Karin Kortmann (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Karin Kortmann
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Wahlkreis
Düsseldorf II
Landeslistenplatz
26, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich denke, ich habe meine Position zum Thema Renten und Diäten in diesen Antworten ausführlich erklärt. Dort habe ich bereits erwähnt, dass die jetzige Altersentschädigung von Abgeordneten kritikwürdig ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,
die Zwangsmonopolrentenversicherung (gRV) stellt einen der stärksten Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte dar. Das eingenommene Geld wird nicht nach dem Äquivalenzprinzip (individuelle Leistung = individuelleGegenleistung) veruausgabt, sondern die Beiträge werden, wie Steuern, beliebig umverteilt. Das ist deshalb sehr problematisch, weil, gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nur rd. 50% davon erfaßt werden. Der Rest (Selbständige, Beamte und auch Abgeordnete usw.) ist fein raus.
Den Abgeordenten obliegt es, sich mit diesen Sachverhalten / Rechten zu beschäftigen. Doch ihnen (Ihnen) fehlt leider die persönliche Betroffenheit. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich war einmal Beamter. NRW ist nun einen grds. vorbildlichen Weg gegangen. Jeder Abgeordnete muss für seine Alterversorgung selbst sorgen. Ein Schönheitsfehler: Die Landtagsabgeordneten müssen nicht in die gRV einzahlen. Sie könne die Kapitaldeckung wählen.
Wie sieht es mit den Bundestagsabgeorneten aus? Welchen Standpunkt vertreten Sie und was tun Sie ggf. Was halten Sie vom Schweizer Weg?
Mit freundliche Grüßen
Antwort von Karin Kortmann
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09.03.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule der Alterssicherung bleiben muss. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine solidarische Versicherung, die alle Menschen unabhängig von ihrem persönlichen Risiko behandelt. Diese Versicherung fußt auf dem Generationenvertrag als grundlegendem Prinzip, den auch die übergroße Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor unterstützt. Mit unseren Reformen tragen wir dazu bei, dass sie auch in Zukunft zu akzeptablen Beiträgen für die Beschäftigten ein ausreichendes Leistungsniveau bieten kann.

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Alle Versicherten erhalten unabhängig vom jeweiligen Risiko (Krankheit, Geschlecht usw.) für die gleichen Beitragszahlungen die gleichen Leistungen. Und – entgegen Ihren Einwänden - gilt damit für die Rentenversicherung sehr wohl das Äquivalenzprinzip, denn die Rente ist ein Spiegelbild des eigenen versicherungspflichtigen Erwerbseinkommens und der auf dieser Grundlage entrichteten Beiträge.

Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gilt: Die Altersentschädigung ("Rente") der Bundestagsabgeordneten ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung der Abgeordneten. Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Die Altersentschädigung ist – anders als noch die Rente – voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte "Riester-Rente". Schon bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1995 hat es bei der Altersversorgung deutliche Einschnitte gegeben. Steigerungsraten und Höchstsatz sind gesenkt worden. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält nur noch 36 % der Entschädigung als Altersversorgung (vorher 51 %). Diese in ihrer Wirkung dem erst jüngst bei der Altersrente eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor vergleichbare Strukturreform entlastet die öffentlichen Kassen.

2004 sind zur Kostendämpfung weitere Kürzungen beschlossen worden; im Ergebnis wird das Niveau der Altersversorgung schrittweise um weitere 2% gesenkt und wird dann z.B. bei 12 Jahren Abgeordnetentätigkeit noch 34% der Entschädigung betragen. Die Hinterbliebenenversorgung wurde von 60 auf 55 % der Altersentschädigung des Verstorbenen gemindert.

Den von Ihnen erwähnten Weg, den die Landtagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen für ihre Alterssicherung beschritten haben, befürworte ich sehr.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode den Versuch unternommen, die Altersentschädigung von Bundestagsabgeordneten neu zu ordnen und mehr dem Modell von NRW anzugleichen. Dafür haben sich leider keine Mehrheiten bei den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag finden lassen. Ich werde dies aber weiterhin unterstützen und zusammen mit meiner Fraktion bei einer passenden Gelegenheit auf die politische Agenda setzen.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Rentenversicherung und altersgerechtes Arbeiten suchen: auf meiner Homepage www.karin-kortmann.de finden Sie das Eckpunktepapier "Rentenzugang flexibilisieren – Arbeitsbedingungen verbessern", in dem unser arbeitsmarktpolitischer Sprecher Klaus Brandner, MdB die Meinung der SPD-Bundestagsfraktion darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
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Frage zum Thema Soziales
04.01.2007
Von:

Was ist Ihre Haltung zur Rente mit 67, wenn in den meisten Industrieunternehmen bereits keiner über 55 mehr arbeitet. Bei 4 Mill Arbeitslosen und 50.00 jungen Menschen die eine Ausbildung suchen erscheint mir das wie ein schlechter Witz, dass längeres Arbeiten notwendig ist.

