Karin Kortmann (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Karin Kortmann
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Wahlkreis
Düsseldorf II
Landeslistenplatz
26, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ich habe mir die ARD-Sendung nochmal beschreiben lassen und hatte zu Ihrem Anliegen Gespräche mit unseren Gesundheitspolitikerinnen und -politikern. Alle verweisen mich darauf, dass es im Entscheidungsbereich des jeweilig behandelnden Arztes liegt, welche Behandlungsmethode er anwendet und welche Medikamente er verschreibt. Insofern ist das nicht die Sache Gesetzgebers. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Karin Kortmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Sicherheit
07.07.2007
Von:

Sehr geehrte Fr. Kortmann,

In den letzten Wochen und Monaten hat sich Hr. Schäuble durch wiederholte Vorstöße ausgezeichnet, die auf die Beschneidung bürgerlicher Rechte bzw. die Erweiterung staatlicher Befugnisse im bereich der Strafverfolgung hinauslaufen. Die fortlaufende Begründung war der Kampf gegen den Terrorismus und die nach Meinung von Hr. Schäuble bedrohliche Sicherheitslage in Deutschland. Einer seiner letzten Vorschläge in dieser Diskussion war u.a. die Internierung von Verdächtigen (siehe www.spiegel.de ).

Meine Fragen an Sie zu diesem Thema:
Sehen Sie einen ähnlichen Handlungsbedarf wie Hr. Schäuble?
Würden Sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf eher unterstützen oder stehen sie den Bemühungen von Hr. Schäuble kritisch gegenüber?

Vielen Dank im voraus für Ihre ausführlichen Antworten.

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Karin Kortmann
21Empfehlungen
11.07.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

die öffentlichen und parteipolitischen Kommentierungen zu den Ideen von Bundesinnenminister Schäuble sind eindeutig. Da versucht jemand, den Rechtsstaat auf den Kopf zu stellen sowie innen- und außenpolitische Grundsätze zu vermischen.

Meine Meinung ist in diesem Fall klar: Der Rechtsstaat muss vor Herrn Schäuble geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
26.07.2007
Von:

Sehr gehrte Frau Kortmann,
wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zum Gebrauch (überflüssiger) Anglizismen, die immer mehr und mehr unsere Sprache verunzieren?
Da ich mich tagtäglich darüber ärgern muß, will ich mein zukünftiges Wahlverhalten auch davon abhängig machen, in wie weit Parteienvertreter willens und in der Lage sind, sich gegen diese Unsitte auszusprechen.
Für Ihre Antwort herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Kortmann
2Empfehlungen
13.05.2008
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

ich muss mich bei Ihnen mehr als entschuldigen. Ihre Frage habe ich übersehen.

Es gibt keine Haltung der SPD zum Gebrauch von Anglizismen. Ich stelle aber immer häufiger fest, dass es für manche Menschen scheinbar ein Gütekriterium ist, ihre Sprache mit Anglizismen anzureichern und damit ihre Pseudo-Internationalität unterstreichen zu wollen. Für alles gibt es aber auch deutsche Begrifflichkeiten, die dann auch für alle verständlich sind.

Schwierig ist, dass sich die Werbesprache immer mehr der Anglizismen bedient. Viele ältere Menschen fühlen sich dann wie in einem Sprachdschungel, der ihnen das Gefühl vermittelt, nicht mehr dazu zu gehören.

Ich persönlich bin keine Anhängerin dieser Sprachverdrehung.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
16.08.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Kortmann,

Wie stehen sie zu den Plänen des Bundesinnenminister, PC´s der Bürger "Onlinemässig" auszuforschen?
Halten sie es für unbedenklich, das auch durch diesen Schritt, wenn er verwirklicht wird, die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (Die Aufgaben dieser beiden Gruppen sind völlig unterschiedlich, und die Mütter und Väter des GG haben aus leidvoller Erfahrung damals eine strikte Trennung vorgesehen), weiter aufgeweicht wird?
Sind wir in dieser Republik mittlerweile soweit, das mit der Argumentation der Terrorismusbekämpfung aber auch jegliche Grundrechtseinschränkung möglich ist?

MfG
-
Antwort von Karin Kortmann
2Empfehlungen
20.09.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. August 2007 zum Thema Online-Durchsuchungen. Eine klare Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen kann erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegeben werden. Im Oktober beginnen die Verhandlungen über das Ende letzten Jahres in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Online-Durchsuchungen seitdem erlaubt. Das Urteil wird ein paar Monate darauf erfolgen, so lange sollten wir abwarten.

