Karin Evers-Meyer (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Karin Evers-Meyer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Autorin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Friesland - Wilhelmshaven
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
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(...) Bei der diesjährigen internationalen Luftfahrtausstellung in Berlin habe ich eine Fachkonferenz initiiert, bei der alle relevanten Fragen angesprochen und mit Verbänden und Luftfahrtunternehmen diskutiert wurden. Dabei ging es auch um barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen. Bei den Gesprächen über Barrierefreiheit im Luftverkehr wurde ein grundsätzliches Problem deutlich: Flugzeuge haben eine lange Nutzungsdauer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
19.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!
Mit Interesse habe ich die wahlprogrammatischen Aussagen der SPD zur Gesundheitspolitik gelesen: Dort heißt es u.a. "Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung. Wir wollen die Krankenhäuser weiter für die ambulante Versorgung öffnen."
Meine Fragen dazu an Sie:
1. Welche Vorteile sieht die SPD von der weiteren Öffnung? Welche Diagnostik und Behandlung wird im Krankenhaus ambulant besser erbracht als in der niedergelassenen Vertragsarztpraxis? Wo sehen Sie und die SPD Defizite in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die eine zusätzliche ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser notwendig machen?
2. Wer soll diese ambulante Behandlung im Krankenhaus erbringen? Der Chefarzt? Der Oberarzt? Der Assistenzarzt? Haben diese angestellten Kollegen im Krankenhaus dafür die notwendige Zeit ? Sind diese Ihrer Meinung nach derzeit nicht ausgelastet oder aber überlastet? Sollen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus zusätzlich Ärztinnen und Ärzte eingestellt werden?
3. Wie wird die SPD die "weitere Öffnung" finanzieren? Werden dafür staatliche Steuergelder eingesetzt? Wenn ja, können Vertragsärzte zukünftig ebenfalls mit staatlichen Steuergeldern zur Finzanzierung ihrer Praxen rechnen?
Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis
A.Klose
Antwort von Karin Evers-Meyer
bisher keineEmpfehlungen
28.04.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr Dr.

es geht uns darum, eine gute medizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu sicherzustellen. Die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung kann dazu beitragen, das Angebot an medizinischen Leistungen in den Gebieten zu verbessern, in denen sich nur wenige Ärzte niedergelassen haben. Wenn ein Krankenhaus zusätzlich ambulante Leistungen anbietet, wird es dafür auch zusätzliche Ärzte einstellen müssen. Welche Funktion bzw. Qualifikation diese Ärzte innerhalb des Krankenhauses übernehmen, kann nicht Inhalt eines Wahlprogramms sein, sondern ist von den Häusern selbst festzulegen.
Wir haben mit der jüngsten Gesundheitsreform bereits den Einstieg in eine Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens gemacht. Wir wollen zwar auch weiterhin an der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung festhalten. Aber auf mittlere und lange Sicht werden wir meiner Meinung nach auch mehr Steuermittel als heute für die Finanzierung des Gesundheitswesens aufwenden müssen. Insofern können sowohl Kliniken als auch niedergelassene Ärzte künftig damit rechnen, dass ihre Leistungen zumindest teilweise mit Steuergeldern vergütet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Hallo!

Wie stehen Sie zu den geplanten Eingriffen in die Grundrechte und Informationsfreiheit durch die geplanten "Internetsperren"? Es wird der Begriff "Kinderpornographie" vorgeschoben, um eine Zensur von Informationen zu erreichen und der neue im Netz veröffentlichte Gesetzentwurf erlaubt noch eine weitere Auslegung der Sperrbefugnisse.

Sollte nicht lieber die Prioritäten und die Qualität der Strafverfolgung verbesser werden, statt eine Einschränkung der Bürgerrechte durchzusetzen, die zur Lösung des Problems überhaupt nicht beiträgt?

Ich befürchte eine weitere Einschränkung der Grundrechte und Meinungsfreiheit, bei der immer wieder der Terrorismus bzw. Kriminalität vorgeschoben wird, für die unseren rechtlichen Mittel eigentlich ausreichen sollten. Ich vermute daher, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll.


mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Evers-Meyer
2Empfehlungen
27.04.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

ich halte es ebenfalls für problematisch, immer weitere Beschränkungen im Internet vorzunehmen. Deshalb meine ich, dass wir beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten darauf achten müssen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Im Interesse der Informationsfreiheit müssen wir sicherstellen, dass wirklich nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten von diesem Gesetz betroffen sind. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Arbeit
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Evers!

