Klaus Hagemann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Klaus Hagemann
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Grund- und Hauptschullehrer, Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Worms
Landeslistenplatz
3, Rheinland-Pfalz
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(...) Falls es tatsächlich zu einer Infektion kommen sollte, wird in jedem Einzelfall vor einer Keulung von Experten des Friedrich-Löffler-Institus und des Landwirtschaftsministeriums geprüft, welche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere auch der EU - die Rechtsgrundlage für das Vorgehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hagemann,
in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt ein stringentes Datenschutzgesetz. Wer dagegen verstößt, wird strafrechtlich verfolgt.

Heute haben wir erlebt, dass ein deutscher Minister zugestimmt hat, dass Daten, die dem Datenschutz unterliegen, einem Dritten übergibt, der ene derartige Handhabung nicht kennt. Dem vernehmen nach, hat sich der zuständige Minister noch nicht einmal Kontrollrecht vorbehalten! Was den Verstoß zwar nicht legitimiert, aber wenigstens in Diskussion geführt hätte.

Meine Fragen:
1. Wie halten Sie es mit der stringenten Auslegung der Gesetze, die Sie mit beschlossen haben?

2. Hat ein Minister/die Bundesregierung überhaupt eine Grundlage entgegen den vom Bundestag beratenen und beschlossenen Gesetze abweichende Vereinbarung zu treffen?

3. Was haben Sie dagegen unternommen oder werden Sie unternehmen?

4. Wie wird Ihrer Meinung nach der Bundespräsident reagieren, hat er doch den Minister auf die Einhaltung der bundesdeutschen Gesetze vereidigt? Wird er ihn entlassen (müssen)?

Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Klaus Hagemann
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29.07.2009
Klaus Hagemann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen: Könnten Sie präzisieren, auf welchen Minister und welchen konkreten Vorgang sich Ihre Fragen beziehen?

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hagemann,

Die FTD veröffentlichte am 07.07.2009:
"Glaubt man protokollierten Äußerungen von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, ging es an diesem Wochenende aber nicht nur um die HRE, sondern um das Überleben einer ganzen Branche. "Ackermann führt aus, dass dies der Tod des deutschen Bankensystems sei", vermerkt das Protokoll am Sonntagabend um 22:45 Uhr, als die Verhandlungen zwischen Staat und Banken bereits gescheitert scheinen." ( www.ftd.de )

Heute veröffentlicht sie:
"Dank eines starken Kapitalmarktgeschäfts hat die Deutsche Bank im zweiten Quartal einen Nettogewinn von 1,1 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit verdiente Deutschlands größte Bank rund zwei Drittel mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Erträge kletterten um fast 50 Prozent auf 7,9 Mrd. Euro. Die Eigenkapitalrendite nach Zielgrößendefinition der Bank - bei der bestimmte Faktoren nicht berücksichtigt werden - lag allerdings nur bei 16 Prozent und damit deutlich niedriger als im ersten Vierteljahr, als sie das kontroverse Ziel von 25 Prozent wieder erreichte." ( www.ftd.de )

Zwischen den beiden Meldungen liegt die beherzte Aktion der Bundesregierung, mit der sie uns über die Ohren hinaus verschuldet und die Boni für Herrn Ackermann gerettet hat. Wie Sie dem Wortlaut der vorgenannten Meldung entnehmen ist das gute Ergebnis auf das "starke Kapitalmarktgeschäft" und nicht auf die Rettungaktion der Bundesregierung zurückzuführen.

Meine Fragen:
1. Wenn Sie derartiges von Herrn Ackermann lesen, haben Sie dann nicht den Eindruck, an der Nase herum geführt worden zu sein und dem Volk irrtümlich das Geld aus der Tasche gezogen zu haben?
2. Gibt es im Bundestag keine Abgeordneten, die sich im Finanzgeschäft adäquat auskennen und solche Taschenspielertricks markieren und offenlegen?

Antwort von Klaus Hagemann
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07.08.2009
Klaus Hagemann
Sehr geehrter Herr ,

im HRE-Untersuchungsausschuss haben in der vergangenen Woche unisono alle geladenen Zeugen, also sowohl der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wie auch die Vertreter der privaten Banken darauf hingewiesen, dass die Rettung "unabdingbar" gewesen sei. Ansonsten wäre es zum "Weltuntergang des Finanzsystems" gekommen. Zugleich wird der Bundesregierung allenthalben ein gutes Krisenmanagement bescheinigt ( www.spiegel.de )

Anders in den Vereinigten Staaten. Dort hat man bekanntlich eine Bank Pleite gehen lassen. In dem umfangreichen SPIEGEL-Titel "Gorillas Spiel" vom 9. März 2009 heißt es dazu: "Rettungsaktionen für die Wall Street waren (damals) bei den amerikanischen Wählern ungefähr das Unpopulärste seit Saddam Hussein". Die Folge von unterlassenem Handeln: Die augenscheinlich um ein Vielfaches höheren Kosten für alle Akteure (auch und gerade für die Steuerzahler).

