Karl-Heinz Warnholz (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Karl-Heinz Warnholz
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Bautechniker
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer einer Immobilienfirma, selbstständig
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen
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(...) Es kann möglicherweise daran liegen, dass gegenüber den Jahren 1999 und 2000 vermehrt Polizei vor Ort unterwegs ist und somit mehr Straftaten auch gemeldet bzw. aufgenommen worden sind. Auch kann der Diebstahl von vor Ort weit verbreiteten Geländewagen der Marken BMW und Porsche, oder am Diebstahl von Navigationssystemen in Betracht kommen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Warnholz,
danke für Ihre e- Mail. Ihre Antwort ist mir zu wenig konkret ausgefallen,deshalb formuliere ich noch einmal nach. Das Vorgehen des CDU Senats bei der Inneren Sicherheit und die Ergebnisse dieser Politik sind für die meisten Bürger völlig unbefriedigend. Vor allem aber lebensgefährlich! Die CDU hatte im Wahlkampf den Bürgern versprochen die Jugend- und die Gewalltkriminalität zu senken, und Hamburg für seine Bürger sicherer zu machen. Die Kriminalstatistik belegt nun das Gegenteil. Hamburg ist durch die Steigerung auf diesen wichtigsten Deliktfeldern so gefährlich wie noch nie geworden. Die Innere Sicherheit hat leider nicht wie versprochen oberste Priorität gehabt. Wer bei dramatisch steigender Gewalt, bei der Polizei Stellenabbau betreibt, muß sich das vorhalten lassen. Das betrifft auch die Aufgabe der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln gegen Dealer. Ein völlig falsches Signal ohne zwingenden Grund! Konsequente Kriminalitätsbekämpfung sieht anders aus.Deshalb meine konkreten Fragen zu diesem Thema: Fürchten Sie in der CDU, dass es bei der Bürgerschaftswahl 2008 vom Wähler dafür die Quittung gibt? Wird die Innere Sicherheit wieder zu einem heissen Wahlkampfthema?

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
18Empfehlungen
20.05.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal bedaure ich, dass Sie der Auffassung sind, dass ich auf Ihre Frage nicht hinreichend konkret geantwortet habe.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Fragestellung, warum der Europäische Gerichtshof den Einsatz von sog. Brechmitteln in der Bundesrepublik Deutschland beanstandet hat, würde ich Ihnen den Vorschlag unterbreiten, dass wir den Dialog bei einer Tasse Kaffee während der nächsten Bürgersprechstunde intensiv fortsetzen.
Den nächsten Termin können Sie entweder telefonisch oder auch per Email bei meinem Rahlstedter Abgeordnetenbüro erfahren.
www.cdu-hamburg.de
Ich verbleibe Ihnen bis zur Bürgersprechstunde,

mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Warnholz,

das Portugiesenviertel ist Anwohnerparkzone.
Doch im Umgang damit (fehlende Kontrollen, mangelhafte Ausschilderung und der offensichtliche Unwillen, an beiden Punkten etwas zu ändern) gibt es viele Fragen:

Wieso ist es nicht möglich, regelmäßig und gerade in den Abendstunden, wenn das Viertel von Essenswilligen aus der Umgebung und Touristen aufgesucht wird, verstärkt zu kontrollieren? Niemandem nützt eine Anwohnerparkzone, deren Einhaltung nicht überwacht wird. Ich weiß, die Innenstadtwache ist personell zu ausgedünnt, um das zu leisten. Wieso ist das so und wie sieht Abhilfe aus?

Wieso werden sogar im absoluten Halteverbot die Fahrzeuge nicht entfernt? Muss erst etwas passieren?

Die Beschilderung ist eine schlichte Katastrophe. Die fünf Schilder an den Zufahrten zum Viertel werden von allen schlicht übersehen oder ignoriert. Erwägt man, die Beschilderung im Viertel zu ändern, dass überall die Schilder durch ein Parkverbot mit dem Hinweis "Anwohner frei oder Parkscheibe 2h" ersetzt wird? Es würden ja nicht mehr Schilder, nur eben sinnhaftere.

Ich verstehe nicht, wieso selbst Bürgernahe Beamte oder die PK14-Leitung nur mit den Achseln zucken, wenn Kontroll-Anliegen an sie herangetragen werden. In Köln, München, Freiburg, Frankfurt steht so was doch auf dem Tagesplan. Warum ist das Portugiesenviertel beim Parken ein rechtsfreier Raum? Ich habe öfter im PK 14 angerufen, und jedes Mal wurde versprochen, jemanden vorbeizuschicken. Die letzten drei Tage ist schlicht NICHTS passiert. Warum?

Ich sehe hier Angestellte aus Restaurants jeden Abend ihr Autos hier abstellen und Gruner & Jahr-Mitarbeiter, die regelmäßig den ganzen Tag lang ihr Auto hier lassen – warum sanktioniert/kontrolliert das keiner?

