Johannes Remmel (GRÜNE)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Johannes Remmel
© Landtag NRW
Geburtstag
25.05.1962
Berufliche Qualifikation
Publizist
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Wohnort
Siegen
Wahlkreis
Siegen-Wittgenstein I
Ergebnis
10,9%
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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(...) Ihre Sorge um die 60 Haflinger kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist noch gar nicht lange her, dass die Würde des Tieres endlich in der Verfassung unseres Landes festgeschrieben wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
16.07.2011
Von:

16. 7. 2011

Sehr geehrter Herr Remmel,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 13. 7. 2011 auf meine Frage vom 26. 5. 2011. Im BauGB und in der LBO NW sind die die Grundstücksbebauung und die Bauplanung regelnden Vorgaben wie Fluchtwege, Zugänge, Zufahrten, Abstandsflächen usw. in festen Maßvorgaben geregelt. Das ist vernünftig und bedeutet für alle am Bau Beteiligten Planungssicherheit.
Das Kapitel 5 des Windenergieerlasses finde ich auf 12, auf die TA Lärm abstellenden Seiten, keine festen Entfernungsvorgaben zwischen WEA und Wohnbebauung und keine keine die Bebauungsart beschreibende Regelung.
Die Gemeinden haben zwar die Planungshoheit bei der Ausweisung einer Konzentrationszone, können diese jedoch nicht rechtssicher gemeinsam mit den Bürgern gestalten. Das bleibt den Investoren nach den Entfernungsvorgaben der TA Lärm überlassen. Die betroffenen Bürger erleben die Veränderung ihres Wohnumfeldes dann, so wie ich, in Salamitaktik und haben keine Mitsprache mehr bei der Gestaltung ihres Wohnumfeldes.
Die 1500 m Entfernungsregelung aus 2005 ermöglichte nach der TA Lärm schon den Bau von 6 WEA der 2 MW Klasse zu einem reinen Wohngebiet. Im Außenbereich galt selbst diese Regelung nicht. Wozu daher der Lärm gegen diese Regelung aus 2005 ?
Haben BWE, Investoren und Industrie den Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung.zu regeln? Betroffene Bürger die sich gegen zu geringe Abstände und gegen eine massive Zerstörung der Kulturlandschaft wehren, wurden nicht gehört.
Warum regelt nur noch die TA Lärm die Entfernung Windrad und Wohnbebauung, dass war meine Frage vom 26. 5. 2011 und die haben Sie nicht beantwortet!

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Remmel
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2011
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,

Das BauGB regelt, anders als Sie meinen, keine Abstände mit festen Maßvorgaben, sondern als Bodenrecht allgemein die Bodennutzung, z.B. indem die Windenergienutzung dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zugeordnet wird (vgl. Kapitel 4 Windenergieerlass). Dies ist maßgeblich für die kommunale Bauleitplanung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

Die Landesbauordnung als Gefahrenabwehrrecht enthält hingegen die konkrete Berechnung der Abstandsflächen, die zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen (dies wird auch im Windenergieerlass in Kapitel 5 dargestellt unter 5.2.3 ff., da die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist). Im Immissionsschutzrecht selbst geht es vielmehr um die Zumutbarkeit schädlicher Umwelteinwirkungen, wie Lärm, für den Einzelnen (die von Ihnen vermisste Formulierung zur Abhängigkeit von der Bebauungsart finden Sie unter 5.2.1.1 in Satz 2 ff.).

