Lothar Mark (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Lothar Mark
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Studiendirektor a.D., Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mannheim
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Es bleibt festzuhalten: Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
20.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mark

Wie Sie der FAZ vom 19.03.2009 auf Seite 29 entnehmen können ist Google momentan dabei im großen Umfang Bücher weltweit zu digitalisieren.
Dabei werden auch Bücher digitalisiert die von europäischen und insbesondere deutschen Autoren und Verlagen stammen. Wie dem Artikel zu entnehmen ist geht damit auch eine massive Verletzung der Urheberrechte der Verlage und Autoren einher, die einer Enteignung gleichkommt.
Viele Autoren dürften sich in Zukunft überlegen ob Sie noch ein Buch schreiben, wenn Sie befürchten müssen das aufgrund der jetzigen Entwicklung Sie schon mit Erscheinen des Buches ihren Urheberechtsanspruch De-Facto verloren haben.

Da auf diese Weise auch deutsches Recht unterlaufen und somit für nichtig erklärt wird, was kann die Bundesregierung oder die EU konkret dagegen unternehmen?
Besteht die Möglichkeit einer Klage vor der WTO gegen dieses Unterfangen?
Ist dieses Thema in der Bundesregierung überhaupt bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lothar Mark
1Empfehlung
29.05.2009
Lothar Mark
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema "Google-Digitalisierung", die ich erst jetzt beantworte, da ich zunächst die weitere Diskussion abwarten wollte.

Tatsächlich sehen sich Fraktion und Regierung erst seit kurzem mit dieser neuen Problematik konfrontiert, zumal in dem Bereich auch Kenntnisse des US-amerikanischen Rechtssystems nötig waren. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir inzwischen für das Thema sensibilisiert sind. So hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 27. Mai ein europäisches Vorgehen gegen Google-Books gefordert, nachdem sie vorher dafür gesorgt hatte, das Thema auf die Tagesordnung des Wettbewerbsfähigkeitsrats der EU zu setzen. In ihrer Pressemitteilung heißt es zu den Ergebnissen:

"Das Vorgehen von Google bei der Digitalisierung von Büchern ist nicht akzeptabel. Es ist mit den Grundsätzen des europäischen Urheberrechts nicht zu vereinbaren. Bei uns in Europa ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen, bevor ein Werk digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht wird. Ich halte es für dringend erforderlich, dass der Rat ein klares politisches Signal sendet, um zu verhindern, dass Google die in den USA digitalisierten Werke ohne Einverständnis der Rechtsinhaber in Europa öffentlich zugänglich macht ...

Google hat in den USA ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken eingescannt. Die digitalen Kopien nutzt Google für den Aufbau einer Datenbank, der sogenannten "Google Buchsuche". Mit Hilfe dieser Datenbank werden einem Internetnutzer eine Ansicht der Titelseite und in den meisten Fällen auch kurze Ausschnitte aus den Büchern angezeigt, sogenannte "snippets". Unter den gescannten Büchern befindet sich auch eine Vielzahl von Büchern europäischer Rechtsinhaber.

Amerikanische Autoren- und Verlegerverbände haben wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt. Bei dieser Klage handelt es sich um eine sogenannte "class action", die das deutsche Recht nicht kennt. Die Entscheidung bei einer "class action" wirkt nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer "class", also für alle Autoren und Verlage, die von Googles Vorgehen betroffen sind. Der Rechtsstreit soll durch einen Vergleich - der allerdings noch am 7. Oktober 2009 vom Gericht abschließend gebilligt werden muss - beigelegt werden. Der angestrebte Vergleich würde auch europäische Autoren und Verlage betreffen.

Den Wirkungen des Vergleichs können sich die Urheber und Verlage nur dadurch entziehen, dass sie bis zum 4. September 2009 ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Damit behalten sie auch das Recht, selbst Klage gegen Google zu erheben. Unabhängig vom Austritt können sie bis zum 4. September 2009 Einwände gegen den Inhalt des Vergleichs vorbringen und Änderungen beantragen."

Die Diskussion über Google Books soll in einer der nächsten Ratssitzungen fortgeführt werden. Die EU-Kommission wird sich zwischenzeitlich des Themas annehmen. "Sie sollte das Projekt "Google Books" und die Auswirkungen des in den USA geschlossenen Vergleichs überprüfen, sowohl unter urheberrechtlichen als auch unter kulturpolitischen und kartellrechtlichen Aspekten. Brüssel muss gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Rechtsinhaber einleiten. Googles Vorgehen ist nämlich nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern kann sich auch auf die Medienkonzentration und die kulturelle Vielfalt in Europa auswirken", so die Ministerin.

Bei uns hatten sich Autoren und Verlage im "Heidelberger Appell" zur Google-Digitalisierungspraxis geäußert und mit auf die Problematik aufmerksam gemacht. Weitere Informationen, insbesondere Empfehlungen der Wahrnehmungsgesellschaft VG Wort zur Wahrnehmung der Autorenrechte im Hinblick auf den in den USA zwischen Google und den amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden auf deren Klage ("class action") hin geschlossenen Vergleich finden sich unter folgendem Link: www.vgwort.de

Das Verhalten von Google widerspricht eindeutig dem europäischen Urheberrechtsverständnis. Wenn Google seine eingescannten Bücher (oder Auszüge daraus) auch in Deutschland ohne Zustimmung der Rechtsinhaber öffentlich zugänglich machen will, ist die Rechtslage klar: Nach geltendem Urheberrecht bedarf es zur Digitalisierung und zum Online-Stellen von Büchern der Einwilligung der Rechtsinhaber. Die Digitalisierung ist eine Vervielfältigung i.S.v. § 16 UrhG und unterfällt dem Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers. Für das Online-Stellen - eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG - gilt dasselbe. Das Handeln von Google ist auch durch keine bestehende Schrankenregelung gedeckt. In Deutschland besteht damit umfassender Schutz, um entsprechende Handlungen von Google zu unterbinden. Dennoch ist es richtig, gegen den Mißbrauch des Urheberrechts eine europäische Regelung zu finden.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen kann.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Lothar Mark
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Frage zum Thema Finanzen
20.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mark,

gerade habe ich einmal danach "gegoogled", inwieweit Mannheim in die sogenannten Cross-Border-Leasing-Geschäfte verstrickt sein könnnte, die kürzlich negativ in die Schlagzeilen gerieten.

Leider bin ich in Bezug auf Mannheim fündig geworden (s. ganz unten). Im Oktober hieß es im Mannheimer Morgen, daß die betroffenen Abwassersysteme nicht in die Finanzkrise hineingezogen würden. Ist das nun nach den neuesten Enthüllungen überhaupt noch haltbar?

In welcher Verantwortung liegt der Abschluß solcher Geschäfte offiziell? Welche Möglichkeiten hätte es von Bürgerseite gegeben, ein derartiges Vorhaben zu verhindern? Wurde damals in den Medien darüber informiert? Was kann getan werden, um den Schaden bzw. die Haftung an die USA zu begrenzen?

Eine baldige Antwort auf meine Fragen würde mich freuen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus.

Mit freundlichen Grüßen




Anlagen:
Wikipedia: In Mannheim wurden 2003 die Kläranlage und weite Teile des städtischen Abwasserkanalnetzes an die US-Versicherung John Hancock (2004 vom Versicherungsunternehmen Manulife Financial übernommen) vermietet. Der Anlagewert betrug 742 Mio €; die Stadt Mannheim kassierte 21 Mio €, die einfädelnden Finanzdienstleister über 30 Mio €. --> Quelle: Mannheimer Morgen


Schlägt der Bankenkrach auf die Stadt durch?, Mannheimer Morgen, 2. Oktober 2008
Cross-Border-Leasing: "Kläranlage nicht von US-Finanzkrise betroffen" / Kritiker: Im ungünstigsten Falle müssten Anlagen noch einmal bezahlt werden
Schlägt der Bankenkrach auf die Stadt durch?

Von unserem Redaktionsmitglied Thorsten Langscheid

Die Stadtentwässerung rechnet vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise - "noch" - nicht mit Verlusten aus dem Cross-Border-Leasing (CBL)-Geschäft mit der amerikanischen Versicherungsgesellschaft John Hancock, bei dem die Stadt im Sommer 2003 rund 21 Millionen Euro eingestrichen hat. Dies teilten Alexander Mauritz und Werner Nitsche vom städtischen Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit.
Antwort von Lothar Mark
1Empfehlung
03.04.2009
Lothar Mark
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 20. März, in der Sie mich um eine Stellungnahme dazu bitten, inwieweit Mannheim "in die sog. Cross-Border-Leasing-Geschäfte verstrickt sein könnte".

Da mir hierzu keine Informationen vorliegen und es sich um eine kommunale Angelegenheit handelt, empfehle ich Ihnen, sich direkt an den Mannheimer Oberbürgermeister, Dr. Peter Kurz, und den Vorsitzenden der SPD-Gemeinderats-Fraktion, Dr. Stefan-Fulst-Blei, zu wenden.

Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichem Gruß

Lothar Mark
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mark,
wie stehen Sie zu einem Verzicht auf die Aufgabe Bahnpolizei in der Bundespolizei und der damit verbundenen Personalreduzierung?
Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Lothar Mark
1Empfehlung
23.04.2009
Lothar Mark
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 13. April, die ich gern beantworten werde, auch wenn ich für Stuttgart nicht zuständig bin.

Ich selbst bin in meinem Wahlkreis Mannheim u.a. aus dem von Ihnen genannten Grund ein erbitterter Streiter gegen die Reform der Bundespolizei und die für Mannheim vorgesehenen Herabstufung der Bundespolizeiinspektion zum Polizeirevier.

Was die Bahnpolizei in Stuttgart angeht, so empfehle ich Ihnen, sich an Ihre zuständige Abgeordnete, Frau Ute Kumpf, zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Lothar Mark
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Frage zum Thema Finanzen
25.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mark,

Sie als Haushaltexperte können hoffentlich mal richtigstellen ob Aussagen der FDP stimmen, wo nach die gesamten Sozialausgaben sich auf 700 Milliarden Euro belaufen (Bund, Länder, Sozialkassen).

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Lothar Mark
bisher keineEmpfehlungen
13.05.2009
Lothar Mark
Sehr geehrte Frau ,

vermutlich meint die FDP hier das Sozialbudget. Nach Auskunft des zuständigen Fachreferats im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betrug die Summe der Sozialleistungen im Jahr 2007 rd. 707 Mrd. Euro (vorläufige Daten, Sozialbudget 2007, im Internet veröffentlicht). Das ist aber nicht mit den Leistungen des Bundes zu verwechseln. Diese Leistungen werden von den Gebietskörperschaften, Unternehmen und Privathaushalten bezahlt.

Das BMAS bleibt 2009 mit einem Gesamtumfang von 123,5 Mrd. € der größte Ausgabenbereich im Bundeshaushalt. Wichtiges Ziel der SPD in den Beratungen war, die soziale Sicherung in Deutschland auf dem hohen Niveau zu gewährleisten, das die Menschen zu Recht erwarten und auf das sie vertrauen können. Das ist uns gegen mancherlei andere Vorstellungen unseres Koalitionspartners auch gelungen. Vor allem gilt diese Unterstützung auch der von Olaf Scholz weiterentwickelten aktiven Arbeitsmarktpolitik. Natürlich werden die verschlechterten Konjunkturaussichten aller Wahrscheinlichkeit nach auch zu Mehrbelastungen im Bereich Arbeit und Soziales führen. Denn mittelfristig wird sich die veränderte wirtschaftliche Situation auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes auswirken. Darüber hinaus wurde es angesichts der politischen Einigungen im Koalitionsausschuss (Krankenkassenbeitrag, Schulstarterpaket) notwendig, den Ansatz für das Arbeitslosengeld II um 250 Mio. € zu erhöhen – nicht zuletzt, um die automatischen Stabilisatoren wirken zu lassen. Auch auf der Einnahmenseite mussten wir Korrekturen vornehmen. So fällt der Eingliederungsbeitrag der BA – also die hälftige Beteiligung an den Ausgaben des Bundes für Eingliederung und Verwaltung im SGB II – aufgrund geringerer Abflüsse schon in diesem Jahr niedriger aus als veranschlagt. Daher wurde der Beitrag für 2009 vorsorglich um 300 Mio. € abgesenkt. Ein klares Signal gegen die drohende Eintrübung am Arbeitsmarkt haben wir mit der deutlichen Aufstockung der Vermittlerkapazitäten im SGB II gesetzt. Neben der Aufstockung der Vermittlerzahlen insgesamt sorgen wir in den nächsten Jahren mit dafür, dass die Befristungsquote bei den Beschäftigten in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) auf 10 Prozent reduziert wird.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnte.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Lothar Mark
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Frage zum Thema Umwelt
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mark,

