Karin Evers-Meyer (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Karin Evers-Meyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Autorin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Friesland - Wilhelmshaven
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
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Ich halte die Teil-Privatisierung der Deutschen Bahn AG nach wie vor für richtig. (...) Der angekündigte "Bedienzuschlag" für den Kauf von Tickets am Bahnschalter ist meiner Meinung nach mehr als unglücklich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.03.2007
Von:

Sehr geehrter Frau Evers-Meyer,

In den letzten Wochen kommt in diversen Medien immer wieder das Thema Datenschutz auf, insbesondere auch durch die neueste Entwicklung beim Thema Onlinedurchsuchung.
Aufgrund der Medienpräsenz dieses Themas interessiert mich, wie Sie

1) zur Onlinedurchsuchung
2) zur geplanten Vorratsdatenspeicherung
3) zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

stehen.

Die von vielen vorgebrachten Argumente, daß dadurch Verbrechen und/oder Terrorismus verhindert und beschränkt werden können, sind meiner Meinung nach falsch:

1) Die auf diese Art gesammelten Beweise sind teilweise keine Beweise, da sie durch nicht ausreichendes Wissen der Beamten entstehen können. ( www.heise.de )

2) Durch die Vorratsdatenspeicherung wird jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Zusätzlich gibt es schon jetzt Beweise, daß diese Daten zu privaten Zwecken mißbraucht werden. ( www.pr-inside.com )

3) Die Verbrechen werden durch die Videoüberwachung nicht verhindert und die derzeitige Aufklärungsrate ist schon auf einem sehr hohen Niveau. Außerdem gibt es aufgrund von Personalmangel bei der Polizei nicht genügend Beamte, die diese Videobänder sichten können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Karin Evers-Meyer
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2007
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen mit Ihren drei Fragen ein wichtiges Thema an. Letztlich geht es ja darum, inwieweit wir unsere Freiheit einschränken möchten, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Um es ganz klar zu sagen: Ich bin strikt dagegen, Bürgerrechte unnötig einzuschränken. Genauso richtig ist es meiner Meinung aber auch, dass der Rechtsstaat auf neue Entwicklungen im Bereich Kriminalität angemessen reagiert.


1) Onlinedurchsuchung

Die Onlinedurchsuchung kann bei begründetem Verdacht und entsprechender richterlicher Erlaubnis ein sinnvolles Mittel sein, um Verbrechen aufzuklären bzw. Verbrechen zu verhindern. Die Politik muss darauf reagieren, dass im Internet Straftaten begangen oder vorbereitet werden. Sie muss über entsprechende Befugnisse für die Polizei diskutieren und sinnvolle Lösungen erarbeiten.

Die Länderpolizeien nehmen schon seit einigen Jahren solche Onlinedurchsuchungen vor. Auf bundespolitischer Ebene gibt es im Hinblick auf Onlinedurchsuchungen durch das Bundeskriminalamt ebenfalls zahlreiche Befürworter. Ich denke, dass wir hier eine klare gesetzliche Regelung brauchen. Nur so kann bundesweit eindeutig festgelegt werden, wann und inwieweit Onlinedurchsuchungen zulässig sind.


2) Vorratsdatenspeicherung

Deutschland ist als EU-Mitglied verpflichtet, bis Herbst 2007 eine europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die EU verpflichtet mit dieser Richtlinie ihre Mitgliedstaaten, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten einzuführen. Die Speicherung dient zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Wir haben unseren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufrieden stellenden Kompromiss erzielt hat. Diesem hat letztlich auch das Europäische Parlament zugestimmt. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die Vorratsdatenspeicherung auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern. Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger beachten. Zugleich müssen wir aber auch das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten. Es geht darum, für eine Speicherung mit Augenmaß zu sorgen.


3) Videoüberwachung

Natürlich kann man direkt kein Verbrechen durch Videoüberwachung verhindern. Richtig ist aber auch, dass der Einsatz von Überwachungskameras an Orten mit besonders vielen Straftaten dazu beiträgt, dass neue Überfälle etc. verhindert werden. Ich würde deswegen von einer indirekten Verbrechensbekämpfung sprechen, die durchaus Sinn machen kann. Aber auch hier müssen wir als Gesetzgeber darauf achten, dass der Einsatz von Überwachungskameras nur an Orten erfolgt, wo dies Erfolg verspricht. Vor allem muss aber klar geregelt sein, was mit den Aufnahmen geschieht, also wie lange die Bilder gespeichert werden und zu welchen Zwecken sie eingesehen werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyers

die Antwort hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ihre Sorge um die Bürgerrechte kann ich nicht als glaubwürdig akzeptieren. Seit Jahren werden Bürgerrechte unter fadenscheinigsten Vorwänden eingeschränkt, und regelmäßig holt sich die Regierung eine Abfuhr beim Bundesverfassungsgericht. Ich verweise hier auf den Artikel von Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der FR ( www.fr-online.de )in in dem eine sehr lange Liste dieser Urteile festgehalten wird.

