Karin Evers-Meyer (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Karin Evers-Meyer
© spdfraktion.de
Geburtstag
10.09.1949
Berufliche Qualifikation
Journalistin, Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Zetel
Wahlkreis
Friesland - Wilhelmshaven
Ergebnis
39,9%
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
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Wie Sie sicherlich der Wilhelmshavener Zeitung entnommen haben, setze ich mich mit all meinen Möglichkeiten als Bundestagsabgeordnete für den Erhalt des Marinearsenals ein. Auch wenn es bisher nur einen "Prüfauftrag" gibt, der sich mit den Folgen einer Schließung des Arsenals befasst, halte ich es für sehr wichtig, dass wir schon jetzt ganz deutlich auf die Rolle des Arsenals für Wilhelmshaven hinweisen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Zweites Rettungspaket für Griechenland
28.02.2012
Von:

Ist es richtig, daß beim Zustandekommen des ESM Vertrages die Brüsseler Beamten, Abgeordneten, die diesem Vertrag unterstehen völlige Imunität garantiert wird.
Daß kein Gericht und keine Regierung diese """ Verwalter """ anklagen kann bei Fehlverhalten.
Daß diese Damen und Herren von allen EU -Mitgliedsstaaten Gelder anfordern können in unbegrenzter Höhe ohne Nachweis darüber zu führen, wozu oder wofür die Gelder gebraucht werden.
Nun, da ich das Ziel der EU Spitze glaube zu kennen, ist da o.g. keine Fehlinformation sondern das angestebte Ziel. Siehe doch nur der Lissabon - Vertrag.
Meine Frage nun an Sie --------------- wie stehen Sie zu dem ESM Vertrag und wo finde ich Ihre Stimme?????????????

Bei Pro oder Contra .
Antwort von Karin Evers-Meyer
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09.03.2012
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben an mich über das Internetportal "Abgeordnetenwatch" vom 28.02.2012.

Auf dem Gipfel im Dezember des vergangenen Jahres haben die europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen, den so genannten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf Juli 2012 vorzuziehen. Damit haben sie endlich eine zentrale Forderung der SPD aufgegriffen. Wir brauchen den ESM so schnell wie möglich.

Insbesondere die deutsche Bundesregierung hat jedoch auf europäischer Ebene immer wieder blockiert, gezögert und die Krise damit nicht einzudämmen vermocht. Die Vorschläge von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Sarkozy zielten einseitig auf Kürzungen in den öffentlichen Haushalten ab und stellten keine nachhaltige Lösung der Krise dar. Auch Länder mit eigentlich soliden Haushalten sind in der Vergangenheit von den Märkten abgestraft worden. Einseitige Ausgabenkürzungen führen nicht zu wirtschaftlicher Erholung und verschärfen zusätzlich die soziale Schieflage in vielen Ländern.

Die Rettungsschirme sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die betroffenen Staaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und Schulden abbauen. Klare und strikte Bedingungen für Hilfsmaßnahmen, die Haushalte zu konsolidieren, sind unerlässlich. Aber ebenso wichtig ist es, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Die notwendige Konsolidierung kann ohne wirtschaftliche Belebung nicht gelingen. Vor allem muss aber der Finanzsektor reguliert und an den Kosten der Krise beteiligt werden. Wir lehnen es ab, in erster Linie die Steuerzahler und nicht die Krisenverursacher die Zeche zahlen zu lassen. Deshalb fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit geraumer Zeit die Einführung einer Steuer auf Spekulationen (Finanztransaktionssteuer).

Der ESM kann harte Auflagen und Bedingungen für die betroffenen Länder vereinbaren, aber auch Wachstum befördern. Der ESM kann notleidenden Staaten Darlehen gewähren oder deren Staatsanleihen aufkaufen. Hierfür stehen dem Rettungsschirm Garantien und Eigenkapital zur Verfügung. Der ESM ist eine europäische Finanzinstitution, die auf einem völkerrechtlichen Vertrag beruht. Und dieser muss durch den Bundestag ratifiziert werden.

