Klaus Steiner (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Rechtspfleger
Ausgeübte Tätigkeit
Bezirksrat, Referent im Bayr. Landtag, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Traunstein
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(...) Beim Volksentscheid kann jeder für sich entscheiden, ob er die bestehende Regelung zum Nichtraucherschutz beibehalten oder eine Änderung will. (...) Es ist besser, wenn die gesamte Bevölkerung in einem Volksentscheid entscheidet. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
08.05.2011
Von:
u.

In der Zeitschrift BISS erschien in der Ausgabe vom Mai ein Offener Brief an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass die Stiftung BISS den Zuschlag für den Erwerb des ehemaligen Frauengefängnisses Am Neudeck bekommt, um daraus ein soziales Projekt "Hotel BISS" zu machen, womit benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht würde, was ja letztlich Folgekosten für den Staat verhindern würde.
Sie als Abgeordneter könnten , auch wenn BISS nicht der Höchstbieter ist, dafür stimmen, dass BISS dennoch den Zuschlag bekommt und das Projekt verwirklichen könnte. Die Argumente in dem Offenen Brief erscheinen uns sehr schlüssig und wir bitten Sie daher, in diesem Sinne sich bei Ihren Parlamentskollegen einzusetzen.
Wie werden Sie in dieser Sache abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
und
Antwort von Klaus Steiner
1Empfehlung
13.05.2011
Klaus Steiner
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

leider ist mir der Sachverhalt Ihres Anliegens noch nicht bekannt. Ich werde mich darüber erkundigen und dann wieder auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steiner
Ergänzung vom 14.06.2011
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat sich am 24. Mai 2011 dazu entschieden, die ehemalige Frauenstrafanstalt und Jugendarrestanstalt am Neudeck an den meistbietenden Interessenten zu verkaufen.

Der Ausschuss entschied sich damit gemäß des eigenen Beschlusses aus 2010 und nach der Vorgabe von Artikel 81 der Bayerischen Verfassung (Das Grundstockvermögen des Staates darf in seinem Wertbestand nur auf Grund eines Gesetzes verringert werden.) für das Angebot des Bieters mit dem höchsten Angebot, das im zweistelligen Millionenbereich lag, wie mir mein Kollege Georg Winter als Vorsitzender des Ausschusses mitteilte.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass dies keine Entscheidung gegen das BISS-Projekt ist. Meine Kollegen von CSU und FDP im Haushaltsausschuss haben mir jedoch glaubwürdig versichert, dass der Ausschuss in dieser Sache keine Wahl hatte, da man sich an die Haushaltsordnung und an die Verfassung halten musste.

Vor allem ging es in der Entscheidung auch darum, keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Plan Ihres Vereins, in München ein Hotel mit Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche zu schaffen, ist ohne jeden Zweifel einzigartig und verdient volle Unterstützung. Allerdings gibt es auch noch weitere soziale Einrichtungen wie Caritas oder Rotes Kreuz in Bayern, die bei einer positiven Entscheidung in Zukunft für ihre Projekte ebenfalls einen Grundstücksverkauf ohne Ausschreibung hätten einfordern können.

Ich versichere Ihnen, dass das Projekt "Hotel BISS" von unserer Seite auch weiterhin wohlwollend unterstützt werden wird, nur muss man die Angelegenheit Standortunabhängig sehen.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steiner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Steiner,

zunächst einmal die besten Wünsche für das neue Jahr!

Im Münchner Merkur wird heute ein Positionspapier der CSU-Landesgruppe zitiert, in welchem das Klagerecht eingeschränkt und die Instanzenzahl bei großen Verkehrs- und Energieprojekten gesenkt werden soll.

Weshalb ist aus Ihrer Sicht diese Einschränkung notwendig? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im gleichen Zug gesetzlich zugesichert wird wird, dass die Mitspracherechte der betroffenen Bürger bei Großprojekten gestärkt werden?

Zudem wird in dem Papier laut Berich die dritte Startbahn am Münchener Flughafen als "notwendig" bezeichnet.

Weshalb ist aus Ihrer Sicht der Bau einer dritten Startbahn am Münchener Flughafen "notwendig"?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Klaus Steiner
bisher keineEmpfehlungen
19.01.2012
Klaus Steiner
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für die guten Wünsche zum neuen Jahr, die ich gerne erwidere.

