und Datenschützer in den Niederlanden bemühten sich um bei den niederländischen Behörden bzw. Regierung nähere Informationen und Stellungsnahmen zu ergattern, leider ohne ersichtlichen Erfolg. Die Behörden und die niederländische Regierung verstecken sich hinter zweifelhaften, nichtssagenden und allgemeinen rhetorischen Antworten oder schweigen sich aus.

Ich bezweifle sehr, dass man mit dieser Art von (löchriger) Rasterfahndung bzw. automatisierten Grenzkontrollen tatsächlich das organisierte Verbrechen (Menschen- und Drogenhandel) wehren kann. Allerdings befürchte ich, als an der Grenze wohnende unbescholtene Bürger, ein gläserne Bürger zu werden, der bei jedem Grenzübertritt kontrolliert/registriert bzw. aufgezeichnet wird.

Inwieweit sind Sie hierüber informiert bzw. sehen Sie Handlungsbedarf. Inwieweit ist diese Maßnahme konform dem europäischen Gedanken von Reisefreiheit bzw. Datenschutz. Ist diese Maßnahme überhaupt konform den europäischen Vorschriften, den darüber schweigt sogar die niederländische Regierung.

Gerne würde ich in Kürze Ihren Standpunkt erfahren und ob Sie bzw. wie Sie dagegen vorgehen werden/wollen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Manfred Weber
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06.03.2012
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage über die Seite www.abgeordnetenwatch.de zum Thema der Kameras an niederländischen Grenzübergängen danke ich Ihnen herzlich. Im Folgenden möchte ich auf Ihre Fragen antworten:

Ziel der Kameras ist es nach Angaben der niederländischen Regierung, illegale Einwanderer aufzuspüren sowie Terrorismus und Organisierte Kriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Hierzu werden Daten über Modelle und Farbe der Autos gespeichert, die zu einer bestimmten Zeit die Grenze passieren. So sollen etwa Wagenkolonnen, die illegale Migranten befördern, aufgespürt werden. Weiterhin werden Nummernschilder registriert und im Falle einer vorherigen Suchmeldung direkt an die Militärpolizei weitergeleitet.

Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) sieht in Artikel 20 vor, dass die Binnengrenzen des Schengen-Raumes ohne Grenzübertrittskontrollen überschritten werden dürfen. Der Schengener Grenzkodex lässt jedoch die Ausübung polizeilicher Befugnisse zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts ausdrücklich zu, sofern sie nicht die gleiche Wirkung wie systematische Grenzübertrittskontrollen haben. Nun ist es eine Frage der Ausgestaltung nationalen Rechts, ob hier tatsächlich eine Verletzung des Schengener Grenzkodexes vorliegt.

Als Reaktion auf eine Aufforderung der EU-Kommission beteuerte der niederländische Minister für Einwanderung und Asyl, Gerd Leers, in einem Schreiben vom 27. Januar, dass mit dem Aufstellen der Kameras EU-Recht nicht gebrochen werde. Nun obliegt es der Kommission als Hüterin der Verträge, das Vorgehen der Niederlande auf Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu überprüfen. Dabei dienen zum einen die Schengenregeln als Maßstab und zum anderen wird aus datenschutzrechtlicher Sicht geprüft. Wann ein Ergebnis vorliegt, ist derzeit noch nicht absehbar.

Auch wenn nicht direkt eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht vorliegt, agieren die Niederlande meiner Meinung nach jedoch am Rande der Schengen-Regeln, zumindest bewegt sich das Land hier in einem Graubereich. Die aktuelle Entwicklung, dass sich nationale Alleingänge von Mitgliedstaaten in Bezug auf Binnengrenzkontrollen aus innenpolitischen Erwägungen heraus häufen, finde ich zutiefst besorgniserregend. Oft geht es hierbei nicht um Sicherheitsfragen, sondern um das Nachgeben auf Drängen rechter Populisten. Deshalb setze ich mich auch für eine starke Rolle der EU-Kommission bei der derzeitig stattfindenden Überarbeitung der Schengen-Regeln ein. Wenn in Ausnahmefällen tatsächlich Maßnahmen notwendig sind, die die Freizügigkeit der EU-Bürger vorübergehend einschränken, so muss dies eine gemeinsame Entscheidung auf EU-Ebene sein. Die Freizügigkeit in Europa - eine der zentralen europäischen Errungenschaften - muss ohne wenn und aber verteidigt und garantiert werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und meine Ansichten zur Thematik darlegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber, MdEP
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

