Sehr geehrter Herr

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Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie mich nach meinen Standpunkt zur Erhöhung der Altersvorsorge fragen.
Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden erklären, wieso die Änderungen der Pflichtbeiträge nötig waren und hoffe Sie damit überzeugen zu können.
Im Jahr 2005 hat der Landtag NRW eine Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Dadurch wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben. Hierbei gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern alle Abgeordneten weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten das Wahlkreisbüro aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberuflerinnen und Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien.
Nun hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgese-hene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Si-cherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht – für aktuelle aber auch zukünftige abgeordnete. Dies soll durch die beschlossene Gesetzesänderung korrigiert werden, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt werden. Daher ist die Gesetzesänderung für mich auch ein Akt der Solidarität gegenüber jungen und zukünftigen Abgeordneten.
Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht deshalb folgende Lösung vor:
1) Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen. Dies dient der Transparenz und dem Nachweis, dass es nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen geht, sondern die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient.
2) Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 € im Monat erhöht. Diese Erhöhung unterliegt der steuerlichen Progression, woraus folgt:
Tatsächlich werden die Abgeordneten bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger netto im Monat haben.
Zur Beurteilung der Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge dienen auch die folgenden Hinweise:
· Im Land NRW kommen auf einen/eine Abgeordnete/n je 98.745 Einwohner. Im Bundesvergleich der 16 Landtage ist das der größte Wert.
· Der gesamte Haushalt des Landtags kostet jeden Bürger in NRW pro Jahr 5,68 €, verglichen mit beispielsweise 8,46 € in Bayern oder 8,03 € in

en (im Vergleich der jeweiligen Haushalte von 2011). Nach der Erhöhung steigt der Betrag pro Bürger und Jahr bezogen auf Nordrhein-Westfalen um 6 Cent.
Außerdem fanden sich in den letzten Tagen in der Presse immer wieder Artikel, die die Politikerpensionen von deutschen Parlamenten vergleichen. NRW rangiert dabei relativ weit unten. Abgeordnete in Bayern oder

en beziehen demnach, nach 10 Jahren Mandat / zum Renteneintrittsalter von 65, fast das Doppelte, nämlich rund 2882 € (in Bayern) und 2969 € in

en.
Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen: Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, also auch nicht aus den Fachhaushalten der Ministerien.
Ich hoffe, Sie können verstehen, wieso ich in der Plenarsitzung des 8. Februar für die Erhöhung der Pflichtbeiträge gestimmt habe und können die Änderungen im Bezug auf ihre Angemessenheit nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel