Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Frage zur B9/B420-Ortsumgehung Nierstein: Ihren Hinweis in Sachen zunehmendem LKW-Verkehr auf dieser Strecke habe ich zum Anlass genommen, die zuständige Polizeidirektion um eine Stellungnahme dazu zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Ihnen diese gerne übermitteln.
Was die Planung der Ortsumgehung selbst angeht, liegen bekanntermaßen seit geraumer Zeit mehrere Trassen- und Ausbauvarianten auf dem Tisch, deren ökologische Auswirkungen näher untersucht werden. In diesem Jahr soll das Raumordnungsverfahren für die neue B9-Trasse beginnen. Aktuell habe ich deshalb den rheinland-pfälzischen Verkehrsminister um ein Gespräch in dieser Sache gebeten.
Im Grunde nach teile ich im übrigen Ihre Einschätzung: In den vergangenen Jahren ist es gelungen, herausragende Verkehrsprojekte im Wahlkreis Worms - Alzey - Oppenheim wie die B9-Ortsumgehung Oppenheim - Guntersblum und die zweite Rheinbrücke Worms zu realisieren. Die B47-Ortsumgehung im Wormser-Süden ist im Planfeststellungsverfahren, so dass neben einem neuen Projekt im südlichen Rheinhessen einzig die B9/B420-Ortsumgehung Nierstein - auch durch zwischenzeitlich unsägliche Diskussionen wie z.B. die Verknüpfung mit einer Mautbrücke - bislang nicht bis zu einem baureifen Planungsstadium vorangekommen ist.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hagemann MdB
Ergänzung vom 04.05.2010
Sehr geehrter Herr

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zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme der Polizeidirektion Oppenheim vor, die ich Ihnen - wie angekündigt - auf diesem Wege übermitteln möchte:
"Die Polizeiinspektion Oppenheim führt regelmäßige LKW-Kontrollen insbesondere im Bereich Nierstein durch. Diese Kontrollen belegen zwar einen Anstieg des LKW-Verkehres in den letzten beiden Jahren, es handelt sich hierbei aber um berechtigten Zuliefer- und Anliegerverkehr. Verstöße gegen das Transitverbot oder das Nachtfahrverbot im Bereich Guntersblum-Oppenheim (00.00-04.00 Uhr) sind äußerst selten und werden geahndet.
Die Anwohnerbeschwerden wurden auch schon an unsere Dienststelle herangetragen, haben sich aber als unberechtigt (=subjektives Empfinden) herausgestellt, zumal der größte Teil der Beschwerdeführer über die tatsächliche Beschränkung/ Sperrung des LKW-Verkehres nicht richtig informiert ist. So kommen viele Beschwerdeführer aus dem Bereich der Wörrstädter Straße in Nierstein, wissen aber nicht, dass diese Straße offizielle Umleitungsstrecke für die LKW ist, die wegen ihrer Höhe die Bahnunterführung B 420 nicht befahren können. Gleichzeitig fahren alle Zulieferer/ Anlieger/ "Kiesbomber" in Altrheingebiet pp. berechtigt diese Strecke."
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um etwaige Alternativen auszuloten. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit meinem Wormser Bürgerbüro (Tel.: 06241-305249).
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hagemann MdB