Josef Wirtz (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Josef Wirtz
© Landtag NRW
Geburtstag
11.04.1950
Berufliche Qualifikation
Landwirtschaftsmeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Landwirtschaftsmeister
Wohnort
Inden
Wahlkreis
Düren I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
44,0%
Landeslistenplatz
32
(...) Nach intensiven Diskussionen hat die CDU-Landtagsfraktion beschlossen, der Staatsvertragsnovelle zuzustimmen. Wir haben dies maßgeblich deswegen getan, um eine drohende Erhöhung der Rundfunkgebühren zu vermeiden, da im Falle einer Ablehnung des Staatsvertrages das alte Gebührensystem weiterhin Bestand haben würde. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Josef Wirtz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.07.2011
Von:

Sie sind laut Ihres Abstimmungsverhalten gegen Studiengebühren und haben sich in unserer Lokalzeitung gegen die Gemeinschaftsschule ausgesprochen!
Wie stehen Sie zum Schulkonsens von CDU, SPD und Grüne in NRW?
Ist die Sekundarschule nicht eine Gemeinschaftsschule nur mit neuem Namen?

Muss die Kreis CDU als Mehrheitsfraktion und im speziellen Sie als Abgeordneter im Kreis Düren nicht den Elternwillen, der ein klares Votum für die Gemeinschaftsschule ausweisst, akzeptieren und tatkräftig unterstützen?

Im Schulkonsens wird eindeutig ermöglicht unter dem Dach der Sekundarschule die Klassen 1-10 zu unterichten! Dieser Vorschlag wurde uneranderem vom Schulausschuss der Gemeinde Aldenhoven angeregt.
Sehen Sie hierbei die gleichen Vorteile:
-weniger Unterrichtsausfall wegen besserer Abstimmung und eines größeren Lehrerkollegiums.
  • Sanfteren Übergängen in die Sekundarstufe und eine bessere individual Förderung, da die Schule nicht gewechselt wird und somit Stärken und Schwächen bekannt sind.
Antwort von Josef Wirtz
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2011
Josef Wirtz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, die ich über Abgeordnetenwatch erhalten habe und in der Sie mir Fragen zum Thema Studiengebühren und dem jetzt gefunden Schulkonsens in NRW stellen.

In Ihrer ersten Frage gehen Sie davon aus ich hätte gegen Studiengebühren gestimmt.

Diese Annahme ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe mich zusammen mit meinen Kollegen aus der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion für die Beibehaltung des Studienbeitrags ausgesprochen.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass durch die Abschaffung der Studienbeiträge die Studienbedingungen wieder verschlechtert werden, weil die Finanzierung von verbesserten Studienbedingungen nicht gesichert ist. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Studienqualität. Damit wird die Position der nordrhein-westfälischen Hochschulen im nationalen wie auch internationalen Wettbewerb gefährdet.

Mit Blick auf Ihre Fragen den Schulkonsens betreffend, bin ich der Auffassung, dass die Sekundarschule ausdrücklich keine "Gemeinschaftsschule mit neuem Namen" ist.

Die folgenden Merkmale sind in diesem Zusammenhang entscheidend:

• Die Sekundarschule führt sowohl zur Ausbildungsreife als auch zur Oberstufenreife. Aber sie führt keine eigene Oberstufe: Das wiederum stärkt die Gymnasien.

• Die zweite Fremdsprache in der Klasse 6 ist nicht mehr zwingend erforderlich. Denn für leistungsschwache Schüler hätte es fatale Folgen gehabt, wenn sie in den Klassen 5 und 6 zwingend nach gymnasialen Standards unterrichtet würden. Die Lehrpläne für die Sekundarschulen orientieren sich deshalb an den Lehrplänen für Real- und Gesamtschulen.

• Die Sekundarschule kann integrativ, teilintegrativ oder kooperativ arbeiten (getrennte Bildungsgänge). Über die Einrichtung entscheidet der Schulträger vor Ort im regionalen Konsens.

Der von CDU, SPD und den Grünen vereinbarte Kompromiss ermöglicht ein maßgeschneidertes, vielfältiges Schulsystem, mit guten Lösungen insbesondere für den ländlichen Raum.

Jede Seite kann sich in diesem gefunden Schulkonsens wiederfinden. Nach vielen Jahren konnte somit endlich eine Einigung im Bereich Schule gefunden werden, die den Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer Rechnung trägt.

Für den Kreis Düren bedeutet diese Einigung Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die nun anstehenden Entscheidungen werden mindestens bis 2023 von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen. Über die konkrete Ausgestaltung vor Ort entscheiden die kommunalen Räte.

Ein Verbund von Grundschulen mit Schulformen der Sekundarstufe I soll im Rahmen eines begrenzten Schulversuchs ermöglicht werden. Die Gemeinde Aldenhoven kann darüber entscheiden, ob man sich daran beteiligen möchte.

Den von Ihnen angesprochenen "eindeutigen Elternwillen" kann ich derzeit nicht erkennen. Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit habe ich deutlich spüren können, dass viele Eltern aller größten Wert auf den Bestand gutgeführter bestehender Schulen legen. Falls Ihre Aussage auf der Elternbefragung zum Schulentwicklungsplan basiert, möchte ich Sie bitten, die Ergebnisse noch einmal kritisch zu hinterfragen. Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass zahlreiche Antworten bereits durch die Fragestellung gelenkt bzw. vorgegeben wurden. Deshalb gilt es im Interesse aller Betroffenen mit Augenmaß vorzugehen.

Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht vor, dass der Entwurf am 9. September in einer Sondersitzung des Landtags eingebracht wird. Anschließend berät der Ausschuss für Schule und Weiterbildung darüber. Voraussichtlich im Oktober soll das neue Schulgesetz dann verabschiedet werden.

In der Hoffnung Ihre Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Josef Wirtz MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:

guten tag herr wirtz,

mit entsetzten habe ich wahrgenommen das die reform der rundfunkgebühren beschlossen wurde.
dies bedeutet für mich und meine frau das wir ab 2013 fünf mal rundfunkgebühern zahlen müssen!
(2 wohnsitze und 3 betriebe.)
und das obwohl wir beide uns seit jahren dem fehrnsehen bewusst verweigern und dieses angebot auch weiterhin nicht nutzen wollen.

aus welchem grund ist diese gebühr nicht nutzungsabhängig, geräteabhängig, personengebunden oder steuerfinanziert?
warum sollen wir für die bespaßung der mitbürger monatlich ca. 60 euro bezahlen?

mit freundlichem gruß
Antwort von Josef Wirtz
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2011
Josef Wirtz
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 13.12.2011, in der Sie die Verabschiedung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages thematisieren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat über die Reform der Rundfunkgebühren in einem nach der Geschäftsordnung des Landtags vorgegebenen Verfahren beraten. Die CDU-Landtagsfraktion hat alle Anregungen und Bedenken gesammelt, die uns zu diesem Entwurf erreichten und diese sehr sorgfältig geprüft.

Nach intensiven Diskussionen hat die CDU-Landtagsfraktion beschlossen, der Staatsvertragsnovelle zuzustimmen. Wir haben dies maßgeblich deswegen getan, um eine drohende Erhöhung der Rundfunkgebühren zu vermeiden, da im Falle einer Ablehnung des Staatsvertrages das alte Gebührensystem weiterhin Bestand haben würde.

Mit der Zustimmung zum neuen System wird eine Gebührenordnung beendet, die für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen geduldet hat. Zukünftig sollen die Beiträge haushaltspauschal erhoben werden. Schon längst hat sich der Medienkonsum vom Besitz von Fernsehern oder Radios gelöst. Das mobile Internet und der konsequente Fortschritt der Mediengesellschaft belegen, dass ein Rundfunkbeitrag nicht mehr länger an bestimmte Endgeräte gebunden werden kann. Eine Neuordnung der Gebührenordnung ist daher längst überfällig. Schwarzsehern und -hörern nehmen wir mit der Novellierung die Möglichkeit, Beitragszahler weiterhin zu benachteiligen, und für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen stellen wir mindestens gleichbleibende Beiträge sicher. Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren will die CDU-Landtagsfraktion unbedingt vermeiden. Durch die breitere Basis der Beitragszahler erhoffen wir uns sogar zukünftige Gebührensenkungen.

Das bedeutet aber nicht, dass wir dem Änderungsstaatsvertrag in allen Punkten ohne Einwände gegenüberstünden.

Die im Staatsvertrag formulierte Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge kann unserer Meinung nach nicht dauerhaft mit den gleichzeitig anfallenden Abgaben für Betriebstätten aufrechterhalten werden.

Auch die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten am Vertragswerk halten wir für berechtigt. Die GEZ soll durch die Änderung der Gebührenordnung in die Lage versetzt werden, weniger Daten erheben und weniger Daten speichern zu müssen. Kurze Löschungsfristen sind ein Mittel, um den Zugriff zu beschränken. Auch der Verzicht von Datenanmietung oder -ankauf über die im Staatsvertrag verankerte Bestimmung bis 2014 hinaus kann einen wesentlichen Beitrag zum Datenschutz und zur Verschlankung der GEZ leisten.