Gibt es nach Ihrer Kenntnis Berechnungen wie viel die Deutsche Rentenversicherung einspart durch die zukünftig vorgezogenen flexiblen Regelungen?
Antwort von Karin Kortmann
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09.03.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

die geplante langfristige Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ist eine für mich bedeutsame und schwierige Entscheidung.

Das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren trägt der gestiegenen Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Und es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65-jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.
Für die Menschen sind dies "gewonnene Jahre". Für die Rente bedeutet dies aber: würden wir jetzt nicht handeln, müssten die Berufstätigen für den einzelnen Rentner immer längere Rentenbezugszeiten erwirtschaften. Unvertretbar hohe Beitragssätze wären die Folge. Eine moderate und schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit ist also auch ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Künftig wird die Regelaltersgrenze – stufenweise bis zum Jahr 2029 – erst mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Der Jahrgang 1964 ist der erste, der mit 67 Jahren in Rente gehen wird.

Sie haben Recht, zu wenig ältere Menschen sind am Erwerbsleben beteiligt. Die Erwerbstätigenquote von Menschen zwischen 55 und 64 Jahren liegt mit rund 45 Prozent deutlich unter der Erwerbstätigenquote für alle im erwerbsfähigen Alter. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzusteuern. Viele Arbeitgeber beklagen den heute schon spürbaren Mangel an Fachkräften, haben es aber selbst versäumt in Aus- und Weiterbildung – auch von älteren Mitarbeitern zu investieren.

Wir haben deshalb gleichzeitig beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern. Mit der Initiative 50plus wollen wir den Mentalitätswechsel in den Unternehmen für mehr Beschäftigung Älterer fördern. Deshalb übernimmt der Bund die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben. Weiterhin ist vorgesehen den Kombilohn für Ältere auszubauen und Eingliederungszuschüsse bei einer Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu gewähren.

Wir haben im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz auch eine Vorbehaltsklausel verankert, die die Bundesregierung verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Eine Revision bleibt also möglich.

Die Erhöhung des Rentenalters bewirkt, dass der Beitragssatz zur Rente bis zum Jahr 2020 nicht über 20% (2030 nicht über 22%) steigen wird um ein angemessenes Renteniveau zu halten. Ansonsten würde der Beitragssatz bis 2030 auf 23 % steigen. Das stabilisiert nicht nur das Rentensystem, sondern entlastet auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dennoch bleibt ein Ungleichgewicht, das es nachzubessern gilt. Wir brauchen Branchen- und berufsgruppenspezifische Regelungen, die Menschen besonders entlasten, die z.B. schwere körperliche Arbeit oder Schichtarbeit leisten. Dies müssen wir noch diskutieren, bevor das Gesetz im Bundestag verabschiedet wird.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Rentenversicherung und alternsgerechtes Arbeiten suchen: auf meiner Homepage www.karin-kortmann.de finden Sie das Eckpunktepapier " Rentenzugang flexibilisieren – Arbeitsbedingungen verbessern", in dem unser arbeitsmarktpolitischer Sprecher Klaus Brandner, MdB die Meinung der SPD-Bundestagfraktion darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2007
Von:
-

Mit großem Interesse habe ich gesehen, dass Ihnen von Mitbürgern Fragen gestellt werden.

Für mein Demokratieverständnis und zukünftiges Wahlverhalten die spannende Frage: Wann werden Sie diese beantworten?

mfg
HJK
Antwort von Karin Kortmann
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05.02.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrter Herr ,

ich werde die Fragen sobald wie möglich beantworten. Bitte beachten Sie, dass ca. 300 E-Mails täglich in meine Büros kommen, die alle beantwortet werden wollen. Vorrang haben all die Anfragen, die sich direkt an mein Abgeordnetenbüro wenden. Ich bemühe mich aber, die zeitliche Verzögerung aufzuholen.

Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann
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Frage zum Thema Gesundheit
21.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,

Die Gesundheitsreform steht zur Abstimmung an.
Die wahren Kosten werden phantasievoll verschleiert" Der Staat präsentiert seine Sozialleistungen als Geschenk. Dabei zahlt der Bürger längst mehr ein, als er herausbekommt, meinen Experten wie Wissenschaftler Meinhard Miegel.
Die Undurchschaubarkeit des Sozialstaats ist für Miegel nicht mehr mit demokratischen Prinzipien vereinbar. (Quelle: Die Welt 25.7.06)

Nicht nur Herr Miegel vertritt diese Ansicht, es ist auch meine Überzeugung.
Eine sinnlose üppige Verwaltungsbürokratie soll aufgebaut werden, die mit weiteren Belastungen für den Bürger verbunden sein wird.
Die schön geredete Belastungsgrenze (1 und 2 Prozent) ist nur eine Farce, denn die Belastungsgrenze gilt ausschließlich nur für bestimmte, eingeschränkte medizinische Versorgung. Nicht einmal für lebensnotwendige Versorgung ist gewährleistet.

