Karl Schiewerling (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Karl Schiewerling
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Industrie- und Personalfachkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Diözesansekretär des Kolpingwerkes in der Diözese Münster
Wahlkreis
Coesfeld - Steinfurt II
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Wir wissen um die Belastungen der Bürger. Doch wer Schluss machen will mit der Schuldenpolitik vergangener Jahrzehnte, die auf Kosten der Spielräume zukünftiger Generationen ging, muss Opfer bringen Schritt für Schritt haben wir die Nettokreditaufnahme reduziert. Wir sind auf einem guten Weg. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Diözesansekretär, Geschäftsführer, Kolpingwerk Diözesanverband Münster e.V., Coesfeld

Leiter, Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH, Coesfeld

Funktionen in Unternehmen

Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, Coesfeld, Geschäftsführer, ehrenamtlich (bis 22.11.2006)

Kolping-Bildungswerk

Diözesanverband Münster GmbH, Coesfeld, Geschäftsführer, ehrenamtlich (bis 2.2.2006)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster, Vorsitzender der Vertreterversammlung, ehrenamtlich

Sparkasse Westmünsterland, Dülmen, Mitglied des Beirates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen Westfalen-Lippe, Münster, Vorsitzender, ehrenamtlich

Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung e.V., Köln, Vorsitzender, ehrenamtlich

Kolping - Familienferienwerk Salem e.V., Coesfeld, Vorsitzender, ehrenamtlich

Kolpingwerk - Landesverband Nordrhein-Westfalen, Paderborn, Vorsitzender, ehrenamtlich

Kolpingwerk Diözesanverband Münster e.V., Coesfeld, Geschäftsführer, ehrenamtlich (bis März 2006)

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Umwelt
17.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

mit völligem Unverständnis habe ich erfahren, dass die Bundesregierung weiter an ihren Ausbauplänen von Agrosprit festhält. Trotz der erdrückenden Fakten, wissenschaftlichen Studien und eindringlichen Warnungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen über die negativen und unkontrollierbaren Folgen des Einsatzes von Agrosprit, setzt die Bundesregierung auf steigende Agrospritquoten und fördert dessen Produktion mit Milliardensummen in Form von Steuererleichterungen und Subventionen.

Der aktuell dem Bundestag zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Biokraftstoffen bedeutet eine kräftige Erhöhung der Agrospritquote, auch wenn diese in 2009 um einen Prozentpunkt geringer als ursprünglich beschlossen ausfallen soll. Die Agrospritquote würde weiterhin kräftig ansteigen von 3,5 % im vergangenen Jahr auf 5,25 % in diesem Jahr und 6,25 % ab dem kommenden Jahr 2010.
Die Belegung riesiger Landflächen für den Anbau von Agrosprit führt zur Vertreibung der lokalen Bevölkerung und Landraub. Regenwälder und andere wichtige Ökosysteme werden zerstört, um Platz für die Agrospritmonokulturen zu schaffen, die dort vorkommende Biodiversität unwiederbringlich vernichtet. Knappe Wasservorräte werden für die Bewässerung der Agrospritkulturen und deren industrielle Verarbeitung verschwendet. Die Zerstörung der natürlichen Vegetation, die Degradation der Böden und die Trockenlegung der Torfmoorgebiete setzt riesige Mengen des darin gebundenen Kohlenstoffs frei, wodurch die Klimaerwärmung massiv angeheizt wird.
Die Hälfte des in Deutschland verkauften Agrodiesels wurde aus importiertem Palm- und Sojaöl erzeugt. Durch höheren Agrospritquoten werden die Importe weiter steigen. Mehr Palmöl- und Sojaplantagen und damit mehr Hunger und Regenwaldrodung sind die direkte Folge.
Warum hält die Bundesregierung trotz all der bekannten schwerwiegenden Probleme weiter am Ausbau der Agrospritquoten fest?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl Schiewerling
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05.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrte Frau ,

haben sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. de zum Thema Agrosprit. Sie fragen mich, warum die Bundesregierung weiter am Ausbau der Agrospritquoten festhält?

Deutsche Energiepolitik muss ihren Beitrag zu einer sicheren, wirtschaftlichen, bezahlbare und klimafreundlichen Energieversorgung leisten. Unser Ziel ist es, unsere weltweit führende Rolle in der gesamten Bandbreite der Energie- und Klimaschutztechnologien weiter auszubauen. Die Steigerung der Energieeffizienz bietet viele ungenutzte Potenziale. Mit Hilfe moderner Energie-Technologien muss es gelingen, die Entwicklung des wirtschaftlichen Wachstums von dem Ressourcenverbrauch weiter abzukoppeln.

