Karl Schiewerling (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Karl Schiewerling
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Industrie- und Personalfachkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Diözesansekretär des Kolpingwerkes in der Diözese Münster
Wahlkreis
Coesfeld - Steinfurt II
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Jedoch kann man den Ein-Euro-Jobs nicht vorwerfen, dass sie Arbeitssuchende schikanieren wollen. Wie ich bereits ausführte, ist das vorrangige Ziel, das mit ihrer Einführung verfolgt wurde, Langzeitarbeitslose und solche Arbeitslose, die derzeit auf dem Arbeitsmarkt keine oder nur geringe Chance haben, zu fördern und – vor allem- sie an eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
11.02.2009
Von:

Ich würde gerne wissen, wie Sie zur Umsatzbeteiligung von Arbeitnehmern an/bei ihren Unternehmen stehen?

Ich will versuchen, kurz darzulegen, weshalb ich dafür bin. Insgesamt würde ich einen solchen schritt als eine Demokratisierung der Gesellschaft, insbesondere der Wirtschaft sehen. Vielleicht ist ein solcher Schritt auch sinnvoller als ein gesetzlicher Mindestlohn? Mit der Beteiligung steigt natürlich auch die Verantwortung der Arbeitnehmer, daher ist eine weitere Maßnahme die Bildung (zb. regelmäßige Seminare) der Arbeitnehmer. Über weitere Einzelheiten läßt sich dann natürlich diskutieren.

Als Gegenargument gegen solche Beteiligungen wird gerne angeführt, dass wenige Arbeitnehmer das Risiko eingehen wollen, sich am Umsatz ihres Unternehmens beteiligen zu wollen. Es gibt soziologische Studien, die belegen, dass Arbeitnehmer durchaus bereit sind auch Verluste mit zu tragen, wenn sie davon ausgehen, dass sie über eine transparentes und kompetentes Management verfügen.

Weiterhin mag nun behauptet werden, bundesweit würde eine solche Regelung zu Minderung des Wirtschaftswachstums führen. Dies ist meiner Meinung nach das schwächste; ich bezweifle nicht, dass Kapital durch solch eine Regelung vielleicht langsamer angehäuft werden kann, aber ich will hier den Träger des Alternativen Nobelpreises Manfred Max-Neef anführen; es ist bekannt, dass Wirtschaftswachstum und Wohlstand, bzw. Lebensqualität nicht dasselbe sind, und dieser Mann hat geforscht und herausgefunden, dass in Industrienationen Wohlstand und BSP ab einem gewissen Punkt divergieren. (Vergleichen Sie den ISEW und BSP der BRD).

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl Schiewerling
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05.03.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2009.

Ich teile Ihre Auffassung durch Mitarbeiterbeteiligung die Motivation und Verantwortung der Angestellten fördern zu wollen.

Allerdings erscheint mir das Modell der Umsatzbeteiligung der falsche Ansatz. Der Grund hierfür ist, dass der Umsatz kein Indikator für einen erfolgreichen Wirtschaftszeitraum ist. So kann beispielsweise bei Kosteneinsparung und gleichbleibenden Umsatz sehr wohl von einem erfolgreichen Wirtschaftszeitraum gesprochen werden. Andererseits wäre bei stark steigenden Kosten und einem nur leicht gesteigertem Umsatz ein Erfolg nicht gegeben.

Ich halte den Weg des Investivlohns für den besseren Weg. Für diese Art der Beteiligung am Betrieb setze ich mich seit langem ein. Der Investivlohn ist eine alte Forderung der katholischen Verbände und der christlich-sozialen Bewegung. Die CDU hat diese Forderung übernommen.

Der Investivlohn ist ein Teil des Arbeitsentgelts, der nicht als Geld an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern in Form einer Beteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen oder an anderen Unternehmen. Hierdurch werden, ebenso wie in ihrem Vorschlag, die Mitarbeiter motiviert. Es ist im Interesse des Arbeitnehmers, dass der Wert der Beteiligung beständig bleibt oder gesteigert wird. Ebenso können die Beteiligungen als Altersvorsorge genutzt werden. Auch dem Einfluss der Arbeitnehmer auf die Mitbestimmung würde durch das Stimmrecht Rechnung getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Soziales
13.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schieverling,

gestatten Sie die folgende Frage, deren Beantwortung mir und dem größten Teil meines persönlichen Umfeldes in diesem wichtigen Wahljahr als Orientierung dienen sollen:

Stimmt es, sollte auf Bundesebene die sogenannte Millionärs-/ Reichensteuer in Höhe von 5 %, nach einem Freibetrag von 1,0 Million Euro, eingeführt werden, alleine die Gemeinde Senden jährlich 1.129.000 oder die Gemeinde Nottuln jährlich 921.100 Euro erhalten würden?