Aus Sicht der SPD soll der ESM zu einem schlagkräftigen Krisenreaktionsmechanismus ausgebaut werden, um die Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren. Eine gemeinschaftliche Lösung in Form eines "Europäischen Währungsfonds" ist unser Ziel. Nicht alleine die Staats- und Regierungschefs sollen über Hilfsmaßnahmen und Anpassungsprogramme entscheiden. Die Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere das Europäische Parlament, aber auch die nationalen Parlamente sind zu stärken, um die demokratische Legitimation zu sichern.

Auch wenn diese Lösung nicht innerhalb weniger Wochen umsetzbar ist, ist dieser Weg ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung und eine europäische Antwort. Und insbesondere um die derzeitigen Probleme zu meistern, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Europa. Nur mit einer starken Europäischen Union wird Deutschland in einer immer stärker globalisierten Welt auch in Zukunft wirtschaftlich und politisch eine Rolle spielen.

Nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion ist der ESM zurzeit das richtige Instrument, die finanzielle Spannungssituation in Griechenland zu bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.03.2012
Von:

Bitte Sie, Frau Evers-Meyer, mir meine Ihnen am 28.02.2012 gestellten Fragen konkret zu beantworten.Es geht mir nicht darum was wann beschlossen wurde, sodern um die katastrophalen Folgen für uns Bürger in ganz Europa, wenn im Juni 2012 der Vertrag zustande kommen sollte.
Antwort von Karin Evers-Meyer
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22.03.2012
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage an mich hier auf Abgeordnetenwatch. Ich bin ehrlich gesagt der Ansicht, Ihnen Ihre Frage vom 28.02.2012 bereits detailliert beantwortet zu haben.

So Sie weitere, konkrete Fragen haben, können Sie diese immer an mein Berliner Bundestagsbüro senden. Sie erreichen mich dort unter der E-Mailadresse karin.evers-meyer@bundestag.de. Gerne übersende ich Ihnen eine persönliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB
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Frage zum Thema Finanzen
31.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!

Die vermehrten Veröffentlichungen der letzten Wochen ließen bei mir einige Fragen aufkommen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit herzlich bitte.
Zwecks Vereinfachung habe ich die Fragen nummeriert und bitte um einfache Ja/Nein-Anworten.

Basis: derzeit gültige Fassung des ESM-Vertrages.

1)
Ist es richtig, daß das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll ?

2)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

3)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

4)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann ?

5)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden) ?

6)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann ?

7)
Ist es richtig, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

Verbleibt der letzte Punkt:
8)
Wollen Sie dem zustimmen ?

Und ein allerletzter Punkt:
9)
Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?
Antwort von Karin Evers-Meyer
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17.04.2012
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum ESM-Vertrag. Sie baten um kurze Antworten in Ja/Nein-Form. Darum will ich mich gern bemühen, bitte jedoch gleichzeitig um Verständnis dafür, dass ich Ihre Fragen zu einem so komplexen Sachverhalt nicht immer mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten kann.

1) Ist es richtig, dass das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll?

Antwort: Nach Auskunft der Bundesregierung wird der Krisenfonds mit Krediten in Höhe von 500 Milliarden Euro ausgestattet. Hinzu kommen 200 Milliarden Euro aus dem bisherigen Euro-Rettungsfonds EFSF. Dabei handelt es sich um die bereits verbuchten Kredite für Griechenland, Portugal und Irland.

Um die Größe des Fonds war bis zuletzt hart gerungen worden. Unter anderem Frankreich plädierte dafür, den Fonds mit 1.000 Milliarden Euro auszustatten. Erst eine solche Summe würde die Finanzmärkte vor weiteren Spekulationen abschrecken. Die unterschiedlichen Positionen führten wohl dazu, dass man am Ende die tatsächlich "neuen" 500 Milliarden Euro des ESM und die bereits erwähnten 200 Euro-Milliarden aus dem EFSF in einem Atemzug mit den in vergangenen Jahren an Athen gezahlten bilateralen Krediten in Höhe von 53 Milliarden Euro sowie mit Restmitteln aus einem Fonds der EU-Kommission in Höhe von rund 49 Milliarden Euro nannte, um eine möglichst hohe Zahl (800 Mrd. Euro bzw. rund 1.000 Mrd. Dollar) mit entsprechender Wirkung auf die Finanzmärkten zusammen zu bekommen.

2) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

Antwort: Im Prinzip ja, allerdings ist der Gouverneursrat kein unabhängiges Gremium, das autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets und Deutschland wird dort jederzeit ein Vetorecht haben.

Fragen 3) bis 6)

3) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

4) Ist es richtig, dass der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann?

5) Ist es richtig, dass der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden) ?

6) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann ?

Antwort: Hinsichtlich der Fragen 3) bis 6) verweise ich auf meine
Antwort zu Frage 2).

7) Ist es richtig, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

Antwort: Die Mitglieder des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausreichend beteiligt werden. Einzelheiten dazu werden derzeit von Mitgliedern des Bundestages beraten.

8) Wollen Sie dem zustimmen ?

Antwort: Meine Entscheidung mache ich abhängig vom endgültigen Gesetzentwurf.

9) Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?

Antwort: Auch das ist abhängig vom endgültigen Gesetzentwurf.

Ich hoffe, Ihre Fragen somit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

nach übereinstimmenden Online-Presseberichten des heutigen Tages (14.04.2012, SZ, ZEIT, Spiegel) soll die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages dahingehend geändert werden, das Rederecht eines(r) Abgeordneten nur noch zu gewähren, sofern der/die Abgeordnete ZUVOR von der Fraktionsführung auf die Rednerliste gesetzt wurde.
Das Rederecht von Abgeordneten im Bundestag, die nicht auf der Rednerliste aufgeführt sind, soll - weitestgehend und massiv - beschnitten werden. Hiervon betroffen wären insbesondere Abgeordnete, die eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung vertreten und diese auch im Bundestag als Redner dokumentieren wollen.

Der Art. 38 GG Abs.1 lautet:
>> (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. <<

Der/die Vertreter/in Ihrer Partei haben im Geschäftsordnungsausschuß diesem Änderungsantrag bereits zugestimmt.

Meine Fragen (mit der Bitte um einfache Ja-/Nein-Antworten) an Sie lauten:
(1) Sehen Sie einen Konflikt der geplanten Änderung der Geschäftsordnung mit dem Grundgesetz ?
(2) Wollem Sie diesem Antrag auf Beschneidung der Redefreihet (und somit der Meinungsfreihet) Ihres eigenen Mandats zustimmen ?
Antwort von Karin Evers-Meyer
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16.04.2012
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich vom 14.04.2012. Ich habe zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine weitere Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch erhalten (15.05.2012) und möchte daher auf diese verweisen.

Ich hoffe, auch Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Wie stehen Sie zu der Reform des Rederechts im Bundestags, das von SPD, CDU und FDP quasi abgeschafft werden soll?

Wenn Abweichler der Parteien mundtot gemacht werden sollen - wozu soll der Steuerzahler dann überhaupt noch für über 600 Abgeordnete bezahlen? Eine Minderheitsmeinung können abweichende Abgeordnete ja dann nur noch vertreten, wenn es einer Handvoll Herrschern in den Fraktionen gefällt. Zudem lebt besonders das deutsche Parlament von den Diskussionen, die "Arbeit" (Abstimmung) wird ja weitestgehend in den Ausschüssen vorbereitet und koordiniert.
Meiner Meinung nach zeugt dieser Gedanke von einer undemokratischen und grundgesetzfeindlichen Geisteshaltung, wie ich sie von der NPD erwarte, aber nicht von selbsternannten Volksparteien.
Antwort von Karin Evers-Meyer
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16.04.2012
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich hinsichtlich der aktuellen Medienberichterstattung zum Thema "Rederecht".

Die Vorschläge zum Rederecht im Deutschen Bundestag sind allesamt unausgereift und dürfen so nicht kommen. Die Fraktionen - und vor allem ich als SPD-Bundestagsabgeordnete - hatten bisher überhaupt keine Gelegenheit die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung müssen meiner Ansicht nach ausführlich diskutiert und möglichst im Einklang mit den anderen Fraktionen erzielt werden. Beides ist nicht geschehen.

Auch aus diesem Grund wird es in der nächsten Woche keine Abstimmung darüber im Bundestag geben. Für mich als Abgeordnete ist klar, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen müssen. Das ist Demokratie. Ich glaube, wir brauchen weniger Rituale und mehr lebendige, offene Diskussionen.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB
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