wie stehen Sie zur neuen KFZ Steuer?

Ich persönlich fühle mich unfair behandelt, ich fahre seit drei Jahren einen umweltfreundlichen Kleinwagen (C1). Weshalb soll ich demnächst mehr KFZ Steuer zahlen, als die Besitzer des gleichen Fahrzeuges nur da es sich bei diesen um eine Neuzulassung handelt?
( womöglich noch finanziert durch die Abwrackprämie!)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue KFZ Steuer vor dem Verfassungsgericht bestehen würde, wo bleibt die Gleichbehandlung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Lothar Mark
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2009
Lothar Mark
Sehr verehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 29.04.2009 zur Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer.

Ich kann gut verstehen, dass Sie sich unfair behandelt fühlen und möchte Ihre Fragen gerne beantworten und das Thema etwas genauer erläutern:

Aus umweltpolitischen Gründen war für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Kraftfahrzeugbesteuerung vom Schadstoff- auf den CO2-Ausstoß umzustellen. Die Umstellung wird jedoch ausschließlich im Bereich der Neuwagen eingeführt. Dies gibt dem Neuwagenkäufer die Möglichkeit, seine Entscheidung für eines der Modelle von dessen CO2-Ausstoß und der entsprechenden Kfz-Steuerbelastung abhängig zu machen. Wir wollen damit einen starken Anreiz zum Kauf und damit auch zur Herstellung von emissionsärmeren Autos schaffen.

Ein wichtiges Anliegen war dabei, die Besteuerung von Altfahrzeugen sozialverträglich auszugestalten. Die Mitte 2009 in Kraft tretende neue CO2-orientierte Besteuerung betrifft die ab 01. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw, während der Altbestand ab 2013 in die Systematik der Neuregelung einbezogen werden soll. Bis dahin bleibt es für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge zunächst unverändert bei der geltenden Steuerbemessung. Über Art und Umfang der Besteuerung des Altbestands wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die SPD hat sich darauf festgelegt, die Neuregelung so zu gestalten, dass die Besitzer von Altfahrzeugen nicht stärker belastet werden als bisher.

Zu Ihren Bedenken, ob die Kfz-Steuer vor dem Verfassungsgericht bestehen würde, sieht meine Einschätzung folgendermaßen aus:

Stichtags- und Übergangsregelungen sind mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG grundsätzlich vereinbar. Sie sind Ausdruck eines gesetzgeberischen Entscheidungsspielraumes, wobei jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten in Einzelfällen mit sich bringt. Stichtags- und Übergangsregelungen unterliegen verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere dem Willkürverbot. In diesem Fall ist der Stichtag durch die Zielsetzung der Neuregelung begründet, die die umweltpolitische Lenkung mit einer konjunkturellen Unterstützung der Automobilbranche – als deutscher Schlüsselindustrie – kombiniert. Beide Gesetzesziele können sich aber nur für Autokäufe in der Zukunft auswirken.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und mehr Verständnis für die Neuregelungen wecken konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark
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