Kersten Steinke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kersten Steinke
© privat
Geburtstag
07.12.1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bad Frankenhausen
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land
Ergebnis
31,4%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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Ein Termin für eine öffentliche Ausschuss-Sitzung, die vom Petitionsausschuss noch beschlossen werden muss, ist noch nicht bekannt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
17.04.2012
Von:

Betrifft: Personalausweissgebühren.


Sehr geehrte Frau Steinke Leiterin des Petitionsauschusses,

meine Petition vom 23.01.2012 Pet 1-17-06-2101-032650, wurde abgelehnt,
mit den Hinweis das nach & 1 Abs. 6 Personalausweisgebührenverordnung (PAusGebV) bereits vorsieht, dass die Gebühr für den Personalausweis ermäßigt werden kann oder von ihrer Erhebung abgesehen werden kann, wenn die Person, die die Gebühr entrichten soll bedürftig ist.
Wenn Menschen laut Bürgeramt:
1. Personen die Hartz IV Leistungen nach SGB II erhalten
2. Personen die Grundsicherung nach SGB XII erhalten
3. Personen die Grundsicherung und zusätzlich noch geistig behindert sind,
nicht zu den Personen gehören die nach der Personalausweisgebührenverordnung bedürftig sind.
Wer ist dann bedürftig nach dieserr Verordnung?
Meine Petition möchte ich aufrecht erhalten, da zumindest dieser Personenkreis (3.) auf meine Petition hin von den Gebühren befreit werden sollten.
Es sind also keine falschen Voraussetzungen für eine Petition.
Es ist nicht einzusehen, dass Hilfsbedürftige Menschen mit Hilfsleistungen nach SGB II und SGB XII 28,80€ plus 10€ Paßbilder, also insgesamt 38,80 € von Hilfsleistungen bezahlen müssen, oder 10 Jahre dafür ansparen sollen.
Man kann nicht für alles ansparen, Leben sollte man auch noch können, oder wie stehen Sie, besonders als Partei die Linke dazu?
Antwort von Kersten Steinke
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mit Datum 07.02.2012 eine ausführliche Antwort vom Petitionsausschuss erhalten. Darunter auch den Hinweis, dass entsprechend den Verfahrensrichtlinien des Petitionsausschusses gewisse Formalitäten gewahrt werden müssen. Wenn Sie Ihre Petition aufrechterhalten möchten, bitte ich Sie, sich direkt und schriftlich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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