Malu Dreyer (SPD)
Kandidatin Rheinland-Pfalz 2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Malu Dreyer
Zur Person Malu Dreyer
1980 Abitur
1981 - 1987 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
1987 1. juristisches Staatsexamen
1989 - 1991 Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Mainz
1990 2. juristisches Staatsexamen
1991 Richterin auf Probe
1992 Mitarbeiterin des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz
1995 - 1997 Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach
1997 - 2002 Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnen der Stadt Mainz
seit 2002 Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Malu Dreyer hat bisher noch nicht am Kandidaten-Check teilgenommen.
Fragen an Malu Dreyer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
05.02.2011
Von:

Diabetes ohne Blutzuckermessung ist wie Fahren ohne Führerschein. Blutzuckermessungen sind für das Krankheitsmanagement von Diabetikern dringend notwendig. Trotzdem soll die Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen auf Kosten der Krankenversicherung erheblich eingeschränkt werden.
Was ist Ihre Position zu diesem Problem?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
14.02.2011
Von:

Nichtraucherschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich möchte hiermit von meinem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Information Gebrauch machen und bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Im § 7 Abs. 1 NRSG steht, dass Schank- und Speiseräume in Mehrraumgaststätten rauchfrei sind. Gibt es Ausnahmen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
2. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Marienberg behauptet in einem Artikel der Rhein-Zeitung wörtlich: "Wir haben uns beim Ministerium in Mainz erkundigt und rückversichert. Die Ausnahmegenehmigung (für ein Hotel in Nistertal) in diesem Fall ist rechtens. (Hier wird der Schankraum als Nebenraum und Raucherraum und ein entfernt liegender Speiseraum wegen der größeren Grundfläche als Haupt- und Nichtraucherraum deklariert, der jedoch von normalen Gaststättenbesuchern nicht frequentiert wird) Frage: Gibt es diese Ausnahmegenehmigung und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
3. § 7 Abs. 3 beschreibt Grundfläche und Anzahl Sitzplätze in Nebenräumen. Ist es richtig, dass nur in Nebenräumen, die nicht Schank- oder Speiseräume sind, Rauchen unter den beschriebenen Voraussetzungen erlaubt werden kann?

In der VG Bad Marienberg ist offensichtlich die Neufassung des NRSG nicht bekannt. Werden Sie darauf hinwirken, dass sich dieser Umstand ändert und dass auch hier das Gesetz angewendet wird?
Antwort von Malu Dreyer
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2011
Malu Dreyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte gern darauf hinweisen, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Angelegenheiten, die mich als Ministerin des Landes Rheinland-Pfalz betreffen, an das Ministerium in Mainz zu senden. Leider darf ich aus rechtlichen Gründen ministerielle Anliegen nicht in meinem Abgeordnetenbüro bearbeiten.

Sie erreichen mich im Ministerium folgendermaßen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Staatsministerin Malu Dreyer
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Email: min@masgff.rlp.de

Um Ihnen dennoch eine weiterführende Rückmeldung zu geben, habe ich mich
entschlossen Ihnen kurz zu antworten.

Sie sprechen einen konkreten Fall in der VG Bad Marienberg an, wo in Ihren Augen scheinbar ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorliegt. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden. Dies ist für die Einhaltung und Durchsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zuständig. Sie können sich auch gern meinen Abgeordneten-Kollegen in Bad Marienberg Hendrik Hering in dieser konkreten Angelegenheit wenden.

Es ist gut, dass Sie so aufmerksam mit dem Thema umgehen. Für die Umsetzung
neuer gesetzlicher Regelungen braucht es manchmal etwas Zeit und Geduld.

Ich wünsche Ihnen und uns weiterhin viel Erfolg im Bemühen um einen guten
Nichtraucherschutz.

Es grüßt Sie herzlich

Malu Dreyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
15.02.2011
Von:

Nicht nur in der Bundespolitik ist immer wieder die Rede davon, dass Familie + Beruf vereinbar sein müssen. Auch Rheinland-Pfalz ist es offiziell ein Anliegen diese Vereinbarkeit für Eltern, Kinder und Arbeitgeber so gut wie möglich zu gestalten. Die Zertifizierung über Audits für Beruf + Familie soll den Arbeitgebern den Anstrich eines familienfreundlichen Betriebes geben.

Leider erfahren wir immer wieder, dass die Umsetzung des o.g. Anliegens selbst bei rheinland-pfälzischen Landesbetrieben unnötig erschwert wird. Hier ein Beispiel:
Mein Mann hat darum gebeten 1x/Woche 15 Min. eher Dienstschluß machen zu dürfen als nach Gleitzeit vorgesehen, damit ich in meinem Beruf arbeiten kann. Natürlich arbeitet er diese Zeit nach. Mein Arbeitgeber kommt mir so weit wie möglich entgegen. Diesen Tag kann er nicht anders abdecken.
Nachdem der Teamleiter erst ein ok unter der Auflage, daß dies auch einmal nicht gehen könnte, gab, hat dieser meinem Mann nun ein Ultimatum gesetzt welches beinhaltet, dass diese Regelung nur für 8 Wochen gilt. Danach habe er wieder "normal" zu arbeiten, er würde erwarten, dass wir für solche Fälle eine Tagesmutter vorhalten würden.
Wie gesagt, wir reden hier vom 15 Minuten.
Desweiteren hat er sich darüber beschwert, dass die Gleichstellungs- und Frauenbeauftrage der Dienststelle über ähnliche Probleme in der Vergangenheit in Kenntnis gesetzt wurde.

Ich möchte Sie bitten mir zu beschreiben, was Sie als Ministerin dafür tun, daß Rheinland-Pfalz nicht nur auf dem Papier ein familien- und kinderfreundliches Bundesland ist.
Wenn es schon in rheinland- pfälzischen Dienststellen zu solchen Problemen kommt, frage ich mich, wie die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf glaubhaft anderen Arbeitgebern nähergebracht werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

C.

P.S.: Aufgrund diverser ähnlicher Fälle in der Vergangenenheit haben wir beschlossen es bei einem Kind zu belassen, da wir die Probleme solcherart nicht immer wieder erleben möchten.
Antwort von Malu Dreyer
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2011
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Beachten Sie aber bitte, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein ministerielles Anliegen handelt, dass ich hier im Wahlkreisbüro als Landtagsabgeordnete aus rechtlichen Gründen nicht bearbeiten darf. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Staatsministerin Malu Dreyer
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Email: min@masgff.rlp.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Malu Dreyer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.