Alle diese Vorgaben des Genehmigungsrechts, die vor dem Windenergieerlass bestanden und weiterhin bestehen, muss der jeweilige Planungsträger bei Ausweisung von Flächen für die Windenergie beachten, damit letztlich nur Flächen ausgewiesen werden, die auch nutzbar sind. Über diese ohnehin zu beachtenden Abstände hinausgehende, pauschale Abstandsempfehlungen von Seiten des Landes in einem Windenergieerlass, deren Beachtung das Land ohnehin nicht gegenüber den Planungsträgern erzwingen kann, machen keinen Sinn, wenn man den Ausbau der Windenergie zum Ziel hat. Es ist und bleibt Aufgabe des Planungsträgers, also in der Regel der Kommune (und nicht Privater wie Sie mutmaßen), das eigene Gebiet zu untersuchen, die geeigneten Flächen festzustellen und dementsprechend nach einem schlüssigen Gesamtkonzept Windflächen auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Remmel
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.07.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Remmel,

warum setzen Sich die Grünen nicht dür die Reaktivierung im SPNV der Strecke Bassum-Rahden ein

und SPNV anschluss Flughafen Paderborn

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Remmel
1Empfehlung
29.07.2011
Johannes Remmel
Sehr geehrte Frau ,

die Zuständigkeit für die Schienengüterverkehrsinfrastruktur obliegt dem Bund, der diesbezüglichen Investitionsbedarf im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ermittelt. Ein Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen könnte demzufolge allenfalls unter dem Aspekt einer Reaktivierung der Strecke für den Schienenpersonenverkehr erfolgen.

Damit ein Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Verkehr realisiert werden kann, muss dieses Vorhaben in der Stufe 1 des zuletzt im Jahr 2006 aufgestellten Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, enthalten sein. Das Vorhaben einer Reaktivierung der Strecke Rahden - Bassum für den Schienenpersonenverkehr ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bedarfsplan vom seinerzeit zuständigen Aufgabenträger Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (WOWL) zur Bewertung nach dem landesweit einheitlichen Bewertungsverfahren angemeldet worden.

Gegenstand dieser Meldung war die Reaktivierung der Bahnstrecke 386 für den Güter- und Personenverkehr mit Schaffen eines Verknüpfungspunkts Schiene - Wasserstraße am Mittellandkanal zur gewerblichen Erschließung und zur Anbindung der anliegenden Städte in den niedersächsischen Raum.

Angesichts des seinerzeitigen Planungsstands und der insbesondere hinsichtlich des Kostenrahmens unvollständigen Meldung konnte eine Bewertung des Vorhabens nicht vorgenommen und eine Einstufung im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan, Teil Schiene, folgerichtig nicht vorgesehen werden.

Vor einer möglichen Reaktivierung der Strecke müsste das Vorhaben vom zuständigen Aufgabenträger, dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), angemeldet werden und einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen werden.

Aktuell gibt es keine Aktivitäten der Landesverwaltung hinsichtlich einer möglichen Reaktivierung der Strecke, da weder die Position des Aufgabenträgers noch diejenige des Landes Niedersachsen in diesem Zusammenhang bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel MdL
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Remmel,

warum werden nicht mehr Eisenbahnlininen wie Bassum-Rahden und die Begatalbahn reaktiviert

oder nach Waldbröhl ?

Auch haben die Flüghäfen Münster und Paderborn keinen SPNV Anschluss

Warum setzen Sich die Grünen nicht mehr dafür ein

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Johannes Remmel
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16.08.2011
Johannes Remmel
Sehr geehrte Frau ,



ganz herzlichen Dank für Ihre Frage vom 28.07.. Da Frau am 21.07. bereits eine ähnliche Frage an mich gestellt hat, würde ich Sie bitten, sich meine dort erstellte Antwort durchzulesen. Sollten für Sie dann noch Fragen offen sein, beantworte ich diese natürlich gerne.



Mit freundlichen Grüßen



Johannes Remmel
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2011
Von:

Guten Tag,

mein Name ist .