Was die von Ihnen angesprochene Ertragslage der privaten Banken anbelangt, ist diese offenkundig sehr unterschiedlich: die Postbank weist ein Vorsteuer-Minus aus ( www.spiegel.de ), die Commerzbank macht laut BILD einen Riesen-Verlust ( www.bild.de ).

Was an Ihrer Äußerung aus meiner Sicht richtig ist: Es gibt in Sachen Finanzmarktregulierung und der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern noch einiges zu tun. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat dazu klare Worte ( www.spiegel.de ) gefunden, die ich ausdrücklich unterstreichen möchte.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
26.08.2009
Von:

Guten Tag,

wie stehen Sie zur Einführung der Todesstrafe die im EU Vertrag festgeschrieben wurde?

eur-lex.europa.eu

Ich beziehe mich auf: Erläuterung zu Artikel 2 / Absatz 3 a und b

Wortlaut:
1. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
....
....
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

2. Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Wird ein Aufstand / Krieg in Europa erwartet, weshalb die Absatz nötig wäre?

mfG
Antwort von Klaus Hagemann
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07.09.2009
Klaus Hagemann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Das Gegenteil ist der Fall: Sowohl im Grundgesetz (Grundrechte Artikel 2) als auch im Vertrag von Lissabon (EU-Grundrechtecharta Artikel 2) wird die Todesstrafe ausdrücklich und ohne Ausnahmen in Deutschland bzw. der Europäischen Union verboten. Ihr Zitat entstammt augenscheinlich der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates(!) bzw. deren 6. Protokoll von 1985. Auch dieses ist offensichtlich zwischenzeitlich erfreulicherweise geändert.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hagemann,
ich habe am 18.07.09 eine Petition online eingereicht.
Titel: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Haftungsgesetz für Politiker beschlossen wird. Jetzt habe ich eine Antwort erhalten.
Die Begründung: Sehr geehrte Frau S,
Nach Prüfung Ihrer Zuschrift kann Ihre Eingabe nicht als öffentliche Petition zugelas­sen werden.
Mit der Petition verfolgen Sie das Ziel einer Haftbarmachung von Politikern (Abge­ordneten). Hierzu weise ich auf Folgendes hin: Die Haftung für etwaige schuldhafte "Fehlentscheidungen" in außerparlamentari­schen Funktionen, z.B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied von Handelsgesell­schaften, bemisst sich nach den einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Eine wie auch immer geartete strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Haftung für Fehlentscheidungen seitens der Abgeordneten ist rechtlich und praktisch nicht mög­lich. Politische Entscheidungen sind oftmals Prognoseentscheidungen und Bewer­tungen, deren Folgen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können. Deshalb kann es im politischen Entscheidungsprozess regelmäßig auch nur um eine politi­sche Verantwortung mit all ihren möglichen Konsequenzen gehen. Würde man Ab­geordnete für solche Entscheidungen, die sich nachher als Fehlentscheidungen herausstellen, im Sinne der Petition zur Verantwortung ziehen, so wäre es praktisch nicht mehr möglich, gewichtige Entscheidungen zu treffen. Dies würde letztlich zum Stillstand und zur Funktionsunfähigkeit des Parlaments führen. Eine gesetzliche Regelung im Sinne Ihrer Petition kann ich daher nicht in Aussicht stellen.
Das Petitionsverfahren sehe ich damit als beendet an.

Ist das auch Ihre Auffassung? Sind Aufsichts- und Vorstandsposten nicht Kontrollposten? Sollten diejenigen, die dort sitzen nicht Ahnung haben von dem was sie da kontrollieren? Jeder Bürger wird für sein Handeln in Haftung genommen, warum nicht auch die Politiker?

Wie stehen Sie zu dem Thema?

MfG
D. S.
Antwort von Klaus Hagemann
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11.09.2009
Klaus Hagemann
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat führt Ihr Anliegen vermutlich nicht zum Ziel.

Fehlverhalten von Politikern wird selbstverständlich geahndet: Konkretes Beispiel: Die schwarzen Kassen und die illegalen Parteispenden des früheren Bundeskanzlers Kohl und der CDU. Dieser hatte bekanntermaßen auch "innerhalb von drei oder vier Jahren blühende Landschaften" versprochen. Auf was wollen Sie ihn in diesem Zusammenhang verklagen?

Sie setzen sich erfreulicherweise für eine Stärkung der direkten Demokratie ein, was ich – wie Sie wissen – gleichfalls befürworte.

Ihren Eingangsgedanken zu Ende gedacht, hieße dass dann auch, dass die Minderheit bei einer "Fehlentscheidung" die Mehrheit juristisch verklagen könnte …

Also: Ich setze darauf, dass die mündigen Bürger mit ihrer Wahlentscheidung mögliche Fehlentwicklungen korrigieren.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB
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