Wir setzen uns für einen breiten und klimafreundlichen Energiemix ein und wollen, dass Deutschlands Energie-Importe auf möglichst viele Länder verteilt sind, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Wir setzen dabei auch auf fossile Energiequellen, die effizient und klimaschonend genutzt werden können und müssen.

Erneuerbare Energien bieten große Chancen im Hinblick auf umweltverträgliches und klimaschonendes Wachstum, innovative Geschäftsfelder, neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Wir haben uns ehrgeizige Ziele im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien (20 Prozent bis 2020) gesetzt. Wir wollen unseren Beitrag zu einer höheren Wirtschaftlichkeit und Grundlastfähigkeit leisten.

Die Entwicklung alternativer Kraftstoffe wie Biokraftstoffe kann einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten. Wir wollen die Biokraftstoffstrategie überarbeiten, um die weitere Nutzung der Biomasse wirtschaftlicher und vor allem nachhaltiger zu gestalten. An diesem Anspruch hat sich eine Beimischungsquote auszurichten. Bei der Konkurrenz zwischen der Verwendung von Ressourcen für Nahrungsmittel und für andere Zwecke ist im Zweifel der Nahrungsmittelproduktion der Vorrang einzuräumen. Damit es jedoch nicht zu einer kritischen Konkurrenz zwischen Nahrungs- und Energieerzeugung kommt, wollen wir die Entwicklung der Biokraftstoffe der 2. Generation aus Reststoffen vorantreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling
Ich wüsste gern ihre Meinung zur erneuten Verschärfung des Waffenrechtes, insbesondere zu den unangekündigten Kontrollbesuchen die ja laut Entwurf möglich sein sollen, und den Artikel 13 GG " Die Wohnung ist unverletzlich" faktisch ausser Kraft setzt.
Das bedeutet das jeder zigfach überprüfte legale Waffenbesitzer künftig weniger Rechte hat als jeder Schwerverbrecher.
So traurig auch die schreckliche Tat von Winnenden ist, aber es ist die Tat eines einzeln, der bereits bestehende Vorschriften missachtet hat.
Und deshalb ist es auch für mich nicht nachvollziehbar weshalb jetzt
Millionen von Sportschützen und hunderttausende Jäger quasi in Sippenhaft genommen werden.

Mit freundlichen Grüssen:
Antwort von Karl Schiewerling
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05.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Wie Sie in Ihrer Anfrage richtigerweise ausführen, stellt die Änderung des Waffenrechts eine Reaktion auf den schrecklichen Amoklauf in Winnenden dar. Ich denke, dass Sie mir dahingehend zustimmen werden, dass wir als Gesellschaft dafür Sorge tragen müssen, dass solche Taten in Zukunft verhindert werden. Von daher sehe ich es als legitim an, über die Erschwerung des Zuganges zu Schusswaffen für Unbefugte nachzudenken. Dies gebührt dem Respekt der Angehörigen der Verstorbenen.

Natürlich ist es gleichzeitig wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen. In meinem Wahlkreis sind viele Schützen und Jäger aktiv und ich weiß, welche wertvolle Arbeit sie leisten.

Im Vordergrund stand unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da dieser vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen kein Einzelfall ist, sahen wir uns einerseits gezwungen, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von etwa Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz 3 Satzes 2 des WaffG neu).
Die bisherige Rechtslage hatte dieses nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer - ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr - mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung die Behörde (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG zukünftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der "Holschuld" der Behörde wird nun eine "Bringschuld" des Antragsstellers.

Andererseits wollten wir den vorsätzlichen - nicht den fahrlässigen - Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt darstellt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.

Nach meiner festen Überzeugung haben wir so ein Verwaltungsverfahren geschaffen, welches das berechtigte Interesse des Staates und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen einerseits und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits in Einklang bringt.


Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerlingt.
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Frage zum Thema Sicherheit
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

nach den Amokläufen der letzten Jahre werden immer wieder (insbesondere hier in Deutschland) Verschärfungen der geltenden Waffengesetze gefordert. Nach den Taten von Robert Steinhäuser, Sebastian Bosse und Tim Kretschmer war die Bevölkerung zurecht entsetzt, wie einfach es den Tätern gelang, zum Teil legal an die verwendeten Waffen zu kommen. Insbesondere nach dem letzten Amoklauf in Winnenden wurden diverse Vorschläge unterbreitet, um die Gefahr eines erneuten Amoklaufes zu minimieren.

