Klaus-Peter Willsch (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Klaus-Peter Willsch
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
28.02.1961
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hohenstein
Wahlkreis
Rheingau-Taunus - Limburg
Ergebnis
46,1%
Landeslistenplatz
16, Hessen
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich an einer Grundsatzdebatte über Social engineering kein Interesse habe. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
21.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch.

Heute habe ich mit großer Freude Ihre Ausführungen zum Thema "Sollen wir Griechenland helfen" in unserer regionalen Tageszeitung (Taunus Zeitung) gelesen. Auch Ihr klares Bekenntnis sich gegen den ESM aussprechen zu wollen – in Ihrer Antwort an Frau Demont – finde ich bewundernswert! Leider habe ich aber den Eindruck, dass Sie damit im deutschen Bundestag einer absoluten Minderheit angehören. Die Mehrzahl der Parlamentarier, gleich welcher Couleur, scheint entweder die ökonomischen Zusammenhänge nicht zu verstehen oder sich nicht zu trauen, ihren eurodrogenabhängigen Häuptlingen zu wiedersprechen. Leider haben wir als "einfache" Bürger wenige Möglichkeiten unseren Politikern unsere Meinung kund zu tun. Neben Fragen an unsere Abgeordneten auf z.B. diesem sehr guten Portal Abgeordnetenwatch.de (!) können wir eine Petition einreichen bzw. uns daran beteiligen (siehe u.a. die Anti-ESM EPetition von Herrn Hüdepohl), Leserbriefe schreiben oder an einer der spärlich stattfindenden Anti-Euro-Demos teilnehmen. All dies habe ich getan und tue es auch weiterhin, leider mit wenig Erfolg. Gibt es aus Ihrer Sicht noch weitere, erfolgversprechende Möglichkeiten die Politiker zu ermuntern das gescheiterte Euro-Experiment endlich zu beenden und so dem deutschen Volk die unendlichen Kosten einer erfolglosen Weiterführung zu ersparen? Gespannt warte ich auf Ihre geschätzte Antwort.

Vielen Dank und beste Grüße.
Antwort von Klaus-Peter Willsch
2Empfehlungen
08.08.2011
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Unterstützung meiner Position. Es ist ein gutes Gefühl, in dieser schwierigen politischen Zeit Rückhalt in der Heimat zu verspüren - auch wenn Sie nicht direkt aus meinem Wahlkreis kommen. Ich denke jedoch, dass die Bürger als Summe einen großen Einfluss - zumindest auf die mit der Erststimme direkt gewählten - Bundestagsabgeordneten haben. Lassen Sie den für Sie zuständigen Wahlkreisabgeordneten wissen, was Sie von dem falschen Umgang mit der Euro-Schuldenkrise und der Umwandlung der EU in eine gigantische Schuldentransferunion halten. Bei Ihnen ist das nach der Mandatsniederlegung von Holger Haibach Herr Heinz Riesenhuber als Betreuer von Bad Homburg. Vielleicht haben Sie dies auch schon getan. Dann könnten Sie noch Ihre Freunde und Bekannte, die gleichfalls so denken, dazu ermuntern. Wichtig ist, das der Abgeordnete genau erkennt: das ist jemand aus meinem Wahlkreis; auch seine Stimme brauche ich, um 2013 wieder gewählt zu werden. Viele meiner Kollegen haben immense Bedenken bzgl. der "Rettung" des Euros. Wenn er Rückhalt und auch Druck aus seinem Wahlkreis verspürt, werden sicher noch einige mehr im Herbst im Bundestag gegen ESM und Griechenland II stimmen.

Falls Sie Interesse an weiteren Informationen haben, können Sie sich gerne auf meiner Homepage www.klaus-peter-willsch.de meinen Hauptstadtbrief herunterladen. Vielleicht möchten Sie auch in den Verteiler aufgenommen werden. Kontaktieren Sie dazu am besten mein Berliner Büro ( klaus-peter.willsch.ma01@bundestag ), ( 030/22772095 ).

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

nach dem Anschlag in Norwegen werden wieder einmal Stimmen in der Union laut, die lauthals nach einer Vorratsdatenspeicherung rufen. Ihr Kollege Uhl sei hier stellvertretend genannt. Momentan steht in dieser Hinsicht ja ein Diskussionsentwurf bereit, der vom Justizministerium erstellt wurde. Genauer gehts um dieses hier: "Gesetzes zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet".

Ich bitte Sie, als Bürger Ihres Wahlkreises, diesen Diskussionsentwurf abzulehnen. Durch ein solches Gesetz wird wieder einmal unnützer Datenmüll geschaffen der nicht auswertbar ist. Des Weiteren wird jeder Bürger wieder einmal mehr verdachtsunabhängig überwacht.