In der Vergangenheit gab es eine Reihe von"Sollversprechen",(wie heute) sogar ein eindeutiges Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Az 1 BvR 347/98).

Genützt hat es Julia Längsfeld nichts. Sie starb qualvoll im Alter von 37 Jahren. Auch Eckhard Zubke musste mit 56 Jahren sterben.

Julia Rasche und Reinhold Nowak müssen ums Überleben kämpfen, wie viele, zu viele Menschen. Diesen Menschen wurden/ werden Therapien verweigert. Trotz "Sollversprechen" und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
(Quellen: Sendung ARD 12.7.06 "Todkrank und abgeschrieben" und 18. Oktober "Zu Tode gespart?)

Die Aussagen des Dr. Reinhard Hess in diesen Sendungen verdeutlichen dem Betrachter auf erschreckende Weise "Der einzelne Bürger zählt nichts"
Kein Geld für Privatbehandlung – Pech gehabt.

Mehr als 70 % der Bürger lehnen diese Gesundheitsreform in der vorgesehenen Weise ab.

Werden Sie den Willen der Mehrheit der Bevölkerung Rechnung tragen sehr geehrte Frau Kortmann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Kortmann
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08.03.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Januar zur Gesundheitsreform. Ihre Sorge um die Zukunft der Gesundheitsversorgung nehme ich sehr ernst, Ihre Kritik teile ich so allerdings nicht.

Die Grundlage unseres Gesundheitssystems ist das Solidarprinzip. Es sichert den Zugang zum medizinischen Fortschritt unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Da sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens berechnen, der Leistungsanspruch dagegen nicht vom Beitrag abhängt, kann es durchaus vorkommen, dass Sie mehr einzahlen, als Sie rausbekommen. Das ist der solidarische Grundsatz des Systems. Eine schwere Krankheit kann jeden von uns treffen und in diesem Fall ist der Leistungsanspruch gesichert. Denn aus eigener Tasche können sich heute selbst sehr gut verdienende Menschen eine schwere Erkrankung nicht leisten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner für eine Beibehaltung der Belastungsgrenze eingesetzt und konnte so erreichen, dass die von Patientinnen und Patienten zu leistende Zuzahlung auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt bleibt. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Bei dieser Regelung handelt es sich keinesfalls um eine Farce. Sie gilt nicht nur, wie von Ihnen behauptet, für bestimmte, eingeschränkte medizinische Leistungen, sondern für alle Leistungen, an denen sich der oder die Versicherte prozentual beteiligt, wie Praxisgebühr, Zuzahlung zu Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalte und Fahrtkosten.

Leider habe ich die ARD Sendung auf die Sie verweisen nicht gesehen, jedoch liegt die Einzelfallentscheidung für einen Krankenhausaufenthalt oder für eine Therapieform immer beim behandelnden Arzt. Es wäre auch völlig unangebracht dies von Seiten des Gesetzgebers zu regeln.

Die Gesundheitsreform garantiert, dass auch in Zukunft alle die notwendige medizinische Versorgung erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben. Allerdings muss die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode gewährleistet sein. Diese Qualitätsstandards sind zum Schutz des Patienten unverzichtbar, aber schützen auch die Solidargemeinschaft vor Mehrkosten für Verfahren, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist.

Ich hoffe, ich konnte ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann
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Frage zum Thema Gesundheit
06.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,

ich bin sehr enttäuscht, dass Sie dieser Gesundheitsreform zugestimmt haben. War der Fraktionzwang so groß?
Finden Sie das Verhalten Ihres Kollegen Struck wirklich richtig?
Sind die Interessen der Bürger in diesem Land nic ht wichtiger?
Gern würde ich hierzu Ihre Meinung/Ansicht wissen.

Mit freundlichen Grüßen
I.
Antwort von Karin Kortmann
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08.03.2007
Karin Kortmann
Sehr geehrte Frau ,

selbstverständlich habe ich nicht aus Fraktionszwang – den das Grundgesetz übrigens ausdrücklich verbietet – für die Gesundheitsreform gestimmt, sondern aus politischer Überzeugung.

Ich verstehe aber, dass Sie zur Gesundheitsreform noch Diskussionsbedarf haben und nehme Ihre Meinung sehr ernst. Vielleicht kommen Sie ja zu meiner Veranstaltung zur Gesundheitsreform, die am 9. März 2007 um 17:00 Uhr in Düsseldorf. Nähere Informationen dazu finden Sie unter karin-kortmann.de Ich würde mich freuen, dort im direkten Gespräch Ihre offenen Fragen klären zu können!

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann
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