Kai Voet van Vormizeele (CDU)

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Frage zum Thema Veränderung der Volksgesetzgebung
09.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,
Sie sind verfassungspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion.
In Artikel 50 (3) der Hamburger Verfassung heißt es wörtlich: "Der Senat legt den Gesetzentwurf [...] dem Volk zur Entscheidung vor."
Auf "zahlreiche Bürgeranfragen nach dem Wortlaut des zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurfs" reagierte die Stadt Hamburg am 27. 9. 2007 mit einer Pressemeldung. Hierin wird erklärt:
"Obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht, ermöglicht ab sofort der Landesabstimmungsleiter allen Interessierten, den Wortlaut des Gesetzesentwurfs der Initiatoren "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie" sowie dessen Begründung, anzufordern oder einzusehen."

1.Ist nach Ihrer Rechtsauffassung das Verfassungsgebot, dem Volk den Gegenstand der Abstimmung vorzulegen, bereits erfüllt, wenn der Gesetzentwurf, der Gegenstand eines Volksbegehrens ist, im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht wird?

Eine Gesetzesvorlage oder eine andere Vorlage ist keine "Stellungnahme". Die Versendung von so Stellungnahmen sind im Volksabstimmungsgesetz vorgeschrieben, die Versendeung von Vorlagen nicht.

2. Warum fehlt im Hamburgischen Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eine Vorschrift, die den üblichen Maßstäben einer Antragsvorlage in der parlamentarischen Gesetzgebung entspricht?
3.Warum haben Bürger kein Antragsrecht beim Hamburgischen Verfassungsgericht zur Frage, ob ein Volksentscheid verfassungsgemäß durchgeführt wird?
4.Wird der Volksentscheid nach Ihrer Rechtsauffassung verfassungsgemäß durchgeführt?
5.Werden Abgeordnete Ihrer Fraktion von ihren Antragsrecht beim Hamburgischen Verfassungsgericht Gebrauch machen? Wenn ja, dann wann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
8Empfehlungen
16.10.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Gesetzestext sieht das Verschicken der Vorlage definitiv nicht vor. Dies ist ein Fakt mit dem sich der Gesetzgeber zu beschäftigen hat. Ursache dafür dürfte auch sein, dass in Hamburg derweilen die Briefabstimmung der Regelfall und nicht die Ausnahme ist. Insofern hat der Gesetzgeber im Sommer des Jahres 2001 dieses Versäumnis bei der extrem bürgerfreundliche Abstimmungsmöglichkeit nicht gesehen. Bei der Abstimmung in Wahllokalen wurde der Text jeweils ausgehängt.

Darüber hinaus bestand bereits vor der Verschickung des Textes an alle Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit, sich diesen Text von allen Bezirksämtern kostenlos zuschicken zu lassen oder ihn bei diversen Stellen aus dem Internet herunterzuladen.

Eine Vorlage im Volksentscheid an die parlamentarischen Formvorschrift anzupassen wäre eine gute Idee. Ich fürchte, dass die Initiatoren von Volksentscheiden, dies jedoch als unfaire Benachteiligung sehen würden.

Die Verfahrensrechte bei dem Volksentscheid liegen bei den direkten Beteiligten. Dies sind die Vertrauenspersonen der Initiatoren und die Bürgerschaft bzw. Ihre Organe.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Volksentscheid verfassungsgemäß durchgeführt wurde. Dementsprechend werde zumindest ich meiner Fraktion nicht empfehlen, den Gang zum Verfassungsgericht anzutreten.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Familie
17.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

danke für Ihre Antwort. Ich sehe einen Dissens zur Frage, ob der Verfassungs-Satz: "Der Senat legt dem Volk den Gesetzentwurf [...] vor" auch dem Sinn nach erfüllt wurde. Ich möchte dieses aber nur feststellen.

Bernd Reinert, der Fraktionsvorsitzende der CDU, hält es jetzt für eine gute Idee, den Vorschlag des Volksbegehrens von 1998 aufzugreifen und die Abstimmungsvorlage in das "Informationsheft" aufzunehmen.
Ich möchte keine politische Werbung in meinem privaten Briefkasten. Ich halte die Übersendung der "Stellungnahme" der Bürgerschaft nicht für freundlich.

