Klaus Riegert (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Riegert
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplomverwaltungswirt- Polizei, Kriminaloberkommissar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göppingen
Landeslistenplatz
14, Baden-Württemberg
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(...) Das hält die Aktivisten aber nicht davon ab, Maisfelder zu zerstören und sich dabei auch noch als Retter der Menschheit aufzuspielen.
Jetzt muss BT-Mais für das "Bienensterben" herhalten und dies vor dem Hintergrund, dass Imker ihre Waben mit einem Pulver behandeln, das Bacillus thuringiensis enthält. Derselbe Wirkstoff wie im BT-Mais - nur nicht gentechnisch erzeugt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Riegert,

ich bin semiprofessioneller Musiker und Musicaldarsteller aus dem Kreis Göppingen. Zusammen mit befreundeten Darstellern und Musikern haben wir z.B. schon mehrmals das Musical "Der Watzmann ruft", unter anderem auch bei den Klosterspielen in Adelberg vor ausverkauften Rängen, aufgeführt. Hierfür haben wir einige tausend Euro in Funk-Mikrofonsysteme investiert. Anders wären solche Musical heute nicht mehr auf die Bühne zu bringen.

Nun habe ich mitbekommen, dass zum einen die Frequenzbereiche, in denen diese System funktionieren (790-862 MHz) nur noch bis Ende 2015 verwendet werden dürfen, und - noch schlimmer - durch die Breitbandstrategie schon ab kommendem Jahr unter Umständen nicht mehr zuverlässig funktionieren werden. Denn für die Versorgung der ländlichen Gebieten mit einem Breitbandinternetzugang sollen ausgerechnet die Frequenzen verwendet werden, die bisher von Musikern, Künstlern, aber auch Sportvereinen für ihre Funkmikrofon-Technik verwendet wurden.

Wir haben nun Sorge, dass unsere teuer erworbenen Geräte bereits Elektronik-Edelschrott sind. Können wir uns in den nächsten 5 Jahren noch darauf verlassen, dass an den Veranstaltungsorten unsere Mikrofone funktionieren? Müssen wir uns neue Systeme kaufen? Gibt es dafür einen finanziellen Ausgleich? Wenn wir uns neue Funk-Mikrofonsysteme kaufen, in welche Technik/Frequenzbereiche können wir bedenkenlos investieren?

Es würde mich sehr freuen, von Ihnen ein kurzes Statement hierzu zu bekommen. Wichtiger wäre mir aber, dass Sie sich in den entsprechenden Gremien und im Bundestag für die Interessen der Kulturschaffenden in dieser Thematik einsetzen.

Und denken Sie bitte während des Wahlkampfes jedes Mal, wenn Sie in ein Funk-Mikrofon sprechen, an die aktuellen Sorgen und Nöte der Tontechniker. ;)

Viele Grüße
Antwort von Klaus Riegert
2Empfehlungen
03.06.2009
Klaus Riegert
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes – also auch der berühmten "weißen Flecken" – mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.

Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. "Weißen Flecken" in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der "Digitalen Dividende" zu schließen.

Ein Teil des Frequenzspektrums, nämlich die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz, wird neben bevorrechtigten Nutzungen aktuell auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt. Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Denn die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).

Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich. Die Frage der Umstellungskosten wird dabei im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen und zu entscheiden sein und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Das BMWi ist hinsichtlich einer mindestens anteiligen Übernahme der Umstellungskosten diskussionsbereit. Darüber hinaus hat sich auch der Beirat der Bundesnetzagentur in seiner letzten Sitzung im Mai eingehend mit der Problematik befasst und die Bundesnetzagentur gebeten, in diesem Sommer Anhörungen zu diesem Thema durchzuführen. Ich bin daher zuversichtlich, dass die für die Nutzung der Funkmikrofone nach dem 31.12.2015 geltenden Frequenzen am Ende des Jahres feststehen, so dass die Industrie Modelle für diese Frequenzen entwickeln kann. Die Nutzer der Technik können dann wieder zukunftssichere Mikrofone kaufen.

Ich hoffe, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich "unbrauchbar" wird. Vielmehr dürfte es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber ist nicht zu erwarten, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Riegert,

bei meiner Internetrecherche habe ich bei Ihrer Partei keinerlei Informationen zur Mobilfunkproblematik gefunden.