Einer der Vorschläge sieht ein bundesweites Verbot des Paintball-Sports vor, über das momentan sehr kontrovers diskutiert wird. Da ich selber leidenschaftlicher Hobbyspieler dieser Sportart bin, (die übrigens mit über 400 Vereinen in Deutschland in mehreren Regionalen und Nationalen Ligen organisiert ist), interessiert mich Ihre Meinung zu dieser Thematik.

Mit welcher Begründung soll ein Mannschaftssport verboten werden, dessen Grundprinzipien u.a. Teamfähigkeit und Fairness sind und der soziale Kontakte fördert?
Welche Parallelen gibt es zwischen psychisch labilen Jugendlichen, die Zugang zu scharfen Waffen haben und einer (zugegeben unkonventionellen) Sportart, die Technologien benutzt, die, rein optisch, lediglich auf den ersten Blick einer Waffe ähneln?
Vor allem aber: Wie kommt unsere Regierung auf die Idee, eine Sportart, die keiner der Amokläufer der letzten Jahre jemals gespielt hat, verbieten zu wollen??


Mit freundlichen Grüßen,





PS: Für mehr Informationen zum Thema Paintball empfehle ich einen Blick auf folgende Seite:
www.forum-pro-paintballsport.de
Antwort von Karl Schiewerling
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27.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zu einem bundesweiten Verbot des Paintball- Sports äußern.

Wie Sie in Ihrer Anfrage richtigerweise ausführen, stellen diese Ergebnisse eine Reaktion auf den schrecklichen Amoklauf eines erst 17- jährigen Jungendlichen dar. Ich denke, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass wir, die Gesellschaft, nach so einer Tat nicht einfach weitermachen dürfen wie bisher. Wir müssen sensibler für die Entwicklung in unserer Gesellschaft sein und dürfen Verrohungen nicht länger akzeptieren. In diesem Kontext halte ich es im Rahmen einer sachlichen, differenzierten und auf Sachargumenten basierten Diskussion für berechtigt, darüber nachzudenken, ob Paintball, als einer unter vielen ursächlichen Faktoren angesehen werden muss, die die Hemmschwelle für tatsächliche Gewalt sinken lassen. Dies wiederum würde dann ein Verbot rechtfertigen. Schließlich geht es ja beim Paintball darum, gegnerische Spieler zu markieren, wodurch das Zielen auf Menschen realitätsnah simuliert wird.

Zur Prüfung dieses eventuellen Zusammenhangs hat sich der Deutsche Bundestag dazu entschlossen, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die dann als Grundlage weiterer Diskussionen dienen soll. Dabei geht es mir nicht um altmodisch- grimmiges Sittenwächtertum oder um Vorurteile gegenüber neuen Formen in Spiel und Freizeit. Im Gegenteil, ich begrüße es ausdrücklich, wenn sich Mitbürgerinnen und Mitbürger zusammenschließen, um ihrem gemeinsamen Hobby nachzugehen.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort einige Ihrer Bedenken ausräumen konnte und versichere Ihnen, Ihre Argumente und die der wissenschaftlichen Untersuchung bei der anstehenden Diskussion um ein Verbot von Paintball-Spielen zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

das Thema Milchpreis und Milchmarktentwicklung brennt den Landwirten unter den Nägeln wie es das bisher noch nicht gab. Angesichts der katastrophalen Lage auf dem Milchmarkt gestatten sie mir folgende Fragen:
Angesichts der Tatsache, dass bis zu 250000 Arbeitsplätze direkt in der LW oder im Vor- und nachgelagerten Bereich auf dem Spiel stehen, wie kann die Existenz der Landwirte langfristig gesichert werden?

Wie kann ihrer Meinung nach ein gerechter Milchpreis für Erzeuger und Verbraucher zustande kommen?

Wie kann ich in einigen Jahren meinen Söhnen erklären dass Papa den Betrieb aufgeben musste weil es die Politik verpennt hat rechtzeitig und sinnvoll in diese Katastrophe einzugreifen und damit der Betrieb trotz guten Managements und viel Arbeit hat sterben lassen?

Wer soll tausende Hektar Grünland in NRW und der Bundesrepublik bewirtschaften und pflegen um den touristischen und erholsamen Charakter der Landschaft gerade hier im Münsterland zu erhalten?

Ich baue auf Ihre Bereitschaft zu Dialog,
mfg
NÄrmann
Antwort von Karl Schiewerling
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31.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr Närmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema Milchpreis und Milchmarktentwicklung.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Lage auf dem Milchmarkt weiterhin äußerst angespannt ist. Die Politik hat das erkannt und in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Hilfsmaßnahmen zugunsten des Sektors eingeleitet, die darauf zielen, kurzfristig die Liquidität der Betriebe zu sichern, bei den Betriebskosten für Entlastung zu sorgen, zusätzliche Hilfen in Form von Bewirtschaftungs- und Strukturbeihilfen bereitzustellen und den Absatz von Milch und Milcherzeugnissen zu befördern. Letzteres ist besonders wichtig, weil die gegenwärtige Krise auf dem Milchmarkt ihre Ursachen vor allem in einem konjunkturellen Einbruch der Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen hat.