Das Surfverhalten jedes einzelnen Bürgers beinhaltet sensible Daten. Zum Beispiel kann eine Person im Netz nach einer Suchtberatungstelle suchen, aber das würde durch den neuen Entwurf erfasst und die entsprechende Person möchte das nicht. Die Privatsspähre wird also untergraben. Ebenso ist die vom Bundesverfassungsgericht genannte Informationelle Selbstbestimmung durch dieses Vorhaben nicht mehr gewahrt. Es wäre also wieder einmal ein Gesetz, dass offen gegen das Grundgesetz verstößt. Wie die letzte Vorratsdatenspeicherung die letztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Hier noch ein Link zum Bundesverfassungsgericht: www.bundesverfassungsgericht.de

Ab einer bestimmten Größe müsste ein Internet Zugangsanbieter den kompletten Verbindungsnachweis speichern. Das würde auch Bibliotheken und Coffee-Shops betreffen. Diese müssen also mit zusätzlichen Kosten rechen und könnten einen Zugang nicht mehr kostenlos anbieten.

Ich frage Sie deshalb, aus den oben genannten Gründen, wie werden Sie sich bei der Diskussion und der entsprechenden Abstimmung verhalten und warum?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus-Peter Willsch
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05.08.2011
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen in Ihrem Blog vom 26. Juli 2011, in dem Sie sich zur Diskussion um die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung äußern.

Erlauben Sie mir zunächst, allgemein auf Folgendes hinzuweisen: Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (BVerfGE 107, 299, 316 m. w. N.). Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. Gesprächsinhalte dürfen insoweit nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft. Dieses Instrument der Verbindungsdatenabfrage hat sich in der Vergangenheit als unverzichtbar bei der Bekämpfung und Aufdeckung schwerer Kriminalität erwiesen. Mit der stetigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich war, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen. Keineswegs geht es indes darum, jeden Internet- oder Telefonnutzer wie einen Straftäter zu behandeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2010 auch nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche, sondern nur deren konkrete Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, hat es hingegen bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann und muss aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden.

Die gegenwärtige Situation, in der die Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr gar nicht mehr eingesetzt werden kann, halte ich für nicht hinnehmbar. Von den kritischen Kommentaren aus Fachkreisen sei hier nur auf die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter vom 02.03.2010 hingewiesen. Dort wird u. a. befürchtet, dass das Recht und der Anspruch des Bürgers, nicht Opfer einer Straftat zu werden, erheblich reduziert werden. Das Urteil schütze den Täter, der sich der elektronischen Kommunikation bediene. Auch der Deutsche Richterbund und die Generalstaatsanwälte aller Länder halten den gegenwärtigen Zustand für nicht länger tolerierbar. Schließlich hat auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, erst jetzt wieder betont, dass in Deutschland ohne die Vorratsdatenspeicherung eine reale Sicherheitslücke besteht, die schleunigst geschlossen werden muss. Wir sind als CDU/CSU-Fraktion nicht bereit, uns dem Vorwurf auszusetzen, durch gesetzgeberisches Unterlassen die Sicherheit der Menschen zu gefährden.

Zudem schreibt auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt und verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG) die Vorratsdatenspeicherung vor. Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, entsprechende innerstaatliche gesetzliche Vorschriften zu erlassen. Infolge des o.a. Urteils des Bundesverfassungsgerichts gibt es aber derzeit keine gültigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie mehr. Die EU-Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom 16. Juni 2011 daher für die Untätigkeit in dieser Sache nunmehr förmlich gerügt und die Bundesregierung aufgefordert, sich binnen zwei Monaten zu diesem Vorhalt zu äußern. Wir befinden uns damit unmittelbar vor einem Vertragsverletzungsverfahren, welches Deutschland teuer zu stehen kommen kann.

Die von der Kommission angekündigte Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kann aus meiner Sicht ebenfalls kein Grund sein, mit der Umsetzung weiter zu warten. Darauf hat die Kommission sehr deutlich hingewiesen. Außerdem hat sie darauf hingewiesen, dass das von der Justizministerin propagierte "Quick-freeze"-Verfahren kein geeigneter Weg ist und auch die Überarbeitung der Richtlinie nicht in diese Richtung gehen wird.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Nichtanwendungserlasse, mit denen das Bundesministerium der Finanzen unliebsame Entscheidungen des Bundesfinanzhofes auszuhebeln versucht, stark zugenommen.
Ein Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung ist die Gewaltenteilung. Wenn sich aber die Exekutive mit derart massiv über die Judikative hinwegsetzt, wankt dieser Pfeiler. Ein solches Vorgehen ist m.E. auch nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
In wieweit ist diese Vorgehnsweise dem Parlament bekannt, und was tut es dagegen?
Um einem Mißverständnis vorzubeugen: Es geht nicht um gelegentliche Nichtanwendungeserlasse, die im Einzelfall vielleicht sogar sinnvoll sind, sondern um deren Häufung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus-Peter Willsch
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13.10.2011
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben seit dem 1.Januar 2000 insgesamt 67 Anweisungen herausgegeben, in denen bestimmt wird, ein Urteil oder einen Beschluss des Bundesfinanzhofes nicht über den entscheidenden Einzelfall hinaus anzuwenden.