Nun zu Ihren Fragen:

Das Positionspapier, das Sie ansprechen, stammt von der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Trotzdem kann ich Ihnen als Landtagsabgeordneter gerne Auskunft geben. Die CSU-Bundestagsabgeordneten haben auf ihrer Klausurtagung am Wochenende in Kreuth verschiedene wichtige Themen für das neue Jahr diskutiert. Eines dieser Themen betrifft die Einschränkung des Klagerechts für Verbände und die Verringerung der Instanzenzahl bei Großprojektplanungen. Wichtige Projekte werden durch lange Planungszeiten oft sehr lange blockiert und damit faktisch unmöglich gemacht. Ich bin auch der Meinung, dass die Verfahren verkürzt werden müssen, um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten. Dieses Positionspapier der Landesgruppe muss allerdings nach der internen Diskussion noch im Koalitionsausschuss in Berlin entschieden werden. Wie das im Ergebnis aussieht, kann zurzeit niemand sagen. Allerdings bin ich selber der Auffassung, dass im Vorfeld der großen Projektplanungen die Einbindung der betroffenen Bürger verbessert werden muss. Nicht erst im Verfahren selber müssen die Bedenken und Einwendungen ernsthaft geprüft werden.
Meine positive Einstellung zur dritten Startbahn in München erklärt sich aus der Tatsache, dass gerade die bayerische Wirtschaft für eine gute Weiterentwicklung des Standorts mit ihren zahlreichen qualifizierten Arbeitsplätzen, diese Investition braucht.

Der Grund für die Ausbaupläne des Münchner Flughafens liegt aber nicht zuletzt am Verbraucherverhalten und den damit steigenden Flugzahlen. Wie bei vielen Entwicklungen - sei es der Straßenverkehr oder etwa der Energieverbrauch- wäre es für den Verbraucher ein Leichtes, durch Verzicht oder Einschränkung diese Entwicklungen zu steuern. Auch die Zahl der Flüge, national oder international, könnte durch Verzicht deutlich reduziert werden. Ich hoffe, dass sich auch die große Zahl der Ausbaugegner daran hält und sich nicht jeder seine individuelle Begründung schneidert, warum er dann doch das Flugzeug in Anspruch nehmen müsse.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Steiner
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
17.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Steiner,
wurden die Wohnungen, die die Bayerische Landesbank verkaufen mußte, den Mietern zum Kauf angeboten? Ist im Landtag darüber gesprochen worden, daß die Wohnungen an einen Investor gegeben werden? Und entspricht es der Wahrheit, daß in München sehr viele günstige Wohnungen leer stehen?
Antwort von Klaus Steiner
bisher keineEmpfehlungen
03.06.2013
Klaus Steiner
Sehr geehrte Frau ,

in Bezug auf ihre Frage Ihnen folgendes mitteilen.

Die EU-Kommission hat es der BayernLB in dem Beihilfebescheid vom 25.7.2012 zur Auflage gemacht, sich von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der GBW-AG im Rahmen eines transparenten, fairen und an Wettbewerbsgesichtspunkten stattfinden Bieterverfahrens zu trennen. Einzelne Wohnungen wurden daher nicht verkauft und konnten daher auch nicht Mietern angeboten werden. Die EU-Kommission hat sich im Rahmen der Verhandlungen bereit erklärt, dass soziale Gesichtspunkte in dem Bieterverfahren berücksichtigt werden können. In Folge dessen hat die BayernLB eine umfangreiche Sozialcharta zum Bestandteil des Bieterverfahrens gemacht, zu deren Einhaltung sich das unter Führung der Patrizia geführte Investorenkonsortium verpflichtet hat. Die Sozialcharta sieht u.a. folgendes vor:

o So haben die heutigen Mieter künftig einen 10-jährigen umfangreichen
Kündigungsschutz, während dieser Zeit dürfen beispielsweise keine Kündigungen
wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden.

o Über 60-jährigen und behinderten Bewohnern wird dieser Kündigungsschutz dauerhaft
eingeräumt.

o Beides gilt auch im Falle des Weiterverkaufs von Wohnungen.

o Mieterhöhungen werden für die heutige Mieterschaft über den Bestand für die Dauer
von fünf Jahren nur sehr eingeschränkt zugelassen. Für die heutigen Mieter sind
ferner Luxusmodernisierungen für den Zeitraum von fünf Jahren ohne deren
Zustimmung ausgeschlossen. Außerdem hat sich der Erwerber verpflichtet, über den
gesamten Bestand in den nächsten fünf Jahren mindestens 15 Euro pro Quadratmeter
zu investieren.

o Im Falle der Weiterveräußerung von Wohnungen innerhalb der ersten drei Jahre ist ein
Vorkaufsrecht für die jeweilige Kommune hinsichtlich des dort befindlichen
Wohnungsbestandes fixiert. Das gesetzliche Vorkaufsrecht für den Mieter bleibt
hiervon natürlich unberührt.

o Um die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen zu können, hat sich der Erwerber bis
2022 verpflichtet, jährlich einen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern erstellten
Bericht vorzulegen. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen werden empfindliche
Konventionalstrafen fällig.

Die Staatsregierung hat den Landtag mehrmals, u.a. im Rahmen von Dringlichkeitsanträgen, über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der GBW-AG informiert. Zuletzt fand im Bayerischen Landtag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema am 11. April 2013 statt. Ob und inwieweit in München sehr viele günstige Wohnungen leer stehen sollen, kann ich nicht beurteilen, da mir hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Evtl. gibt es hierzu bei der Stadt München selbst Erhebungen.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steiner
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