Zu Grunde gelegt wurde die veröffentliche Summe von ca. 80 Milliarden Euro, unterstellt einem angenommenen Länderanteil von ca. 50%, damit rund 40 Milliarden Euro für die Länder, einem Bevölkerungsanteil von 22 % für NRW, somit Einnahmen für NRW in Höhe von 8,8 Milliarden. Dividiert man dieser Betrag durch die Anzahl der Einwohner von NRW (18 Mio.), verbleiben pro Einwohner in NRW durch die Millionärssteuer ein Betrag von rd. 488 €, multipliziert mit der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune = obige Beträge.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl Schiewerling
6Empfehlungen
04.03.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von derzeit 45% ist nicht geplant. Ihren Vorschlag zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 50% sehe ich skeptisch.

Die CDU setzt sich für die Vereinfachung des Steuersystems ein. Wir möchten durch niedrigere Steuersätze und der Abschaffung von Ausnahmetatbeständen das Steueraufkommen erhöhen. Hierdurch würde die Steuererhebung für den Bürger transparenter. Auch im internationalen Bereich würde das deutsche Steuersystem wettbewerbsfähiger werden.

Der Ruf nach einer Erhöhung der Spitzensteuersätze klingt immer sehr populär, zu bedenken ist aber, dass der betreffende Personenkreis schon jetzt mit einem hohen Steuersatz belegt ist. Eine weitere Anhebung wird zu einer Kapitalflucht ins Ausland führen, was schließlich zu einer Minderung der Steuereinnahmen führt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Soziales
13.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schieverling,

unser Finanz- und Steuersystem ist sehr unübersichtlich geworden. Auch die Arbeitslosenquote ist eine feste Größe geworden sein, fast 7 Mio. Menschen sind auf Transferleistungen angewiesen, die Finanzkrise wird diesen Effekt deutlich verstärken. Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten, erscheint die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als guter Lösungsweg.

Am 17.02.2009 endet die Mitzeichnungsfrist der Petition "Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen". Die Petition ist die bisher meist gezeichnete Petition seitdem es Online-Petitionen gibt mit fast 32.000 Mitzeichnern.

Wie stehen sie persönlich zu der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, beschrieben auf den Webseiten: grundeinkommen-muenster.de und auf den Seiten des Netzwerkes - grundeinkommen.de und setzen Sie sich dafür ein, für alle Menschen, existenzsichernd und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichend, auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht, das ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Zwang zur Arbeit und ohne Zwang zu anderen Gegenleistungen garantiert wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl Schiewerling
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10.03.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

ich teile Ihre Auffassung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Anstieg der Empfänger von Transferleistungen führen wird. Dem möchten wir vor allem durch das Kurzarbeitergeld sowie den weiteren Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II entgegenwirken.

Momentan werden in Deutschland verschiedene Modelle diskutiert, u.a. ein vom thüringischen Ministerpräsidenten Althaus (CDU) entwickeltes Modell, das sog. Solidarische Bürgergeld.

Dieses sieht für jeden ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro brutto vor (abzüglich 200 Euro für eine Basis-Krankenversicherung). Das Bürgergeld sinkt mit wachsenden eigenen Einkünften. Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.600 Euro beträgt es dann 400 Euro. Alle staatlichen Transferleistungen sollen damit gebündelt werden. Verbunden ist das Konzept mit einer umfangreichen Umgestaltung ("Systemwechsel") in der Steuer- und Sozialpolitik. Finanziert werden soll das Konzept durch die Besteuerung des Einkommens.

Das Althaus-Modell würde Berechnungen zufolge dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro verursachen. Das heutige System kostet den Staat durch die Zahlung von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das heutige System. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat das Konzept von Althaus nachgeprüft und kommt zur Feststellung, dass das Konzept finanzierbar wäre.

Bei dem von Ihnen favorisierten Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens sehe ich jedoch folgende Schwächen:

Ein individueller Rechtsanspruch ohne Bedürftigkeitsprüfung gibt dem Betroffenen zwar Sicherheit, verhindert aber, dass sich der Betroffene durch Eigeninitiative nach Möglichkeiten umschaut, seinen Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten. Dieses fördert die Grundsicherung des SGB II.

Ich sehe auch die Gefahr, dass das Bürgergeld Menschen dazu verführen könnte, sich endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückzuziehen. Dies betrifft insbesondere Personen, die schon in zweiter oder dritter Generation von Sozialhilfe bzw. ALG II leben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte häufiger zur Untätigkeit verleiten, da der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sinken würde. Insbesondere für Menschen mit geringer Qualifikation würde sich Arbeit möglicherweise kaum lohnen.

