Manfred Weber (CSU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Manfred Weber
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur (FH) Physikalische Technik
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
4
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(...) Fast möchte ich sagen, ich bin der falsche Adressat Ihrer Anfrage. Sie müssen die Frage nämlich an die politischen Kräfte in unserem Land stellen, die sich für Abtreibungen, Fristenlösungen, PID usw. aussprechen. Ich trete in meiner Partei und im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,
könne Sie mir erläutern, warum es im Mobilfunk noch immer die sogenannte Roaming Gebühren bei Gesprächen üner die Landesgrenzen - innerhalb der EU - hinweg gibt?

In einem gemeinsamen Währungs- und Wirtschaftsraum mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr dürften Landesgrenzen doch keine Rolle mehr spielen.

Vom D1 Netz nach D2 und E+ und umgekehrt werden keine Roaming-Gebühren verrechnet, obwohl es sich um unterschiedliche Anbieter und Netze handelt - telefoniere ich aber vom deutschen Telecom Netz in das Netz der Telecom Austria (Tochterunternehmen der Deutschen Telecom) fallen Roaming Gebühren an.

Die wüste Abzocke wurde gottseidank von der EU bereits eingedämmt, aber auch die derzeit verlangten Gebühren sind für mich nicht erklärbar.

Warum ist die Abschaffung nicht ebenso möglich, wie es für Auslandüberweisunge im Bankwesen ja bereits praktiziert wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Grüße aus Passau

Antwort von Manfred Weber
1Empfehlung
27.04.2010
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Auslandsroaming ermöglicht die Nutzung des Mobiltelefons im Ausland. In der Regel bietet der Heimatnetzbetreiber im Reiseland keine eigenen Mobilfunkdienste an. Deshalb werden im Ausland alle ein- und ausgehenden Anrufen über das Netz eines Betreibers in dem besuchten Land geführt, d. h. es wird in dem fremden Netz das Auslandsroaming in Anspruch genommen. Für die Erbringung dieses Dienstes stellt der ausländische Netzbetreiber dem Heimatnetzbetreiber daher ein Großkundenentgelt in Rechnung. Der Heimanbieter setzt dem Kunden für die Benutzung des Mobiltelefons im Ausland wiederum einen Endkundenpreis auf die Rechnung.
Die im Juli 2009 erlassenen Roamingvorschriften bauen auf der ersten EU-Roamingverordnung auf und werden bis zum Sommer 2012 gelten. Das Europäische Parlament und der Rat forderten die Kommission aber auf, bis zum Sommer 2010 einen Bericht über das Funktionieren der neuen Vorschriften vorzulegen. Falls notwendig, könnte die Kommission dann bis Ende Juni 2011 weitere Vorschriften vorschlagen. Ob die Roaminggebühren bis dahin gänzlich abgeschafft werden können, bleibt vor dem Hintergrund der Pläne zur digitalen Agenda der neuen Kommissarin Neelie Kroes noch abzuwarten.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
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Frage zum Thema Internationales
23.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Europaabgeordneter Weber,

sprechen Sie auch mit Ihren tschechischen Kollegen über den Genozid an den Sudetendeutschen? Ist Ihnen dieser aktuelle Bericht, Mord in Prag an Deutschen, bekannt? www.radio.cz
Wird darüber im EU-Parlament geredet?

(Allein 3 Millionen Sudetendeutsche wurden vertrieben: www.asch-boehmen.de noe.orf.at )

Finden auch Sie und Ihre Partei es richtig, daß Frau Merkel den Sieg der Roten Armee zusammen mit Putin und Hu Jintao in Moskau feierte?
www.krone.at

Die Verbrechen an der ostdeutschen und sudetendeutschen Bevölkerung fanden erst richtig nach dem Befreiungstag an der wehrlosen Bevölkerung statt. 15 Millionen wurden vertrieben, 2 bis 3 Millionen umgebracht, dazu die Schändung Hunderttausender von Frauen durch die Siegerarmee. Haben nun auch diese Opfer die Gnade der Befreiung genossen?
(Die Gesamtzahl der Vertriebenen wird von der Bayerischen Staatsregierung auf 15 Millionen angegeben, davon sind mehr als 2, 2 Millionen Todesopfer als Mindestzahl zu beziffern. www.arbeitsministerium.bayern.de )

Und als CSU Bezirksvorsitzenden frage ich Sie, wann wird endlich die Gedächtnisstätte für die Vertreibung verwirklicht?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Integration
30.08.2010
Von:

Sehr geehrter Hr. Weber,

wie verhindert die CSU die Mitgliedschaft der Türkei in der EU ?

