Kai Voet van Vormizeele (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Kai Voet van Vormizeele
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Angestellter in einem Planungsbüro
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Nord
Landeslistenplatz
38, über Liste eingezogen
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(...) Zu Ihrer Frage, warum wir die Wahlkreise beibehalten haben. Zunächst mal bin ich ein bekennender Anhänger von Wahlkreisen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

Das der Wahlstift nun ja wohl als Projekt gescheitert ist steht fest und wird auch nicht mehr zu ändern sein. Dies wird nun also dazu führen, dass in drei Monaten ein Heer von freiwilligen die Stimmen auszählen muss. Da ich vor 5 Jahren aus Bayern "eingewandert" bin, ist für mich das neue Hamburger Wahlrecht gar nicht so neu, sondern eher eine Variation dessen, was in meiner früheren Heimat seit Jahren praktiziert wird. Das Kumulieren und Panaschieren ist in Bayern fester Bestandteil des Kommunalwahlrechts. Was für mich aber neu ist, ist die Diskussion über die scheinbar unlösbaren logistischen Probleme, die zu Erwarten sind. Trauen sie den Hamburger Wahlhelfern nicht zu, was ihre bayerischen Kollegen seit Jahrzehnten scheinbar problemlos hinbekommen?
Ich werde mich auf jeden Fall als Wahlhelfer melden und so versuchen meinen Teil zu einer erfolgreichen Bürgerschaftswahl beizutragen.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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22.11.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Zunächst mal herzlichen Dank für Ihre Bereitshaft sich als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Bestimmt werden ihre bayerischen Erfahrungen uns Hamburgern gut tun. Natürlich werden diese logistischen Probleme gelöst werden. Sie sind allerdings in Hamburg auch in einer etwas größeren Maß vorhanden. Während in München bei der letzten Wahl ca. 51 % der Menschen teigenommen haben (461.898 Wähler in 2002), hat Hamburg eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von ca. 70% (also ca. 840.000 Wähler). Auch die Wahlbezirke sind in Hamburg mit 1550 fast doppelt so viele wie in München (ca. 860). Der Sicherheitsaufwand muß bei einer Landtagswahl naturgemäß höher sein, da es sich bei der Wahl um ein Verfassungsorgan handelt.

Das Heer von Wahlhelfern werden wir hoffentlich bekommen. Bisher braucht wir ca. 11.000 Wahlhelfer, die wir in den letzten Jahren nur unter größten Anstrengungen bekommen konnten. Jetzt werden 15.500 benötigt über mindestens 3 Tage. Ich hoffe die Hamburger werden sich ähnlich wie Sie, in großen Mengen für diese wichtige ehrenamtliche Aufgabe melden!

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.11.2007
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,

zunächst einmal möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie hier regelmäßig und umfangreich Rede und Antwort stehen. Dieses Engagement würde ich mir auch bei anderen Abgeordneten wünschen.

Auch wenn ich Wahlcomputer und den DWS grundsätzlich ablehne, empfinde ich die Situation bzgl. der Auszählung der Wahlstimmen am 24.02.2008 keinesfalls als einen Sieg der Demokratie. Ich teile Ihre Bedenken bezüglich der Sicherheitsrisiken, die für das jetzt wahrscheinliche zentrale Auszählen in den Messehallen bestehen.

Bei dem Volksentscheid 2004 habe ich nicht für das neue Wahlrecht gestimmt. Ich habe zwar die aktuellen Diskussionen und Probleme so nicht kommen sehen, wunderte mich aber damals über diesen aus meiner Sicht sehr exotischen Vorschlag eines neuen Wahlrechts. Dies gilt sowohl für die Version, die zum Zeitpunkt des Volksentscheids (10 Stimmen pro Wähler und Abstimmung) zur Diskussion stand, als auch für das jetzt gültige Verfahren (6 Stimmen pro Wähler und Abstimmung).

Was wir jetzt haben, ist m.E. nicht mehr Demokratie, sondern eher unnötig mehr "Kuddelmuddel".

Es gibt in Deutschland andere bewährte Wahlverfahren, die per Handauszählung durchführbar sind, beispielsweise das Verfahren welches zur Bundestagswahl angewandt wird (jeweils eine Erst- und Zweitstimme pro Wähler und Abstimmung).