Ich möchte Ihre Einstellung zum Mobilfunk in Anbetracht der Europawahl erfragen und die
Antworten auf unserer Homepage "Mobilfunk-Buergerforum.de" – Ortsgruppe Faurndau veröffentlichen.

Im Protokoll des Kolloquiums zum Thema "Elektrosensibilität" im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms , Bundesamt für Strahlenschutz, Neuherberg, 16.05.2006 ist bei 2.4 zu lesen:

"Das Screening ergab einen Anteil von 6 % an Personen in der bundesdeutschen Bevölkerung, die gesundheitliche Beschwerden auf elektromagnetische Felder zurückführen." Das sind etwa 500 000 Menschen!
(Quelle: www.emf-forschungsprogramm.de )

Mehrere tausend Ärzte in Deutschland warnen aufgrund ihrer Erfahrungen
und ihres Wissens vor den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks durch die
Antennen, Handys, DECT-Telefone, WLAN, Mikrowellenherd u.a.m.. (z.B. Bamberger Appell, Freiburger Appell, Ärzteappell Allgäu-Bodensee-Oberschwaben, Deutsche Ärztekammer).

Doch die Bundesregierung steht fest zu den Behauptungen der Mobilfunkbetreiber: "Entwarnung!" gab Umweltminister Sigmar Gabriel am 17. Juni 2008 bekannt.

Werden Sie das Unrecht anprangern, dass mit Angela Merkels "Mobilfunk-Ermächtigungsgesetz" das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach 60 Jahren Grundgesetz bei 500 000 elektrosensiblen Menschen in Deutschland missachtet wird?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für elektrosensible Menschen Gebiete ausgewiesen werden wie in Schweden, die so strahlungsarm sind, dass diese dort menschenwürdig leben können oder sich mindestens erholen können?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Grenzwerte aller Sendeanlagen drastisch abgesenkt werden?

Für wie gefährlich ist die TETRA-Strahlung von BOS-Masten neben Wohngebieten, Schulen und Kindergärten anzusehen?

Mit freundlichen Grüßen
,
Sprecher der Bürgerinitiative
Antwort von Klaus Riegert
10Empfehlungen
05.06.2009
Klaus Riegert
Sehr geehrter Herr ,

mit einer Mail vom 22. Mai haben Sie mir bereits Fragen zum Thema gestellt. Ich habe Ihnen folgendes geantwortet:

Befürchtungen und Ängste ( www.emf-forschungsprogramm.de ) in der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Gefahren der hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks nimmt die Politik ernst.

Weltweit existierten mehr als 20 000 Untersuchungen, die sich mit der Technik und den Beeinträchtigungen für Mensch und Natur befassten. Nach Feststellung der Weltgesundheitsorganisation, gibt es keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen des Menschen, der Fauna und Flora.

Im Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wurden mit einem Aufwand von 17 Mio. Euro mehr als 50 Forschungsvorhaben durchgeführt. Das Forschungsprogramm (DMF) ist durch das Bundesumweltministerium (BMU) und das (BfS) initiiert worden und wurde zu gleichen Teilen vom BMU und den Mobilfunkbetreibern gefördert. Trotz dieser anteiligen Finanzierung hatten die Mobilfunkbetreiber kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Forschungsprojekte oder bei der Auswertung der Forschungsergebnisse. Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm wurde ausschließlich durch das BfS koordiniert und umgesetzt.

Von 2002 bis 2008 wurden zum Thema "Mobilfunk" Forschungsvorhaben aus den Bereichen "Biologie", "Dosimetrie", "Epidemiologie" und "Risikokommunikation" durchgeführt. Dabei wurde der Frequenzbereich bewusst breit gefasst und ging z. T. über den derzeit genutzten GSM und UMTS-Bereich hinaus. Ziel war es, grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen wissenschaftlich belastbar nachzuweisen und unter Einbeziehung internationaler Forschungsergebnisse deren gesundheitliche Relevanz abzuschätzen. Des Weiteren sollten mögliche Ursachen der Elektrosensibilität aufgeklärt werden. Es wurde angestrebt, dass die Ergebnisse Relevanz für den gesamten Bereich der Telekommunikation haben und möglichst auch für zukünftige Entwicklungen Aussagen zulassen. Die Ergebnisse wurden deshalb in Fachgesprächen mit anerkannten Wissenschaftlern und unter internationaler Beteiligung diskutiert und ausgewertet. Die Bewertung der Ergebnisse des DMF durch das BfS und durch die SSK wurden der Öffentlichkeit im Juni 2008 vorgestellt. Eine Zusammenfassung des Abschlussberichts kann auf der Webseite des Forschungsprogramms ( www.emf-forschungsprogramm.de ) eingesehen werden.

