Jürgen Trittin (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Jürgen Trittin
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialwirt, Journalist, Bundesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Göttingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
2, Niedersachsen
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(...) 1. Die Internationale Gemeinschaft führt dort keinen Kolonialkrieg.
Deshalb sind Vergleiche mit der Besatzung durch die Sowjetunion abwegig. (...)
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Jürgen Trittin hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Umweltpolitik
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Trittin,

wenn ich richtig informiert bin, waren Sie 1998 - 2005 Bundesumweltminister.
Während dieser Zeit müßte Ihnen das sog. "Versuchsendlager" ASSE II bekannt gewesen sein; jedenfalls kannte Ihre Vorgängerin Frau Merkel diese "Baustelle" der Atomwirtschaft. Meine Frage: war Ihnen ASSE bekannt? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: was haben Sie in den beiden Legilaturperioden gegen die unhaltbaren Zustände in diesem absaufenden Bergwerk unternommen?

Und noch ne Frage:
Erst 2001 hat der Bundestag das BMU beauftragt, einen "Nationalen Entsorgungsplan" (NEP) vorzulegen, wofür die Arbeiten 2002 eingeleitet wurden.
Frage: Was haben Sie in der Frage der Klärung der "Entsorgung" des bekanntermaßen vorhandenen Atommülls in der 14. Legislaturperiode (1998-2001) unternommen?
Wurde der NEP inzwischen fertiggestellt und was sind die Ergebnisse dieser Studie?


Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jürgen Trittin
1Empfehlung
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Natürlich war mir auch schon vor 1998 das Forschungsendlager Asse bekannt. Die Ausmaße der Probleme, die in den letzten Monaten bekannt wurden, hat aber niemand erahnt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte keine eigenen Erkenntnisse über die Asse, sondern lediglich die Informationen aus dem Forschungsministerium. Wie wir heute wissen, entsprachen diese Informationen nicht der Realität.

Mit Amtsübernahme 1998 habe ich mich, neben dem Atomausstieg, um die Frage der Endlagerung intensiv gekümmert. Dazu gehörte ein Moratorium für Gorleben, die Errichtung eines Endlagers, der dort betrieben wurde, musste beendet werden. Mit zahlreichen Studien und der Einrichtung des AK Ends haben wir in den Jahren bis 2005 die Endlagerfrage Deutschland auf den internationalen Stand gebracht. Dabei war das zentrale Ergebnis, dass es kein geeignetes Endlager geben wird, sondern nur ein im Vergleich bestes Endlager. Darüber hinaus wurden wirtsgesteinsunabhängige Kriterien für eine solches Endlager entwickelt.

2005 habe ich, auf dieser Grundlage ein Endlagersuchgesetz vorgelegt, dass den internationalen Stand von Forschung und Wissenschaft gerecht wird. Solche vergleichenden Standortsuchen kommen überall auf der Welt zur Anwendung. Durch die vorgezogenen Neuwahlen konnte dieses Gesetz von rot-grün nicht mehr umgesetzt werden - die Große Koalition hat in den letzten vier Jahren nichts getan.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin
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Frage zum Thema Umweltpolitik
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Trittin,
Sie fordern in Ihren Wahlkampf Auftritten immer wieder den Ausbau der reg.Energien. Ich finde das richtig! Meine Frage. Werden die Kosten dafür wieder ( siehe EEG-Gesetz ) den Verbrauchern auferlegt?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales und Familie
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Trittin,

ich bin leider ziemlich irritiert. Sowohl in dem Diskussion der Oppositionspolitiker als auch in der heutigen Ausgabe von Bild-Online werden Sie wie folgt zitiert:

"Mindestlohn spart Geld, weil wir keine Hartz-IV-Aufstocker mehr haben."

Nun ist es jedoch so, dass ein Großteil der Hartz-IV-Aufstocker a) nicht Vollzeit arbeitet und b) 2/3 aller Hartz-Aufstocker bereits heute 7,50 EUR / Stunde oder mehr verdienen, jedoch ergänzendes Hartz IV bekommen, weil sie eine große Bedarfsgemeinschaft zu versorgen haben haben.