Auf folgende Maßnahmen möchte ich gern näher eingehen:

EU-Direktzahlungen: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Direktzahlungen, die normalerweise frühestens im Dezember eines Jahres an die Landwirte ausgezahlt werden, in diesem Jahr früher zur Auszahlung kommen, um so noch 2009 finanziellen Spielraum in den landwirtschaftlichen Betrieben zu schaffen. Die EU-Kommission hat inzwischen einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der den Mitgliedstaaten eine Vorschusszahlung von bis zu 70 % ab dem 16. Oktober nach Durchführung der Kontrollen ermöglicht. Die Bundesländer, in deren politischer Entscheidung es liegt, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wollen nach bisherigem Stand jedoch die alternative Möglichkeit einer vorgezogenen vollständigen Auszahlung zum 1. Dezember anwenden (üblich ist eine Auszahlung Ende Dezember).

Agrardiesel: Beim Agrardiesel hat die Bundesregierung sich auf eine Entlastung der Landwirtschaft verständigt. Die geplante Streichung des Selbstbehalts und der Obergrenze beim Agrardiesel bedeuten für die Landwirte in den Jahren 2009 und 2010 eine Entlastung von insgesamt rd. 570 Mio. €. Ich weiß, dass das beachtlich, aber zu wenig ist.

Milchfonds/EU-Konjunkturprogramm: Für Struktur- und Bewirtschaftungshilfen stehen Deutschland aus dem Konjunkturprogramm der EU, den zusätzlichen Modulationsmitteln sowie den ungenutzten Restmitteln der Direktzahlungen in 2010 zusätzliche EU-Mittel von 155 Mio. € zur Verfügung, die u. a. für den sog. "Milchfonds" genutzt werden können. Dieser Betrag steigt bis 2013 auf ca. 300 Mio. €. Über den gesamten Zeitraum summieren sich diese Mittel auf insgesamt 940 Mio. €. Hinzu kommen die entsprechenden nationalen Kofinanzierungsmittel. In den genannten Mitteln enthalten sind für 2009/2010 zusätzlich 86 Mio. € aus dem EU-Konjunkturprogramm. Der Bund empfiehlt den Ländern, die Mittel u. a. für Investitionshilfen im Milchsektor sowie für Grünland- bzw. Weideprämien (einschl. Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten) zu verwenden (sog. "Milchfonds"). Über den Mitteleinsatz entscheiden die Länder. Die nationale Kofinanzierung (Bund und Länder) erfolgt insbesondere aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Bei Unterstellung des verringerten nationalen Mindestkofinanzierungssatzes von 10 % bzw. 25 % müssen zur Kofinanzierung insgesamt 215 Mio. € nationale Mittel bereitgestellt werden.

Sowohl die Bundesmittel für die GAK (2008: 660 Mio. €, 2009: 700 Mio. €, Haushaltsentwurf 2010: 725 Mio. €) als auch die Förderung für die genannten Maßnahmen (Fördersätze, Flächenprämien) sind 2009/2010 deutlich angehoben worden (Erweiterung der Gebietskulisse des Förderhöchstbetrags von 200 € je Hektar bei der Ausgleichszulage für Landwirte in benachteiligen Gebieten, deutliche Anhebung der Investitionsförderung für Milcherzeuger bereits ab 2009, Anhebung der Sommerweide-Prämie auf 50 € pro Kuh bereits ab 2009).

Schulmilch: Das BMELV hat zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein Modellvorhaben Schulmilch initiiert, mit dem die Faktoren ermittelt und analysiert werden sollen, die die Schulmilchnachfrage maßgeblich beeinflussen. Das Modellvorhaben soll dazu beitragen, den seit Jahren rückläufigen Trend des Schulmilchverbrauchs umzukehren und die Schulkinder frühzeitig im Rahmen einer gesunden Ernährung an den Verzehr von Milch und Milcherzeugnissen heranzuführen. Der Bund unterstützt das Vorhaben mit bis zu 9,3 Mio. €. Auf EU-Ebene laufen zurzeit Verhandlungen zur Ausweitung der Produktpalette von Schulmilcherzeugnissen.