Detaillierte Informationen zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm und den einzelnen Forschungsprojekten, die im Rahmen des DMF durchgeführt wurden, finden Sie im Internetportal des Programms unter www.emf-forschungsprogramm.de

Ergebnis des DMF ist, dass die früheren Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigt werden konnten. Es wurden auch keine neuen Hinweise auf mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen gefunden. Insbesondere keine athermischen Wirkmechanismen. In Bezug auf Handynutzung, die eine wesentlich höhere Mobilfunkexposition mit sich bringt als die Felder von Basisstationen, konnte keine Risikoerhöhung bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren nachgewiesen werden. Noch nicht abschließend bewertet werden können die Langzeitwirkungen einer intensiven Handynutzung über 10 Jahre hinaus. Hier wird weiter geforscht und ausgewertet.

Personen, die gesundheitliche Beschwerden auf das Vorhandensein elektrischer und magnetischer Felder zurückführen, bezeichnen sich als "elektrosensibel". Das Phänomen der Elektrosensibilität gibt es schon seit vielen Jahren, wobei die Beschwerden zunächst auf die niederfrequenten Felder des Haushaltsstroms zurückgeführt wurden. Seit dem starken Ausbau der Mobilfunknetze werden auch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder als mögliche Ursachen genannt. Eine Beurteilung der Problematik wird allerdings dadurch erschwert, dass trotz mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen bisher kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein elektromagnetischer Felder und den gesundheitlichen Beschwerden festgestellt werden konnte. Auch im Rahmen des vom BfS betreuten Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) wurden mögliche Zusammenhänge untersucht, wobei der Schwerpunkt der Untersuchungen auf den hochfrequenten Feldern lag. Außerdem wurden auch allgemeine Daten der Elektrosensiblen erhoben, wie z. B. deren Anteil an der Bevölkerung, demographische Daten und allgemeine gesundheitsrelevante Parameter. Informationen finden Sie hier www.emf-forschungsprogramm.de .

Zu den von Ihnen angesprochenen möglichen gesundheitliche Auswirkungen von TETRA will ich folgendes festhalten:
"In Deutschland hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mehrere Studien zu TETRA durchgeführt, diese sind aber nur als Tagungsbeiträge publiziert (Eggert et al. 2002, Ullsperger et al. 2003). Es wurden Kognitionstests (Reaktionszeiten, Gedächtnis) durchgeführt, motorisch evozierte Potentiale abgeleitet und im Ruhezustand der autokinetische Tests durchgeführt. Es wurden junge gesunde Probanden im Alter von 20-30 Jahren untersucht. Die Ergebnisse zum autokinetischen Test haben bei 30 Testpersonen keinen Einfluss von TETRA gezeigt. Eine Pilotstudie an 10 Probanden zeigte ebenfalls keinen Einfluss auf motorisch evozierte Potentiale. Die Untersuchung weiterer EEG Parameter wurde zwar angekündigt, bisher liegen hierzu aber keine weiteren Angaben vor. Die Ergebnisse der Kognitionstests wurden ebenfalls noch nicht publiziert. Es wurde bei allen Experimenten mit einem maximalen SAR-Wert von 1,35 W/kg (gemittelt über 1 g Gewebe) bzw. 0,832 W/kg (gemittelt über 10g Gewebe) exponiert, dieser Wert wurde für eine Eindringtiefe von etwa 17 mm berechnet und könnte in etwa der Hirnrinde entsprechen. An der Kopfoberfläche war der SAR-Wert um 2 W/kg." Aufgrund des hier geschilderten Kenntnisstandes plant das BfS in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) die Durchführung weiterer Forschungsvorhaben. www.bfs.de

Abschließend noch ein Hinweis: Am 25. Juni 2009 lädt das BfS zur Informationsveranstaltung "Mobilfunk und Gesundheit: Aktuelles aus der Wissenschaft – Fachleute des BfS beantworten Ihre Fragen" ( www.bfs.de ) in der Hochschule München ein. Das BfS bietet mit dieser kostenlosen Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit sowie den mit diesem Thema beruflich Befassten die Möglichkeit, sich über Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) zu informieren und damit verbunden einen Einblick in die Themen "Elektromagnetische Felder", "Mobilfunk" und "Wissenschaftliche Arbeit" zu erhalten.