Nach Angaben des DIW bekommen würden nur etwa 10% aller Hartz IV-Aufstocker von einem Mindestlohn von 7,50 EUR / Stunde tatsächlich profitieren. 50% der vollzeitbeschäftigten Aufstocker bekommen sogar heute 9,00 EUR oder mehr pro Stunde.

www.rbb-online.de

Inwiefern rechnen Sie daher mit tatsächlichen Einsparungen bei ergänzenden Hartz IV-Leistungen im Falle der Einführung eines einheitlichen Mindestlohns? Sehen Sie nicht gerade in den wirtschaftsschwachen Regionen zusätzlich die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jürgen Trittin
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ein Mindestlohn reduziert die Anzahl derjenigen, die zusätzlich zu ihrem (Niedrigst-)Lohn ergänzende SGB II-Zahlungen brauchen, um das Existenzminimum zu sichern. So spart ein Mindestlohn dort staatliche Ausgaben ein, wo Unternehmen bisher Lohndumping betreiben und die niedrigen Löhne durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden müssen. Bei einem Mindestlohn von 7,50 €/h können so laut einer Studie des DGB bis zu 2,3 Milliarden € eingespart werden, die bisher für ergänzendes ALG II ausgegeben werden.

Ein Mindestlohn verhindert zu allererst Lohndumping und Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen. Ein Friseur in Sachsen bekommt dann in Zukunft nicht mehr nur 3 Euro pro Stunde, sondern eben den Mindestlohn. Soweit die Verbraucher in der Folge konsequent handeln und bereit sind, für ihren Haarschnitt auch einen fairen Preis zu zahlen, fallen auch keine Arbeitsplätze weg. Mehr Arbeitslose werden durch einen Mindestlohn nur dann verursacht, wenn die Verbraucher nicht bereit sind, die höheren Löhne in Form von höheren Preisen mitzutragen und deshalb Arbeitsplätze wegfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin
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Frage zum Thema Wirtschaft
26.09.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Trittin,

die Grundzüge des EEG und der hieraufbezogenen Änderungen des Bundesbaugesetzes haben in den Jahren 2002/2003/2004 zur Privilegierung von WEA Bauwerken geführt ohne dass anfänglich Planungssperren möglich waren. Unter diesem Webfehler leide ich, weil hier in meinem Umfeld 50 Anlagen auf Flächen errichtet wurden, die planerisch NICHT dafür vorgesehen waren.
Ich bin der Auffassung, dass es wesentlich Ihrem Einsatz zu verdanken war, dass sich diese Regelungen mit Fehlern und Lücken bis zu der Auswirkung aufschaukelten, dass nicht dem beabsichtigten guten Gedanken gefolgt wurde, sondern auch Bauwerke um die 140 m Höhe den zuvor dort lebenden Menschen teilweise weniger als 300 m vor die Fenster gesetzt wurden ohne dass dies energietechnisch vernünftig gewesen wäre. Die Gesetzeslage gab es her und die Abschöpfer des Systems haben dies frühzeitig genutzt und Fakten geschaffen, die in meinem privaten Umfeld zu dem Verlust von ca. 30% des Verkehrswertes zweier eigenen Immobilien geführt hat. Ich möchte verkaufen, um mich dem zusätzlichen gesundheitlichen Risiko der nächsten 20 Jahre zu entziehen (das keiner kennt und das nicht erforscht wird).
Bitte nennen Sie mir den Verursacher, um meinen Schaden geltend zu machen, da mir gegenwärtig die Summe von ca. 250.000 € bei meiner Alterssicherung (bin 54 Jahre) fehlt. Ich fühle mich kalt enteignet und da die tatsächlichen Verursacher sich offenbar dem gesetzlichen Bestandsschutz sicher sein können, würde ich gern wissen, ob Sie sich dafür verantwortlich fühlen? Wenn nicht, was Sie an meiner Stelle tun würden?

Mit freundlichen Grüßen

W.

PS: Auch ich erzeuge erneuerbare Energie und verstehe die Grundidee.

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