Der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung kann auch nicht durchgesetzt werden. Die Mittel werden von der Solidargemeinschaft aufgebracht. Die Verwendung dieser Mittel muss nach bestimmten Regeln sichergestellt werden. Es gilt einerseits Missbrauch zu verhindern, andererseits aber auch das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und die Notwendigkeit der bewilligten Mittel in der Bevölkerung sicherzustellen.

Gegenleistungen dürfen erwartet werden. Es wäre für die Solidargemeinschaft nicht nachzuvollziehen, warum ein Arbeitsloser in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit nicht an Weiterbildungen teilzunehmen braucht, die zu einer schnelleren Wiedereinstellung des Arbeitssuchenden führen könnte.

Ich bin mir sicher, dass eine Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens mit den sich daraus ergebenden, möglichen Folgen noch weiter untersucht werden muss. Derzeit habe auch ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Dies gilt auch für die Meinungsbildung innerhalb der CDU und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.04.2009
Von:

Was wird getan um für die landwirtschaftlichen Betriebe die Kostenbelastung im Bereich der Agrardieselsteuer zu minimieren. Auf dem EU-Sektor ist der deutsche Landwirt gerade in der Bewirtschaftung seiner Flächen nicht wettbewerbsfähig. Kleine Betriebe bekommen keine Rückerstattung der Mineralölstuer (Mindestverbrauchsmenge pro Jahr liegt bei 1863 l) und ein Betrieb mit über 200 ha bei einer Einkaufsmenge von z.B. 65.000 l bekommt nur eine Steuerrückzahlung in Höhe von Gesamt 1798,- € .
Antwort von Karl Schiewerling
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06.04.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Besteuerung von Agrardiesel. Ich bedaure, dass es im Koalitionsausschuss am 4. März zu keiner eindeutigen Entscheidung zugunsten der deutschen Landwirte gekommen ist – auch wenn die Situation für kleinere Landwirtschaftsbetriebe verbessert und vereinbart wurde, dass die Bundesländer den Landwirten in eigener Kompetenz den sogenannten Selbstbehalt erstatten können und dafür Rückzahlungen aus dem europäischen Agrardieseltopf bekommen.

Dieses – auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion – unbefriedigende Ergebnis lag am Widerstand aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Die Unionsfraktion hat in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass es längst überfällig ist, die massive Ungleichbehandlung der deutschen Bauern gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern zu reduzieren.

Sehr geehrte Frau , gerade als Vertreter eines Flächenwahlkreises mit vielen landwirtschaftlichen Betrieben hoffe ich, dass sich möglichst rasch Wege finden, um die Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Landwirte doch noch zu beseitigen und zu einer sachdienlicheren Lösung zu gelangen. Veränderte Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag mit der kommenden Wahl wären hier mit Sicherheit hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung, durch die jeder Bürger im Internet permanent überwacht wird?

Ich finde es erschreckend mir vorzustellen, wenn die Polizei den Aufenthaltsort eines JEDEN Bürgers protokollieren würde, erfassen würde, wie lange und mit wem man spricht. Denn genau das macht die Vorratsdatenspeicherung im Internet...

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl Schiewerling
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06.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Auf der einen Seite des Spannungsfeldes stehen die Freiheit und der Schutz des Einzelnen, auf der anderen Seite das Recht des Einzelnen und Gerechtigkeit. Das führt zu Konflikten. Dabei bin ich der Meinung, dass eine möglichst vollständige Wahrheitsermittlung im Strafverfahren und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten im Interesse des Gemeinwesens liegen. Von daher sollten Ermittlungsinstrumente nicht weiter beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist. Es geht also nicht primär darum, jeden Bürger zu überwachen, sondern darum, jeden Bürger bestmöglich vor schweren Straftaten zu schützen.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. Gesprächsinhalte dürfen insoweit nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten oder von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, geht (§§ 100g u. h StPO). Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft.

Folglich kann ich Ihrer Aussage, dass die Polizei den Aufenthaltsort eines jeden Bürgers protokolliert nicht zustimmen.

Zudem hat sich das Instrument der Verbindungsdatenabfrage in der Vergangenheit als unverzichtbar bei der Bekämpfung und Aufdeckung schwerer Kriminalität erwiesen. Mit der stetigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich ist, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Bereits deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Schutzvorkehrungen sind dabei uneingeschränkt beibehalten worden.

Nicht zuletzt diese Erwägungen haben die Bundesregierung bewogen, der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zuzustimmen. Die Bundesregierung hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. Auch der Deutsche Bundestag hat in diesem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort einige Ihrer Bedenken ausräumen konnte und betone nochmals, dass es bei dem Gesetz nicht um die Überwachung der Bürger, sondern um die Prävention schwerer Straftaten geht.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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