Wir fordern außerdem die Rundfunkanstalten auf, weitere Anmeldungen von zusätzlichem finanziellem Bedarf zu vermeiden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln muss reichen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Einem anderen Zweck hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu dienen. Insbesondere darf die Gebührenfinanzierung die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt nicht beeinträchtigen.

Wir unterstützen alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, stärker den Kernauftrag in den Mittelpunkt zu rücken und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern.
Unsere Kritikpunkte haben wir auch in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3491) festgehalten, den Sie über folgenden Link oder das Dokumentenarchiv des Landtags NRW einsehen können.
landtag

Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Kritik an einzelnen Punkten zu, weil sie ihrer Verantwortung für das Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland gerecht werden will. Eine Ablehnung des Staatsvertrags würde zu einer Rundfunkgebührenerhöhung führen. Ein höherer Rundfunkbeitrag als 17,98 Euro pro Monat ist aus unserer Sicht den Menschen aber nicht zuzumuten.

Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, nach In-Kraft-Treten des neuen Beitragsstaatsvertrages zügig anhand der Ergebnisse der Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten die finanziellen Auswirkungen sowie Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände zu überprüfen.

Wir werden die Erfahrungen, die mit dem neuen Rundfunkbeitragsmodell gemacht werden, sorgfältig prüfen und im Rahmen der Evaluierung einbringen. Hierzu hat die CDU-Landtagsfraktion eine E-Mail-Adresse eingerichtet – rundfunk@cdu-nrw-fraktion.de – und bittet, Anmerkungen und Probleme zu dem neuen System darüber mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

Josef Wirtz MdL
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
14.02.2012
Von:

Guten Tag Herr Wirtz,

mit Entsetzen habe ich festgestellt das Sie bei der Abstimmung zur Diätenerhöhung mit Ja gestimmt haben. Ich weiss das Sie bei Abstimmungen nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind.Ich weiss aber auch das Sie als Vertreter des Volkes (Ihrer Wähler) in den Landtag entsandt worden sind. Nun meine eigentliche Frage.: Haben Sie bei der Entscheidung zur Diätenerhöhung die Meinung Ihrer Wähler mitberücksichtigt oder welche Gründe haben zu Ihrer Entscheidung geführt.

Mit freundlichen Grüßen

H.W.
Antwort von Josef Wirtz
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14.02.2012
Josef Wirtz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de www.abgeordnetenwatch.de . Die Entscheidung über die Diätenerhöhung war nicht einfach. Im Vorfeld der Entscheidung hat es gründliche Debatten über das Für und Wider gegeben. Die Pro- & Contra-Argumente sind Ihnen sicherlich aus der Presseberichterstattung und den Antworten der Abgeordneten bekannt. Deshalb konkret zu Ihrer Frage:

Innerhalb der CDU-Landtagsfraktion habe ich mich gegen die Erhöhung der Diäten ausgesprochen und intern auch dementsprechend votiert. Darüber hinaus habe ich als Alternative vorgeschlagen, dem defizitären Abgeordnetenwerk einen einmaligen Zuschuss aus Landesmitteln zu gewähren, um eine Diätenerhöhung vermeiden zu können. Dafür fand ich leider keine Mehrheit.

In der Plenarsitzung habe ich mich schließlich der deutlichen Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion angeschlossen.

Doch nun darf ich Ihnen an meinem Beispiel verdeutlichen, welchen Einfluss die getroffene Entscheidung auf die Altersvorsorge hat, wenn ich dann nach 10-jähriger Landtagszugehörigkeit 2015 (sofern die Regierung die komplette Legislaturperiode im Amt bleibt) in den Ruhestand gehen würde:

Ein mit 55 Jahren in den Landtag gewählter Abgeordneter (wie ich) würde dann nach 10 Jahren ca. 900 Euro monatliche Altersbezüge erhalten. Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung werden es insgesamt knapp 1000 Euro sein. So war es auch 2005 vereinbart worden. Da die Zinsentwicklung aber zu einem Defizit in der Kasse des Abgeordnetenwerks geführt hat, wird dieser Wert nicht erreicht.


Außerdem darf ich einmal anmerken, dass die Abgeordneten anderer Parlamente oder aber die Bürgermeister für eine solche Regelung nur ein müdes Lächeln übrig haben. Nordrhein-Westfalen wurde nicht umsonst oft für sein "vorbildliches" System der Diäten gelobt. Zumal die Bezüge der NRW-Abgeordneten komplett versteuert werden (auch die Beiträge zum Versorgungswerk!).

In der Hoffnung, dass meine Ausführungen bei Ihnen auf ein Wenig Verständnis stoßen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Josef Wirtz
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