Obwohl mir alle drei Punkte meines Vorposters wichtig sind, möchte mich hier nur zur Online-Durchsuchung äußern.

1) Alles was die Polizei einem Bürger vorwirft muss öffentlich geschehen, z.B. müssen bei einer Hausdurchsuchung vom Bürger bestellte Zeugen anwesend sein, Gerichtsverhandlungen müssen öffentlich sein. Eine Polizei die im Geheimen arbeitet widerspricht jedem rechtsstaatlichen Grundsatz.

2) Wenn ein PC heimlich online durchsucht wird, wer garantiert mir, dass die Fundstücke nicht von außen auf meinem Rechner platziert wurden? Schließlich wurde das Spionageprogramm auch ohne mein Wissen installiert. So weit ist das nicht hergeholt, wenn Sie den Telepolis-Artikel (Link meines Vorposters) durchlesen. Verbrecher werden sich freuen, so einfach kann man Beweise wertlos machen.

3) Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger ist enorm. Ein Computer ist heutzutage Tagebuch, Terminkalender, Adressliste, Fotoalbum und Aktenschrank zugleich. Viele Menschen haben es nicht gern, wenn ein anderer ihren Rechner benutzt. Eine Durchsuchung ist keinesfalls eine Bagatelle und darf auf keinen Fall ohne Kenntnis des Besitzers erfolgen.

Die klare gesetzliche Regelung kann deshalb nur einen Inhalt haben: Eine heimliche Durchsuchung findet nicht statt, egal ob Online oder nicht. Falls Sie und Ihre Kollegen im Bundestag das anders sehen, wird Frau L-S ihrer Liste wohl einen weiteren Eintrag hinzufügen können.

Mfg

Antwort von Karin Evers-Meyer
1Empfehlung
14.03.2007
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich in meiner Antwort an Herrn Reents für eine klare gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wird natürlich auch die Informationspflicht gegenüber dem Verdächtigen deutlich zu definieren sein.

Lassen Sie mich außerdem noch eine grundsätzliche Anmerkung machen: Ich beantworte gerne Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Friesland-Wilhelmshaven. Da meine Kolleginnen und Kollegen ebenso verfahren, empfehle ich Ihnen, sich bei künftigen Fragen an Ihre zuständigen Abgeordneten zu wenden. Deren Namen erfahren Sie leicht über die Suchmaske von abgeordnetenwatch.de.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
25.06.2007
Von:

Bei den Haushaltsplänen der Bundesregierung wurd unter anderem immer vom Verteidigungshaushalt gesprochen. Dies bedeutet für mich, dass die Kosten die hier eingeplant werden, nur für die Verteidigung unserer Landesgrenzen gedacht sind und, sofern der Fall eintritt, wir aufgrund unseres Natobündnisses gezwungen sind, unseren Partnern bei einem Angriff auf ihr Land zu Hilfe kommen müssen.
Was hat aber dieses zum Beispiel mit dem Auslandseinsatz in Afghanistan, im Kongo, am Horn von Afrika oder vor der Grenze des Libanon zu tun? Hier sehe ich die Notwendigkeit absolut nicht . Ich sehe diese Einsätze als Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder an, die wir un schon immer verboten haben. Man kann keine Demokratie in anderen Ländern erzwingen geschweige anderen Bevölkerungen von aussen verordnen. Wie oft will wohl unser Verteidigungsminister noch eine Trauerrede vor den Hinterbliebenen halten?

