Johannes Remmel (GRÜNE)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Johannes Remmel
© Landtag NRW
Geburtstag
25.05.1962
Berufliche Qualifikation
Publizist
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Wohnort
Siegen
Wahlkreis
Siegen-Wittgenstein I
Ergebnis
10,9%
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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(...) Der Koalitionsvertrag beinhaltet diverse Passagen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex "Nachtflugverbote". Im Koalitionsvertrag konnten wir gewiss nicht alles durchsetzen was wir gerne gewollt hätten, trotzdem stehen einige Maßnahmen zur Reduzierung des Nachtfluges auf der Agenda der neuen Landesregierung. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
06.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Remmel,

Ich wohne noch im niedersächsischen Osnabrück, besitze jedoch seit kurzem durch Erbschaft ein Haus im westfälischen Lengerich. Nun bin ich verwirrt angesichts der Entwicklungen bzgl. Dichtheitsprüfung von Privateigentümern. Hier in Osnabrück wurde die Verpflichtung der Bürger zur Überprüfung der Leitungen Ende Juni 2011 aufgehoben. Nun habe ich unterschiedliche Quellen gelesen, dass die Frist in NRW zumindest von 2015 auf 2023 verlängert wurde oder gar auf 2025. Wie ist nun tatsächlich die Frist? Wie begründen Sie einen Aufschub gegenüber denen, die die Umstände und Kosten der Dichtheitsprüfung oder ggf auch Sanierung bereits frühzeitig auf sich genommen haben und sich nun fragen ob das Gesetz wie in Niedersachsen nun auch in NRW bald gekippt wird? Ich denke dabei an die Kritik und die Aktivitäten der vielen Bürgerinitiativen.
In einem früheren Beitrag erwähnen Sie soziale Härtefälle. Haben diese eine Möglichkeit bei hohem Sanierungsbedarf an ihren Leitungen eine Unterstützung seitens ihrer Stadt zu erhalten? Falls ja, in welchem Maße?

Über Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Remmel
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06.02.2012
Johannes Remmel
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur Inspektion und Sanierung privater Hausanschlüsse. In Ihrem Schreiben sprechen Sie sich gegen die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz (LWG) aus.
Allerdings schützt die Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden ihres Hauses, die durch zu spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Sie stellt auch sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können und sie führt dazu, dass eintretendes Fremdwasser erkannt wird. Deshalb ist die Dichtheitsprüfung sowohl im Sinne der Hausbesitzerin und des Hausbesitzers als auch der Umwelt.
Hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand zur Dichtheitsprüfung informieren.
Im Parlament hat eine intensive Diskussion über die Dichtheitsprüfung begonnen. In gleicher Weise ist eine kontroverse öffentliche Debatte entstanden.
In der Folge haben die Fraktionen aus CDU und FDP mit Datum vom 19.12.2011 einen Gesetzesänderungsantrag (Drucksache 15/3563) vorgelegt.
Wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, ist ebenfalls ein Änderungsvorschlag am 17.01.2012 zum LWG von den Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/3769) eingebracht worden.
Mit den Gesetzesentwürfen wird sich der Landtag seit dem 26.01.2012 befassen. Ob und wie das LWG geändert wird, wird im Landtag entschieden werden.
Aufgrund der eingebrachten Gesetzesentwürfe gehe ich davon aus, dass eine bürgerfreundliche Umsetzung der Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasseranlagen erreicht wird.
Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass es unabhängig von einer Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen wegen der bundesrechtlichen Vorgaben immer notwendig ist, Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Wiedenhöft
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
30.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Remmel,

die aktuell schon in der Presse erschienenen vorgeschlagenen Änderungen des Jagdrechtes zu einem "ökologischen Jagdrecht" machen mich durch fehlende Fakten etwas stutzig. Die verwendeten Schlagworte "ökologisch", "mit Tierschutz vereinbar", "Nachhaltigkeit", "aktuelles Jagdrecht entspringt der NS-Zeit" usw. klingen aus Sicht des Eigenmarketings sehr gut, sind jedoch inhaltslos. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen basieren die Ideen der Änderungen im Landesjagdrecht? Bitte teilen Sie uns die Referenzen der unterschiedlichen Publikationen mit sowie Ihr Vorgehen in der Expertenrunde.

