Karin Kortmann (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Karin Kortmann
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Wohnort
-
Wahlkreis
Düsseldorf II
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
24, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Fremdrentenrecht hatte zum Ziel, Vertriebene und Flüchtlinge in das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. Flüchtlinge wurden so gestellt, als hätten sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit in Deutschland zurückgelegt. (...)
Kandidaten-Check
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Karin Kortmann hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Soziales und Familie
29.08.2009
Von:

Fragen an die Kandidaten der Wahlkreise zu den Bundestagswahlen:

1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?

2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?

3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?

4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag. Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Antwort von Karin Kortmann
3Empfehlungen
09.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Ich gehe davon aus, dass die Frage des Fremdrentenrechts für Aus- und Umsiedler den Hintergrund Ihrer Anfrage bestimmt.

Das Fremdrentenrecht hatte zum Ziel, Vertriebene und Flüchtlinge in das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. Flüchtlinge wurden so gestellt, als hätten sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit in Deutschland zurückgelegt. Statt den Beitrittszeiten in ihrem Herkunftsland gab es sogenannte Zeiten nach dem Fremdrechtengesetz (FRG-Zeiten).

Die wirtschaftliche Situation der Rentenversicherungsträger war in der ersten Hälfte der 1990er Jahre aufgrund der Veränderungen in den osteuropäischen Ländern durch einen massiven Anstieg der Ausgaben gekennzeichnet. Denen stand ein ausreichendes Beitragsaufkommen nicht gegenüber. Der Flüchtlingsstrom aus dem Osten riss nicht ab und die Ausgaben stiegen und stiegen.

In mehreren Schritten wurden die Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz (FRG) auf 60 Prozent reduziert. Es sollte sichergestellt werden, dass in keinem Fall mehr ein Bezieher mit FRG-Zeiten eine höhere Rente bezieht als ein Bundesbürger. Durch die Begrenzung des Ausgabevolumens sollte die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, verbessert und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Die Rentenhöhe für FRG-Zeiten wurde damit fast auf Sozialhilfeniveau gesenkt.

Diese massiven Kürzungen gelten jedoch nicht für Aussiedler aus der DDR. Zeiten, die in der DDR zurückgelegt wurden, gelten inzwischen grundsätzlich als Zeiten im Beitrittsgebiet. Der Ausschluss des FRG mit Artikel 23 § 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 für rentenrechtliche Zeiten, die nach dem 18. Mai 1990 bei einem Träger in der DDR zurückgelegt wurden, wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 auf den Personenkreis der Übersiedler, die vor dem 19. Mai 1990 in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, übertragen. Grund der bestehenden rechtlichen Regelungen ist, dass es für in der ehemaligen DDR erworbene Beitragszeiten nicht zweierlei Recht geben sollte und dass mit den Änderungen dem allgemein in der Gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsäquivalenzprinzip vermehrt Rechnung getragen wurde.

Die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet werden mit einem Faktor auf "Westniveau" hoch gewertet und sind bei Übersiedlern keine FRG-Zeiten mehr. In verschiedenen Fällen mit Rentenbeginn vor 1996 (Senkung der FRG-Rente auf 60 %) war damit eine Reduzierung der Rentenanwartschaft verbunden – vor allem dann, wenn der Versicherte keine Beiträge zur FZR geleistet hatte. Diese Differenz dürfte heute nicht mehr so hoch sein, da die Ansprüche nach dem FRG auf 60 Prozent auch reduziert worden wären.

Es ist nachvollziehbar, dass die Betroffenen diese Regelung, sofern eine Reduzierung der Ansprüche damit verbunden ist, beanstanden. Jedoch wäre die Ungleichbehandlung von Zeiten im Beitrittsgebiet noch viel schlechter zu vermitteln – insbesondere auch dann, wenn es um die Mitgliedschaft in der FZR geht. Eine ideologische Wertstellung kann das Rentensystem nicht geben. Es wird damit auch kein Versicherter wieder Bürger des Beitrittsgebiets – es geht lediglich um die Bewertung von Zeiten, die irgendwann einmal im Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Kortmann

PS: Leider können Sie an dieser Stelle nicht mein Foto sehen, da abgeordnetenwatch neuerdings 200 Euro dafür verlangt. Ich möchte Sie aber gerne auf meine Homepage www.karin-kortmann.de aufmerksam machen.
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Frage zum Thema Arbeit
09.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann.

Im Rahmen unseres Sozialkunde Leistungkurses, beschäftigen wir uns mit den Bundestagswahlen 2009, um uns als Neuwähler das Wählen der richtigen Partei zu erleichter. Ferner interessiert uns besonders Ihre Meinung zu den Themen Bildung, Familie/Jugend und Arbeitsmark. Wir erhoffen uns eine baldige und aufschlussreiche Antwort, zur Aufklärung unseres Leistungskurses.

Vielen Dank im Voraus,
der Sozialkunde Leistungskurs, Rheinland Pfalz
Antwort von Karin Kortmann
bisher keineEmpfehlungen
18.09.2009
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrte SchülerInnen im Sozialkunde Leistungskurs,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage zu den Themen Bildung, Familie/Jugend und Arbeitsmarkt aus Sicht der SPD.

Gute Familienpolitik und gute Bildungspolitik gehören für uns zusammen. Die SPD wird die staatlichen Ausgaben für Bildung mit dem Bildungssoli erhöhen. Wir wollen endlich echte Chancengleichheit in der Bildung.

Bildung von Anfang an
Wir Sozialdemokraten haben den Rechtsanspruch auf die Betreuung ab eins durchgesetzt. Ab 2013 gilt das für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag - gegen den erklärten Widerstand der Union, die diese Politik nicht wollte. Beruf und Familie werden so besser miteinander zu vereinbaren. Damit Kommunen und Länder den Ausbau der Kinderbetreuung auch tatsächlich bewältigen können, beteiligt sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten. Bis 2013 gibt es 1,85 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt, ab 2014 fließen Jahr für Jahr 770 Millionen Euro.

Lernen braucht Zeit - Ganztagsschulen
Für Schulkinder haben wir das 4-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm für Ganztagsschulen aufgelegt. Seit 2003 haben etwa 6.400 Schulen davon profitiert.
Und wir haben nicht hingenommen, dass 70.000 Schüler pro Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen. Deshalb haben wir das Recht eingeführt, den Schulabschluss jederzeit gefördert nachholen zu können.

Recht auf Berufsausbildung
Viele Jugendliche fallen nach der Schule direkt in die Arbeitslosigkeit. Die SPD fordert die Wirtschaft auf, auch in diesem Jahr 600.000 neue Ausbildungsverträge abzuschließen. Junge Menschen ohne Berufsabschluss müssen eine zweite und dritte Chance bekommen. Deshalb wollen wir eine Ausbildungsgarantie für alle über 20-Jährigen, die weder einen Berufsabschluss noch das Abitur haben.

Hochschulen verbessern
Um den steigenden Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften zu decken, muss das Studium wieder attraktiver werden. Dort, wo die Union Studiengebühren eingeführt hat, werden wir sie wieder abschaffen. Und wir haben das BaföG deutlich erhöht.

Das Ziel der SPD heißt: keine Gebühren für Krippe, Kita und Studium. Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben! Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Wir sind die Partei der Arbeit. Die SPD verteidigt und stärkt die Arbeitnehmerrechte. Unser Ziel ist die Vollbeschäftigung.

Wir haben den Mindestlohn für über 3 Mio. ArbeitnehmerInnen durchgesetzt. Insgesamt 9 Branchen werden inzwischen durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Lohndumping geschützt.

Wir haben einen Schutzschirm für Beschäftigung geschaffen. Wir haben das Kurzarbeitergeld verlängert, Weiterqualifizierung gefördert und ein Investitionsprogramm in Höhe von rund 80 Milliarden Euro für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen.

Die SPD wird ihre Politik für Gute Arbeit fortsetzen. Wir haben Arbeitnehmerrechte geschützt und dafür gesorgt, dass die Mitbestimmung, der Kündigungsschutz und die Tarifautonomie nicht angetastet werden.
Wir wollen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln, die Arbeitslosigkeit nicht nur schnell beendet, sondern durch die Förderung von Weiterbildung dabei hilft, sie zu vermeiden.

Gute Arbeit bedeutet für uns aber vor allem eins: in Deutschland flächendeckend Mindestlöhne einzuführen. Wir sind gegen Dumpinglöhne!

Ich hoffe, Sie können mit meiner Antwort einen besseren Eindruck von der Position der SPD gewinnen. Denn: Ihre Stimme zählt!

Mit den besten Grüßen nach Rheinland-Pfalz und eine gute erste Wahl,
Karin Kortmann
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
24.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kortmann,

die Standpunkte der SPD kann man im Wahlprogramm nachlesen. Für meine Erststimme ist mir aber wichtig, wofür der Kandidat/die Kandidatin selbst steht. Deswegen lautet meine Frage:

In welchen Punkten weicht Ihre Meinung von der Parteilinie ab? Bei welchen Gesetzentwürfen würden Sie auch im Bundestag gegen die Parteilinie stimmen?

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