Karl-Heinz Warnholz (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Karl-Heinz Warnholz
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Bautechniker
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer einer Immobilienfirma, selbstständig
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen
weitere Profile
Der EUGH hat aufgrund einer Klage von Ärzten und Krankenschwestern aus Deutschland - mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi - darüber zu entscheiden gehabt, ob 24 Stunden Schichten mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Der EUGH ist zu der Rechtsauffassung gelangt, dass 24 Stunden Schichten nicht mit den Vorgaben Europäischen Rechts in Einklang zu bringen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Karl-Heinz Warnholz
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

mit Verwunderung habe ich Ihre Antwort zu Herrn Freese gelesen.
Leider bezog sich diese nicht auf sein Fragen.

Daher frage ich sie hier noch einmal:

Sind Sie, bzw. Ihre Fraktion ebenfalls der Meinung, dass der Dienstplan, der ab dem 01.01.2008 eingeführt werden soll, von einer großen Mehrheit der Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst getragen wird?
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass z.B. in meiner Wachabteilung (und dieses ist absolut kein Einzelfall) ca. 70% der Kollegen bereits für den Antrag auf "Auflösung des Personalrates" unterschrieben haben.
Andere Wachabteilungen kündigen bereits an, den von FL und PR geschlossenen "Kompromiss" zu boykottieren.
Ich habe von einer großen Volkspartei, wie der CDU, erwartet, dass man versucht, Lösungen zu finden, und nicht stur auf einer absolut fragwürdigen Meinung zu beharren.
Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass Doppelschichten nach EU-Recht nicht zulässig sind, warum lassen Sie nicht einen Dienstplan durch die EU prüfen, der den Wünschen und Anregungen der Feuerwehrbeamten entspricht. Und warum sind dann 12, nicht aber 20 oder 30 Doppelschichten zulässig? Andere Bundesländer schaffen dieses doch auch, obwohl sie auch zur EU gehören.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sie etwas von Ihrer kostbaren Zeit opfern könnten und die oben gestellten Frage beantworten.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
8Empfehlungen
31.10.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrte Frau ,

aufgrund eines Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses durch ein deutsches Gericht, aufgrund einer Klage von jungen Ärzten und Mitgliedern des Pflegepersonals in den Krankenhäusern, ist der EUGH zu der Rechtsauffassung gelangt, dass der Schichtdienst im deutschen öffentlichen Dienst, wie bisher praktiziert, mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar ist.

Diese Auffassung des EUGH hat gegenüber den Vertragsstaaten Gesetzeskraft und bindet die Nationalstaaten der EU.

Eine Abmachung, die entgegen der Rechtsauffassung des EUGH - und somit auch gegen das Recht der EU - steht, stellt auch einen offenen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip dar.

Daher ist der gefundene Kompromiss zwischen der Personalvertretung - der Betriebsrat der Feuerwehrleute - und der Innenbehörde, der richtige - und nach meiner Auffassung auch der einzige - Weg, der rechtlich überhaupt zur Verfügung stand.

Diese Vereinbarung zwischen der Arbeitnehmerschaft und der Innenbehörde akzeptiere ich und wird von mir auch nicht in Frage gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
31.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

zur Wahl sind Sie mit einem breiten Kreuz für die Sicherheit der Freien und Hansestadt hamburg angetreten. Nach den letzten Statistiken ist die Rate der Vorfälle in unserem Bezirk aber gestiegen.
Ist diese Statistik, die sich ja auf subjektive Wahrnehmungen und Zahlen stützt, insbesondere der Stadtteil Lemsahl berücksichtigt - oder bezieht sich die Statistik auf alle Delikte?

Ich freue mich auf eine Antwort.

Bleiben Sie wie Sie sind
P.
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
4Empfehlungen
20.11.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen erst heute antworte. Das versuche ich dafür dann aber so Umfangreich wie möglich.

Die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Wandsbek hat sich wie folgt entwickelt:

1999: 40.318
2000: 41.067
2005: 39.411
2006: 37.957

Quellen: Polizeiliche Kriminalitätsentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg:

Für das Jahr 2000: Seite 12.
Für das Jahr 2006: Seite 14.

Die Kriminalitätsentwicklung im Stadtteil Lemsahl-Mellingsstedt hat sich wie folgt entwickelt:

1999: 269
2000: 259
2005: 346
2006: 356

Quellen: Polizeiliche Kriminalitätsentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg:

Für das Jahr 2000: Seite 15.