Wenn wir so weitermachen, sollte er die Rede nicht vernichten. Er braucht nur die Namen der Gefallenen auszutauschen. Ich kann nicht verstehen, wie die SPD solchen Einsätzen zustimmen kann. Ich bin einmal neugierig, wie Sie mir den Begriff "Verteidigungshaushalt" erläutern und ob Sie einer Verlängerung aller Auslandseinsätze bzw. neuer Einsätze weiter zustimmen. Ich habe das Gefühl, dass wir nur deshalb dort überall mitmischen, damit wir, sofern es zu einer Befriedung in den Regionen kommt, uns an den dann zu vergebenden Wiederaufbauaufträgen beteiligen können. Solche Pläne wurden ja schon von den USA im Bezug auf den Irak ins Spiel begracht und die Bundesrepublik Deutschland von derartigen Aufträgen ausgeschlossen, da wir uns , und da sei Schröder Dank, nicht beteiligt haben. Die Bundeswehr als Wegbereiter für "Hoch-Tief, Thyssen-Krupp, Siemens usw."??

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Karin Evers-Meyer
4Empfehlungen
26.06.2007
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden in der Öffentlichkeit kritisch besprochen. Dabei wird immer wieder gefragt, ob diese Auslandseinsätze auch im Kampf gegen Terrorismus oder zur Stabilisierung gefährdeter Staaten und Regionen mit dem Grundgesetz und dem ursprünglichen Auftrag der Bundeswehr vereinbar sind. Richtig ist: Die Bundeswehr wurde zunächst als Armee zur Landesverteidigung aufgestellt. Sie war allerdings von Anfang an in internationale Bündnisse eingebunden. Diese Bündnisse sahen in Zeiten der Blockkonfrontation die gemeinsame Verteidigung gegen einen möglichen Angriff aus dem Ostblock vor. Nach dem Ende des "Kalten Krieges" besteht diese Bedrohung nicht mehr. An die Stelle der alten, eindimensionalen Bedrohung durch die Staaten des "Warschauer Pakts" sind vielfältige Herausforderungen und Gefahren für die Sicherheit Deutschlands getreten. Dazu gehören ganz wesentlich Bedrohungen wie der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder der Zerfall von Staaten.

Bis Anfang der 1990er Jahre beschränkte sich die rechtliche Legitimation auf den Verteidigungsauftrag gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes. Die Bundeswehr konnte nur zur Landesverteidigung oder innerhalb des NATO-Bündnisses eingesetzt werden. Im Jahr 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Bundeswehr auch außerhalb des Bündnisgebiets ("out of area") eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass es sich bei diesen Einsätzen um Aufträge im Rahmen kollektiver oder gemeinsamer Sicherheitssysteme, z.B. der Vereinten Nationen (VN), handelt. Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Ansicht, dass die Einsätze der Bundeswehr auch in Afghanistan gerechtfertigt sind.

1. Ausgangslage
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 führten der Welt eine neue Dimension terroristischer Gefahren vor Augen: Anders als die meisten ihrer "traditionellen" Vorläufer, schickten die Al Qaida-Terroristen keine konkreten Forderungen voran, sondern schlugen ohne Vorwarnung zu. Der 11. September lehrte uns, dass auch mit ganz konventionellen Mitteln tausendfacher Mord begangen und Schäden in Milliardenhöhe verursacht werden können. Möglich wurden diese Anschläge auch, weil sich Afghanistan unter der 22jährigen Herrschaft der fundamental-islamistischen Taliban zu einem Rückzugsraum für Terroristen entwickelt hatte. In diesen 22 Jahren herrschten in Afghanistan Krieg und Bürgerkrieg. Bis heute leidet das Land unter den typischen Folgen wie schweren Zerstörungen, Verminung ganzer Landstriche, Korruption, ethnisch motivierten Spannungen und organisierter Kriminalität.

Nach dem Sturz des Taliban-Regimes einigten sich die größten ethnischen Gruppen Afghanistans im Dezember 2001 auf der Petersberger Konferenz auf eine "Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen"(sog. Bonner Vereinbarung). Damit schufen sie die Grundlage für die Internationale Sicherheitsunterstützungs-Truppe (International Security Assistance Force - ISAF), deren Aufstellung der VN-Sicherheitsrat am 20. Dezember 2001 beschloss. ISAF soll im Auftrag der Vereinten Nationen die mittlerweile demokratisch gewählte afghanische Regierung bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit unterstützen. Darüber hinaus hilft sie bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen. Die 37 teilnehmenden Mitgliedsstaaten wurden von den VN ermächtigt, "alle zur Erfüllung ihres Mandats notwendigen Maßnahmen zu ergreifen." Damit sind auch Kampfeinsätze gegen militante Gegner der ISAF-Schutztruppe gemeint.

Der Kampf gegen das terroristische Netzwerk Al Qaida und gegen die aufständischen Taliban ist bis heute nicht abgeschlossen. Dieser Kampf ist Aufgabe der Operation ENDURING FREEDOM (OEF). OEF und die NATO-Einsätze im Rahmen der Operation "Active Endeavour" sollen am Horn von Afrika und im Mittelmeer Terroristen die Verbindungswege für Waffennachschub abschneiden und die Seewege vor Anschlägen absichern. Gleichzeitig schützen sie diese - gerade für Deutschland als Exportnation - strategisch wichtigen Handelswege auch vor Piraterie und Schmuggel. Seit dem Beginn dieser Missionen sind die internationalen Schifffahrtsrouten sehr viel sicherer geworden. Ein Erfolg, der sich u.a. daran ablesen lässt, dass der größte Versicherer von Reedereien, Lloyds, erstmals seit Jahren die Höhe der Versicherungsgebühren gesenkt hat.

Die Bundesregierung gehörte gleich von Beginn an zu den wichtigsten internationalen Akteuren beim Wiederaufbau Afghanistans. Ein Grund dafür ist die traditionelle Verbundenheit mit dem Land, die bis heute für einen guten Ruf der Deutschen sorgt. Deutschland hat seither einen erheblichen Beitrag zum Wiederaufbau in Afghanistan geleistet. Der Wiederaufbau eines jeden kriegszerstörten Landes kann nur in einem sicheren Umfeld gelingen. Es hat sich in den vergangenen Jahren leider immer wieder gezeigt, dass 22 Jahre Bürgerkrieg und Taliban-Herrschaft nicht schnell überwunden werden können. Die Organisation der früheren Taliban, die über zwanzig Jahre lang ein Schreckensregime geführt haben, ist zwar weitgehend zerstört. Aber es es immer wieder Anschläge auf zivile Einrichtungen, wie Schulen, Kraftwerke oder die Polizei. Mit diesen Anschlägen versuchen die Gegner des Aufbaus, die Bevölkerung zu zermürben und die unbestreitbaren Erfolge zunichte zu machen. Und es gibt immer wieder Attentate auf gewählte Politiker und Militäreinrichtungen. Die Bundeswehr leistet in Afghanistan einen unverzichtbaren Dienst: Sie sichert den Prozess der Stabilisierung und des Wiederaufbaus militärisch ab.

Wir haben schon viel erreicht:
80 Prozent der Bevölkerung haben jetzt Zugang zu medizinischer Versorgung. Sechs Millionen Kinder gehen wieder zur Schule, davon erstmals 40 Prozent Mädchen. Allein Deutschland hat u.a. für mehr als 2,5 Millionen Menschen in Kabul die Stromversorgung gesichert.
Insgesamt hat die internationale Gemeinschaft bislang etwa 20 Milliarden US-Dollar für den zivilen Wiederaufbau Afghanistans zur Verfügung gestellt. Das Geld wurde in erster Linie für den Bau der Infrastruktur verwendet, also Schulen, Straßen, Stromnetze, Trinkwasserversorgung etc. Als sichtbarstes Zeichen sind seither über fünf Millionen Flüchtlingen in ihre Heimat zurückgekehrt.

2. Rechtliche Grundlagen
OEF: Der VN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 1368 (2001) die Anschläge vom 11.September verurteilt. In späteren Resolutionen haben die VN die Rolle von OEF in Afghanistan ausdrücklich gewürdigt (z. B. in der Resolution 1623 aus dem Jahr 2005). In anderen Resolutionen (z. B. 1444 aus dem Jahr 2002) werden die "internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen" unterstützt. Die Beteiligung an OEF hat der Bundestag am 16.11.2001 beschlossen.

ISAF: Am 22.12.2001 hat der Bundestag die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der VN-mandatierten ISAF-Mission beschlossen. Nach dem Einsatz im Kosovo ist ISAF damit die zweitgrößte Auslandsmission der Bundeswehr. Der Beschluss zum Einsatz der Aufklärungstornados, die die Sicherheit der ISAF-Truppen verbessern helfen, stammt vom 09.03.2007.
Behauptungen, die Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan seien völkerrechtswidrig, da die Kampfeinsätze der USA und anderer nicht von der VN mandatiert seien, sind schlicht falsch und entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Es war und ist immer erklärtes Ziel der internationalen Staatengemeinschaft gewesen, den Terrorismus gemeinsam mit legitimen Mitteln zu bekämpfen. Auch Deutschland hat Interesse daran zu verhindern, dass Afghanistan wieder zum Ausbildungscamp internationaler Terroristen wird.

