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Sehr geehrter Herr Hagemann,
ich habe am 18.07.09 eine Petition online eingereicht.
Titel: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Haftungsgesetz für Politiker beschlossen wird. Jetzt habe ich eine Antwort erhalten.
Die Begründung: Sehr geehrte Frau S,
Nach Prüfung Ihrer Zuschrift kann Ihre Eingabe nicht als öffentliche Petition zugelassen werden.
Mit der Petition verfolgen Sie das Ziel einer Haftbarmachung von Politikern (Abgeordneten). Hierzu weise ich auf Folgendes hin: Die Haftung für etwaige schuldhafte "Fehlentscheidungen" in außerparlamentarischen Funktionen, z.B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied von Handelsgesellschaften, bemisst sich nach den einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Eine wie auch immer geartete strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Haftung für Fehlentscheidungen seitens der Abgeordneten ist rechtlich und praktisch nicht möglich. Politische Entscheidungen sind oftmals Prognoseentscheidungen und Bewertungen, deren Folgen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können. Deshalb kann es im politischen Entscheidungsprozess regelmäßig auch nur um eine politische Verantwortung mit all ihren möglichen Konsequenzen gehen. Würde man Abgeordnete für solche Entscheidungen, die sich nachher als Fehlentscheidungen herausstellen, im Sinne der Petition zur Verantwortung ziehen, so wäre es praktisch nicht mehr möglich, gewichtige Entscheidungen zu treffen. Dies würde letztlich zum Stillstand und zur Funktionsunfähigkeit des Parlaments führen. Eine gesetzliche Regelung im Sinne Ihrer Petition kann ich daher nicht in Aussicht stellen.
Das Petitionsverfahren sehe ich damit als beendet an.
Ist das auch Ihre Auffassung? Sind Aufsichts- und Vorstandsposten nicht Kontrollposten? Sollten diejenigen, die dort sitzen nicht Ahnung haben von dem was sie da kontrollieren? Jeder Bürger wird für sein Handeln in Haftung genommen, warum nicht auch die Politiker?
Wie stehen Sie zu dem Thema?
MfG
D. S.