Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Kathrin Senger-Schäfer
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Abgeschlossenes Magister-Studium Germanistik und politische Wissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
interkulturelle Sprachen- und Kommunikationstrainerin
Wohnort
-
Wahlkreis
Ludwigshafen/Frankenthal
Ergebnis
8,6%
Landeslistenplatz
2, Rheinland-Pfalz
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(...) Wir Menschen müsssen uns als kleinen Teil der ganzen Natur betrachten. Für mich kommt das betäubungslose Schächten nicht in Frage. Ich sehe keinen Sinn in Maßnahmen, mit denen Tiere Qualen ausgesetzt werden. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
30.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

ich habe auf ihrer persönlichen Wahlkampfseite ihr Motto "Frauen können´s besser" gelesen. Ich verstehe nicht wie Sie das meinen? Glauben Sie etwa ernsthaft, Frauen wären eher für die Politik geieignet als Männer?
Gerade für jemanden, der sich wie Sie die Gleichstellung von Mann und Frau auf die Fahnen schreibt finde ich diese Äußerung doch sehr unseriös.
Mit freundlichen Grüßen
N.E.
Antwort von Kathrin Senger-Schäfer
2Empfehlungen
02.08.2009
Hallo Frau ,

in meiner politischen Arbeit habe ich leider des öfteren die Erfahrung gemacht, dass Männer die Politik immer noch als "ihre" Domäne ansehen. Mein "Frauen können´s besser" ist eher provokativ gemeint. Als Feministin bin ich eine entschiedene Kämpferin für die Gleichstellung von Frau und Mann. Ich bin aber nicht der Meinung, dass Frauen die besseren Menschen sind. Als engagierte Frau in einer vermeintlichen Männerdomäne zeige ich gern auch hin und wieder etwas Provokation, empfinde dies aber nicht als unseriös. Als unseriös würde ich es empfinden, wenn ich den Bürgerinnen und Bürgern ein "Mit mir gibt es keine Steuererhöhung" versprechen würde und dann nach den Bundestagswahlen einer Steuererhöhung um 3 % zustimmen würde.

Ihre Kathrin Senger-Schäfer
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Frage zum Thema Umweltpolitik
19.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

bei meiner Frage an Sie geht es darum, zu wissen, wie Sie zum Tierschutz im Allgemeinen, zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) im Besonderen stehen, und womit Sie gedenken, den Schutz der Tiere, (insbesondere der Schächttiere) der seit 01.08.2002 im Grundgesetz Art 20a
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
verankert ist, konsequent durchzusetzen.
In all den sieben Jahren seit der Gesetzesänderung konnte nicht eine einzige Verbesserung für die Tiere erzielt werden. - Darum wäre es sehr von Vorteil, wenn Sie sich außerdem für ein Verbandsklagerecht einsetzen würden. Damit hätten Tierschutzorganisationen, genau wie Naturschtzverbände die Möglichkeit, die Rechte der Tiere einzuklagen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.
Freundliche Grüße

PS: Tierschutz ist als Themenbereich nicht einmal aufgeführt, entsprechend wird er auch behandelt!)
Antwort von Kathrin Senger-Schäfer
1Empfehlung
24.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte Sie auch mir zu verzeihen, dass ich erst jetzt antworte.

Nun zu Ihrer Frage:

Ich setze mich nicht nur für den Schutz von Menschen, sondern auch für den Schutz der Tiere ein. Wir Menschen müsssen uns als kleinen Teil der ganzen Natur betrachten. Für mich kommt das betäubungslose Schächten nicht in Frage. Ich sehe keinen Sinn in Maßnahmen, mit denen Tiere Qualen ausgesetzt werden.

Genau deshalb bin ich wie Sie der Meinung, dass wir ein Verbandsklagerecht brauchen. Wir brauchen starke Organisationen die auch die Möglichkeit haben Rechte einzuklagen. Im Bereich des Tier- und Naturschutzes, aber nicht nur dort. Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, das kann ich Ihnen jetzt schon zusagen. Ich sehe darin, genau so wie bei der Forderung nach Volksentscheiden, eine Möglichkeit zu mehr direkter Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Senger-Schäfer
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Frage zum Thema Gesundheit
10.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

die Gesundheitsversorgung in Deutschland bereitet mir immer mehr Angst und Kopfzerbrechen.

Die Kassenbeiträge werden regelmäßig erhöht. Die Ärzte beklagen, dass die Arzthonorare vorne und hinten nicht reichen, um eine Praxis zu führen. Aufgrund der Budgetierung können die Ärzte den Patienten nicht mehr die Versorgung zukommen lassen , die sie brauchen.

Die Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal scheinen am Rande des erträglichen zu sein. Immer mehr Ärzte wandern deshalb nach einem hochwerigen Medizinstudium in Deutschland aus und das, obwohl wir Steuerzahler diesen Menschen das Studium mitfinanzieren, damit sie uns mit ihren erworbenen Kenntnissen den Menschen helfen und Leben retten sollen.

Ich erlebe es leider immer häufiger, länger auf einen Arzttermin warten zu müssen. Ich höre nicht selten " wir können Ihnen erst einen Termin in einem Monat anbieten" (diese Antwort erhalte ich immer dann, wenn mir die Frage nach der Krankenkassenzugehörigkeit gestellt wird). Sie können sich sicherlich denken, dass eine solche Aussage bei Versicherten der PKV nie kommen wird. Das Problem ist: ICH HABE DIE BESCHWERDEN JETZT UND NICHT ERST IN EINEM MONAT!!!