Der Begriff "bürgerfreundlich" ist ein Wort der politischen Werbung. Wenn er z. B. im Kontext mit dem Abbau von Zustimmungsquoren verwendet wird, wird ein objektives Gesamtinteresse "der" Bürger suggeriert, das es real gar nicht gibt. Es wird verschleiert, dass zum Beispiel das Ziel Quoren-Abbau gegenüber denjenigen Bürgern nicht besonders freundlich ist, die Anhänger ausschließlich der repräsentativen Demokratie sind und die deshalb nicht freiwillig an Abstimmungen teilnehmen. Das ist ihr gutes Selbstbestimmungs- und Freiheitsrecht nach Artikel 2 GG.

Anders als diese habe ich keine grundsätzlichen Einwände gegen real wirksame plebiszitäre Elemente. Ich habe mich gefreut, dass nun seitens der CDU-Fraktion das Problem der Verbindlichkeit von Volksgesetzgebung ernster genommen wird, als dieses aus der "Stellungnahme" erkennbar war.

Mir ist bewusst: nur die Angeordneten sind gewählte "Vertreter des ganzen Volkes" und aller Bürger.

Was halten Sie von der Idee,
• dass die Bürgerschaft frühzeitig in der nächsten Legislaturperiode den Komplex der Volksgesetzgebung wieder aufnimmt und
• der Verfassungsausschuss in dieser Legislaturperiode eine Internetseite sowie eine Post-Sammelstelle einrichtet, um zunächst nur – ohne Diskussion, in Kurzform genannte - persönliche und rechtliche Probleme zu sammeln, die Bürgerinnen und Bürgern bei der Volksgesetzgebung auffielen?

MfG
B.
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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18.10.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrte Frau !

Ihre Frage enthält eine Reihe von interessanten Ansätzen, die leider in einem solchen Forum nicht vertieft debattiert werden können. Den Sinn oder "Un"sinn von begleitenden Stellungnahmen bei einem Volksentscheid kann man sehr unterschiedlich sehen. Ich denke, sowohl die Bürgerschaft als auch "Mehr Demokratie" werden jeweils ihre eigene Stellungnahmen im Lichte der Diskussion der letzten 3 Wochen noch einmal intern bewerten.

Grundsätzlich hoffe ich, dass nach der Bürgerschaftswahl sich die teilweise sehr grundsätzlichen Positionen wieder so weit "beruhigt" haben, dass ein konstruktiver Dialog einsetzen kann. Sollte einer solcher Dialog entstehen, wäre das von Ihnen vorgeschlagene Forum ein sehr guter Weg. Die Bürgerschaft hat schon bei anderen Vorhaben durchaus sehr gute Erfahrungen mit Internet-Foren gemacht, die den Bürger beteiligen und seine konstruktiven Vorschlägen abfragen.

In diesem Sinne komme ich dann gerne auf Ihre Idee zurück!

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

mich beängstigen die Bestrebungen des Senats, Wahlen in Hamburg zukünftig mithilfe des sogenannten Wahlstifts durchzuführen. Ich habe Informatik studiert und bin in der IT-Branche tätig. Dass komplexe Informationssysteme fehleranfällig sind und oft Fehler enthalten, ist in Forschung und Praxis unbestritten.

Dass Informationssysteme nun auch Einzug halten sollen in ein Verfahren, das einer der Grundpfeiler unserer Demokratie ist, ist für mich unverständlich. In Hamburg ist das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln. Für den Wahlstift müssten aus meiner Sicht die Baupläne und die Programmierung des Systems öffentlich präsentiert werden, um konform zu $31 des Wahlgesetzes zu bleiben. Leider würden nur die wenigsten Wähler daraus schlau werden.

So kann niemand sagen, was in dem Wahlstift exakt vor sich geht. Das System ist nicht transparent. Wenn ich mit dem Wahlstift mein Kreuz mache und danach irgendwo angezeigt wird, dass meine Stimme gezählt wurde, können in diesen wenigen Sekunden unzählige Rechenoperationen von mir unbemerkt etwas völlig anderes an den Wahlleiter übermittelt haben. Mit welchen konkreten technischen Maßnahmen wird die Korrektheit der Wahl sichergestellt?

Bei der Briefwahl müsste eine mir unbekannte Person meine Kreuze mit dem Wahlstift nachzeichnen, damit diese gezählt werden. Bei der Wahl eines deutschen Landesparlaments fühle ich mich nicht wohl mit dem Wissen, dass eine vollkommen unbekannte Person nachträglich auf meinem Stimmzettel herummalt. Und das, wo doch in unserem Lande alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll.