Angenommen, ein überaus wohlhabender deutscher Unternehmer mit besten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen, demnach bestens organisiert, gelingt es, in betrügerischer Absicht selbst die Justiz dahingehend rechtswidrig zu beeinflussen, als dass er seinen Betrugswillen auch vor Gericht durchzusetzen vermag. Weiter angenommen, dass sich bei diesem Kampf um das Recht selbst die vom Prozessgegner mandatierten Rechtsanwälte und auch die urteilenden Richter sich wissentlich der Mittäterschaft schuldig machen und letztendlich auch die Ermittlungsbehörden versagen, eben weil das dem zugrundeliegende organisierte Verbrechen bereits so weit fortgeschritten ist, dass alle deutsche Justiz versagt.

Frage: an wen wendet sich ein Bürger in solch einem Fall auf europäischer Ebene bzw. muss ein Bürger auf seine Menschenrechte und die oftmals damit in Verbindung stehenden matriellen Rechte verzichten, weil der Rchtsstaat von einer bestens organisierten Verbrecherorganisation unterlaufen werden konnte?

Über eine Antwort und/oder eine Weiterleitung dieser Frage würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Weber
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03.04.2012
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die doch sehr abstrakte Fallbeschreibung erlaubt leider nur eine sehr allgemeine Beantwortung. Selbstverständlich können Sie sich, unter Berufung auf Ihre Menschenrechte und nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Ich empfehle Ihnen, bei einem konkreten Fall, sich mit einem Anwalt diesbezüglich auszutauschen und das weitere Vorgehen abzuklären. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich dazu keine weitergehende Auskunft geben kann.

Ich hoffe, Ihnen zumindest etwas weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

besten Dank für Ihre sehr freundliche Nachricht und Ihren Guten Rat!

Angenommen, solch ein Fall läge vor, dass ein Unternehmer die Rechtssprechung zu seinen Gunsten beeinflussen kann dann wäre doch diese Tatsache, als eine siknifikannte Unterwanderung der Suveränität unseres Rechtsstaates zu werten.

Wenn Beweise dafür offensichtlich wären und beispielsweise aus einer Grichtsakte hervorgehen würden dann wäre doch der Gesetzgeber auch dazu aufgerufen, dem Abhilfe zu schaffen, dass so etwas überhaupt möglich ist.

Wenn demnach im Rahmen einer Petition an den Deutschen Bundestag ein Gesetzesvorschlag eingereicht wird und eine solche Prozessakte als Begründung vorgelegt würde, aus dessen Inhalt eben diese Vorgänge objektiv schlüssig hervorgehen, in einem anschließenden Strafprozess die Ermittlungen auch dazu führen, dass Urteile gesprochen werden, so könnte der Staat doch die Verurteilten ebenso enteignen, wie dies in Dealerprozessen üblich ist, da davon ausgegangen werden kann und muss: das Vermögen dieses Verberchers beruht auch auf Straftaten.

Der Gesetzesvorschlag dieser Petition müsste dann lauten, dass Prozessbeobachter der Ermittlungsbehörden an Prozessen der Arbeitsgerichte teilnehmen (regelmäßig oder auf Anregung eines Bürgers hin) und diese Beobachter mit Vollmachten zur Prozessunterbrechung und strafrechtlicher Überprüfung ausgestattet werden.

Denn Tatsache ist doch, dass existenzielle Abhängigkeitsverhältnisse zu einer juristischen Person, bessergestellte Personen innerhalb der Untenehmensstruktur dieser juristischen Person am "längeren hebel sitzen" und diese Personen Menschenrechte dadurch meißt auch ungestraft verletzen können, da eine Strafanzeige unweigerlich eine Kündigung nach sich zieht.


Frage: wäre nicht der Ermittlungsgrundsatz der Staatsanwaltschaft, eben hier und innerhalb solcher Abhängigkeitsverhältnisse, dringend erforderlich wenn es zum Rechtssreit kommen sollte?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Manfred Weber
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11.04.2012
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zu Eventual-Fällen keinerlei Bewertungen abgeben kann. Außerdem darf ich darauf verweisen, dass ich dem Europäischen Parlament angehören, Sie sich in Ihrer Fragestellung vorwiegend mit Bundesrecht beschäftigen.

Ich darf Sie nochmal bitten, sich bei einem begründeten Fall an einen Anwalt zu wenden und ein möglicherweise juristisches Vorgehen abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber, MdEP
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