Karl Schiewerling (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Karl Schiewerling
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.05.1951
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Personalfachkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Nottuln
Wahlkreis
Coesfeld - Steinfurt II
Ergebnis
50,8%
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wie schwer das ist, wird uns tagtäglich auf mitunter unerträglich grausame Weise vor Augen geführt. Um hier mit Augenmaß und Verantwortung zu gestalten, bedarf es unter Umständen auch solch anscheinend paradoxer Maßnahmen wie den Export von Waffen, um damit zu helfen, Regionen zu befrieden und Gleichgewichte zu wahren. Immer besteht bei solchen Entscheidungen die Gefahr, dass Waffen gegen Menschen und Ideen missbraucht werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

mit Ihren vergangenen Abstimmungen zum Euro-Rettungschirm (26.10.2011, 29.09.2011 und 21.05.2010) haben Sie dem deutschen Steuerzahler bereits ernorme Risiken aufgebürdet.

Der Garantierahmen des EFSF beträgt derzeit 726 Mrd. €, Deutschlands Haftungsanteil daran 29,07% = 211 Mrd. €. Der Garantierahmen des ESM soll 620 Mrd. € betragen, wovon auf Deutschland Bürgschaften in Höhe von bis zu 27,1% = 168 Mrd. € entfallen. Hinzu kommt eine Bareinzahlung der Euroländer von insgesamt 80 Mrd. €, wovon 22 Mrd. von Deutschland zu zahlen sind. Deutschlands Anteil an der Gesamthaftung des ESM beträgt mithin 190 Mrd. €. Die Haftung Deutschlands allein aus EFSF und ESM betragen 190 + 211 = 401 Mrd. €, das sind etwa 5000 € pro Kopf der Bevölkerung.

Vergleicht man diese Zahlen mit den Haushaltsplänen des Bundes ( bund.offenerhaushalt.de ), so wird das Ausmaß noch deutlicher: Das Bundesministerium für Gesundheit (also das staatl. organisierte Gesundheitswesen) verschlingt im Jahre 2011 "lediglich" rund 16 Mrd. EUR. Schon jetzt sind bereits 23 Mrd. EUR schuldenwirksam in Deutschland (für Griechenland) zur Buche geschlagen.

Die Einschnitte sind hart. Europa ist gespalten wie nie zuvor seit Beginn der europäischen Integration. Die Völkerverständigung ist an einem Tiefpunkt angelangt. In Deutschland müssen die Bürger in Zukunft auf vieles verzichten (Schulden von heute sind die Steuern von morgen).

Sie sind für die bislang eingegangen Risiken mit verantwortlich. Deshalb meine Frage: Werden sie in den kommenden Wochen FÜR den ESM abstimmen und diese Entwicklung weiter befürworten?

Können Sie die Beweggründe Ihrer Abstimmung den Bürgerinnen und Bürgern mitteilen?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

aus eigenem Interesse möchte ich fragen, wie sie denn zum Artikel 146 des Grundgesetzes stehen.
Dieser besagt bekanntlich, das, sobald eine neue Verfassung für das vereinte Deutschland vom Volke im freien Willen beschlossen und verabschiedet wurde, das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Und wo bleibt der Wille, eine neue, gesamtdeutsche Verfassung, die auch wirklich Verfassung heißt, zu beschließen? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl Schiewerling
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27.06.2012
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage zum Artikel 146 des Grundgesetzes. Gerne erläutere ich Ihnen, meine persönliche Haltung zu unserer Verfassung.

Grundsätzlich bin ich von unserem Grundgesetz überzeugt, es hat sich bewährt und erfüllt alle Ansprüche einer guten Verfassung. Wir können zurecht stolz sein auf die Arbeit unserer Verfassungsväter.