Viele Grüße,
Antwort von Johannes Remmel
1Empfehlung
21.03.2012
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.
Im Koalitionsvertrag haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsame Überzeugung die Notwendigkeit einer Reform des Jagdrechts formuliert. Dies schon deshalb, weil es den von der Jagdseite angeführten gesellschaftlichen Konsens in Punkto "Jagd" seit den 1970er Jahren nicht mehr gibt. Die Forderungen der Waldwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes mündeten bereits 2004 in das Vorhaben der damaligen Bundesregierung, das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Dazu kam es wegen der Föderalismusreform nicht.

Wir wollen nun den durch die Föderalismusreform gewonnenen Spielraum nutzen. Unser gemeinsames Ziel ist die Verwirklichung einer Jagd, die breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet, d. h. artenreiche Wildbestände aus vernünftigem Grunde nachhaltig und tierschutzgerecht nutzt, die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse angemessen berücksichtigt und unsere Wildlebensräume erhält und verbessert.

Die Landesregierung betreibt aber keine Novellierung im Hau-Ruck-Verfahren. Sie hat im Arbeitskreis "Jagd und Naturschutz" (Runder Tisch) erst einmal die Diskussionen mit den Vertretungen der Jägerschaft, der Jagdrechtsinhaber, des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Forstwirtschaft und der Wissenschaft geführt. Das ist guter demokratischer Stil. Und es hat sich gezeigt, dass der Arbeitskreis durchaus in der Lage war, gemeinsame Positionen zur Lösung von Wald-Wild-Konflikten zu erarbeiten. In anderen wichtigen Punkten haben sich die Vertreterinnen und Vertreter in der Diskussion deutlich aufeinander zu bewegt.

Die Landesregierung wendet sich mitnichten gegen Jagd und Jäger. Im Gegenteil - sie möchte die Jagd gesellschaftlich und ökologisch begründen, damit Jägerinnen und Jäger wieder auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz setzen können und ihr Tun als wertvoll und unverzichtbar anerkannt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
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Frage zum Thema Umwelt
20.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Remmel,

am 23. 5. 2011 habe ich Ihnen an dieser Stelle 10 Fragen zur Neufassung des NRW - Windenergieerlasses gestellt. Fünf weitere interessierte Bürger haben ebenfalls um Beantwortung der gestellten Fragen gebeten.
Ich wohne inmitten einer, im Grenzgebiet von drei Gemeinden aneinandergefügten Windfarm mit 26 je 100 m hohen Windrädern, die in einem Radius von 2000 m aufgestellt sind. Weitere und noch höhere Windräder sind nun geplant.
Gerne hätte ich nun meine Fragen zur Sache beantwortet, um gezielt und vorbereitet das Gespräch mit Kommunalpolitik und Verwaltung zu suchen!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Remmel
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28.03.2012
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.

Ich war davon ausgegangen, dass mit der Vorstellung des Windenergieerlasses im Sommer 2011 auch Ihre Fragen beantwortet waren. Da Sie erneut fragen, habe ich mich bezogen auf meine Zuständigkeit um eine Antwort bemüht (siehe Frage vom 23.05.). Für die Beantwortung Ihrer baurechtlichen Fragen würde ich Sie ganz herzlich bitten, sich an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zu wenden. In der Grünen Fraktion ist Daniela Schneckenburger für dieses Thema zuständig. Sie können sich daher alternativ mit Ihren Fragen auch an sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Remmel,

meine Frage ist wie Sie dazu stehen sich als NRW-Abgeordneter zusätzlich 500 € für die Altersvorsorge zu genehmigen.Die Abgeordneten in NRW bekommen 9979 € mtl. davon gehen 1574 € in die Altersvorsorge.Jetzt nochmals zusätzlich 500 €.Gegenüber anderen Landesparlamenten gönnen sich die Abgeordneten in NRW ja schon zwischen 30 und 50% mehr an Diäten.Ich finde es reicht.Mir als Arbeitnehmer wird gesagt ich solle zusätlich fürs Alter vorsorgen.Wovon denn?Mein Arbeitgeber gibt mir nicht zusätzlich 5% mehr für die Altersvorsorge.Nächste Frage:Leiharbeit.Davon kann kein Arbeitnehmer existieren.Die Zeit der Pharaonen ist zurückgekehrt.Die Menschen die heute über Jahre in Leih(Sklaven)arbeit sind,werden das Problem von morgen.Sie zahlen nicht genug in die Rentenkassen ein,können auch keine Vorsorge treffen.Also werden Sie im Alter auch zum Staat gehen und die Hand aufhalten.Wissen Sie wie sich ein Mensch fühlen muß der weniger als die Hälfte seiner Kollegen bekommt.Oder ein Hartz 4 Empfänger der wenn er sich gegen Leiharbeit wehrt sofort Kürzungen in Kauf nehmen muß.
Dann betrachten wir uns mal unseren " Bundespräsidenten".Ich weiß das man als Politiker kein Rückgrat haben muß,denn hätte er eins, wäre er zurückgetreten.Aber so dürfen wir Steuerzahler,sollte dieser Mensch Gott bewahre 80 Jahre alt werden,immerhin die stolze Summe von über 6,5 Millionen Euro aufbringen.
Ich habe diese Fragen auch an andere Abgeordnete geschickt und bin mal gespannt von wem ich überhaupt und wenn ja was für Antworten bekomme.