Wie Sie sehen, nehmen wir das Thema sehr ernst. Da wird nichts unter den Teppich gekehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert
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Frage zum Thema Kultur
06.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Riegert,

gestern hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass sogenannte "Killerspiele" generell verboten werden sollen.

Ich selbst spiele keine PC-Spiele nicht mehr, habe dies aber als Jugendlicher getan.

Generell empfinde ich diese Maßnahme aber als höchst bedenklich. Zum Einen wären davon nur Spiele betroffen, die Jugendlichen sowieso nicht zugänglich gemacht werden dürfen, da sie bereits eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten haben oder als indiziert gelten. Ein generelles Verbreitungsverbot würde daran nichts ändern, zumal es ein leichtes wäre, dieses mit Hilfe des Internets zu umgehen. Stattdessen würde ich ein solches Verbot als Bevormundung erwachsener und mündiger PC-Spieler ansehen sowie als einen starken eingriff in die Kunstfreiheit (Ich würde Computerspiele generell als Kulturgut und Kunst bezeichnen). Eine Menge großteils friedlicher PC-Spieler würde durch solch ein Gesetz "kriminalisiert", weil sie lediglich ihrem Hobby nachgehen, obwohl sie niemand dadurch schaden.

Fakt ist außerdem, dass der wissenschaftliche Zusammenhang zwischen realen Gewalttaten und Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt bislang noch nicht hinreichend erbracht wurde. Auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Standes wäre es mehr als unverhältnismäßig, ein solches Gesetz zu erlassen, und damit einem nicht unbedeutenden Industriezweig (Hersteller von PC-Spielen) massiven wirtschaftlichen Schaden zuzufügen - hier sind letztendlich nicht wenige Arbeitsplätze bedroht.

Deutschland hat bereits das weltweit strengste Jugendschutzgesetz - eine konsequente Anwendung der bestehenden Regeln hätte sicher größere Auswirkungen wir ein letztendlich reichlich populistischer Gesetzentwurf, der die Kunstfreiheit stark beschränkt und einen großen Teil harmloser Jugendkultur in die kriminelle Ecke stellt.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Haben Sie sich bereits mit jugendlichen PC- Spielern über diese Thematik ausgetauscht und kennen Sie die wissenschaftlichen Fakten?

MfG

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Frage zum Thema Finanzen
26.06.2009
Von:
-

Betr.: Mehrwertsteuererhöhung

Sehr geehrter Herr Riegert,
Sicherlich liegt Ihnen die heutige (26. Juni 2009) Ausgabe der Südwest Presse vor.
Der Aufmacher "Steuerkrach in der Union" gibt schon zu denken.
Vor noch nicht ganz zwei Wochen erklärte Frau Merkel öffentlich "Mit mir wird es keine Mehrwersteuererhöhung geben, mit mir nicht". Egal welche Steuer erhöht wird, es ist und bleibt eine Steuererhöhung.
Heute werden die Bürger damit überrascht, dass zumindest die ermässigten Mehrwersteuersätze überprüft werden sollen, auf Weisung von Frau Merkel!!!
Wirtschaftswissenschaftler denken schon laut darüber nach und geizen auch nicht mit Vorschlägen wie das entstandene und weiter wachsende Steuerloch gestopft werden kann. Mehrfach wurde bereits von dieser Seite Steuererhöhungen, auch die der Mehrwersteuer, vorgeschlagen.
Es wird natürlich der Regierung in Berlin durch die Vorschläge der Weisen leicht gemacht, auf deren Empfehlungen hin Entscheidungen zu treffen und sie dem Stimmvolk als die einzige Möglichkeit des Überlebens einzureden.
Sollte der ermässigte Mehrwertsteuersatz auf 18% angehoben werden, wäre dies eine Steuererhöhung von bis zu 100% ( in Worten einhundert Prozent) und am meisten betroffen wären dann wieder die, die am wenigsten haben und schon gar keine Lobby, viele Rentner (nicht alle), Hartz4-Empfänger usw.
Frage:
Herr Riegert, wie ist Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt und wie wollen Sie diesen Schlingerkurs Ihrer Partei z.B. einem Arbeitslosengeld-Empfänger, einem Rentner/in am Existenzminimum oder Hartz4-Empfänger vermitteln?