Ich halte es für ein großes Defizit, dass hörbehinderten Leute der Zugang zu Arbeitsplatz häufig versagt bleibt. Leider sind Verbesserungen für hörb. Leuten scheinbar nur sehr langsam zu erreichen.

z.B. damals vor ein paar Jahren: Ich hatte damals an der Landschaftsverband Rheinland in Köln beworben und später eine Absage bekommen. Um die Ursache herauszufinden, beantwortete später mich die Mitarbeiterin von LVR in Köln per e-Mail.

"In der Vorstellungsrunde stellte sich leider heraus, dass Sie die Vielzahl an telefonischen Anfragen zum Vordruckwesen kaum oder nicht beantworten können und somit die anderen Kollegen der Vordruckstelle zusätzlich belastet würden."

Solche Antwort hat mich als Hörbehinderter am meisten bedrückt. Ich finde das nicht richtig und solche Sätze lese ich immer, sogar auch meine hörbehinderte Freunde klagen ähnliches, warum meiste Firmen häufig nur auf Telefon angewiesen sind. Trotz gute Fähigkeiten, betrachte ich diskriminierend gegenüber Behinderten. Ich habe schon den Verdacht und nur meine Vermutung, warum vielen Arbeitsgeber irgendwie eine Ausreden ausgesucht haben. Man muss wissen,heutzutage werden sie alltäglich von fast jedem genutzt. Ich bin mir sicher und glaube daran, dass in ca. 10 Jahren in fast jedem Haushalt Bildtelefonie zu finden sind. Solche hörende Menschen webcamieren auch gerne übers Internet, wie ich heute feststelle.

Es gibt so viele andere Möglichkeiten, mit anderen zu kommunizieren. Wenn man so sagt, dass man wegen die tel. Anfragen und anderen Kollegen belasten werden und dahinter kommt nur ein Punkt, dann kann es schon mal vorkommen, dass jmd. für uns keine Arbeit gibt. Wenn man sagt: Ich kann nicht telefonieren, ABER ich habe Erfahrungen gemacht, dass es auch anders geht und zwar per e-Mail, SMS, Fax, TESS, Gebärdensprachdolmetscher etc.

Was kann man tun? Trotz zust. Arbeitsagentur bzw. beauftragten Integrationsfachdienstes für Hörbehinderten.

Reicht Einstellungsverfahren nach § 81 SGB IX heute nicht aus?

MfG
Antwort von Karin Evers-Meyer
2Empfehlungen
19.05.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben vollkommen recht, wenn Sie auf die vielen verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten hinweisen, die hörbehinderten Menschen außer dem Telefon noch zur Verfügung stehen. Leider gibt es in zahlreichen Unternehmen immer noch Vorurteile, die einer Beschäftigung von hörbehinderten Menschen entgegenstehen. Das liegt nach meiner Erfahrung oft gar nicht an einer böswilligen Absicht der Arbeitgeber. Vielfach sind sie einfach nicht genügend über die vorhandenen technischen und finanziellen Fördermöglichkeiten informiert.

Hinsichtlich von Motivation und Kompetenz stehen behinderte Menschen in keiner Weise hinter nicht behinderten Menschen zurück. Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen darf nach meiner Ansicht deshalb auch nicht gefragt werden: "behindert oder nicht behindert", sondern "geeignet oder nicht geeignet".

Leider hat sich diese Erkenntnis bei den Personalverantwortlichen, aber auch gesamtgesellschaftlich noch nicht hinreichend durchgesetzt. Hier hilft nur stete Beharrlichkeit, Arbeitgeber von der Beschäftigung behinderter Menschen zu überzeugen. Aus meiner Sicht ist es deshalb sehr wichtig, eine breite Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, sie aus der defizitären Betrachtungsweise herauszuholen und das Augenmerk auf ihre Fähigkeiten zu richten. Die derzeit stattfindenden öffentlichen Diskussionen im Rahmen der im März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenkonvention tragen hoffentlich auch zu dieser Einsicht bei.

Sie sprachen die Verpflichtung der Arbeitgeber an, bei Besetzung freier Stellen zu prüfen, ob sie mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81 Sozialgesetzbuch -SGB - IX). Diese Verpflichtung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigungspflicht zu sehen, begründet allerdings keine Einstellungspflicht im konkreten Fall. Dies würde dem Grundsatz der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers widersprechen.