Auf alle diese Fragen fehlen Antworten oder gar Taten. Ich bitte Sie freundlich, sich diese Fragen einmal zu vergegenwärtigen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
18Empfehlungen
03.07.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr -,

Die Verwaltung der Polizei erfolgt allein durch die Innenbehörde. Die politische Kontrolle unterliegt somit der Hamburger Bürgerschaft und deren Mitglieder.

Nach meinem politischen Verständnis sollte jedoch auch erst noch einmal der Versuch unternommen werden, den betreffenden Sachverhalt über die kommunalen Gremien zu regeln, da diese nach der Verwaltungsreform eine Vielzahl neuer Kompetenzen erhalten hat.

Daher habe ich die Fragestellung an die CDU-Bezirksfraktion in Hamburg-Mitte weitergeleitet. Die Kollegen vor Ort vertreten, die - nach meiner Auffassung zutreffende - Auffassung, dass sich eine Lösung mit dem Umgang des Parkdrucks vor Ort kaum lösen lässt.

Mit dem Anwohnerparken, so die Kollegen, eröffnet sich eben kein Rechtsanspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Fraglich erscheint auch, ob eine regelhafte Kontrolle durch den Bezirklichen Ordnungsdienst und der Polizei bei der vorhandenen Dichte von Restaurants wirklich Erfolg versprechend sein wird.

Eine Lösung muss vielmehr vor Ort gefunden werden. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit ein Anwohnerparken mit der Fa. Gruner und Jahr zu vereinbaren, wie es die Firma Beiersdorf in Eimsbüttel und Hoheluft-West anbietet. In der Zeit von 16.00h bis 09.00h stellt die Firma Beiersdorf eine Vielzahl von Stellplätzen für die Anwohner gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung.

Ich bitte Sie daher sich mit meinen Kollegen der CDU-Bezirksfraktion-Hamburg-Mitte direkt in Verbindung zu setzen. Diese prüfen bereits die politischen Möglichkeiten einer Verabredung zwischen der Firma Gruner und Jahr und dem Wohnquartier vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz!

Als Vorsitzender des Innenausschusses und die beste Hand der CDU, würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Meinung dazu ist, dass die Polizei und die Feuerwehr bzw. Rettungsdienst ständig irgendwelche betrunkenen Patienten behandelt, nur weil es diese Flat-rate- Alkohol-Partys gibt.

  • Wie oft müsste im letzen Jahr (2006)
  • die Polizei
  • die Feuerwehr
aufgrund dieser Partys ausrücken??
  • Wie teuer ist dieser Einsatz jedes Mal?
  • Wie oft müsste die Polizei im Jahre 2006 diese Art von Massen- Betrinkungsfesten beenden?
  • Wer versagt Ihrer Meinung nach, wenn Jugendliche sich ins Koma trinken?
  • Sehen Sie in den Jugendlichen, welche sich ständig in das Koma trinken, potenzielle Straftäter?

Ich freue mich auf Ihre wahrheitsgemäße Antwort.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
14Empfehlungen
04.07.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochenen Flatrate-Partys, auf denen in einem unbeschränkten Maße Alkohol auch an Jugendliche abgegeben wird, beschäftigt auch die CDU in Hamburg seit längerer Zeit. Die CDU-Bezirksfraktion Hamburg-Eimsbüttel hat bereits im Mai einen Antrag in der Bezirksversammlung gestellt, dass das zuständige Ordnungsamt des Bezirksamtes den Kontrolldruck auf die Wirtschaften erhöht.

Auch andere CDU-Bezirksfraktionen wollen nunmehr einen solchen Antrag stellen. Nach meiner Auffassung stellt die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche eine Gefahr oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Bezirksämter.

Die Bezirksämter können jedoch ausschließlich die bereits entstehenden Störungen beseitigen oder Gefahren vermeiden. Eine wirksame Bekämpfung gegen das von Ihnen benannte Koma-Trinken kann aber nur durch einen präventiven wie auch repressiven Ansatz verwirklicht werden. Die Familie und auch der Staat mit seinen Einrichtungen hat die Aufgabe die Jugend vor den Gefahren des Koma-Trinkens zu schützen. Wenn denn die Familie und auch die staatlichen Einrichtungen es nicht vermögen, die Jugend vor dem sog. Koma-Trinken abzuhalten, dann bedarf es eben auch des repressiven Einsatzes der Ordnungsämter der Bezirke.

Zu Berücksichtigen dabei ist auch die Auffassung des Arbeitskreises Gewerbe der Bundesländer, die in den sog. Flatrate-Partys einen Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gewerberecht sieht.

Die Anzahl der Einsätze und der damit möglicherweise entstehenden Kosten pro Einsatz, die im Zusammenhang mit den Flatrate-Partys stehen, lassen sich nicht derzeit nicht ermitteln.