Wir sind froh, dass es den Polizeibehörden gelungen ist, terroristische Anschläge in Deutschland zu verhindern. Leider versucht die Union in den letzten Wochen, die terroristische Bedrohung für parteipolitische Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren. Die Union und der Bundesinnenminister tun weiterhin so, als würden uns konkrete Handlungsmöglichkeiten und Instrumente bei der Terrorismusbekämpfung fehlen.

Wir erwarten jetzt vom Bundesinnenminister, dass er dem Parlament und seinen Gremien konkret benennt, wo es bei der inneren Sicherheit aus seiner Sicht Nachholbedarf gibt.

Wir lassen uns nicht durch Schüren von Ängsten zu Gesetzen treiben, die nicht ordentlich und in Ruhe durchdacht und überprüft sind.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Kortmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Richter äußern Sie Ihre Überzeugung, dass der Rechtsstaat vor dem Innenminister Schäuble geschützt werden muß. Diese Aussage hat mich sehr beeindruckt, da Sie als Mitglied der Bundesregierung natürlich besseren Einblick in die politischen Vorgänge haben als wir einfachen Bürger. Ich würde deshalb gern von Ihnen erfahren, ob Sie noch weitere Mitglieder der Regierung ausgemacht haben, vor denen der Staat geschützt werden muß und wie Ihr Beitrag zum Schutz des Staates vor Mitgliedern der Bundesregierung künftig aussehen wird.

Mit freundlichem Gruß
W.
Antwort von Karin Kortmann
1Empfehlung
25.10.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

nein, weitere Mitglieder der Bundesregierung sind nicht zu nennen. Vor "Alleingängen" und Verfahren, die die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern beschneiden oder aushebeln ist nur eine starke Demokratie wehrhaft: Die der parlamentarischen Kontrolle über die Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen und vor allem die Kontrolle der Zivilgesellschaft. Deshalb fordere ich auch mehr Bürgerbeteiligungsrechte in Form von plebiszitären Elementen.

Wenn Sie dann, wie beim Bürgerbegehren in Düsseldorf aber handstreichartig von Oberbürgermeister Erwin und der FDP-Fraktionsvorsitzenden Strack-Zimmermann abgelehnt werden, darf der Ruf nach demokratischen Beteilungsrechten nicht verstummen, sondern muss sich in lauthalsen Protest äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Diätenerhöhung
11.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,

ich habe eine Frage: Sie sind Bundestagesabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin, werden demnach auch für beide Tätigkeiten bezahlt. Stimmen Sie für die Diätenerhöhung?
Antwort von Karin Kortmann
bisher keineEmpfehlungen
03.12.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrte Frau ,

ich habe der Diätenerhöhung mit der dazu durchgeführten namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag zugestimmt. Dazu will ich Ihnen einige meiner Begründungen, aber auch meiner Kritik und Richtigstellung nennen.

1. Bundestagsabgeordnete erhalten zurzeit monatlich 7.009 Euro brutto. Diese Entschädigung ist wie alle Einkommen (Löhne, Gehälter) zu versteuern.
2. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder ähnliches erhalten Bundestagsabgeordnete nicht.
3. Von dem zu versteuernden Einkommen für eine befristete Arbeitsstelle sind monatlich hohe Abgaben an die jeweiligen Parteigliederungen auf Bundes-, Landes- und Ortsebene zu leisten. Und für die zu bestreitenden Wahlkämpfe Finanzmittel zurückzulegen.
4. Lege ich danach mein Nettogehalt vor, finde ich, dass ich für meine Arbeit gut, aber keineswegs überbezahlt bin, wenn ich meine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich 14 Stunden in den Sitzungswochen und elf Stunden in Nicht-Sitzungswochen, den regelmäßigen Abendterminen und Terminen an Wochenenden zugrunde lege.
5. Legen Sie bitte als Vergleich das Gehaltsgefüge der Städtischen Dezernenten, von Beamten in Ministerien, oder von Verantwortlichen in den Gewerkschaften daneben und Sie werden feststellen, dass Sie mehr Gehalt bekommen, als die Bundestagsabgeordneten.
6. Kritikwürdig ist für mich deshalb nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt der Erhöhung (Lokomotivführer streiten für ganz andere Gehälter, die Kinderarmut nimmt zu…) und die umstrittenen Rentenanwartszeiten der
Bundestagsabgeordneten.

Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Abgeordnetenentschädigung, wie sie der Landtag in NRW geregelt hat, könnte dafür ein gangbares Modell sein.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Karin Kortmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.