Sehr geehrter Herr

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mit Ihrer Nachfrage vom 24.06. reagieren Sie auf meine Zustimmung zum Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz, das am 18. Juni vom Deutschen Bundestag mit Mehrheit verabschiedet wurde.
Sie behaupten meine Fraktion hätte 130.000 Wähler ignoriert. Dem kann ich nicht folgen, im Gegenteil, wir haben die Anliegen der 130.000 Menschen aus der E-Petition sehr ernst genommen und greifen die aus unserer Sicht begründeten Kritikpunkte auf, indem wir mit Änderungen reagiert haben.
Der wichtigste Kritikpunkt lag bei der fehlenden Kontrolle und Transparenz der BKA-Liste, auf deren Grundlage das BKA zulässige Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Seiten ergreifen soll. Hier geht es darum, dass Internetseiten ungerechtfertigt auf die Liste kommen können. Auch wir sind der Meinung, dass die Informationsfreiheit gewahrt werden muss. Zugleich aber müssen sensible Daten geschützt werden, um es Tätern durch Veröffentlichung der Liste nicht zu ermöglichen im Internet darauf zuzugreifen. Um dem entgegen zu wirken soll ein Gremium geschaffen werden, das aus fünf Experten besteht, die die Liste jederzeit kontrollieren und korrigieren können. Berufen wird dieses Gremium vom Beauftragten des Bundes für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das Gremium entscheidet, ob die Vorraussetzungen für eine Sperre vorliegen. Es wird mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die die Befähigung zum Richteramt haben. Die Entscheidung über den Fortbestand oder die Sperrung/Löschung einer Seite unterliegt somit einer juristischen Kontrolle.
In dem Gesetz wird auch gefordert, die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut auszustatten und die internationale Kooperation bei der Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten im Internet weiter zu verbessern.
Ich habe dem Gesetz letztlich zugestimmt, da dadurch meines Erachtens ein effektiverer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Gewalt gewährleistet wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dort können rechtswidrige Inhalte besonders schnell und anonym verbreitet und konsumiert werden. Bislang fehlt ein sozialer Kontrollmechanismus, durch den kinderpornografische Inhalte angemessen, rechtsstaatlich begründet und effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden.
Bereits unter der rot-grünen Koalitionsregierung haben wir das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie unter Strafe gestellt. In dem verabschiedeten Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz erschweren wir nun den Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Auch wenn technisch versierte Nutzer eine Sperrung umgehen können, so gibt es immer noch genug andere, die dies nicht vermögen. Somit setzen wir die Hemmschwelle für Nutzer signifikant nach oben. Im Gesetz haben wir den Grundsatz "Löschen vor Sperren" eingegliedert, um kinderpornografischen Inhalten noch effektiver entgegen wirken zu können. Danach kommt eine Sperrung erst dann in Betracht, wenn Maßnahmen, die auf eine Löschung abzielen, nicht möglich oder in angemessener Zeit Erfolg versprechend sind.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz notwendig ist und die Große Koalition ein differenziert ausgestaltetes Konzept vorgelegt hat, welches als wichtige Ergänzung zu dem seit der rot-grünen Koalitionsregierung bestehenden Regelung zu verstehen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen meine/unsere Haltung plausibler machen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark