Karl Schiewerling (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Karl Schiewerling
Geburtstag
18.05.1951
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Personalfachkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Nottuln
Wahlkreis
Coesfeld - Steinfurt II
Ergebnis
50,8%
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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(...) Darüber hinaus lehnt das Bundesministerium des Innern den Einsatz und den Test von Körperscannern solange ab, bis u. a. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und eine Gesundheitsgefährdung für die Passagiere gleichermaßen wie für die an Flughäfen eingesetzten Sicherheitskräfte ausgeschlossen werden können. Dieser Meinung möchte ich mich anschließen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
04.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling

mit Erschrecken habe ich die Sendung "Anne Will" gesehen, in der auch Julia Klöckner und Heiner Geissler auftraten.

Es wurde das Tarif-Modell der Friseur-Innung Thüringen/Sachsen-Anhalt von der Innungsmeisterin vorgestellt. Ich fasse es gerne nochmal kurz zusammen (bei mind. 3 Jahren Berufserfahrung):

3,82 € Stundenlohn
30 % Umsatzbeteiligung (Abzug von 11 € pro Arbeitsstunde vom erzielten Umsatz)

Die Friseurin nannte einen Preis von 16 € für Waschen, Schneiden, Legen (Damen). D.h. dass die Angestellte durchschnittlich die ersten 5 Schnitte pro Tag für reine 3,82 € Lohn erledigt und erst danach in die Umsatzbeteiligung rutscht.

Eine Frage wurde leider nicht gestellt, die ich Ihnen als arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU nun gerne stellen möchte:

Halten Sie so ein Gehalt für fair?

Ich bitte Sie, wirklich direkt auf diese Frage zu antworten und diese Antwort im Anschluss zu begründen.

MfG
Antwort von Karl Schiewerling
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07.11.2011
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

nein, ich halte so ein Gehalt nicht für fair. Ich bin der Auffassung, dass in der Höhe des Lohnes auch Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck kommen muss. Von Arbeit muss man leben können, deshalb muss der Lohn für den Lebensunterhalt reichen. Dies ist bei einem Stundenlohn von 3,82 € kaum noch der Fall.

Lohnfindung ist aber Aufgabe der Tarifparteien. Gewerkschaften und Arbeitgeber handeln den Lohn aus. Engagement und Mitgliedschaft in Gewerkschaften ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb sehr wichtig.

Ich bin aber auch der Auffassung, dass in Branchen wie beispielsweise in der Friseurbranche, wo die Tarifbindung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gering ist, eine verpflichtende Vorgabe einer allgemeinen zum Lebensunterhalt ausreichenden Lohnuntergrenze vonnöten ist.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir hier eine Regelung finden werden. In Nordrhein-Westfalen hat der Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) seinerzeit auf Antrag der Tarifpartner des Friseurhandwerks einen Mindestlohn von 7,60 € festgesetzt, er liegt derzeit bei 1.326 € im Monat (mit Gesellenprüfung, Berufsanfänger). Es geht also.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Schiewerling

Wie jetzt bekannt wurde, versucht die Bundesregierung dem Bundestagspräsidenten das Recht zu nehmen in Bundestagsdebatten auch Paramentariern das Rederecht zu erteilen, die von der Fraktion abweichende Meinungen vertreten. Es sollen nur noch von der Fraktion ausgewählte Redner zu Wort kommen.

Was halten Sie von diesem Vorstoß, wird Ihnen selber doch dadurch die Möglichkeit genommen, ihrem Verfassungsauftrag nachzukommen?

Denn dort steht eindeutig, dass Sie nur "Ihrem Gewissen" verpflichtet sind. Von Fraktionsdisziplin oder gar Fraktionszwang steht im Grundgesetz allerdings kein Wort.

Werden Sie diesem weiteren Versuch die Demokratie einzuschränken zustimmen?

Mit sonnigen Grüßen

Jan
Antwort von Karl Schiewerling
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch in der Sie nach meiner persönlichen Meinung zur Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vom 22. März 2012 fragen. Gerne will ich Ihnen in dieser Sache antworten.

Bei der Diskussion um eine Neuordnung des Rederechts im Deutschen Bundestag geht es im Kern um das Verhältnis zwischen den Abgeordneten und seiner Fraktion im parlamentarischen Willensbildungsprozess. Während das Grundgesetz keine Fraktionen kennt, sind wir Abgeordnete nach Artikel 38 GG "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" und nur unserem "Gewissen unterworfen". Das hieraus abgeleitete Recht meine Meinung im Deutschen Bundestag vor der Abstimmung offen vertreten zu können, halte ich für elementar, da ich eine offene Debattenkultur als ein hohes politisches Gut erachte.

Nichts desto weniger sind die Fraktionen eines der zentralen Einrichtungen im politischen Betrieb, da sie die effiziente Arbeitsfähigkeit des Bundestages gewährleisten, Mehrheiten organisieren und so das politische Gewicht des einzelnen Abgeordneten zur Geltung bringen. Sie bieten die Möglichkeiten zur Bündelung von Interessen, zum Kompromiss und ebnen damit den Weg zu einer Entscheidungsfindung im Parlament. Folglich bedarf es in einer repräsentativen Demokratie einiger Regeln – auch und vor allem für die Debatte im Bundestag - um den Parlamentsbetrieb mit 622 Abgeordneten aufrechtzuhalten und effizient zu gestalten.

Bislang haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Möglichkeit mittels Kurzintervention während und mit einer Erklärungen zur Abstimmung nach der Plenardebatte ihre Meinung, auch wenn diese von der Mehrheit der Fraktion nicht getragen wird, vortragen. An dieser Praxis wird und soll sich auch nichts ändern. Nach der vom Bundestagspräsidenten Herrn Dr. Nobert Lammert eingeführten Praxis, innerhalb der Rednerliste der Fraktion, Redezeit für Abweichler zu erteilen, bedarf es aber einer Änderung der Geschäftsordnung, da diese Praxis in der Geschäftsordnung nicht geregelt ist. Die Diskussion dreht sich im Kern um die Frage wie sich die Abgeordneten für ihr Rederecht bewerben, obwohl die Fraktion dies nicht vorgesehen hatte und wie ein solches Vorgehen für die Zukunft praktikabel gestaltet werden kann.

Dabei gilt es eine Lösung zu finden, die keine Fraktion benachteiligt sowie dem freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages gerecht wird. Eine solche Regelung darf nicht dazu führen, dass das Rederecht von Abgeordneten eingeschränkt wird, auch wenn diese innerhalb ihrer eigenen Fraktion eine Minderheitsmeinung einnehmen, da dies den Kern des politischen Mandates berühren und somit am Selbstverständnis und Wesen des Parlamentes rütteln würde.

Damit es bei den Debatten im Deutschen Bundestag auch weiterhin um Argumente, das Einstehen für oder gegen gewisse Inhalte und nicht um das Parteibuch geht und damit eindeutig geregelt ist wie andere, abweichende und gegeben falls unbequeme Meinungen gehört werden, begrüße ich den Vorschlag in eine Diskussion um die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einzusteigen, an deren Ende eine von allen Fraktionen im Konsens verabschiedete Lösung stehen sollte, die sowohl die Redefreiheit der Abgeordneten als auch die Funktionsfähigkeit des Parlamentes berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

ich hätte gerne von Ihnen gewusst, wie Sie zur geplanten Einschränkung der Redezeit im Parlament, also dem "Maulkorb" für Bundestagsabgeordnete stehen, die nicht konform zu ihrer Fraktion stehen und eine andere Meinung im Plenum vertreten wollen als die von ihrer Partei vorgegebene.

Mit "ihrer Partei" meine ich explizit nicht nur die CDU, sondern grundsätzlich alle im Bundestag vertretenen Parteien.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Karl Schiewerling
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25.04.2012
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch in der Sie nach meiner persönlichen Meinung zur Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vom 22. März 2012 fragen. Gerne will ich Ihnen in dieser Sache antworten.

Bei der Diskussion um eine Neuordnung des Rederechts im Deutschen Bundestag geht es im Kern um das Verhältnis zwischen den Abgeordneten und seiner Fraktion im parlamentarischen Willensbildungsprozess. Während das Grundgesetz keine Fraktionen kennt, sind wir Abgeordnete nach Artikel 38 GG "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" und nur unserem "Gewissen unterworfen". Das hieraus abgeleitete Recht meine Meinung im Deutschen Bundestag vor der Abstimmung offen vertreten zu können, halte ich für elementar, da ich eine offene Debattenkultur als ein hohes politisches Gut erachte.

Nichts desto weniger sind die Fraktionen eines der zentralen Einrichtungen im politischen Betrieb, da sie die effiziente Arbeitsfähigkeit des Bundestages gewährleisten, Mehrheiten organisieren und so das politische Gewicht des einzelnen Abgeordneten zur Geltung bringen. Sie bieten die Möglichkeiten zur Bündelung von Interessen, zum Kompromiss und ebnen damit den Weg zu einer Entscheidungsfindung im Parlament. Folglich bedarf es in einer repräsentativen Demokratie einiger Regeln – auch und vor allem für die Debatte im Bundestag - um den Parlamentsbetrieb mit 622 Abgeordneten aufrechtzuhalten und effizient zu gestalten.

Bislang haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Möglichkeit mittels Kurzintervention während und mit einer Erklärungen zur Abstimmung nach der Plenardebatte ihre Meinung, auch wenn diese von der Mehrheit der Fraktion nicht getragen wird, vortragen. An dieser Praxis wird und soll sich auch nichts ändern. Nach der vom Bundestagspräsidenten Herrn Dr. Nobert Lammert eingeführten Praxis, innerhalb der Rednerliste der Fraktion, Redezeit für Abweichler zu erteilen, bedarf es aber einer Änderung der Geschäftsordnung, da diese Praxis in der Geschäftsordnung nicht geregelt ist. Die Diskussion dreht sich im Kern um die Frage wie sich die Abgeordneten für ihr Rederecht bewerben, obwohl die Fraktion dies nicht vorgesehen hatte und wie ein solches Vorgehen für die Zukunft praktikabel gestaltet werden kann.

Dabei gilt es eine Lösung zu finden, die keine Fraktion benachteiligt sowie dem freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages gerecht wird. Eine solche Regelung darf nicht dazu führen, dass das Rederecht von Abgeordneten eingeschränkt wird, auch wenn diese innerhalb ihrer eigenen Fraktion eine Minderheitsmeinung einnehmen, da dies den Kern des politischen Mandates berühren und somit am Selbstverständnis und Wesen des Parlamentes rütteln würde.

Damit es bei den Debatten im Deutschen Bundestag auch weiterhin um Argumente, das Einstehen für oder gegen gewisse Inhalte und nicht um das Parteibuch geht und damit eindeutig geregelt ist wie andere, abweichende und gegeben falls unbequeme Meinungen gehört werden, begrüße ich den Vorschlag in eine Diskussion um die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einzusteigen, an deren Ende eine von allen Fraktionen im Konsens verabschiedete Lösung stehen sollte, die sowohl die Redefreiheit der Abgeordneten als auch die Funktionsfähigkeit des Parlamentes berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Finanzen
21.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

Laut dem "Manager Magazin" vom 17.04.12 wurde über die TV-Rechte-Vergabe an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) das Folgende berichtet:
"Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) nimmt in den Spielzeiten von 2013 bis 2017 insgesamt 2,5 Milliarden Euro ein. Das sind im Schnitt 628 Millionen Euro pro Saison…."

Ich bin sehr an der Bundesliga interessiert. Ich sehe mir die Spiele in der ARD (auch im Radio) und beim ZDF an.
Aber als Steuerzahler sehe ich nicht mehr ein, dass bei diesen Summen die Vereine nicht für die Polizeieinsätze und Aufräumarbeiten nach den Spielen (auch bei der DB) bezahlen müssen.

1. Wie können Sie als Abgeordneter erfahren (erfragen) ob noch mehr Bundesbürger dieser Ansicht sind?
2. Wie stehen Sie selbst zu diesem Thema?
3. Wie werden zur Zeit diese Einnahmen versteuert? (Entfall wegen Gemeinnützigkeit?)

Mit freundlichen Grüßen
T.
Antwort von Karl Schiewerling
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03.05.2012
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,


haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch in der Sie eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine für die Polizeieinsätze und Aufräumarbeiten im Rahmen von Fußballspielen fordern. Gerne beantworte ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen.


Als Abgeordneter kann ich leider nicht in Erfahrungen bringen, wie viele Bundesbürger ebenfalls der Ansicht sind, dass sich die Vereine an den Kosten für die Polizeieinsätze rund um Fußballspiele beteiligen sollen. Gleichwohl weiß ich, dass dieses Thema regelmäßig in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Des Öfteren habe ich auch daran gedacht, dass es möglich ist, die hohen Kosten an die Bundesligavereine weiter zu geben. Zumal sie ja mit den Spielen gutes Geld verdienen. Nach reichlicher Prüfung der Sachverhaltes sehe ich das aber jetzt differenzierter.

