Klaus-Peter Willsch (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Klaus-Peter Willsch
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Rheingau-Taunus - Limburg
Ergebnis
47,5%
Landeslistenplatz
16, Hessen
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Frage zum Thema Außenpolitik
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,
angesichts sich verschärfender Tonlage hinsichtlich Iran, möchte ich anfragen, wie Sie im Falle Erlangung eines Bundestagsmandates angesichts eines möglichen militärischen Einsatzes nach US-Aufforderung reagieren werden. Immerhin hat der Bündnispartner sich jede, also auch miltärische Interventionen vorbehalten, sollten die Verhandlungen scheitern.

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Frage zum Thema Familie
12.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

als alleinerziehender Vater zweier Töchter (7,9) frage ich Sie 1.) nach einem konkreten Termin zur Einführung der Ganztagsschule.

Ich bin ganztags berufstätig; die an unserer Schule in Erbach angebotene Vor- und Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr würde mich jedoch (incl. Essen) für 3 Wochentage € 720,-- kosten, was über die Hälfte meines Nettoeinkommens betrüge und daher von mir nicht in Anspruch genommen werden kann.

Daher regelt sich gezwungenermaßen die Betreuung meiner Kinder meist durch die Inanspruchnahme von meiner Familie, Nachbarn und Freunden bzw. dadurch, daß ich (unter Duldung meines Arbeitgebers) Büroarbeit am Abend und am Wochenende zu Hause erledige.

Dieser Zustand ist eine unerträglich und permanente Benachteiligung alleinerziehender Eltern: es leiden die Kinder an mangelnder Betreuung, mithin die Familie und es leidet der Beruf: für Aufstieg und Einsatz in anderen Unternehmesbereichen gibt es schlichtweg keine Perspektive.

Ich erspare es mir hier an dieser Stelle auf die in diesem Zusammenhang erfolreichen Schulsysteme in anderen europäischen Staaten (Frankreich, Schweden etc.) hinzuweisen.

2.) Warum muß, wenn die Aufwendungen zur Kindererziehung (z.B. Schulbücher, Unterrichtsmaterialien etc.) nicht einmal absetzbar sind, für "kindertypische" Bedarfsgüter (Windeln, Kinderkleider, Spielzeug etc.) immnoch der gleiche Mehrwertsteuersatz gezahlt werden wie bspw. für Luxusautos? Warum werden "kindertypische" Bedarfgüter von der von Ihrer Partei geplanten 2%igen Mehrwertsteuererhöhung nicht ausgenommen?

Da praktisch mein gesamtes frei verfügbares Einkommen in den "Konsum" fließt, stellt diese Mehrwertsteuererhöhung eine erhebliche Mehrbelastung unseres Haushalts dar - ohne entsprechend auf anderer Seite Entlastung zu erfahren.

Ihren Mitbewerbern erlaube ich mir die gleichen Fragen zu stellen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
D.

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Frage zum Thema Wirtschaft
16.09.2005
Von:

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Leider haben Sie eine Frage vergessen zu beantworten, die lautete

"Können Sie sich eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern auf einen Maximalbetrag vorstellen?"

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

MfG J.
Antwort von Klaus-Peter Willsch
3Empfehlungen
23.09.2005
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

zur Frage: "Können Sie sich eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern auf einen Maximalbetrag vorstellen?" hier die Antwort von Herrn Klaus-Peter Willsch, MdB: "Nein, wie bei Fußballspielern, Rennfahrern oder Künstlern ist dies dem Markt vorbehalten!"


Mit freundlichen Grüßen aus Hohenstein
Daniela Stein
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