Strenger sind diese Kriterien jedoch bei der Einstellung im öffentlichen Dienst zu beachten. Nach § 82 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Die letzten Arbeitsmarktzahlen in diesem Zusammenhang belegen, dass die öffentlichen Arbeitgeber insgesamt ihre Beschäftigungspflicht übererfüllt haben.

Nach Ihrem Eindruck haben es Menschen mit einer Hörschädigung besonders schwer, eine Beschäftigung zu finden. Es entspricht auch meinen Erkenntnissen, dass die Probleme von hörgeschädigten Menschen gerade in Bezug auf eine Eingliederung in Arbeit häufig nicht in der nötigen Relevanz wahrgenommen werden und alternative Kommunikationsmöglichkeiten für potentielle Arbeitgeber nicht sofort auf der Hand liegen.

Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass die Behinderung zunächst nicht so offensichtlich ist; aber die Tatsache, dass es spezielle Integrationsfachdienste (IFD) für diesen Personenkreis zur Vermittlungsunterstützung gibt, zeigt wiederum den Stellenwert, den die Politik der Behinderungsart zumessen. Hier ist insbesondere auch das Engagement der vermittelnden Kräfte gefragt, inwieweit sie Arbeitgeber durch intensive Beratung und das Zusammenstellen der richtigen Förderinstrumentarien zu einer Einstellung bewegen können.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
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Frage zum Thema Kultur
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
aktuell wird öffentlich über das Verbot sogenannter "Killerspiele" diskutiert.
Insbesondere ist immer wieder zu hören, dass "Killerspiele" ursächlich für Gewalttaten sind und dass ein Verbot von "Killerspielen angestrebt wird.
Meine Fragen hierzu:
  • Was definieren Sie selbst als "Killerspiel"?
  • Sehen Sie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen "Killerspielen" und Gewalttaten?
  • Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich ihr Standpunkt?
  • Werden Sie für ein Verbot von "Killerspielen" stimmen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

Antwort von Karin Evers-Meyer
2Empfehlungen
18.05.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

unter dem Begriff "Killerspiele" verstehe ich Spiele, die Gewalt explizit verherrlichen und extreme, fotorealistische Gewaltdarstellungen zeigen. Mir erschließt sich zum Beispiel nicht, warum der Tod einer Spielfigur in Zeitlupe zelebriert werden muss.

Bisher konnte der Zusammenhang zwischen virtueller Gewalt und dem Entstehen von realer Gewalt wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen werden. Ich betone jedoch, dass dieser Zusammenhang auch noch nicht widerlegt worden ist. Ich sehe "Killerspiele" nicht als Ursache von Gewalttaten an, halte sie aber als Auslöser von Gewalt für möglich.

Die Problematik von Gewalttaten müssen wir daher in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz sehen. Hierbei spielen auch Themen wie die schulpsychologische Arbeit, Gewaltprävention sowie eine mangelnde Medienkompetenz eine Rolle.

Ich lehne hektische Maßnahmen in Richtung eines kategorischen Verbots von "Killerspielen" ab. Deutschland hat bereits jetzt sehr strenge Jugendschutzregelungen. Bei dem Vertrieb von "Killerspielen" sehe ich jedoch durchaus Verbesserungsmöglichkeiten. Es sollte zum Beispiel über eine räumliche Trennung von altersbeschränkten und freigegebenen Medien sowie über eine Umrüstung auf Kassensysteme nachgedacht werden, welche die Verkäufer und Kunden akustisch und visuell auf Verkaufsverbote an Jugendliche hinweisen. Einen Teilerfolg in dieser Hinsicht haben wir bereits mit unserer Initiative zur besser sichtbaren Alterskennzeichnung auf Computerspielen erreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

mit Schrecken muss ich erleben, wie die Freiheit und Volkswillen in Deutschland weiter mit Füßen getreten werden.

Nutzlose (kinderleicht zu umgehen) Kinderpornosperre statt vernünftiger Ermittlung und schärferern Stafen.

