Karl Schiewerling (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Karl Schiewerling
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.05.1951
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Personalfachkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Nottuln
Wahlkreis
Coesfeld - Steinfurt II
Ergebnis
50,8%
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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(...) Staatswirtschaften schaffen keinen Wohlstand, sondern sie nehmen den Menschen die Freiheit. Darum lehnen wir es ab, dass der Staat unternehmerische Entscheidungen dauerhaft an sich zieht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
04.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling

mit Erschrecken habe ich die Sendung "Anne Will" gesehen, in der auch Julia Klöckner und Heiner Geissler auftraten.

Es wurde das Tarif-Modell der Friseur-Innung Thüringen/Sachsen-Anhalt von der Innungsmeisterin vorgestellt. Ich fasse es gerne nochmal kurz zusammen (bei mind. 3 Jahren Berufserfahrung):

3,82 € Stundenlohn
30 % Umsatzbeteiligung (Abzug von 11 € pro Arbeitsstunde vom erzielten Umsatz)

Die Friseurin nannte einen Preis von 16 € für Waschen, Schneiden, Legen (Damen). D.h. dass die Angestellte durchschnittlich die ersten 5 Schnitte pro Tag für reine 3,82 € Lohn erledigt und erst danach in die Umsatzbeteiligung rutscht.

Eine Frage wurde leider nicht gestellt, die ich Ihnen als arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU nun gerne stellen möchte:

Halten Sie so ein Gehalt für fair?

Ich bitte Sie, wirklich direkt auf diese Frage zu antworten und diese Antwort im Anschluss zu begründen.

MfG
Antwort von Karl Schiewerling
bisher keineEmpfehlungen
07.11.2011
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

nein, ich halte so ein Gehalt nicht für fair. Ich bin der Auffassung, dass in der Höhe des Lohnes auch Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck kommen muss. Von Arbeit muss man leben können, deshalb muss der Lohn für den Lebensunterhalt reichen. Dies ist bei einem Stundenlohn von 3,82 € kaum noch der Fall.

Lohnfindung ist aber Aufgabe der Tarifparteien. Gewerkschaften und Arbeitgeber handeln den Lohn aus. Engagement und Mitgliedschaft in Gewerkschaften ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb sehr wichtig.

Ich bin aber auch der Auffassung, dass in Branchen wie beispielsweise in der Friseurbranche, wo die Tarifbindung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gering ist, eine verpflichtende Vorgabe einer allgemeinen zum Lebensunterhalt ausreichenden Lohnuntergrenze vonnöten ist.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir hier eine Regelung finden werden. In Nordrhein-Westfalen hat der Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) seinerzeit auf Antrag der Tarifpartner des Friseurhandwerks einen Mindestlohn von 7,60 € festgesetzt, er liegt derzeit bei 1.326 € im Monat (mit Gesellenprüfung, Berufsanfänger). Es geht also.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling
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