Freundlichst
-
Antwort von Klaus Riegert
8Empfehlungen
30.06.2009
Klaus Riegert
Sehr geehrter Herr ,

die Union hat Überlegungen für Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt. "Ich schließe definitiv jede Form von Steuererhöhungen - auch Mehrwertsteuersatz-Erhöhungen - für die gesamte nächste Legislaturperiode aus", so CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Ebenso erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich Forderungen nach Steuererhöhungen eine Absage. 2009 sei Deutschland in einer völlig anderen Situation als vor vier Jahren, als über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert worden sei. Jetzt gehe es um die Sicherung des Wirtschaftswachstums. "Deshalb brauchen wir keine neuen Belastungen", versicherte Merkel. Mit ihr sei eine Steuererhöhung in der nächsten Legislaturperiode nicht zu machen. Und das ist gut so:

  • Niedrige Inflation und schwache Renditen sorgen dafür, dass die deutschen Verbraucher ordentlich konsumieren. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2010 würde den Konsum abwürgen. Umso düsterer sähe es dann im kommenden Jahr aus.
  • Eine Anhebung der Mehrwertsteuer kennt nur einen Gewinner: die Schattenwirtschaft. Das spüren gerade die Betriebe des arbeitsintensiven Handwerks.
  • Es gibt bessere Alternativen zu höheren Steuern. Andere Länder haben es vorgemacht: So hat beispielsweise Schweden in den achtziger Jahren trotz immenser Staatsschulden und hoher Inflation die Unternehmenssteuern deutlich gesenkt und in der Folge das Defizit signifikant zurückgeführt. Der frühere amerikanische Präsident Bill Clinton hat aufgrund der Steuersenkungen in der Reagan-Ära Staatsüberschüsse verbucht. Die Niederlande erreichten infolge einer grundlegenden Einkommensteuer- und Gesundheitsreform wieder ausgeglichene Haushalte sowohl bei den öffentlichen Einnahmen als auch bei der Krankenversicherung. - Auch in Deutschland haben wir gute Erfahrungen gemacht: Durch die dreistufige Steuerreform 1986/88/90 des damaligen Finanzministers Gerhard Stoltenberg erhöhte sich das Steueraufkommen nachhaltig, gleichzeitig wurde die Neuverschuldung gesenkt. Auch die "Agenda 2010", insbesondere die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, hat unbestreitbar positive Wirkungen gezeitigt. Der starke Beschäftigungsaufbau brachte höhere Einnahmen bei Steuern und Sozialversicherungen bei weniger Sozialtransfers. Mutige Reformen zahlen sich also im Wortsinne aus und führen - wenn auch zeitversetzt - zu einer "doppelten Dividende".
  • Rund 140 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand jedes Jahr für Subventionen aus, davon mehr als 90 Milliarden Euro für Finanzhilfen. Mit ein wenig Mut ließen sich hier Ausgaben im zweistelligen Milliardenbereich kürzen, ohne dadurch das Wachstum nennenswert zu beeinträchtigen. Subventionen wirken strukturverzerrend. Ihr Wegfall würde das Wachstumspotenzial steigern und der Wirtschaft helfen, die Krise zu überwinden.

Die These der Notwendigkeit höherer Steuern trägt nur dazu bei, dass der dringend notwendige gesamtgesellschaftliche Konsens für ein "Umsteuern" in der Politik schwerer zu erreichen sein wird, nämlich für den Weg fort vom allumfassenden Vollkasko-Staat und hin zum aktivierenden Sozialstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert
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Frage zum Thema Internationales
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Riegert,

ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt sein dürfte, dass sich auf deutschem Hoheitsgebiet noch Atomwaffen befinden. Wie ist hier Ihre Einstellung. Ist dieses Relikt aus zum Glück vergangenen Zeiten des Kalten Krieges noch hinnehmbar, oder wie werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl diesbezüglich verhalten?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse

Antwort von Klaus Riegert
3Empfehlungen
01.09.2009
Klaus Riegert
Sehr geehrter Herr ,

während der Zeit des "Kalten Krieges" gab es in Deutschland über viele Jahrzehnte die höchste Dichte an konventionellen und nuklearen Waffen. Seitdem ist erfreulicherweise massiv abgerüstet worden. Die Mitgliedstaaten der NATO haben seit Anfang der 90er-Jahre die Anzahl der substrategischen Nuklearwaffen in Europa um mehr als 85 Prozent reduziert. Gleichwohl gibt es nach Schätzung des angesehenen SIPRI-Instituts nach wie vor über 20 000 Nuklearwaffen, allein 14 000 – so SIPRI – in russischen und ungefähr 5 400 in amerikanischen Arsenalen. Die Überprüfung der Anforderungen an die nuklearen Abschreckungsfähigkeiten der Allianz und deren Bewertung gehören mit zu den permanenten Kernaufgaben der Nuklearen Planungsgruppe der NATO und werden auch weiterhin einen Schwerpunkt der dortigen Beratungen bilden. Einseitige Aufkündigungen von Vereinbarungen sind in einer auf Konsens und Solidarität angelegten NATO nicht möglich. Veränderungen der Politik bedürfen eines langwierigen Konsultations- und Abstimmungsprozesses und letztlich einer einvernehmlichen Regelung im NATO-Rat. Der jetzt erreichte Zustand ist das Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen, wie die Historie zeigt.

Beim NATO-Gipfel am 4. April 2009 wurde von der Bundesregierung und ihren NATO-Partnern eine "Erklärung zur Sicherheit des Bündnisses" verabschiedet. In dieser heißt es zum Thema Abschreckung: "Eine Abschreckung, die sich auf eine geeignete Mischung aus nuklearen und konventionellen Fähigkeiten stützt, bleibt ein Kernelement unserer Gesamtstrategie. Die NATO wird weiterhin ihren Teil zur Verstärkung der Rüstungskontrolle und Förderung der nuklearen und konventionellen Abrüstung im Einklang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie zu den Anstrengungen auf dem Gebiet der Nichtverbreitung beitragen."
Und in der im Dezember 2008 vom Europäischen Rat indossierten "Erklärung zur Stärkung der internationalen Sicherheit" ruft die EU die internationale Gemeinschaft zur Unterstützung für ihre Initiative zur "Berücksichtigung der taktischen Kernwaffen durch die Staaten, die solche Waffen besitzen, in ihren allgemeinen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozessen; im Hinblick auf ihre Reduzierung und Beseitigung" auf.

Die Bundesrepublik Deutschland hat völkerrechtlich bereits vor Jahrzehnten verbindlich auf eigene Nuklearwaffen und sonstige Nuklearsprengkörper verzichtet. Dieser Verzicht wurde in dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 mit Wirkung für das vereinte Deutschland bekräftigt. Die Bundesregierung hält darüber hinaus an dem Ziel der weltweiten Abschaffung nicht nur der Nuklearwaffen, sondern aller Massenvernichtungswaffen fest und unterstützt in diesem Sinne die Vision einer Welt frei von Atomwaffen ("global zero"), wie sie durch US-Präsident Obama in seiner Rede am 5. April 2009 in Prag dargelegt wurde
.
Ich teile Barack Obamas Bekenntnis zu einer nuklearwaffenfreien Welt ebenso wie meine Fraktion. Dies ist schon lange bindendes Völkerrecht; denn diese Verpflichtung steht im Nichtverbreitungsvertrag. Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative des amerikanischen Präsidenten Barack Obama und des russischen Präsidenten Medwedew für eine Reduzierung strategischer Atomwaffen und für ein Nachfolgeabkommen für START I. Wir begrüßen auch die Ankündigung des amerikanischen Präsidenten, dem Senat das Atomteststoppabkommen zur Ratifizierung vorzulegen. Erreichen werden wir diese Ziele gegenseitiger und verifizierter nuklearer Abrüstung aber nur dann, wenn sich alle der "global zero"-Vision und dem Prinzip verifizierter nuklearer Abrüstung verpflichtet fühlen.Ich fühle mich hierzu verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert
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