Kersten Steinke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Kersten Steinke
© privat
Geburtstag
07.12.1958
Berufliche Qualifikation
Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bad Frankenhausen
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land
Ergebnis
31,4%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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Natürlich trete ich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Meine Fraktion DIE LINKE ist noch im Diskussionsprozeß, wie eine konkrete Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung aussehen und ermöglicht werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
06.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Steinke,

der Petitionsausschuss hat am 25.03.2010 beschlossen unsere Petition(2-16-15-2127-057793) zur Legalisierung von Cannabis Produktion "abzulehnen”.

Wir mussten feststellen, das viele der Argumente in unserer Einlage überhaupt keine Berücksichtigung in der Beschlussempfehlung finden.

Des weiteren ist laut Beschlussempfehlung die Petition eine öffentliche mit 1.870 Mitzeichnern gewesen. Unsere Petition wurde jedoch nie auf der Online-Plattform des Bundestages veröffentlicht.

In der Beschlussempfehlung wird erwähnt, das neuere Studien die Gefahr körperlicher Schäden des Cannabis-Konsums aufzeigen würden.
Um welche Studien handelt es sich dabei?
Welche Schäden sind zu erwarten?

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Cannabis vor allem bei Jugendlichen zu psychischen Schäden führen kann. Dies ist bekannt, und aus diesem Grunde fordern wir in unserer Eingabe eine Freigabe von Cannabis-Produkten ab 18 Jahren. Nur durch eine staatliche Abgabe kann ein Jugendschutz stattfinden. Wieso werden diese Argumente in Ihrer Beschlussempfehlung nicht berücksichtigt?

Sie führen außerdem an, im Jahre 2007 hätten sich 51,2% aller Klienten von Suchthilfe-Stellen aus dem Hauptgrund "Cannabis" in Therapie begeben. Wie können Sie uns die Differenz zwischen diesen Zahlen und z.B. denen der "Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg Vorpommern" erklären?

Sie erwähnen, das Großbritannien Cannabis in der Gefahreneinstufung angehoben hat, das jedoch Portugal Cannabis und andere weiche Drogen zur Zeit entkriminalisiert findet keine Erwähnung.

Auch auf die Gefahren durch verunreinigte und gestreckte Ware auf dem Schwarzmarkt gehen Sie nicht ein.

Sie schreiben auch, dass es Grundlegende Unterschiede zwischen dem im BtMG aufgeführten Stoffen wie Cannabis und Nikotin bzw. Alkohol gibt. Worin unterscheiden sich die Substanzen? Nikotin ist. z.B. ein starkes Nervengift.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf eine Anwort

Antwort von Kersten Steinke
2Empfehlungen
23.04.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Petition betreffend muss es sich um ein Missverständnis handeln. Nicht Ihre Petition sondern die eines anderen Petenten vor Ihnen wurde zur Legalisierung von Cannabis-Produkten veröffentlicht. Als sachgleiche Petition wurde Ihre Petition dennoch entsprechend den Richtlinien und Grundsätzen des Petitionsausschusses bearbeitet und behandelt. Wie das Diskussionsforum der öffentlichen Petition und auch die Vielfalt der Ergebnisse von Studien verschiedener Institutionen zeigen, ist die Diskussion zu diesem Thema noch lange nicht abgeschlossen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich auf Internas von Petitionen hier allerdings nicht eingehen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an den Petitionsausschuss.
Natürlich besteht auch in dieser Legislaturperiode unter veränderten politischen Konstellationen die Möglichkeit, ein neues ev. detailliertes Anliegen prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Steinke,

wer entscheidet darüber, ob eine E-Petition als öffentliche E-Petition durchgeführt wird oder nicht? Nach welchen Kriterien? Warum habe ich hinsichtlich der Entscheidung meine E-Petition nicht öffentlich durchzuführen keinerlei Begründung erhalten? Warum wurde mein Beitrag im E-Petitionsforum gelöscht als ich darauf reagierte als ein anderer Teilnehmer seine entsprechende Erfahrung dort äußerte?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Kersten Steinke
bisher keineEmpfehlungen
08.06.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen und auf der Grundlage der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) ist der Umgang mit öffentlichen Petitionen geregelt. Sie sind nachzulesen unter www.bundestag.de und dem Menüpunkt "Petitionen". In der erstbesagten Richtlinie finden Sie auch die Ablehnungsgründe.