Diese Anweisungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahre:

2000 7 Anweisungen
2001 6 Anweisungen
2002 8 Anweisungen
2003 5 Anweisungen
2004 2 Anweisungen
2005 6 Anweisungen
2006 5 Anweisungen
2007 10 Anweisungen
2008 6 Anweisungen
2009 7 Anweisungen
2010 5 Anweisungen
2011 0 Anweisungen

Bei aller berechtigten prinzipiellen Kritik an Nichtanwendungserlassen ist somit festzustellen, dass die Zahl der einschlägigen Fälle in den letzten Jahren nicht "deutlich angestiegen" ist.

Der Bundesfinanzhof hat seit dem 1.Januar 2000 insgesamt 4.069 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Ein "Nichtanwendungserlass" erging somit nur in ca. 1,6 % der Fälle. Zwischenzeitlich wurden von den 67 "Nichtanwendungserlassen" bereits 23 Anweisungen wieder aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB
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Frage zum Thema Finanzen
12.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

in der FDP sollen die Mitglieder zur Euro-Rettung befragt werden. Nähere Informationen unter www.frank-schaeffler.de

Ist so etwas auch bei Ihnen in der CDU möglich und werden Sie die Initiative übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Klaus-Peter Willsch
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14.09.2011
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der FDP ist eine Mitgliederbefragung anders geregelt als bei der Union. Bei uns ist das deutlich schwieriger umzusetzen.

Um bei der FDP eine Mitgliederbefragung durchzuführen, müssen 5% der Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Die Befragung ist anschließend gültig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder abgestimmt hat.

Die CDU-Statuten beinhalten jedoch andere Regeln für einen Mitgliederentscheid. Hier muss zunächst das oberste zuständige Führungsgremium der Partei – in diesem Falle das CDU-Bundespräsidium – mit absoluter Mehrheit diesem Vorgehen zustimmen. Erst danach kann es zu einer Mitgliederbefragung kommen. Das ist eine sehr große Hürde. Eine Mehrheit im CDU-Bundespräsidium für eine Mitgliederbefragung hinsichtlich der Rettungsschirmpolitik zu bekommen, halte ich für ausgeschlossen.

Ich verspreche Ihnen aber, dass ich mich auch weiterhin gegen die Übernahme von Staatsschulden anderer Länder durch den deutschen Steuerzahler und die Umwandlung der EU in eine gigantische Schuldenhaftungsunion einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus- Willsch MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Willsch,

in einer jüngst bekannt gewordenen Reportage von CBN Idstein geht es um Beobachtungen, wonach Jugendämter immer wieder jenseits gesetzlicher Vorgaben agieren, unter Gebrauch unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie eine Art Anweisungen an Richter für gerichtliche Fehlbeurteilungen sorgen und anders als gewünscht lautende Gerichtsentscheidungen übergehen (1).
Auch Sie kommen bei Min 2:40 zu Wort, zeigen Ihr Erstaunen darüber, daß Jugendämter ungestraft noch so verfahren dürfen und versprechen, sich weiter einzuarbeiten, was m.E. sehr wichtig wäre.
Mich interessiert zunächst, ob Ihnen bekannt ist, daß es im Selbstverständnis der Sozialarbeit einen fundamentalen Wandel gegeben hat, über den wir meines Erachtens nicht demokratisch abgestimmt hatten, der aber planmäßig über uns gekommen zu sein scheint.
Über diesen Wandel hat der bekannte Dipl. Psychol. und Professor KLENNER Ende vergangenen Jahres in einem im Netz abrufbaren - wie ich meine sehr erhellenden - Essay berichtet (2).
Ist der dort beschriebene Wandel von der Hilfe zur Selbsthilfe hin zu dem (Zitat aus 2) "social engineering" überhaupt GG- konform, wenn der Klient nun "nicht mehr der Mitmensch in besonderer Lebenslage, sondern ... vergegenständlicht zum Fall geworden (ist), dem mit einer Maßnahme beizukommen ist"?
"Denn die Maßnahme ist das Merkmal des ’Social engineering’, womit über den Rat- und Hilfesuchenden als Uneingeweihten, der das nur geschehen zu lassen hat, zwangsläufig verfügt werden muß."

Wäre damit nicht ein schwerer Angriff auf die persönliche Freiheit der Menschen mit Kindern verbunden sowie auf die Menschenwürde, oft willkürlich gerichtet auch gegen den Elternvorrang Art. 6GG?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Med.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) www.cbn.com
2) www.karin-jaeckel.de
Antwort von Klaus-Peter Willsch
2Empfehlungen
11.11.2011
Klaus-Peter Willsch
Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich an einer Grundsatzdebatte über Social engineering kein Interesse habe.


Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB
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