Maßnahmen/Aktivitäten auf EU-Ebene
Die Möglichkeiten, den Milchmarkt und damit die Milchpreise national durch direkte staatliche Eingriffe zu stabilisieren, sind äußerst begrenzt. Das hierfür zur Verfügung stehende Steuerungsinstrumentarium (EU-Milchmarktordnung) liegt alleine in den Händen der EU-Kommission. Der EU-Kommission kommt daher eine besondere Verantwortung für die Bewältigung der gegenwärtigen Krise auf dem Milchmarkt zu.

Die EU stützt den Milchmarkt zurzeit mit folgenden Instrumenten (Stand 30. Juli 2009):
– Gewährung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter (EU-weit bisher rd. 117.000 t eingelagert), Maßnahme wird wegen der anhaltend schwierigen Lage auf dem Milchmarkt über den 15. August 2009 hinaus fortgesetzt;
– Ankauf von Butter und Magermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung (EU-weit bisher rd. 82.000 t Butter und rd. 230.000 t Magermilchpulver angekauft); auch diese Maßnahme wird über den festgelegten Interventionszeitraum (1. März bis 31. August) hinaus fortgesetzt;
– Gewährung von Exporterstattungen (bisher im Rahmen der Ausschreibungen Zuschläge für knapp 40.000 t Butter und rd. 93.000t Magermilchpulver erfolgt).

Am 18. und 19. Juni 2009 hat der Europäische Rat (ER) die Lage auf dem Milchmarkt diskutiert und die EU-Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate um Vorlage einer vertieften Marktanalyse, versehen mit geeigneten Vorschlägen zur Stabilisierung des Milchmarktes, gebeten. Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 den vom ER geforderten Marktbericht präsentiert. Der EU-Agrarministerrat wird hierüber am 7. September 2009 beraten.

Sehr geehrter Herr Närmann,

die Politik tut einiges um den Sektor Landwirtschaft zu unterstützen. Ich hoffe, dies wurde durch die Auflistung der Maßnahmen deutlich.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Internetsperren
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

Mein Frage ist warum haben sie der Internetsperre zugestimmt ist es nich ein Verstoß gegen das Grundgesetz Informationen zu zensieren und falls sie jetzt sagen das es zur verhinderung von Kinderpornografie dient dann kann ich ihnen auf Youtube ein Video empfehlen dort wird gezeigt wie man die Sperre in 27 Sekunden überwindet www.youtube.com

Im übrigen verhindert diese Sperre keine KInderpornografie , wenn man die Listen mit den Seiten hat wieso löst man sie einfach nicht durch ihre zustimmung zu diesem Gesatz bauen sie weitere teile der Demokratie ab die sie beschützen sollen sie werden auch bei der nächsten Bundestagswahl sehen was es für folgen bei den Jungen Wählern hatt die nicht nur Tagesschau gucken sondern sich im Internet informieren sie sind nun ein Handlanger der Faschisten in diesem Land.

Ich hoffe auf eine Schnelle Antwort.
Antwort von Karl Schiewerling
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27.08.2009
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

als Abgeordneter des Deutschen Bundestages begrüße ich es ausdrücklich, wenn sich die Bürger mit Politik und deren Auswirkungen kritisch auseinandersetzen sowie Gesetzesinitiativen kritisch hinterfragen.

Die Demokratie lebt von kontroversen Diskussionen mit divergierenden Ansichten. Von daher befürworte ich politische Debatte um die "richtige Lösung" und stelle mich gerne der Kritik der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin davon überzeugt, dass offene Dialoge dazu beitragen, dass Lösungsansätze für Probleme gefunden werden.

Allerdings müssen auch bei Diskussionen Regeln des menschlichen Zusammenlebens eingehalten werden. Meiner Ansicht nach haben Sie diese Grenzen in Ihrer Anfrage überschritten. Ich bin nicht bereit, mich von Ihnen als Handlanger der Faschisten beschimpfen zu lassen und weise diese Behauptung auch aufs Schärfste zurück, zumal meine Familie im Nationalsozialismus verfolgt wurde.

Trotzdem bin ich bereit, mit Ihnen inhaltlich über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu diskutieren.

In Deutschland ist durch den "Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel zum Schutz der Kinder erreicht worden. Dennoch bedarf es im Internet noch flankierender Maßnahmen, um den bestmöglichen Schutz unserer Kinder zu gewährleisten. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun, da dieses kein rechtsfreier Raum ist.

Folgende Argumente haben mich dazu bewogen, dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie zuzustimmen:

Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.
Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.
Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Besonders wichtig ist mir dabei klarzustellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen zu handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Schiewerling
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Ihre Frage an Karl Schiewerling
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