Kai Voet van Vormizeele (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Kai Voet van Vormizeele
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Angestellter in einem Planungsbüro
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Nord
Landeslistenplatz
38, über Liste eingezogen
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Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für die Aufmunterung auch weiterhin für den Einsatz des Digitalen Wahlstiftes zu "kämpfen". (...) Der Versuch, den DWS zumindest bei den Wahlen einzusetzen und dann alles komplett per Hand nachzuzählen, muss wohl leider, ob des Widerstandes insbesondere der GAL, als gescheitert angesehen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
26.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Voet van Vormizeele,

in der Presse ist viel über die Kandidatenaufstellungen in der CDU zu lesen, so auch darüber, daß es im Wahlkreis Barmbek-Uhlenhorst eine Kampfabstimmung zwischen Ihnen und Herrn Grapengeter gab. Leider hat die Presse dieses Ergebnis nicht berichtet. Daher habe ich als Wahlberechtigter und langjähriger CDU-Wähler im Wahlkreis Barmbek-Uhlenhorst mehrere Fragen:
1) Wie ist die Abstimmung ausgegangen?
2) Warum musste es eine Kampfabstimmung geben? Musste man der Öffentlichkeit dieses Zeichen der Zerstrittenheit geben?
3) Warum haben Sie überhaupt das Wahlkreis-Wahlrecht von "Mehr Demokratie" beibehalten? Meiner Ansicht nach ist es für eine funktionierende Fraktion in einer Großstadt wichtig, sicherzustellen, daß alle Fachgebiete und nicht jeder Stadtteil vertreten ist. Für den Bürger hingegen ist nur die Zahl der Abgeordneten einer Partei (von wegen der Mehrheiten) und nicht die Person wichtig. Diejenigen, die nach Personen wählen, gehen eh nur nach dem Spitzenkandidaten und nicht nach Leuten vor Ort, die man weder kennen kann noch muß, sondern das Gesamtbild zählt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
3Empfehlungen
27.03.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Zunächst enmal die Sachinformation vorweg: Es gab in der Wahlkreiskonferenz keine "Kampfabstimmung". Herr Grapengeter hat für den Wahlkreiskisten-Platz 2 kandidiert und ich für den Platz 1. Beide sind wir mit großer Mehrheit von den Mitgliedern der CDU gewählt worden.

Zu Ihrer Frage, warum wir die Wahlkreise beibehalten haben. Zunächst mal bin ich ein bekennender Anhänger von Wahlkreisen. Ich bin fest überzeugt davon, dass eine Anbindung der Abgeordneten an ihre jeweilige regionale Herkunft sehr sinnvoll ist. Desalb hatte die Bürgerschaft parallel zum Entwurf von "Mehr Demokratie" ein kleinteiligeres Wahlkreismodell für Hamburg vorgeschlagen (50 Wahlkreise). Dies fand keine Mehrheit beim dem Volksentscheid zum Wahlrecht im Juni 2004. Wir haben als CDU nur die Teile des Wahlrechtes geändert, die wir für rechtswidrig halten bzw. für die gesamtstädtischen extrem schädlich. Das jetzt gewählte Wahlkreismodell (17 Mehrmandatskreise) halte ich zwar für grundfalsch, weil es viel zu große und bürgerferne Wahlkreis schafft, ist jedoch weder rechtswidrig noch schädlich für das Hamburger Gemeinwesen. Insofern haben wir diese Regelung beibehalten.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.06.2007
Von:

Sehr geerhter Herr van Vormizeele,

Es geht mir -als MItglied im Hamburger Fürsorgeverein- um die aktuelle Novellierung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetz.
Leider sind bei der Gesetzvorlage weder Sachverständige noch Experten (Fürsogeverein) angehört worden.
Eine solche einseitige Vorlage verstößt gegen die Demokratie, wonach die Beteiligten mit in die Entscheidung einzubeziehen sind.
Ich frage Sie daher sehr geerhter Herr van Vormizeele, ob Sie eine solche Gesetzesvorlage ernsthaft ohne Anhörung von Experten und Sachverständigen im Rechtsausschuß passieren lassen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
2Empfehlungen
01.07.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir und anderen Kollegen aus dem Rechtsausschuss gestellt haben.