MfG

Antwort von Manfred Weber
1Empfehlung
02.09.2010
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Obwohl seit 2005 Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei geführt werden, ist hierbei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die CSU vertritt bei diesem Thema eine ablehnende Linie und spricht im Verhandlungsprozess eine Vielzahl an Gründen gegen einen Beitritt der Türkei in die Europäische Union an.

Wie wir bereits im Wahlprogramm zur Europawahl 2009 festgeschrieben haben, muss sich die EU ihrer historischen und kulturellen Grenzen bewusst sein, um eine starke innere Einheit garantieren zu können.
Des Weiteren weiße ich darauf hin, dass innerhalb der EU die Religionsfreiheit gewährleistet sein muss. In der Türkei hingegen kommt immer wieder zu übergriffen gegen die christliche Minderheit sowie zu Auflagen bzw. Verboten bei der Ausübung des christlichen Glaubens. In diesen Bereichen gibt es meiner Meinung nach mehr Rück- als Fortschritte.
Zudem erkennt die Türkei die Insel Zypern als Ganzes nach wie vor nicht als eigenständigen Staat an, obwohl dieser bereits seit 2004 Mitglied der EU ist. Ein weiteres diplomatisches Konfliktthema ist der noch nicht gelöste Streit um den Völkermord an den Armeniern zur Zeit des 1. Weltkrieges.

Neben diesen Problemfeldern benennt die CSU in den Verhandlungen die realen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für die EU, die einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU im Wege stehen.
Ein Beitritt hätte gravierende Folgen bei der Verteilung von Subventionsgeldern innerhalb der EU. Nach einem Überblicksbericht der Bundeszentrale für politische Bildung ( www.bpb.de ) aus dem Jahr 2006 sind die genauen Kosten einer Mitgliedschaft zwar nicht zu 100% festlegbar, jedoch allein für den Agrarsektor mit etwa 9 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Von weiteren Zahlungen zum Ausbau der Infrastruktur und sozialen Maßnahmen ist dabei noch gar keine Rede. Meiner Auffassung nach, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dies, gerade auch in Zeiten einer Finanzkrise, in denen ein Rettungsschirm für den Euro finanziert werden muss, nicht schultern.
Nicht vergessen werden darf, dass mit dem Beitritt der Türkei in die EU auch ein Beitritt in den Schengenraum einherginge, was mit Sicherheit den Arbeitsmarkt der bisherigen Mitgliedstaaten stark belasten würde. Ebenso müsste sich Europa mit Grenzen zu Syrien, dem Irak und dem Iran auseinandersetzen, welches ich als problematisch für die Innere Sicherheit der EU halte.

Aufgrund der eben genannten Punkte stehen die CSU und ich einem geplanten EU-Beitritt der Türkei ablehnend gegenüber. Aus Gründen der Fairness müssen wir dies der Türkei ehrlich mitteilen. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass die Türkei einen wichtigen politischen, geostrategischen und wirtschaftlichen Partner für die EU und Deutschland darstellt und bieten ihr deshalb mit dem Konzept der "privilegierten Partnerschaft" eine ehrliche Alternative.

Ich hoffe Ihre Frage mit dieser Antwort ausführlich beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
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Frage zum Thema Integration
26.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Europaabgeordneter Weber,

in unserer Regionalzeitung "Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung" stand am 24.9. 2010 ein Artikel unter der Überschrift "Nach Sarrazin-Tsunami kommt Ulfkotte-Welle" (Leider ist das nicht verlinkbar, ich gehe aber davon aus, daß sie als unser Volksvertreter aus Niederbayern diese Lokalzeitung ebenfalls lesen). Im Bericht können wir lesen, daß Ulfkotte in seinem Buch "Kein Schwarz. Kein Rot. Kein Gold" behauptet, daß die Migrationsindustrie dem deutschen Volk bereits 1 Billion Euro gekostet habe (hier wird das Buch von Ulfkotte heftig rezensiert snipurl.com ). Dazu noch als Beweis ein Interview der Leipziger Volkszeitung mit Dr. Ulfkotte www.presseportal.de .

Meine Fragen nun dazu:

Ist die Behauptung, die Ulfkotte aufstellt, richtig oder nicht? Wenn nicht, warum widerlegt sie dann kein verantwortlicher Politiker? Wie hoch sind die Kosten der Migration wirklich? Gibt es zu diesem Thema auch Untersuchungen bei der EU (denn auch in den anderen EU-Staaten wird das mittlerweile hinterfragt)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Weber
bisher keineEmpfehlungen
26.10.2010
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Nach den mir vorliegenden Informationen lässt sich die Aussage von Herrn Dr. Ulfkotte nicht bestätigen. Ein definitiver, konkreter Betrag für die tatsächlichen sozialstaatlichen Immigrationskosten geht auch aus diversen Gutachten nicht hervor. Dafür ist dieses Thema zu komplex. Aufgrund divergierender Ergebnisse bei bisherigen Untersuchungen im Bereich der Immigrationskosten ist es immer schwer zu entscheiden, auf welche Zahlen man seine Aussagen stützen will.

Wenn Sie z.B. das Jahresgutachten 2004 des damaligen Zuwanderungsrates des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Grundlage nehmen, dann heißt es dort im Gegensatz zu Herrn Dr. Ulfkottes Darstellung, dass die legalen Immigranten den Haushalt Deutschlands um 15 Milliarden Euro, was etwa 1% des BIP entspricht, entlasten. Durch Integrationsdefizite eines Teils der derzeit in Deutschland lebenden Einwanderer sollen dem Staat sogar nochmals 10-20 Milliarden Euro Mehreinnahmen entgehen.
( www.bamf.de , S. 211-215)

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
04.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Weber!

Als Abgeordnerter im Europäischen Palament wende ich mich mit einer Frage an Sie:

Aufgrund dessen, dass die aktuelle Bundesregierung massiv gegen den Grundsatz des Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) verstoßen hat, indem sie die Versprochene Reduzierung den "Weihnachtsgeldes"für Bundesbeamte in Höhe von ca. 2,5% zum 31.12.2010 willkürlich verlängerte hat, sehe ich dieses Gebot beschädigt.

Sind Sie als Abgeordneter für ein Streikrecht der Beamten auf Europäischer Grundlage und Verfassung, damit diese Beschäftigungsgruppe auch gegen solche massiven Verstöße des Alimentationsprinzip vorgehen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Weber
bisher keineEmpfehlungen
11.10.2010
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Europarecht für das Dienstrecht der Beamten der Mitgliedstaaten keine Vorgaben hinsichtlich des Streikrechts macht.

EU-Beamte dürfen zwar streiken und die Beamten einer Reihe von Mitgliedstaaten auch, in Deutschland ist aber das Streikverbot für Beamte eingebettet in das besondere Loyalitätsverhältnis des Dienstherren und des Beamten, dem auch das von Ihnen zitierte so genannte Alimentierungsgebot zuzuordnen ist.

Das Europarecht bietet auch keine weitere Grundlage für eine Abschaffung des Streikverbots für Beamte oder sonstige Angleichung des Beamtenrechts in den Mitgliedstaaten.

Es bleibt im Falle der Verlängerung der Kürzung des Weihnachtsgelds nur übrig, Sie auf den Rechtsweg zu verweisen, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Kürzung des Weihnachtsgelds das Alimentierungsprinzip verletzt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf die Besoldungskürzungen für Beamte in vielen Mitgliedstaaten mit Blick auf die wirtschaftliche Situation einzelner Staaten verweisen, ebenso auf die 2011 anstehende Besoldungskürzung für EU-Beamte, die im Gegensatz zu Beamten in Mitgliedstaaten gar kein Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber
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