Kersten Steinke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kersten Steinke
© privat
Geburtstag
07.12.1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bad Frankenhausen
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land
Ergebnis
31,4%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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(...) Schon lange verbreite die Landesregierung, aus Kostengründen unter dem Zwang des Personalabbaus im Forstbereich zu stehen. Allerdings steht bei einer Auslagerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts auch nicht mehr Geld für Personal zur Verfügung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
03.08.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Steinke,

die Thüringer Regierung legte im Novenber des vergangenen Jahres fest, daß der Forstbetrieb als Staatsbetrieb erhalten bleibt. 6 Wochen später wurde bekannt, daß von Seiten der Politik daraus eine GmbH gemacht werden soll. Nach öffentlichen Protesten ruderte die Politik zurück und ließ ein neues Gutachten anfertigen . inzwischen haben sich die Entscheidungsträger geeinigt, den Forstbetrieb in eine Anstalt um zuwandeln (der erste Schritt hin zur Privatisierung des Forstes).
Wie kann man als Politiker sich in solchen Zeiten erlauben, den Koalitionsvertrag zu brechen?
Warum werden die langfristigen Veränderungen der Forstpolitik nicht so beachtet, wie es für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung notwendig wäre?
Warum wird Wald nicht als ein Gut gesehen, daß der Allgemeinheit zu dienen hat und dadurch in staatlicher Hand bleiben muß?

Freundliche Grüße aus Thüringen von Frau
Antwort von Kersten Steinke
bisher keineEmpfehlungen
24.08.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrte Frau ,

vor einer Zerschlagung der Strukturen im Landesforstbereich kann nur gewarnt werden. Meine Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag sind mit einer Kleinen Anfrage bereits parlamentarisch aktiv geworden.

Seit Beginn der Amtszeit der CDU-SPD-Landesregierung kursieren immer wieder Gerüchte über eine Forststrukturreform. Minister Reinholz teilte noch vor der Sommerpause seine Entscheidung zur Ausgliederung des Landesforstes in eine Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber den Forstgewerkschaften mit.

Aus den jetzt vorliegenden Antworten auf eine Kleine Anfrage der Thüringer Linken geht lediglich hervor, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei und ohnehin ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden müsste, falls man sich denn zu einer Variante der Reform entschließe. Schon lange verbreite die Landesregierung, aus Kostengründen unter dem Zwang des Personalabbaus im Forstbereich zu stehen. Allerdings steht bei einer Auslagerung in eine Anstalt öffentlichen Rechts auch nicht mehr Geld für Personal zur Verfügung. Auf einer im Frühjahr stattgefundenen Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses, waren durchweg alle Forstfachleute überzeugt, dass die jetzigen Strukturen nicht zerschlagen werden dürfen. Dafür wird sich die Linke auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.11.2010
Von:

Werden Sie das bedingungslose Grundeinkommen fördern und in der Realisierung unterstützen? Wie wollen Sie das tun?
Antwort von Kersten Steinke
6Empfehlungen
09.11.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrte Frau ,

natürlich trete ich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Meine Fraktion DIE LINKE ist noch im Diskussionsprozeß, wie eine konkrete Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung aussehen und ermöglicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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Frage zum Thema Soziales
12.11.2010
Von:
Dr.

BETREFF: Petitionsausschuss am 8. November 2010, Grundeinkommen, Rolle des BMAS.

Sehr geehrte Frau Steinke,
ein Erlebnis war es schon, an der Ausschuss-Sitzung am 8. November teilzunehmen, die Sie so souverän geleitet haben.

Zwei Dinge haben mich aber geschockt:

A) Die Ausführungen des Vertreters des BMAS, Herr Ralf Brauksiepe:
Sie hatten ihn eingeladen, m.E. um Fakten aus Studien des BMAS vorzutragen. Stattdessen hat er seine Ablehnung der Petition als "Stellungnahme der Regierung" abgegeben, und so den Petitionsausschuss vollkommen infrage gestellt. (Naiv hatte ich geglaubt, dass der Petitionsausschuss "Ergebnis-offen" Ideen, Wünsche, Aufträge der Bürger aufnimmt, dann vorbereitet und die wichtigen in den Bundestag einbringt. Dann hätten Sie seine nicht sachdienlichen Ausführungen abwürgen müssen.)

B) Die Aufmachung der Website des Deutschen Bundestages ( www.bundestag.de ) mit dem Petitions-Mitschnitt. Dominant ist dort die Überschrift und die Aussage des Staatsekretärs vorangestellt, als ob das die (vorgesfasste?) Meinung und Entscheidung des Petitionsausschusses sei.

Meine Fragen:
1) Sehen Sie, dass der Petitionsausschuss nach aussen als Demokratie-Deckmäntelchen benutzt wird; nach innen eine Rolle unter "ferner liefen" spielt?
2) Was tut der Petitionsausschuss, um in den Ministerien ernstgenommen zu werden.
3) Wer ist für die Gestaltung der o.g. Website inhaltlich verantwortlich?

Mit freundlichem Gruss

96317 Kronach
Antwort von Kersten Steinke
1Empfehlung
23.11.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Zu 1) Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt viele positiv gelöste Fälle. Schauen Sie u.a. unsere Jahresberichte an - einsehbar im Internet.

Zu 2) Durch die konsequente Anwendung unseres Befugnisgesetzes sowie den Möglichkeiten der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verschaffen wir uns Gehör bei der Bundesregierung und den Ministerien.

Zu 3) Das geht aus dem Impressum hervor: Das Referat Online-Dienste der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2011
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Steinke,

Jede noch so kleine kommunale Behörde ist verpflichtet, ihre Entscheidungen gegenüber den betroffenen Bürgern nachvollziehbar zu begründen und unterliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Warum meint die Bundestagsverwaltung, dass dies für ihre Entscheidungen über die Veröffentlichung von ePetitionen nicht gilt? Eine Behörde kann nicht mit pauschalen Verweisen auf Gesetze und Verordnungen begründen, der Ausschussdienst verweist in seinem Standardschreiben nur ganz pauschal auf die Richtlinien und gibt noch nicht einmal an, welche er genau mein. Nicht einmal auf Nachfrage. Von dem notwendigen Eingehen auf den konkreten Fall ganz zu schweigen.

Wenn es, wie Sie in einer anderen Antwort schreiben, um die Diskussion aktueller und relevanter Themen geht, wieso entscheidet dann nicht das Parlament oder sein Ausschuss, welche Themen das sind? Wie kann es sein, dass Beamte und Verwaltungsangestellte darüber befinden, welche Anliegen von Bürgern auf der Webseite des Parlamentes diskutiert werden? Verstieg das nicht im Grunde gegen das Prinzip der Gewaltenteilung?

Schadet es nicht dem Ansehen des Parlamentes, wenn sich immer mehr Bürger von den nicht nachvollziehbaren Ablehnungen vor den Kopf gestisch fühlen und dies bereits in einem eigenen Forum auf den Bundestagsseiten diskutieren ( epetitionen.bundestag.de )? Sollte sich die Bundestagsverwaltung nicht wenigstens darum bemühen, die Entscheidungen über die Veröffentlichung transparenter zu gestalten?

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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
01.09.2011
Von:
-

Sehr geehrte Frau Steinke,

zum ESM-Vertrag habe ich einige Sachfragen:
1. Wer hatte die Idee und wann war das?
2.Wer erteilte den Auftrag, den Text zu verfassen und wann war das?
3. Wer hat den ursprünglichen Vertragstext verfasst und seit wann ist er fertig?
Die Antworten könnten Idizien dafür sein, wie weit es um die Lösung
eines Problems geht und inwieweit um die Durchsetzung von Interessen.
Es wäre mir recht, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten.
Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Kersten Steinke
1Empfehlung
20.09.2011
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

wer genau als erstes den Auftrag erteilte, kann man nicht sagen. Nach Einrichtung des zeitlich begrenzten Rettungsschirms im Mai 2010 war aber recht schnell klar, dass die drei Jahre nicht ausreichen würden, um die Krise zu überwinden. Offiziell ist der permanente Rettungsschirm z.B. im Bericht der sog. "Van Rompuy Task Force" vom Oktober 2010 enthalten. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder haben auf ihrem Gipfel im Dezember 2010 den Beschluss für einen permanenten Rettungsmechanismus gefasst. Beim Europäischen Rat am 24./25.03.2011 wurden die Eckpunkte für den ESM durch die Staats- und Regierungschefs (sog. Term Sheet) festgelegt, auf dessen Grundlage im Ministerrat die konkreten Verhandlungen über die Ausgestaltung des zwischenstaatlichen Vertrags stattfanden. Diese führten zu einem Beschluss des ESM-Vertrags am 20.06.2011, der auf dem Juni-Gipfel gebilligt wurde. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 11.07.11.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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