3. Bestehende Probleme
Klar ist: gegen Selbstmordattentate, ferngezündete Sprengsätze und Minen, können wir mit militärischen Mitteln allein nichts ausrichten. Die zentralen Herausforderungen in und für Afghanistan sind und bleiben politischer Art. Wir setzen deshalb auf einen ganzheitlichen Ansatz. Die Bundesregierung hat schon frühzeitig gemeinsam mit den vier beteiligten Ministerien (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bundesministerium des Innern) ein politisches Konzept zu Afghanistan entwickelt. Dieses Konzept bündelt die verschiedenen, zivilen und militärischen Maßnahmen, mit denen wir Afghanistan unterstützen. Der Ansatz einer zivil-militärischen Zusammenarbeit wurde während des NATO-Gipfels in Riga 2006 auch von den anderen Verbündeten als wegweisend anerkannt und auf dem Außenministertreffen am 26. Januar 2007 bestätigt.

Der Deutsche Bundestag entscheidet regelmäßig darüber, ob die Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert werden. Wir prüfen bei jedem Einsatz, ob dieser an die Veränderungen im Einsatzland angepasst werden muss. Selbstverständlich prüfen wir dabei auch, ob der Einsatz weiterhin notwendig ist und mit unsere Verfassung im Einklang steht. Sollten meine eventuell bestehenden Bedenken zu einem der Einsätze vor einer solchen Abstimmung nicht ausgeräumt werden, werde ich auch nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Rente mit 67
22.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Evers Meyer,

unterstützen Sie die Initiative, das Personalanpassungsgesetz der Bundeswehr zu verabschieden, in dem es einem sehr begrenzten Personenkreis von Berufssoldaten (Offizieren, Unteroffizieren m.P.) ermöglicht werden soll, vorzeitig, nämlich ab dem 50. Lebensjahr, in den Ruhestand zu gehen ?

Wie ist der aktuelle Sachstand ?

Mit freundlichem Gruß
M.
Antwort von Karin Evers-Meyer
8Empfehlungen
24.07.2007
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

ich unterstütze das Vorhaben der Bundesregierung, das Personalanpassungsgesetz für Berufssoldaten aus dem Jahr 2001 zu verlängern. Das neu gefasste Personalanpassungsgesetz sieht vor, dass in den Jahren 2007 bis 2011 insgesamt bis zu 1 200 Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden können, bevor sie die jeweils maßgebliche Altersgrenze überschritten haben. Diese Regelung ist an drei Voraussetzungen gebunden:

1. die Soldaten müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben
2. für sie besteht aus organisatorischen oder sonstigen dienstlichen Gründen keine anderweitige geeignete Verwendungsmöglichkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, das Dienstverhältnis des Berufssoldaten kann nicht in das eines Soldaten auf Zeit umgewandelt werden oder der Soldat kann nicht in den Bereich einer anderen Bundesbehörde versetzt werden und
3. die Versetzung in den Ruhestand unter Berücksichtigung dient dazu, Jahrgangsstrukturen zu schaffen, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig verbessern und die keine vergleichbaren strukturellen Folgen in anderen Geburtsjahrgängen erwarten lassen.

Nur wenn alle drei genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können die betroffenen Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt werden.

Der Hintergrund für diese Maßnahme ist folgender: Die Bundeswehr hat wie keine andere Organisation in den vergangenen zehn Jahren ihr Personal verringert. In Zahlen: Die Bundeswehr ist von 495.000 auf 252.000 Stellen geschrumpft. Das hat zu deutlichen Strukturverwerfungen beim Personal geführt. Um die Leistungsfähigkeit der Soldaten und somit der Bundeswehr als Ganzes sicherstellen zu können, muss eine stete Erneuerung mit jungen Menschen erfolgen. Ein normales Pensionsalter für alle Soldaten würde bedeuten, dass die Bundeswehr innerhalb kürzester Zeit überaltert wäre. Dies wurde und wird auch durch die frühere Pensionierung einiger Soldaten gewährleistet. Nach den bisherigen Ruhestandsregelungen war es einem kleinem Personenkreis möglich, mit 54 Jahren in den Ruhestand versetzt werden. Es handelt sich um Soldaten in der Feldwebellaufbahn und Offiziere des militärfachlichen Dienstes bis zum Dienstgrad des Kapitänleutnants. Für diese Laufbahnen gibt es nicht genug Anschlussverwendungen in der Verwaltung. Diese Soldaten könnten nur weiterbeschäftigt werden, indem man den Verwaltungsapparat künstlich ausbaute.

Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung in der Bevölkerung diese Pensionierung für die betroffenen Personen eine nicht zu vernachlässigenden Härte darstellt. Die Höhe der Pension entspricht dem eines mittleren Einkommens. Dieses muss im Gegensatz zu den Renten von Arbeitern und Angestellten voll versteuert werden. Die Vorschriften zum Hinzuverdienst sind äußerst streng. Hinzu kommt, dass sich bei vielen Betroffenen die Kinder noch in der Ausbildung befinden und elterliche Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Soziales
13.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

ich hätte ein paar Fragen zu ihrer Einstellung zu wirtschaftlichen Fragen und würde mich freuen, wenn sie diese möglichst gerade heraus beantworteten.

1) Deutschlands Außenhandelsbilanz betrug 2006 +161,9 Milliarden Euro, d.h. wir haben einen Außenhandelsüberschuss von 161,9 Milliarden Euro. Die Lohnnebenkosten lagen 2006 unter dem Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedsländer. Trotzdem argumentieren Spitzenpolitiker beider Volksparteien seit Jahren, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit müsste durch Steuerentlastungen für Unternehmen und Lohnnebenkostensenkungen gesteigert werden. Trotz dieser und anderer Zugeständnisse an die größeren Unternehmen bedanken diese sich mit Massenentlassungen. Desweiteren steigen die Löhne seit Jahren nicht, teilweise sinken sie sogar (die Inflation abgezogen). Womit wird ein Festhalten an diesem Kurs begründet? Es ist doch endlich an der Zeit die Binnennachfrage zu stärken!

2) Wie stehen Sie zu einem gesetzlichen Mindestlohn?

3) Was halten Sie von der Praxis, Arbeitslose in 1-Euro-Jobs zu drängen, um so die Statistiken zu schönen und nun behaupten zu können, die Arbeitslosenzahlen seien aufgrund von Schröders Agenda 2010 gesunken? Was halten Sie davon, dass ein Unternehmen 1-Euro-Jobber anfordern kann (für "öffentliche Aufträge"), ihm maximal 120 Euro im Monat bezahlt und dafür vom Staat 200 bis 500 Euro bekommt? Meinen Sie, das erleichtert Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt? Ich glaube nicht. Ich glaube eher, der Staat kauft sich so "schönere" Arbeitslosenstatistiken. In der Spitzenpolitik kommt es ja leider nicht mehr auf Taten sondern nur auf Medienpräsenz an.

4) Glauben Sie ein junger Mensch schaut heutzutage zuversichtlich in die Zukunft?

Die Volksparteien haben versagt, sie haben Millionen tiefer in die Armut getrieben und die Menschen ihrer sozialen Sicherheit beraubt. Ich habe genug von dieser Politik des Sozialabbaus und von dieser unvernünftigen Wirtschaftspolitik.

MfG
F.
Antwort von Karin Evers-Meyer
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2007
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

1) Unter der rot-grünen und der derzeitigen Regierung wurden die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt. Inzwischen liegen sie leicht unter dem europäischen Durchschnitt. Ich bin überzeugt, dass die Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten sinnvoll waren und wirken. Die deutsche Wirtschaft ist wieder wettbewerbsfähig und wächst. Ich finde es durchaus gerechtfertigt, angesichts des stabilen Wirtschaftswachstums und nach langer Zurückhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder höhere Löhne zu fordern. Von weiteren umfangreichen Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten halte ich dagegen wenig. Nach wie vor ist die Lage unserer sozialen Sicherungssysteme kritisch. Und auch die Konsolidierung des Bundeshaushalts erfordert weiterhin finanzielle Anstrengungen aller. Nur so können wir dafür sorgen, dass die sozialen Sicherungssysteme und der Staat auch in Zukunft ihre Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen können.

2) Ich bin dafür, einen gesetzlichen Mindestlohn in den Bereichen einzuführen, in denen keine anständigen Löhne gezahlt werden. Anständig heißt für mich, dass die Menschen von einer vollen Arbeitsstelle auch gut leben können und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

3) Arbeitslose werden nicht in 1-Euro-Jobs "gedrängt" um Statistiken zu schönen. Ziel der 1-Euro-Jobs ist es, Langzeitarbeitslose möglichst schnell wieder fit für den regulären Arbeitsmarkt zu machen und ihnen eine feste Arbeitsstelle zu vermitteln.

4) Ich denke ja.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Ihre Frage an Karin Evers-Meyer
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