Lassen Sie mich einige Dinge richtig stellen:

Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft hat sich während seiner Sitzung am 28. Juni darauf verständigt, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen. Im Rahmen der Anhörung werden verschiedene von den Fraktionen benannte Sachverständige gehört werden.

Eine Reihe von Verbänden und Institutionen, die mit der Arbeit des Strafvollzuges in Verbindung stehen, wurden bereits während der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt. Der Gesetzentwurf wurde dem Weißen Ring, dem Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter, den Berufsverbänden der Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Kirchen, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe Regionalgruppe Nord, den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und DBB), der Agentur für Arbeit, den Freien Wohlfahrtsverbänden (ASB, AWO, Caritas, DRK, Diakonisches Werk) und dem Forum Hamburger Straffälligenhilfe mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Die abgegebenen Stellungnahmen der genannten Verbände und Institutionen fielen naturgemäß – in Abhängigkeit von den eigenen Interessen und Standpunkten – unterschiedlich aus. Verschiedene Stellen des Gesetzentwurfes wurden daraufhin geändert. Im Hinblick auf die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes konnte einigen Stellungnahmen nicht gefolgt werden.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2007
Von:

Hallo erstmal,

als langjähriger CDU Wähler und als Meinungsfindung für die nächste Bürgerschaftwahl nur eine Frage:
Sind Sie für die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel oder dagegen ?
Bitte um eine klare Stellungsnahme.

Vielen Dank
W.
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
4Empfehlungen
09.07.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Ich bin gegen eine Abschaltung dieser Atomkraftwerke solange sie den technischen Anforderungen entsprechen. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Ministerin in Schleswig-Holstein (Frau Trauernicht,SPD) die Vorfälle prüfen wird. Sollte sich dann keine weiteren Beanstandungen ergeben, bin ich für ein Wiederanfahren.

Um die dahinter stehende Grundsatzfrage einmal kurz anzusprechen. Ich bin kein ideologischer Fan oder Gegner der Atomkraft. Allerdings, solange es uns an ökologisch vertretbaren Alternativen fehlt, werden wir noch einige Jahre die Kernkraft brauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.09.2007
Von:

Guten Tag Herr Voet van Vormizeele,

ich habe vor wenigen Tagen die Unterlagen zur Abstimmung über den Volksentscheid "Hamburg stärkt den Volksentscheid" zugeschickt bekommen. Mit großem Interesse habe ich die beiliegende Info-Broschüre gelesen. Die Texte von den Initiatoren sowie von GAL und SPD fand ich sehr informativ und lesenswert, jedoch habe ich mich gefragt, weshalb es keine Stellungnahme der CDU gibt. Oder sollen die acht Seiten Frage-Antwort-Grafiken (diese "Wollen Sie..."-Sachen) die Stellungnahme der CDU darstellen? Diese Seiten enthalten für mich keinerlei Informationen, außer dass der nicht genannte Verfasser offensichtlich will, dass der Leser/die Leserin mit "nein" stimmt. Warum gibt es in der Broschüre keinen vernünftigen Text von der Partei, die die Regierung stellt?

Zum Thema "Wollen Sie, dass so wenige über so viele entscheiden?": Ich will nicht, dass 62 CDU-Abgeordnete den Verkauf des LBK beschließen, obwohl 593.497 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger dagegen sind. Weshalb hat Ihre Partei den Volksentscheid ignoriert? Auch dafür habe ich kein Argument von der CDU gefunden, zumal die Folgen des LBK-Verkaufs ja nun offensichtlich negativ für die Stadt sind.
Warum benutzen Sie Zahlenspielchen anstatt sachlich zu argumentieren, weshalb die CDU gegen direkt ausgeübte Demokratie ist?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
8Empfehlungen
20.09.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Dass Sie einen Absender bei dem Infoheft zum Volksentscheid vermissen, verstehe ich nicht ganz. Auf dem Deckblatt steht Stellungnahme der Bürgerschaft. Genau darum handelt es sich bei dem Text. Die Minderheit der Bürgerschaft hat ihren Text mit diversen Hinweisen auf ihre Partei – und Fraktionsinformationen versehen. Aus meiner Sicht ein deutliches Indiz dafür, dass es sich hier bei eher um einen vorgezogenen Wahlkampf handelt, als um eine Auseinandersetzung mit dem Volksentscheid.

