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Sehr geehrte Frau Steinke,
der Petitionsausschuss hat am 25.03.2010 beschlossen unsere Petition(2-16-15-2127-057793) zur Legalisierung von Cannabis Produktion "abzulehnen”.
Wir mussten feststellen, das viele der Argumente in unserer Einlage überhaupt keine Berücksichtigung in der Beschlussempfehlung finden.
Des weiteren ist laut Beschlussempfehlung die Petition eine öffentliche mit 1.870 Mitzeichnern gewesen. Unsere Petition wurde jedoch nie auf der Online-Plattform des Bundestages veröffentlicht.
In der Beschlussempfehlung wird erwähnt, das neuere Studien die Gefahr körperlicher Schäden des Cannabis-Konsums aufzeigen würden.
Um welche Studien handelt es sich dabei?
Welche Schäden sind zu erwarten?
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Cannabis vor allem bei Jugendlichen zu psychischen Schäden führen kann. Dies ist bekannt, und aus diesem Grunde fordern wir in unserer Eingabe eine Freigabe von Cannabis-Produkten ab 18 Jahren. Nur durch eine staatliche Abgabe kann ein Jugendschutz stattfinden. Wieso werden diese Argumente in Ihrer Beschlussempfehlung nicht berücksichtigt?
Sie führen außerdem an, im Jahre 2007 hätten sich 51,2% aller Klienten von Suchthilfe-Stellen aus dem Hauptgrund "Cannabis" in Therapie begeben. Wie können Sie uns die Differenz zwischen diesen Zahlen und z.B. denen der "Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg Vorpommern" erklären?
Sie erwähnen, das Großbritannien Cannabis in der Gefahreneinstufung angehoben hat, das jedoch Portugal Cannabis und andere weiche Drogen zur Zeit entkriminalisiert findet keine Erwähnung.
Auch auf die Gefahren durch verunreinigte und gestreckte Ware auf dem Schwarzmarkt gehen Sie nicht ein.
Sie schreiben auch, dass es Grundlegende Unterschiede zwischen dem im BtMG aufgeführten Stoffen wie Cannabis und Nikotin bzw. Alkohol gibt. Worin unterscheiden sich die Substanzen? Nikotin ist. z.B. ein starkes Nervengift.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf eine Anwort