Nur weil eine manuelle Auszählung mehrere Tage dauern könnte und teurer wäre als bisher, rechtfertigt dies meiner Meinung nach keine elektronische Wahl. Das alte Verfahren ist zugegebenermaßen langsam, aber bewährt und für Jeden nachvollziehbar. Aus meiner Sicht sind die beiden letztgenannten Aspekte von höherer Bedeutung als ökonomische Gesichtspunkte.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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08.11.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Ich will auf einige Ihrer Zweifel zur Verwendung des Digitalen Wahlstiftes eingehen. Der zum Teil sehr grundsätzliche Streit der vergangenen Wochen geht zum Teil an den Realitäten vorbei. Die Software des Stiftes wird natürlich von der PTB geprüft.

Ich vermisse in Ihrer Argumentation ein wenig die Kritik an dem seit Jahren eingeübten Verfahren der Datenverarbeitung der Ergebnisse aus den Wahllokalen. Seit vielen Jahren ist es in Hamburg, Deutschland und vielen anderen Staaten auf der Welt üblich, dass die Rohdaten der Wahllokale in eine Gesamtsystem per Hand eingegeben werden. Mir wäre nicht bekannt, dass dort bisher Zweifel an dieser Art der Datenverarbeitung geäußert wurden. Obwohl natürlich jeder böswillige Software-Designer hier entsprechende Programm-Teile einflechten könnte, die Rohdaten aus den Wahllokalen verfälschen, nicht berücksichtigen oder ähnliches. Ich will damit nur deutlich machen, dass heute ein Wahl von 1,2 Mio. Wahlberechtigten ohne Computer und damit Software Verwendung undenkbaren wäre.

Ihre Vorbehalte hinsichtlich des "Rummalens" auf Ihrem Briefwahlstimmzettel kann ich dadurch vielleicht relativieren in dem ich noch einmal klarstelle, dass nicht Ihre Kreuze nachgemalt werden, sondern unter ihren Kreuzen entsprechende "Häkchen" gemacht werden, dass dieses Kreuz gezählt wurde. Dies entspricht im übrigen auch der bisherige Praxis in vielen Fällen.

Im Übrigen wird Ihre Stimme nicht sofort gezählt. Das System speichert nach eine chaotischen Zufallsprinzip, die Koordinaten auf den Stimmzettel, bei dem die Kreuze gemacht wurden. Erst das öffentliche Auszählprogramm am Ende des Wahlabends macht daraus ein Wahlergebnis.

Abschließend sei mir der Hinweis erlaubt, dass Ihr Blog zum neuen Wahlrecht einige Ungenauigkeiten enthält. ( 1. und 2. Stimmen; Ausblenden der Bezirksversammlungswahlen und damit weiteren 6 (5+1) Stimmen). Da ich davon ausgehe, dass viele Menschen Ihren Blog lesen, sollten Sie vielleicht im Sinne ein genauen Information, noch einmal einen Abgleich mit der Seite www.24-Februar.de durchführen.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,

In dem Artikel
[ events.ccc.de ] wird gesagt, dass: "(Zitat) jedes elektronisches Wahlsystem zumindest eines der drei Grundsaetze einer demokratischen Wahl gefaehrdet: Geheim, transparent und zuverlaessig."
Kein Verkaeufer eines elektronischen Wahlsystems hat jemals bewiesen, dass sein System alle drei Wahlgrundsaetze gewaehrleistet. Es ist deutlich, dass dies auch fuer das digital pen system gilt, das bei der Hamburger Wahl eingesetz werden soll.
Warum behaupten Sie, dass: "(Zitat) keinen Zweifel daran, dass der Wahlstift ein sicheres System ist."
[ www.abendblatt.de ]
Waehrend dies nur einer der drei Grundsaetze ist? Und glauben Sie, dass einfaches Auszaehlen wichtiger sein sollte, als die Transparenz und die Zuverlaessigkeit des Wahlvorganges?

Vielen Dank,
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
9Empfehlungen
08.11.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Auch wenn dies eigentlich ein Forum für die Diskussion zwischen Hamburger Wählern und Hamburger Abgeordneten ist, will ich doch kurz auf ihre Fragestellung eingehen.