Für das Jahr 2006: Seite 17.

In Bergstedt, Duvenstedt und auch in Poppenbüttel sind die Anzahl der gemeldeten Straftaten in Zeitraum 2005 auf 2006 jeweils im Trend Hamburgs und auch des Bezirks Wandsbek gesunken.

Warum gerade in Lemsahl-Mellingstedt die Anzahl der Straftaten im gleichen Zeitraum gegen den Trend gestiegen sind, bedarf einer genaueren Betrachtung.

Es kann möglicherweise daran liegen, dass gegenüber den Jahren 1999 und 2000 vermehrt Polizei vor Ort unterwegs ist und somit mehr Straftaten auch gemeldet bzw. aufgenommen worden sind. Auch kann der Diebstahl von vor Ort weit verbreiteten Geländewagen der Marken BMW und Porsche, oder am Diebstahl von Navigationssystemen in Betracht kommen.

Da ich Ihnen hier keine - auch für mich - befriedigende Antwort geben kann, biete ich Ihnen an, zusammen mit einem Partei-Kollegen aus Ihrem Stadtteil den Leiter des Polizeikommissariates 35 in einem Termin aufzusuchen. Den Termin vereinbaren Sie, ggf. bitte mit meinem Büro, Tel: 040 647 51 24.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

dass Sie anscheinend nicht gewillt sind, meine Frage konkret zu beantworten und mit ausschweifenden und nicht frageorientierenten "Politikergerede" antworten, möchte ich Ihnen eine weitere Frage stellen, in der Hoffung diesmal eine zielgerichtete Antwort zu bekommen.

Die von Ihnen so oft zitierte und als Argumentation angeführte EU-Arbeitszeitrichtlinie dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer.
Wie können Sie dann als Politiker einen Dienstpln mit 36-Std. Dienst innerhalb von 48 Std. als einen guten Kompromiss betiteln?
Und wieso sind, obwohl Sie der Meinung sind, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie keine 24-Std.-Schichten zulässt, jetzt auf einmal 12 24-Std.-Schichten rechtskonform?
Wieso sind es nicht 30, wie z.B. in Berlin?
Wenn doch dieses, Ihrer Meinung nach, gegen gültiges EU-Recht verstösst, warum lassen Sie es als Fraktion zu?
Meiner Meinung nach versucht man mit diesem "faulen" Kompromiss lediglich die Stimmung vor der Wahl zu beruhigen.
Wenn Sie einen echten Kompromiss gewollt hätten, hätten Sie sich die Mühe gemacht, und die Feuerwehrleute nach IHRER Meinung gefragt.

In Erwartung auf ein "Umdenken" in Ihrer Fraktion,

mit freundlichen Grüßen
, Hamburg
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
5Empfehlungen
20.11.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr Freese,

Sie bitten mich als politisch aktiver Bürger zu antworten.

Als Mitglied des Parlaments akzeptiere ich den zwischen Ihrer Personalvertretung und der Innenbehörde gefundenen Kompromiss. Ansonsten kann ich nur, wie bereits geschehen, an die Vorgaben des EUGH verweisen.

Zudem achte ich die durch Art. 9 Grundgesetz garantierte Tarifautonomie zwischen den Gewerkschaften und dem Dienstherrn.

Für Einschätzungen der Fraktion müsste ich Sie bitten sich an unsere Fachsprecherin für die Angelegenheiten der Feuerwehr, Frau Elke Thomas, zu wenden.

Ich bitte Sie dabei um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

als ich neulich in der Innenstadt war bemerkte ich den Trauerzug unserer Feuerwehr. Also sprach ich einen der Beteiligten an, um genaueres zu erfahren. Was ich da hörte machte mich regelfaft sprachlos. Ich kann es nicht verstehen dass unsere gewählten Vertreter so mit unserer Feuerwehr umgehen. Diese Männer und Frauen stehen Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr in unseren Dienste, und wollen eigentlich nur mit Respekt behandelt werden. Ihre engstirnige Haltung und dieser eiserne Sparkurs wird sich irgendwann mal rächen. Dies möchte ich für mich und den anderen Bürgern dieser Stadt nicht wünschen.

Warum lenken sie nicht ein, um einen , für beider Seiten akzeptablen, Dienstplan zu finden. Wahrscheinlich werden sie sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stützen, aber da kommt in mir eine Frage hoch. Warum schaffen alle anderen Städte in Deutschland dieses Problem zu lösen, sogar mit nur 24-Stunden Diensten?