Polizei und Feuerwehr führen hinsichtlich solcher Erscheinungen auch keine spezifischen Statistiken. Die jeweiligen Einsätze werden jeweils nach der Störung in die Statistik aufgenommen. Ruhestörung, Sachbeschädigung, Köperverletzung, Trunkenheitsfahrt, hilflose Person, etc. Die Flatrate-Party an sich stellt ja noch keinen Anlass dar, dass die Polizei und Feuerwehr ausrücken müssen.

Daher kann ich Ihnen auf Ihre Fragestellung auch keine belastbare Antwort geben. Einig werden wir beide aber sicher dahingehend sein, dass jeder Einsatz im Zusammenhang mit dem sog. Koma-Trinken, einer zuviel ist.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Schulen
04.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

ich habe noch eine weitere Frage an Sie.

Ich würde gerne wissen, wie oft es an Hamburger Schulen zu Polizeieinsätzen kommt und weshalb.

Insbesondere würde ich mich über eine detaillierte Aufstellung nach:

  • Stadtteil,
  • Schulform,
  • Schulergruppe(Alter)
  • Grund

freuen und danke Ihnen dafür im Voraus.

Außerdem interessiert mich, wie oft Lehrkräfte von Schülern angegriffen werden und es deshalb zu einem Einsatz in der Vergangenheit kommen ist.

Wie sieht es mit (Sach-) Beschädigungen an Schuleigentum aus?

Wie oft werden Schüler von der Polizei zur Schule gebracht, da diese freiwillig nicht dort erscheinen?


Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karl-Heinz Warnholz
11Empfehlungen
07.07.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal möchte ich für die weitere Fragestellung an mich bedanken. Wie ich Ihnen bereits in der ersten Fragstellung - die sog. Flatrate-Partys - mitgeteilt habe, werden in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik der Freien und Hansestadt Hamburg selbst nur Störungen aufgenommen. Der Anlass, ob Familie, Freundeskreis, Flatrate-Partys, etc. wie auch der Ort der Schule selbst, werden nicht statistisch erfasst. Die Schule selbst ist nämlich noch nicht Störer an sich.

Da Sie ein erhebliches Interesse an den Statischen Erhebungen haben, möchte ich Ihnen die folgenden Links zur jeweiligen Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken mitteilen.

Hamburg:

fhh.hamburg.de

Der Bund:

www.bmi.bund.de

Berlin:

www.berlin.de

Schleswig-Holstein:

www.polizei.schleswig-holstein.de

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz!

Ich habe nun eine Frage zu der Feuerwehr.

Ist es zulässig, das die Beamten ihre Dienstpläne bei EBAY anbieten?

Gehören die Dienstpläne bzw. das Papier nicht dem Staat? Müsste der Staat nicht die Gelder aus dem Verkauf erhalten?

Wie finden Sie es, dass die Beamten einfach Dienstpläne verkaufen?

Ich danke Ihnen nochmals im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


P.S.
Sie sind der Beste in der CDU - Den Rest kann man vergessen!

Weiter so! Ihre Politik ist gut für diese Stadt. DANKE.
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
10Empfehlungen
12.07.2007
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal freue ich mich selbstverständlich darüber, dass Sie mit den von mir erstellten Antworten auf Ihre Fragestellungen augenscheinlich zufrieden sind.

Ich kann Ihnen gegenüber versichern, dass auch viele andere Kollegen - und zwar über alle Partei- oder Fraktionsgrenzen hinweg, egal ob Bürgerschaft oder Bezirksversammlung - eifrig und kompetent für die Belange der Bürger arbeiten.

Die Veräußerung von Dienstplänen der Feuerwehr kann politisch und auch juristisch, d.h. dienstrechtlich bewertet werden.

Politisch halte ich diese Form einer Demonstration gegen das Dienstzeitmodell der Feuerwehrleute für wenig hilfreich. Das ist nach meiner Auffassung nicht der richtige Weg um eine bestehende Kommunikation mit dem Dienstherren fortzusetzen.

Sollte es sich um Originale handeln, die dort verkauft werden sollen, so wird streng genommen Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg von Personen verkauft, die dazu nicht berechtigt sind.

Sind diese Dienstpläne lediglich Kopien der Originalzeitpläne, so kann der Eigentümer mit seiner Sache - der Kopie - nach § 903 BGB nach seinem belieben verfahren.

Wie die Veräußerung von Kopien der Originaldienstpläne dienstrechtlich zu bewerten ist, steht allein im Ermessen des Dienstherren. Der muss entscheiden, ob ein solches Verhalten sanktioniert werden soll oder eben auch nicht.

Eine Entscheidung darüber, wie das Verhalten dienstrechtlich zu bewerten ist, kann die Hamburger Bürgerschaft als Parlament jedenfalls nicht treffen. Die Personalverwaltung zählt zum Kernbereich der Verwaltung und verschließt sich der Mitwirkung durch das Parlament.

Mit den besten Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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