Nach den verheerenden Jahren zwischen 1933 und 1945 wurde 1949 mit dem Grundgesetz ein Neuanfang gewagt. Es trat in der damals neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft, zu diesem Zeitpunkt gehörten weder das Saarland noch die Gebiete der ehemaligen SBZ/DDR zur BRD. Das erklärte Ziel war jedoch die Wiedervereinigung. Um die Möglichkeit zu erhalten, bei dieser eine neue, demokratisch legitimierte Verfassung für Gesamtdeutschland zu etablieren wurde Artikel 146 GG eingefügt.

Parallel dazu wurde mit Artikel 23 GG der Weg ermöglicht, dass andere Teile Deutschlands der Bundesrepublik beitreten können und dadurch eine Einheit geschaffen wird. In dieser kann das Grundgesetz in Kraft gesetzt werden. Dazu passt auch die Aussage der Präambel, wonach das deutsche Volk in den 1949 mitwirkenden Ländern "auch für jene Deutsche gehandelt hat, denen mitzuwirken versagt war".

Sowohl das Saarland als auch die erste frei gewählte Volkskammer der DDR entschieden sich für diese Möglichkeit und traten der Bundesrepublik Deutschland bei. Infolgedessen wurde das Grundgesetz 1956 im Saarland beziehungsweise am 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erlassen.

Im Einigungsvertrag wurden die Verfassungsänderungen der Präambel und des Artikels 146 vereinbart und vom Gesetzgeber mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die in der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes offen gehaltene Möglichkeit, dass mit ihm nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geschaffen wurde, wurde 1990 gestrichen und durch die Feststellung ersetzt, dass die Deutschen in den seit dem 03.10.1990 zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und dass das Grundgesetz damit für das gesamte deutsche Volk gilt.

Diese Feststellung hat bis heute Bestand. Eine Aufforderung an das Parlament oder das deutsche Volk, das Grundgesetz noch einmal zu beschließen oder über eine andere Verfassung abzustimmen, ist dieser Bestimmung nach der in der Rechtswissenschaft herrschenden Ansicht nicht zu entnehmen. Der verbliebene Hinweis, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, bedeutet nach herrschender Meinung lediglich den Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren Verfassungsablösung und das Erfordernis, dass jede Verfassung, die das Grundgesetz ablösen wollte, durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes legitimiert sein müsste.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich das Grundgesetz in den vergangen 62 Jahren bewährt hat und keinerlei Notwendigkeit besteht, eine neue Verfassung zu erarbeiten. Gleichwohl begrüße ich den Vorschlag unseres Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble bei elementaren Entscheidungen, die eine Änderung des Grundgesetztes bedürfen, über die Möglichkeit eines Einsatzes von Volksentscheidungen zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Finanzen
05.07.2012
Von:
-

Wie lange wird es den Euro in seiner jetzigen Form noch geben ? Kann es mit de
R Verschuldung so weitergehen ? Sollten wir nicht aus dem EU Vertrag und dem Euro heute aussteigen , bevor es zu spät ist . Wie sollen unsere Nachkommen die Schulden jemals tilgen ?

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Frage zum Thema Finanzen
11.07.2012
Von:
-

War die Entwicklung der Stuetzung der Südländer bei Aufnahme in die EU nicht absehbar ? Warum wurden keine Sicherungen , wie Ausschluss von Schuldenstaaten , in den EU Vertrag aufgenommen ? Warum müssen ständig neue Hilfspakete in Mrd. Höhe gewährt werden ? Wann verabschiedet sie Deutschland aus dem Euro und aus der EU?

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Frage zum Thema Finanzen
14.07.2012
Von:
-

hallo herr schiewerling .

ist es nicht sinnvoll , der mehrheit der bundesdeutschen bevölkerung zu folgen und die dmark wieder einzuführen um weitere mrd schulden zu verhindern ?
sind sie der meinung , dass der eu vertrag , in seiner jetzigen form , bei einer volksbefragung , zustande gekommen wäre ?
was sind sie eigentlich ihren wählern schuldig ?
haben sie nicht langsam zweifel an ihrer legitimation ?

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