Hier meine Fragen:

1. Was Gedenken Sie zu tun, damit zukünftig gewährleistet ist das alle Menschen eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten?

2. Sind Sie für oder gegen die Privatisierung des Gesundheitssystems (oder anders formuliert: Wollen Sie uns Patienten den gierigen Kapitalgesellschaften überlassen, damit diese auf Kosten der Gesundheit anderer einen maximalen Profit herausholen können)?

Mir ist bewusst, dass diese Fragen nicht einfach und in ein paar Sätzen zu beantworten sind. ich wäre Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen und mir antworten würden, weil es sich hier um ein sehr ernstes Thema handelt, welches jeden einzelnen in diesem Land betriftt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kathrin Senger-Schäfer
1Empfehlung
25.09.2009
Hallo Herr ,

ich möchte mich bei Ihnen recht herzlich für Ihre Fragen bedanken. Ich möchte sie beide zusammen beantworten.

1. Was Gedenken Sie zu tun, damit zukünftig gewährleistet ist das alle Menschen eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten?

2. Sind Sie für oder gegen die Privatisierung des Gesundheitssystems (oder anders formuliert: Wollen Sie uns Patienten den gierigen Kapitalgesellschaften überlassen, damit diese auf Kosten der Gesundheit anderer einen maximalen Profit herausholen können)?

Wir müssen die Einrichtung von medizinischen Versorgungszentren, vor allem im ländlichen Raum, fördern. In unserer immer älter werdenden Gesellschaft kann es nicht angehen, dass ältere und oft nicht mobile Menschen keine medizinische Versorgung in unmittelbarer Nähe vorfinden. Ich selbst habe das Glück in einer Metropolregion zu leben, in der eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet ist.

Ich gebe Ihnen auch in dem Punkt recht, dass selbst dort, wo eine gute medizinische Infrastruktur vorzufinden ist, diese von vielen Menschen nicht genutzt werden kann. Dies liegt vor allem den daran, dass unsere Gesellschaft immer mehr in arm und reich auseinander driftet. Diesen unheilvollen Trend müssen wir unbedingt aufhalten und dagegen steuern. Wir brauchen medizinische Versorgung für alle und nicht eine Zweiklassenmedizin. Wir brauchen ein solidarisches Gesundheitswesen, das die Bedarfsgerechtigkeit und nicht die Marktgerechtigkeit widerspiegelt. Ich bin strikt gegen eine Privatisierung des Gesundheitswesens und somit auch gegen die von den letzten Regierungen vorgenommenen Maßnahmen wie die Praxisgebühr, Medikamenten-Zuzahlungen usw.

Ich stehe ebenfalls für unser Modell der solidarischen Bürgerversicherung, in die nicht nur die Einkommen aus Arbeit einfließen sollen, sondern auch Einkommen aus Kapital- und Unternehmensgewinnen. Nur so kann unserem Gesundheitswesen mehr Geld zufließen und nur so kann man die Kosten des Gesundheitswesens gerecht verteilen. Das Recht auf Gesundheit und deren Erhalt darf auf keinen Fall dem Gewinnmaximierungsstreben der "Gesundheits-Industrie" geopfert werden.

Der Staat muss durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen dafür sorgen, dass Medizin und ärztliche Versorgung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Klassenunterschiede gewährleistet werden kann. Dafür werde ich mich in Berlin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Senger-Schäfer
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
18.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

Sehr geehrter Herr Dr. Braun,

die Abgeordnete Golze von den LINKEN schreibt in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen der "Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland", es wäre rechtswidrig, wenn Familiengerichte ganze psychologische SV- Gutachten (die immerhin viele Privatgeheimnisse, auch Irrtümer über private Lebensverhältnisse enthalten) an das Jugendamt schicken sollten (1).

Sie äußert auch, daß man sich bei vermuteten Verstößen an die Datenschutzbehörden wenden sollte.

Von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland- Pfalz habe ich aber erfahren, daß dort - wegen der "richterlichen Unabhängigkeit" keine Prüfkompetenz für "gerichtliche" Tätigkeiten bestehe, nur insoweit, als daß es sich um Verwaltungstätigkeiten handeln würde und eine solche läge wohl nicht vor, wenn der Richter die Versendung verfügt.

Ich verstehe das nicht.

Heißt das vielleicht
1. es sollte erst eine Gesetzesänderung vorgenommen werden, sodaß eine Datenübermittlung / Offenbarung von Privatgeheimnissen wie oben gemeint in jedem Fall auch in die Prüfkompetenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz fällt?
2. man kann sich derzeit allenfalls mit einer Strafanzeige gegen den Richter wegen einer Straftat im Amt mit Verletzung von Privatgeheimnissen § 203 Abs. 2 S. 1 zur Wehr setzen?

Meinen Sie, daß ein Staatsanwalt auf Antrag eines Bürgers, der einen Richter einer Straftat bezichtigt, überhaupt tätig würde oder daß er den rechtsunterworfenen Bürger eher - vielleicht unter Verweis auf seinen "Ermessensspielraum" - auf den Privatklageweg verweisen würde, weil es sich um ein Antragsdelikt handele?

Für rasche Antworten wäre ich dankbar, denn das Thema scheint überhaupt brisant.

Mit freundlichen Grüßen


(1) www.abgeordnetenwatch.de

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