Grundsätzlich ist die Polizei für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Ich möchte nicht, dass es zu einer Privatisierung in Fragen der öffentlichen Sicherheit kommt. Für Fußballspiele gilt dabei grundsätzlich nichts anderes wie für andere Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Demonstrationen oder Musikveranstaltungen. Wo sollten hier auch die Grenzen gezogen werden? Mit welcher Rechtfertigung werden lediglich Fußballvereine zur Beteiligung der Kosten für Polizeieinsätze herangezogen? Sofern man den Fußballvereinen die Kosten auferlegen würde, so müsste dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch für alle Veranstaltungen gelten, bei denen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden muss.

Zudem leisten die Vereine bereits heute einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, als dass sie in ihren eigenen Stadion Sicherheitsdienste engagieren, damit Recht und Gesetz eingehalten werden.

Zu Ihrer dritten Frage, der Besteuerung von Einnahmen, ist zu sagen, dass Vereine oftmals auf Grund der Gemeinnützigkeit steuerliche Begünstigungen geltend machen können. Allerdings gibt es auch Vereine, die ihre Profiabteilungen in GmbHs ausgliedern, bei denen dann die Gemeinnützigkeit und damit die steuerliche Bevorteilung entfällt.


Fußball ist in Deutschland ein allgemeines gesellschaftliches Gut. Aus Gründen der Gleichbehandlung kultureller Veranstaltungen spreche ich mich daher gegen die Kostenbeteiligung von Vereinen für Polizeieinsätze im Rahmen von Fußballspielen aus.


Mit freundlichen Grüßen

Karl Schiewerling
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Frage zum Thema Soziales
10.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

ich schreibe Sie an, weil Sie der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union sind.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die Politik die Schleckermitarbeiterinnen nun besser behandeln will wie die anderen Arbeitslosen.
Erst recht vor dem Hintergrund, dass die dm-Kette m.W. in den letzten Monaten mehr Personal eingestellt hat und das ein normaler Austausch innerhalb des Drogeriegewerbe ist. Warum soll hier ein marktwirtschaftlicher Prozess für die Betroffenen abgemildert werden?-während man anderen unverschuldet arbeitslos gewordenen gar nicht hilft?
Außerdem werden die Mitarbeiterinnen nicht an einem einzigen Standort arbeitslos.

Können Sie sich vorstellen, wie man sich fühlt, wenn man an Fibromyalgie leidet, daher keinen Job mehr bekommt und vom Amt keinerlei Hilfe bekommt- aber dennoch Bewerbungen schreiben muss? Jede Absage eine erneute Enttäuschung, die man erstmal verarbeiten muss.
Hinzu kommt, dass ich aus Velen nach Karlsruhe umgezogen bin, weil ich eine Jobzusage hatte, die dann nicht eingehalten wurde.
So muss ich auch noch eine monatliche Kaution für die Mietwohnung abbezahlen.
Von den täglichen Schmerzen und 40 weiteren Symthomen ganz abgesehen.
Desweiteren will mir das Amt nicht die ganze Miete bezahlen. Daher habe ich seit 2 Monaten einen Widerspruch laufen, doch es kommt keine Rückmeldung vom Amt. Warum wird für die Berechnung von ALG II und von Widerspruchsverfahren nicht ein zeitlicher Rahmen vorgegeben?

Mir ist es ein Übel, wenn ich Sätze höre wie "Wir lassen niemanden fallen". Ich bin krank und werde nur drangsaliert, anstatt dass mir das Amt einen fairer Job zuteilt, den ich trotz Krankheit ausüben kann.
Finden sie es richtig, dass man kranken Menschen keine Chancen bietet und andere Arbeitslose bevorzugt? Nur weil gerade die Medien hinter diesen stehen.


Ich würde mich freuen, eine Antwort von Ihnen zu bekommen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl Schiewerling
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03.07.2012
Karl Schiewerling
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe, in der Sie Ihre persönliche arbeitsmarkt- und gesundheitliche Situation schildern. Diese macht betroffen.

Darüber hinaus erwähnen Sie die bessere Behandlung der arbeitslosen Schlecker-Mitarbeiter. Die Opposition hat Forderungen nach einer gesonderten Behandlung von Schlecker-Mitarbeiter erhoben. Wir werden unseren Fokus bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter darauf richten, arbeitslosen Menschen die Möglichkeit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu eröffnen.

Auch den Schlecker-Mitarbeitern stehen die Hilfen zur Verfügung, die allen anderen Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen gegeben werden.

Sollten Sie persönlich den Eindruck haben, ungerecht von Ihrem Jobcenter behandelt worden zu sein, können Sie mir den genauen Sachverhalt gern auch an karl.schiewerling@bundestag.de senden. Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten versuchen Ihnen weiterzuhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Karl Schiewerling
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