Öffentliche Petitionen werden ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen www.bundestag.de behandelt. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile.

Es ist Aufgabe der Administratoren und Moderatoren des Ausschussdienstes die Diskussionen im Forum zu Petitionen zu begleiten. Hierbei findet keine Zensur einzelner Meinungen statt, sondern es wird nur die Einhaltung der Richtlinien für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen geprüft.

Zielsetzung der öffentlichen Petitionen ist eine sachliche Diskussion wichtiger allge­meiner Anliegen. In den Fällen, in denen die Beiträge unsachlich werden und/oder in persönliche Angriffe eskalieren, sind die Moderatoren gehalten, in die Diskussion einzugreifen und Beiträge ganz oder teilweise zu löschen, ein Forum vorzeitig zu schließen oder den Nutzer, der sich nicht an die Regeln hält, zeitweise oder vollstän­dig zu sperren.

Angesichts der Vielzahl der hier eingehenden Diskussionsbeiträge ist es dem Ausschussdienst nicht möglich, Einzelentscheidungen zum Verfahren, etwa die Löschung eines Kommentars im Diskussionsforum, gesondert zu begründen. Bitte gehen Sie davon aus, dass alle insoweit getroffenen Entscheidungen im Einklang mit der veröffentlichten Richtlinie stehen.

Bei Kürzung oder Löschung eines Beitrags wird jedoch immer auf die Verletzung der Richtlinie anhand der Nennung einer Ziffer hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Steinke,

mit Interesse habe ich gelesen, dass Ihre Fraktion in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zu einem Petitionsgesetz eingebracht hat. Leider konnte ich nicht entnehmen, wie mit dem Entwurf weiter verfahren wurde. Wurde dieser abgelehnt?

Können Sie mir mitteilen ob es weiterhin Bestrebungen und Initiativen geben wird um ein Petitionsgesetz (evtl. in verbesserter Version) auf den Weg zu bringen, um die Bürgerrechte und die direkte Demokratie zu stärken?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich rechtherzlich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kersten Steinke
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben in der 16. Wahlperiode ein Petitionsgesetz eingebracht, dass auch in erster Lesung am 12. Februar 2009 im Parlament behandelt wurde. Aufgrund der Bundestagswahl im letzten Jahr konnte das Gesetz nicht endgültig abgestimmt werden. Unser Petitionsgesetz ist abruf- und einsehbar unter dokumente.linksfraktion.net Natürlich haben wir uns auch unter schwarz-gelber Koalition vorgenommen, wieder ein Gesetzentwurf zum Petitionsrecht einzubringen. Uns geht es dabei um mehr Öffentlichkeit, mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz für die Petentinnen und Petenten im Petitionsverfahren und bei den Entscheidungen des Petitionsausschusses.
Voraussichtlich wird ein überarbeiteter Entwurf noch in diesem Jahr fertig gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Steinke,

vielleicht Ihnen auch noch erinnerlich, meine öffentliche Petition für die politisch verfolgten Opfer im Zuge der totalitären Durchsetzung der Boden- Industriereformen in der SBZ/DDR in der Zeit von 1945 - 1949 (?) :

* epetitionen.bundestag.de

Diese Petition war (bekanntlich ?) auch Gegenstand einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin durch einen renommierten Fachanwalt, weil die Herausgabe resp. Einsichtnahme der (angeblich) basierenden zwei Stellungnahmen seitens des BMJ - zur gleichlautenden Beschlussempfehlung des Pet.-Ausschusses an den 16. Deutschen Bundestag - explizit verweigert wurde; vergl. hier :