Offensichtlich sind wir in dem Bemühen ein neues Wahlrecht in Hamburg vernünftig umzusetzen in einen erbitterten Streit der Befürworter und Gegner der "elektronischen Demokratie" geraten. Kein Abgeordneter, ganz egal aus welcher Partei, hat jemals den Digitalen Wahlstift einführen wollen, weil wir unbedingt einen technologischen Schritt ins das nächsten Jahrhundert der "Online-Demokratie" gehen wollten. Einzig die realen Umstände eines hochkomplexen und extrem zeitintensiven Auszählsystems haben uns veranlasst, den Digitalen Wahlstift einsetzen zu wollen. Bewusst haben wir uns für ein System entschieden, dass redundant Papier und elektronische Auszählung ermöglicht. Eine Entscheidung für Wahlautomaten, wie z.B. in den Niederlanden haben wir aus diesen Gründen abgelehnt. In der Tat bin ich immer noch sicher, dass dieses System, und damit ist nicht alleine der Digitale Wahlstift, sondern die Gesamtheit der Abläufe gemeint, ein sicheres Verfahren darstellt. Die Option mehrere Tage in diverses Turnhallen einige Hunderttausende Stimmen auszählen zu müssen, birgt für mich keine sehr hohe Transparenz, da sie faktisch ohne Öffentlichkeit stattfinden wird. Dabei müssten wir das wichtige System der "Selbstorganisation der Wahlen durch das Wahlvolk" (ehrenamtliche Wahlvorstände) aufgeben und durch öffentlich Bedienstete ersetzen. Ob dies alles wirklich ein Zuwachs an Demokratie bedeuten würde, wage ich zu bezweifeln.

Mit freundlichen Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.11.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

ich habe mich sehr über Ihre Antwort vom 08.11.2007 gefreut. Auch für Ihren Hinweis auf die Ungenauigkeiten in meinem Blog vielen Dank.

Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass Sie in meiner Argumentation ein wenig die Kritik an dem bisherigen Einsatz elektronischer Datenverarbeitung bei der Ermittlung von Wahlergebnissen vermissen. Dass ich am bisherigen Verfahren keine Kritik äußere, begründe ich nachfolgend.

Bisher wurden keine elektronischen Verfahren zur Bildmustererkennung eingesetzt. Stattdessen wurden die Stimmen von Hand ausgezählt und die dadurch ermittelten Ergebnisse elektronisch an eine Zentrale übermittelt und dort weiter ausgewertet.

Ich kritisiere lediglich die Ermittlung der Rohdaten mit elektronischen Mitteln. Den sich daran anschließenden Prozess sehe ich als unproblematisch. Ich vertraue den Wahlhelfern und unterstelle niemandem kriminelle Absichten.

Doch leider werden mir nur die wenigsten Wahlhelfer erklären können, wie der Stift und das ihm angeschlossene System genau funktionieren. Dies könnten nur die Ingenieure und Informatiker des Herstellers. Anstatt mich auf ein Zertifikat der PTB zu verlassen, würde ich ein System lieber wirklich verstehen wollen. Sie werden zugeben, dass die genauen Abläufe einer manuellen Stimmauszählung leichter zu verstehen sind, als die genaue technische Funktionsweise des Wahlstiftes.

In der IT-Branche können Sie bei jeder Vertriebsveranstaltung zu jedem Produkt hören, es sei sicher und zertifiziert nach "Standard XYZ". Wobei viele Hersteller sich oft schon vor der Erklärung drücken, wie sie "Sicherheit" genau definieren. Ich weiß aus Erfahrung, dass sich diese meist schwammig formulierten Sicherheitsversprechen nur allzu oft als unwahr erweisen. Ich verstehe nicht, wieso man bei einer Wahl ein solches Risiko eingehen will.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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08.11.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Die sache mit der elektronischen Bildmustererkennung ist so ein "Ding". Test mit Probanten haben ergeben, dass die manuelle Bildmustererkennung (sprich also der Mensch) eine relativ hohe Fehlerquote hat. In der Regel liegen wir bei den Nachzählungen bei den bisherigen Wahlverfahren bei gut 0,5% der Stimmen, die falsch einsortiert waren. D.h. ob die menschliche Erkennung wirklich fehlerfrei ist, bezweifle ich. Mir geht es darum, ob wir systmatisch bzw. technisch-strukturelle Fehler ermiiteln können oder nicht. Die Statistiker haben uns gesagt, bei einer Nachzählung von ca. 1 % der Wahllokale per Hand, hätten wir eine hinreichende mathematische Sicherheit solche strukturelle Fehler zu erkennen. Derweilen herrscht relativ große Einigkeit zwischen den Fraktion, dass wir ggf. diese Zahl noch deutlich auf 5 % erhöhen könnten. Gleichzeitig werden wir wahrscheinlich die Listenstimmen für Bürgerschaft und Bezirksversammlung am Abend noch komplett per Hand nachauszählen. Auch dadurch haben wir eine sehr hohe Sicherheit, ob das System versagt hat oder nicht.

Ich bin überzeugt, dass diese Sicherheitsnetze ausreichend sind, um mindestens den selben Genauigkeitsstandard zu erzielen wie bisher.

Mit freundlichem Gruß


Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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