Sie bemängeln, dass wir uns kurz fassen bei den für uns wichtigen Argumenten. Ich darf darauf hinweisen, dass wir als Bürgerschaftliche Mehrheit und Gegner dieses Volksentscheides lediglich über 8 Seiten verfügen, während die Befürworter über 24 Seiten verfügen. Das wir uns bei nur einem ¼ der Seiten kurz fassen müssen, liegt in der Natur der Sache. Eine Langfassung unserer Argumente finden Sie unter cdu-hamburg.de

Ihre Bewertung zum LBK-Verkauf teile ich ausdrücklich nicht! Alleine die Investitionen, die seit der Privatisierung in die Hamburger Krankenhäuser geflossen sind, wären mit einem staatlichen Krankenhaus nicht möglich gewesen. Auch hat sich die damals vorgetragen Argumentation, dass nach einer Privatisierung nur noch "wohl begüterte" Patienten behandelt würden, derweilen in Luft aufgelöst. Eine sachgerechte Betrachtung der tatsächlich eingetretenen Entwicklung würde hier vieles erleichtern.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.09.2007
Von:

Sehr geehrte Herr Voet van Vormizeele,

vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Frage. Leider muss ich noch einmal nachfragen.
Mir ist aufgefallen, dass das, was Sie als "Stellungnahme der Bürgerschaft" bezeichnen, genau das ist, was in der Stadt auf CDU-Plakaten und auf der CDU-Landesverbands-Webseite bekannt gegeben wird. Also verstehe ich immer noch nicht, weshalb die CDU-Stellungnahme nicht als solche gekennzeichnet ist bzw weshalb die Stellungnahme der Bürgerschaft die der CDU ist. In der Bürgerschaft sind doch drei verschiedene Parteien vertreten, weshalb ist es dann verwerflich, dass die drei Parteien verschiedene Stellungnahmen abgeben wenn sie nicht einer Meinung sind?

Leider sind Sie überhaupt nicht auf meine Frage eingegangen, weshalb die CDU die beiden Volksentscheide zum Wahlrecht und zum LBK ignoriert hat. Besonders auf eine Antwort auf diese Frage bin ich sehr gespannt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu noch antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
15Empfehlungen
22.09.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Zu der Fragestellung des Volksentscheides "LBK" habe ich mich geäußert. Hier haben wir inhaltlich wohl einen Dissens. Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt, dass nicht LBK, Wahlrecht, die Hamburger Wasserversorgung oder die Kindestagesbetreuung Gegenstand dieses Volksentscheides sind, sondern die Frage, ob künftig bereits 35 % der Hamburger die Verfassung unserer Stadt ändern können oder nicht.

Zum Absender der beiliegenden Information noch einmal zur Verdeutlichung: Die Stellungnahme auf den ersten 8 Seiten ist die des Hamburger Landesparlamentes. Die nachfolgende ist die der parlamentarischen Minderheit. Die Parlamentsmehrheit war, wie ich meine zur Recht, der Auffassung, dass der Wahlkampf für die kommende Bürgerschaftswahl nicht mit der inhaltlichen Auseinandersetzungen um die Herabsetzung der Quoren zu tun hat. Dies sehen SPD und GAL wohl anders. Ansonsten würden sie die laufende Kampagne des Volksentscheides, gemeinsam mit dem DGB, nicht mit ca. 85.000 € finanzieren.

Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele
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