MfG

Antwort von Johannes Remmel
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15.02.2012
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,

Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie mich nach meinen Standpunkt zur Erhöhung der Altersvorsorge fragen.

Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden erklären, wieso die Änderungen der Pflichtbeiträge nötig waren und hoffe Sie damit überzeugen zu können.

Im Jahr 2005 hat der Landtag NRW eine Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Dadurch wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben. Hierbei gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern alle Abgeordneten weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten das Wahlkreisbüro aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberuflerinnen und Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien.

Nun hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgese-hene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Si-cherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht – für aktuelle aber auch zukünftige abgeordnete. Dies soll durch die beschlossene Gesetzesänderung korrigiert werden, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt werden. Daher ist die Gesetzesänderung für mich auch ein Akt der Solidarität gegenüber jungen und zukünftigen Abgeordneten.

Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht deshalb folgende Lösung vor:

1) Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen. Dies dient der Transparenz und dem Nachweis, dass es nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen geht, sondern die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient.

2) Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 € im Monat erhöht. Diese Erhöhung unterliegt der steuerlichen Progression, woraus folgt:
Tatsächlich werden die Abgeordneten bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger netto im Monat haben.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge dienen auch die folgenden Hinweise:

· Im Land NRW kommen auf einen/eine Abgeordnete/n je 98.745 Einwohner. Im Bundesvergleich der 16 Landtage ist das der größte Wert.

· Der gesamte Haushalt des Landtags kostet jeden Bürger in NRW pro Jahr 5,68 €, verglichen mit beispielsweise 8,46 € in Bayern oder 8,03 € in en (im Vergleich der jeweiligen Haushalte von 2011). Nach der Erhöhung steigt der Betrag pro Bürger und Jahr bezogen auf Nordrhein-Westfalen um 6 Cent.

Außerdem fanden sich in den letzten Tagen in der Presse immer wieder Artikel, die die Politikerpensionen von deutschen Parlamenten vergleichen. NRW rangiert dabei relativ weit unten. Abgeordnete in Bayern oder en beziehen demnach, nach 10 Jahren Mandat / zum Renteneintrittsalter von 65, fast das Doppelte, nämlich rund 2882 € (in Bayern) und 2969 € in en.

Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen: Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, also auch nicht aus den Fachhaushalten der Ministerien.


Ich hoffe, Sie können verstehen, wieso ich in der Plenarsitzung des 8. Februar für die Erhöhung der Pflichtbeiträge gestimmt habe und können die Änderungen im Bezug auf ihre Angemessenheit nachvollziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
09.02.2012
Von:
-

Hallo, wo sind die " Alten Grünen " die immer gegen die Diätenerhöhungen abgestimmt haben? Wärend uns von Politikern mit 67 präsentiert wird erhöhen sich die Abgeordneten des Landtags NRW selbst die Bezüge. Ich frage mich ob Geld und Macht den Karakter verdirbt? Wen kann man denn noch wählen die Piraten oder die Linken?

Eine Rechnung die Veröffentlicht werden sollte
181 Abgeordnete X 500 Euro = 90500 Euro im Monat
90500 Euro X 12 Monate = 1 086 000 Euro im Jahr
181 Abgeordnete 10726 Euro X 12 Monate = 1 941 406 Euro
Können wir uns diesen Luxus noch erlauben????

Mit grüßen
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Antwort von Johannes Remmel
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2012
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich über die "Diätenerhöhung" beschweren.

Eine ausführliche Erklärung zu dieser Abstimmung habe ich bereits am 15.02. auf die Fragen von Herrn Hess hin abgegeben. Ich bitte Sie sich diesen Standpunkt anzuschauen; falls Ihnen weitere Fragen oder Anmerkungen auf der Seele brennen, dann können Sie sich gerne noch mal melden.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
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