* www.are-org.de
* www.are-org.de

Nun ist zu meiner Überraschung aber auch sogar die öffentlche Begründung seitens des Pet.-Ausschusses zu meiner o.a. öffentlichen Petition entfernt worden; vergl. hier:

* epetitionen.bundestag.de

Darum meine Fragen:

1.) Warum wurde die öffentliche Beschlussbegründung zu meiner öffentlichen Petition epetitionen.bundestag.de entfernt ?

2.) Gibt es für diese für mich "überraschende" Entfernung einen politischen Hintergrund und / oder entspr. pol. Anordnungen ? - Und / oder hat der Pet.-Ausschuss hier völlig eigenmächtig gehandelt ?

3.) Wann kann ich damit rechnen, dass die öffentliche Beschlussbegründung zu meiner öffentlichen Petition wieder öffentlich - zusammen mit dem Text meiner öffentlichen Petition - einsehbar ist, wie es sich rechtsstaatlich und demokratisch ganz sicherlich gehört ???


Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dipl.-VerwW. (FH)
Antwort von Kersten Steinke
4Empfehlungen
28.06.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

durch die Umstellung des Systems "Öffentliche Petitionen" im Modellversuch von 2005 auf regulären Betrieb mit neuer Software ist bei Petitionen, die vor dem Oktober 2008 behandelt wurden, nur noch das Anliegen einsehbar gewesen. Die Beschlussbegründung zu Ihrer Petition ist nun wieder einsehbar unter
epetitionen.bundestag.de
Wir bitten die technische Panne zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Steinke,

...im Nachgang zu meinen Fragen vom 12.06.2010 an Sie :

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, hat ganz aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Prozess verloren - und muss die Stellungnahmen zu meiner öffentlichen Petition für die politisch verfolgten Opfer in der SBZ/1945-49 in Kopie unverzüglich herausgeben.

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin :

www.are-org.de

D.h., ein renommierter Fachanwalt wird in Kürze Stellungnahmen zu meiner öffentlichen Petition ( epetitionen.bundestag.de ) erhalten und publizistisch verwerten können, die Sie persönlich und ihr Ausschuss mir mehrfach schriftlich verweigert haben.

Nach Ihrer eigenen öffentlichen Einlassung gibt es zu meiner öffentlichen Petiton zwei (!) Stellungnahmen seitens des BMJ, die zur abweisenden Beschlussbegründung geführt haben - wie folgt:

www.abgeordnetenwatch.de

Nach Art. 17 Grundgesetz haben Sie und Ihr Petitionsausschuss meine Interessen und Rechte als (öffentlicher) Petent zu wahren resp. zu vertreten.

Meine Fragen :

1.) Werden Sie mir nunmehr auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin die bisher willkürlich verweigerten Stellungnahmen seitens des BMJ in Kopie zusenden (lassen)?

2.) Wurde die Beschlussbegründung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden und überaus peinlichen Niederlage des BMJ vor dem VG Berlin wegen rechtswidrigen Handelns zum "Verschwinden" gebracht? (Gem. Urteilsbegründung hatte das BMJ sogar behauptet, meine öffentliche Petition sei garnicht öffentlich gewesen, was bekanntlich eine blanke Lüge ist - und vom VG Berlin auch als solche erkannt wurde.)

3.) Werden Sie aufgrund des richtungsweisenden Urteils des VG Berlin die eingeholten Stellungnahmen künftig generell an die Petenten versenden ?

MfG
M.
Petent
Antwort von Kersten Steinke
5Empfehlungen
28.06.2010
Kersten Steinke
Sehr geehrter Herr ,

das Urteil richtet sich gegen das BMJ.
Die Rechtslage gegenüber dem Petitionsausschuss hat sich nicht geändert.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
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