Paintballverbot statt Einschränkung von echten Waffen. (Die Waffenlobby hat nunmal mehr Stimmen als die Paintballlobby)
Die Amokläufer der letzten Zeit waren Sportschützen, keine Paintballspieler

Aussagen von Politikern (z.B. von Herrn Dr. Wiefelspütz -> zur Online Petition) voller Unwissen und rein auf Stimmungsfang auslegte Aktionen. Wenn Sie sehen würden, welcher Hass sich die Politiker derzeit aufbaut (im Internet). Dabei sind Worte wie Faschisten und Lobbyisten noch selten.

Die Medien stürzen sich derzeit auf alles, was Schlagzeilen erzeugt. Deutschland ist ein Land mit den strengsten Gesetzen für Waffen und Jugendschutz, dennoch kommten wir gleich nach den USA in der Amokstatistik. Traurig aber war.

Ich werde mein Wahlrecht dieses Jahr wohl dazu nutzen eine Gegenstimme zu erzeugen und eine der kleineren Parteien wählen.

Wie stehen Sie selbst zu diesen Punkten, welche derzeit viel Widerstand erzeugen? (Befürworter sind meist nur die, die keine Ahnung haben, leider.)

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Evers-Meyer
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19.05.2009
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

derzeit berät der Bundestag über Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts und einige weitere Vorhaben, unter anderem das Verbot von einschlägigen Computerspielen und auch "Paintball". Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Wie wahrscheinlich die meisten von uns habe auch ich in meiner Kindheit mit Spielzeugwaffen "Cowboy und Indianer" gespielt, ohne dass es mir geschadet hätte. Als Schülerin hatte ich im Sportunterricht übrigens auch viel Freude an der von Ihnen erwähnten Sportart "Völkerball".

Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, dass Sie beim "Jagen von Menschen" und dem "Abschießen von Spielkameraden", wenn auch mit Farbbällen und Luftdruckwaffen, als Erwachsener und kultivierter Mensch Spaß haben können. Das muss ich auch nicht verstehen. Mir ist aber auch bekannt, dass die "Paintballszene" mittlerweile wie andere Sportarten in verschiedenen Ligen organisiert ist und bestimmt viele Jugendliche anspricht. Das ist ihr gutes Recht und sie sollten diese Freiheit auch nutzen, auch im Hinblick darauf, damit eventuell Gewalttaten vorzubeugen.

Wie sie halte ich nichts von Scheinlösungen als Reaktion auf schreckliche Ereignisse. Vor allem dann nicht wenn sie meiner Ansicht nach nichts bringen, sondern ein konsequentes politisches Handeln nur vorspielen.

Es handelt sich bei den diskutierten Maßnahmen auch um Reaktionen bzw. eine Verarbeitung der schrecklichen Ereignisse von Winnenden durch die Gesellschaft, welche die Politik drängt, schnell zu handeln. Leider werden hierdurch die nahe liegenden präventiven und wirkungsvolleren Maßnahmen, wie mehr Angebote der Jugendhilfe, zwischenmenschliche Aufmerksamkeit und Zuwendung, genügend Zeit füreinander in den Schulen und eine humane Kultur der Anerkennung, gerade für Jungen, nicht wirklich konsequent und flächendeckend in die Tat umgesetzt. Dies ist natürlich schwierig (Geld, Personal, Zeit, Zuständigkeiten) und auch nicht immer möglich, aber mehr könnte und sollte in dieser Hinsicht getan werden.

Ich vertraue ihnen, wenn sie sagen, sie seien ein ganz normaler Sportler und verbinden mit Ihrer Sportart nicht das Töten von Menschen. Das Spielen von "Paintball" und Ihr Vergnügen und Ihr Recht darauf gönne ich Ihnen natürlich. Mit den Gründen für Amokläufe hat dass meiner Ansicht nach wenig zu tun. Jedenfalls weniger als zum Beispiel die Berichterstattung der Sensationsmedien welche einen Nachahmungseffekt eher fördern als behindern.

Bei diesem Thema existieren natürlich auch andere, zu respektierende Meinungen und ich habe den Eindruck, dass ich im Deutschen Bundestag mit meiner Ansicht zu einer Minderheit gehöre. Daher kann ich Ihnen leider nicht garantieren, dass der Bundestag von einem Verbot von "Paintball" absieht. Persönlich werde ich aber die Diskussionen über ein Verbot sehr genau verfolgen. Sollten meine genannten Bedenken gegen ein Verbot nicht ausgeräumt werden, werde ich dem Verbot auch nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Karin Evers-Meyer MdB
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