Sollte sich das am 24.02. anzuwendende Verfahren als unpraktikabel erweisen (wovon ich persönlich ausgehe), würden Sie einen Umstieg auf ein an die Bundestagswahl angelehntes Verfahren als geeignet ansehen?

Ich frage ausdrücklich nicht, ob so ein Umstieg nach der nächsten Wahl politisch möglich sein wird, da niemand von uns die dann gültigen Mehrheitsverhältnisse kennt.

Mit freundlichen Grüße
Jan
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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25.11.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Die CDU hat sich im Jahre 2004 für eine Wahlrecht ausgesprochen, dass dem Bundestagswahlrecht sehr ähnelte (2 Stimmen, Landesliste und Wahlkreis). Dies fand bei der Bevölkerung keine Mehrheit. Zu spekulieren, warum das so war ist heute müßig. Die Änderungen die wir als Mehrheitsfraktion vorgenommen haben, waren immer an dem Grundgedanken orientiert, möglichst wenig Eingriffe in die "Grundphilosophie des volksbeschlossenen Wahlrechts" vorzunehmen. Deshalb haben wir auch das Panaschieren und Kumulieren beibehalten, obwohl es ein Kommunalwahlelement ist und kein Landtagswahlelement.

Wir werden jetzt abwarten müssen wie diese Wahl abläuft und auch wie sich dieses neue Wahlrecht in der Praxis bewährt. Dazu gehört für mich auch die Frage, ob die derzeitigen riesigen Mehrmandatswahlkreise wirklich die beste aller Ideen ist, oder ob sie nicht vielmehr die Ferne von Bürger und Wahlkreisabgeordneten fördern.

Dies wird man in den ersten 2 Jahren nach der Bürgerschaftswahl alles bewerten müssen. Ich bin aber ausgesprochen vorsichtig was eine Änderung des jetzt vorhandenen Wahlrechts angeht. Wir haben als Union monatelang öffentlich "Prügel" bezogen, für einige geringe Änderungen. Jetzt dieses Wahlrecht noch einmal anzugehen, um es umfassend zu ändern, ist ein schwieriger politischer Akt, der gut überlegt sein will.

Aber ich stimme ihnen inhaltlich voll zu, dass ein 2-Stimmenwahlrecht mit mehr Wahlkreisen für Hamburg die deutlich bessere Lösung gewesen wäre.

Mit freundlichem Gruß

Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr van Vormizeele,
die Hamburger CDU hat trotz gegenteiligen Volksentscheids dem Verkauf des LBK an Asklepios zugestimmt. Ist das nicht ein eklatante Missachtung des Wählerwillens? Wie rechtfertigen Sie das vor den Bürgerinnen und Bürgern Ihres Wahlkreises?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Kai Voet van Vormizeele
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14.12.2007
Kai Voet van Vormizeele
Sehr geehrter Herr !

Gerade als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Barmbek/Uhlenhorst kann ich diese Entscheidung sehr gut vor meinen Wählern rechtfertigen.
Hamburgs Krankenhäuser waren in einem schlimmen Zustand als die CDU im Jahre 2001 die Regierung übernommen. Jahrelang waren bauliche sowie medizinische Investitionen nicht mehr oder höchst ungenügend vorgenommen worden.
Gleichzeitig war der operative Verlust aus dem Betrieb des LBK so hoch, dass der Steuerzahler jedes Jahr dreistellige Millionensummen als Verlustausgleich zur Verfügung stellen mußte. Dieses Geld fehlte an vielen anderen Stellen im Hamburger Haushalt. Es war unzweifelhaft klar, dass diese Situation von der Stadt Hamburg nicht mehr zu händeln war. Insbesondere wenn wir die notwendige medizinische Versorgung dieser Stadt auf dem hohen Niveau halten wollten. Die Entscheidung für einen privaten Partner war deshalb aus meiner Sicht zwangsläufig. Die Ergebnisse nach der Privatisierung des LBK, insbesondere die enormen Investitionen, die nun endlich vorgenommen worden sind, belegen dies eindrucksvoll. Gerade als Barmbeker Abgeordneter sehe ich immer wieder den Unterschied zwischen dem alten Barmbeker Krankenhaus und der neuen Asklepios-klinik in Barmbek. Wenn ich dies und die Entwicklung in den anderen Hamburger Kliniken sehe, trete ich mit diesem Ergebnis gerne vor den Wähler.

Mit freundlichem Gruß
Kai Voet van Vormizeele, MdHB
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