Karl-Heinz Warnholz (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Karl-Heinz Warnholz
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Bautechniker
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer einer Immobilienfirma, selbstständig
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Wandsbek
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen
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In den letzten Wochen konnten wir - wie Sie richtigerweise anführen - in der Presse nachlesen, dass es bei der Polizei zu einem Personalabbau kommt. Diese Presseberichte stützen sich alle - daher übereinstimmend - auf eine Presseerklärung eines Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der behauptet, dass die Polizei Personal einsparen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
08.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Warnholz,

Sie sind Mitglied des Umweltausschusses und treiben dort mit der CDU den Bebauungsplan Wohldorf/Ohlstedt 13 mit Hochdruck voran.

Halten Sie es für moralisch und politisch legitim, ein solch sensibles Thema mit der jetzt noch vorhandenen absoluten Mehrheit "durchzupeitschen", wohl wissend, dass sowohl die Bevölkerung vor Ort als auch alle anderen Parteien und auch alle mit der Sache befassten unabhängigen Fachleute die Bebauung kritisch sehen? Gerade der Umgang mit der Natur kann doch nicht nur von kurzfristigen Profitinteressen geprägt sein, sondern muss langfristig im allgemeinen Konsens erfolgen.

Deshalb bitte ich Sie persönlich, die Entscheidung über derart schwerwiegende Eingriffe in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Dann werden sich die Ergebnisse der langen und wissenschaftlich anspruchsvollen Diskussion dank den Wahlen auch in der Zusammensetzung der Bürgerschaft niedergeschlagen haben, und wir können mit einer Entscheidung rechnen, die auch dem wirklichen Willen der Bevölkerung nach der langen Phase der Meinungsbildung entspricht.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karl-Heinz Warnholz
4Empfehlungen
16.01.2008
Karl-Heinz Warnholz
Sehr geehrter Herr ,

die Bürgerschaft und dessen Ausschüsse beraten seit mehreren Jahren den Bebauungsplan Wohldorf/Ohlstedt 13, der in der Verantwortung von Bürgerschaft und Senat aufgestellt wird.

Der Umweltausschuss der Bürgerschaft war unter anderem im Zusammenhang mit der nach dem BauGB erforderlichen Umweltprüfung befasst.

Nach den §§ 1 ff BauGB sind die Bebauungspläne im Rahmen einer Abwägung der in § 1 Absatz 5 und 6 BauGB aufgeführten Interessen miteinander in die Abwägung zu bringen.

Die miteinander in die Abwägung zu bringenden Interessen sind der den Plan aufstellenden Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt seit Beginn des Aufstellungsverfahrens bekannt.

Wenn nach mehr als 2 Jahren intensiver Planungstätigkeit der Umweltausschuss in einer Sitzung zu einer Beschlussempfehlung kommt, kann meines Erachtens nicht von einem über alle Maßen - wie von Ihnen beschriebenen - beschleunigten Verfahren sprechen.

Die Entscheidung über den Bebauungsplan - die Feststellung des Plans - trifft auch nicht der Umweltausschuss, sondern die Bürgerschaft auf Antrag des Senats.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz
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