Ich habe langsam das Gefühl dass die Sicherheit und die Zufriedenheit von Bürgern und Feuerwehrbeamten garnicht mehr zählt, sondern nur der ausgeglichene Haushalt.
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
3Empfehlungen
16.12.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

Ich habe für die von Ihnen in der Fragestellung geäußerte Meinung Verständnis. Wie so häufig hat jeder Sachverhalt mindestens zwei Seiten. Ich möchte Ihnen daher den vollständigen Sachverhalt erläutern.

Der EUGH hat aufgrund einer Klage von Ärzten und Krankenschwestern aus Deutschland - mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi - darüber zu entscheiden gehabt, ob 24 Stunden Schichten mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Der EUGH ist zu der Rechtsauffassung gelangt, dass 24 Stunden Schichten nicht mit den Vorgaben Europäischen Rechts in Einklang zu bringen ist.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist wie deren Innenbehörde auch, an das Recht der Europäischen Gemeinschaft gebunden. Die bedingt auch schon die Rechtsauffassung des EUGH.

Zwischenzeitlich hat es auch hinsichtlich der Zeitdienstpläne eine Einigung zwischen der Personalvertretung der Mitarbeiter der Feuerwehr gegeben, die ich als Parlamentarier - auch wegen der Tarifautonomie - akzeptiere.

Wenn das geltende Recht gebrochen wird, damit für die Feuerwehr die alten Dienstzeitpläne mit einem intensiven Freizeitausgleich wieder eingeführt wird, dann sind der Stadt die Hände gebunden, wenn die Krankenhäuser dieser Stadt wieder auf die nahezu unmenschlichen 24 und 48 Stunden Schichten für das Pflegepersonal zurückkehrt, bei denen die Ruhezeiten, die im Betrieb zu verbringen sind, nicht als Arbeitszeit berücksichtigt werden. Das würde für Sie und mich bedeuten, dass wir auch nachts am Arbeitsplatz anwesend sein müssten, ohne dass dies vergütet werden würde bzw. Arbeitszeit darstellt.

Das wäre ein nach meiner Auffassung nicht hinzunehmender Rückschritt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
03.12.2007
Von:
-

Sehr geehrter - Warnholz,

Ring 3, ein prisantes Thema für Rahlstedt (es geht nicht um den Ausbau zw. Sasel und R.) sondern um die Frage, warum baut man keinen Anschluss an Barsbüttel, z.B. Tangente ab Höltigbaum, mit Anbindung an Autobahnzufahrten? Der Ring3 ist ein vielbefahrener Ring und m. e. auch wirtschaftlich für den HH Osten interessant. Umweltpolitisch wäre ein Tangente mit schnellerem Verkehrsabfluss und guter Anbindung aus den Rahlstedter Kerngebieten auch nicht zu verachten, allerdings abträglich ist vielleicht die Rahlstedter Meinung z.B. der IGOR, die Gefahren sieht wg. dortigem Einkaufsgebiet (das weiter wächst).
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
8Empfehlungen
16.12.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

die Planungen zur Schließung der Lücke des Ring 3 stammen - wie alle ehrgeizigen Verkehrskonzepte der Hansestadt - aus den frühen 1970ern. Diese Planungen haben selbstverständlich zwei wesentliche Entwicklungen nicht berücksichtigen können.

Zum einen hat Hamburg gemeinsam mit dem angrenzen Kreis Stormarn, den Gemeinden und dem Land Schleswig-Holstein eine nahezu parallele Verbindung zwischen Rahlstedt und den östlichen Stadtteilen des Bezirks Mitte geschaffen. Zum anderen hat sich - auch mit Unterstützung des Stadt Hamburg und des Bezirks Wandsbek - auf dem Gebiet der geplanten Trasse ein Naherholungsgebiet östlich des Stadtteils Groß-Lohe / Stapelfeld entwickelt.

Da eine jede politische Entscheidung einen Abwägungsprozess enthält, sind wir der Auffassung, dass die Fortführung des Ring 3 verkehrstechnisch nicht unbedingt erforderlich ist und das von der örtlichen Bevölkerung so gut angenommene Naherholungsgebiet zu schützen ist.

Mit freundlichen Grüßen

- Warnholz
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Karl-Heinz Warnholz
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.