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Josef Wirtz
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Frage von Thomas J. •

Frage an Josef Wirtz von Thomas J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

guten tag herr wirtz,

mit entsetzten habe ich wahrgenommen das die reform der rundfunkgebühren beschlossen wurde.
dies bedeutet für mich und meine frau das wir ab 2013 fünf mal rundfunkgebühern zahlen müssen!
(2 wohnsitze und 3 betriebe.)
und das obwohl wir beide uns seit jahren dem fehrnsehen bewusst verweigern und dieses angebot auch weiterhin nicht nutzen wollen.

aus welchem grund ist diese gebühr nicht nutzungsabhängig, geräteabhängig, personengebunden oder steuerfinanziert?
warum sollen wir für die bespaßung der mitbürger monatlich ca. 60 euro bezahlen?

mit freundlichem gruß
Thomas Jumpertz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jumpertz,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 13.12.2011, in der Sie die Verabschiedung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages thematisieren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat über die Reform der Rundfunkgebühren in einem nach der Geschäftsordnung des Landtags vorgegebenen Verfahren beraten. Die CDU-Landtagsfraktion hat alle Anregungen und Bedenken gesammelt, die uns zu diesem Entwurf erreichten und diese sehr sorgfältig geprüft.

Nach intensiven Diskussionen hat die CDU-Landtagsfraktion beschlossen, der Staatsvertragsnovelle zuzustimmen. Wir haben dies maßgeblich deswegen getan, um eine drohende Erhöhung der Rundfunkgebühren zu vermeiden, da im Falle einer Ablehnung des Staatsvertrages das alte Gebührensystem weiterhin Bestand haben würde.

Mit der Zustimmung zum neuen System wird eine Gebührenordnung beendet, die für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen geduldet hat. Zukünftig sollen die Beiträge haushaltspauschal erhoben werden. Schon längst hat sich der Medienkonsum vom Besitz von Fernsehern oder Radios gelöst. Das mobile Internet und der konsequente Fortschritt der Mediengesellschaft belegen, dass ein Rundfunkbeitrag nicht mehr länger an bestimmte Endgeräte gebunden werden kann. Eine Neuordnung der Gebührenordnung ist daher längst überfällig. Schwarzsehern und -hörern nehmen wir mit der Novellierung die Möglichkeit, Beitragszahler weiterhin zu benachteiligen, und für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen stellen wir mindestens gleichbleibende Beiträge sicher. Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren will die CDU-Landtagsfraktion unbedingt vermeiden. Durch die breitere Basis der Beitragszahler erhoffen wir uns sogar zukünftige Gebührensenkungen.

Das bedeutet aber nicht, dass wir dem Änderungsstaatsvertrag in allen Punkten ohne Einwände gegenüberstünden.

Die im Staatsvertrag formulierte Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge kann unserer Meinung nach nicht dauerhaft mit den gleichzeitig anfallenden Abgaben für Betriebstätten aufrechterhalten werden.

Auch die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten am Vertragswerk halten wir für berechtigt. Die GEZ soll durch die Änderung der Gebührenordnung in die Lage versetzt werden, weniger Daten erheben und weniger Daten speichern zu müssen. Kurze Löschungsfristen sind ein Mittel, um den Zugriff zu beschränken. Auch der Verzicht von Datenanmietung oder -ankauf über die im Staatsvertrag verankerte Bestimmung bis 2014 hinaus kann einen wesentlichen Beitrag zum Datenschutz und zur Verschlankung der GEZ leisten.

Wir fordern außerdem die Rundfunkanstalten auf, weitere Anmeldungen von zusätzlichem finanziellem Bedarf zu vermeiden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln muss reichen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Einem anderen Zweck hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu dienen. Insbesondere darf die Gebührenfinanzierung die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt nicht beeinträchtigen.

Wir unterstützen alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, stärker den Kernauftrag in den Mittelpunkt zu rücken und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern.
Unsere Kritikpunkte haben wir auch in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3491) festgehalten, den Sie über folgenden Link oder das Dokumentenarchiv des Landtags NRW einsehen können.
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-3491.pdf;jsessionid=8F394A675EE3C71D690E2B89477D5CC7.portal11-worker

Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Kritik an einzelnen Punkten zu, weil sie ihrer Verantwortung für das Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland gerecht werden will. Eine Ablehnung des Staatsvertrags würde zu einer Rundfunkgebührenerhöhung führen. Ein höherer Rundfunkbeitrag als 17,98 Euro pro Monat ist aus unserer Sicht den Menschen aber nicht zuzumuten.

Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, nach In-Kraft-Treten des neuen Beitragsstaatsvertrages zügig anhand der Ergebnisse der Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten die finanziellen Auswirkungen sowie Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände zu überprüfen.

Wir werden die Erfahrungen, die mit dem neuen Rundfunkbeitragsmodell gemacht werden, sorgfältig prüfen und im Rahmen der Evaluierung einbringen. Hierzu hat die CDU-Landtagsfraktion eine E-Mail-Adresse eingerichtet – rundfunk@cdu-nrw-fraktion.de – und bittet, Anmerkungen und Probleme zu dem neuen System darüber mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

Josef Wirtz MdL