Sehr geehrter Herr Remmel,

Ich habe da ein paar Fragen an ihre Partei die ich gerne beantwortet haben möchte. Ich freue mich auf ihre Antwort und bedanke mich bei ihnen für ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen



Was passiert mit den Menschen heute und in naher Zukunft ( Imigranten / Einheimische ) die jung, gesund, und arbeitsfähig sind, aber nicht arbeiten wollen oder diese Arbeit z.b. aus irgentwelchen Gründen ablehnen? Stattdessen lieber Sozialhilfe beziehen und durch Schwarzarbeit / krimminelle Handlungen versuchen ihr einkommen zu verbessern. Was passiert, wenn diese Menschen bei Schwarzarbeit / krimminellen Handlungen ertappt werden, oder wenn sie eine angebotene Arbeit z.B. aus religiösen Gründen ablehnen, mit ihrem Anspruch auf Sozialhilfe? Durch ein solches Verhalten kann es passieren das diese Menschen später einmal nur einen sehr kleinen Rentenanspruch haben, unterstüzt der Staat weiterhin diese Menschen, und stockt die Renten auf ? Woher nimmt der Staat das Geld für diese Unterstützung, wo heute schon abzusehen ist das durch den demographischen Wandel immer weniger Einzahler da sein werden, und durch die immer höher steigenden Beiträge für die Sozialversicherungen Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer auch nicht nicht mehr interessant ist? Besteht in Deutschland die Möglichkeit das jemand eine ihm angebotenen ( durch das Arbeitsamt ) Arbeit aus religiösen Gründen ablehnen kann ?
Antwort von Johannes Remmel
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30.08.2011
Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr ,



zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage vom 9.08. bedanken. Für das Thema Soziales bin ich jedoch weder als Minister noch als Mitglied des Landtages zuständig.



Da Sie eine Frage an die Grünen stellen, würde ich Sie ganz herzlich bitten, sich an die sozialpolitische Sprecherin unserer Landtagsfraktion Andrea Asch zu wenden. Natürlich habe ich sie bereits über Ihre Fragen informiert. Sie wird diese gerne beantworten.



Mit freundlichen Grüßen



Johannes Remmel
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Frage zum Thema Umwelt
13.08.2011
Von:

Sehr geehrter herr Remmel.

wir der NATIONALPARK TEUTEBURGER WALD kommen



un der Natinaonalpark Eifel UNESCO Weltnaturerbe ?

und was wird aus dem Siebengebirge

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Johannes Remmel
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25.08.2011
Johannes Remmel
Sehr geehrte Frau ,

ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Fragen vom 13.08.2011. Leider ist es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich, Ihre Fragen innerhalb der nächsten Tage zu beantworten. Ich bitte Sie daher um ein wenig Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
Ergänzung vom 23.09.2011
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 13.08.2011. Der Schutz und Erhalt des nordrheinwestfälischen Naturerbes ist ein besonderes Anliegen und ein wesentlicher Kompass grüner Politik.

Folgerichtig hat die Landesregierung sich bereits in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, den in der letzten Legislatur ins Stocken geratenen Prozess zur Einrichtung des Nationalparks in der Senne-Egge und im Teutoburgerwald wieder anzustoßen. Grundlage für unser Vorhaben ist hierbei der einstimmige Beschluss des NRW Landtags aus dem April 2005 (Drs. 13/6219). Uns ist es wichtig, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diese wichtige Frage, die für die Region sehr viele (auch wirtschaftliche) Chancen bietet, konkret auszugestalten. Deshalb hat mein Haus auch zu einem Runden Tisch eingeladen, um mit allen Akteuren vor Ort diese wichtige Frage zu diskutieren.

Noch gibt es - gerade mit Hinblick auf einen Nationalpark Senne - viele Fragen zu klären. Aus meiner Sicht lohnt es sich dennoch in jedem Fall den Weg für den Erhalt eines wichtigen Naturerbes in OWL zu gehen.

Auch der bereits bestehende Nationalpark Eifel hat in meiner Arbeit großen Stellenwert. Ich würde mich freuen, wenn die UNESCO die Besonderheiten, dieses Naturschatzes auch durch die Anerkennung als Weltnaturerbe würdigen würde. Als Mitglied der Landesregierung habe ich jedoch keinen unmittelbaren Einfluss darauf, wie die UNESCO ihre Entscheidungen trifft. Für den Erhalt der bestehenden Tier und Pflanzenvielfalt werde ich mich aber weiterhin einsetzen, sowie für den Besuch und die Wertschätzung des Nationalparks werben.

Das Siebengebirge - als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands - steht bereits in weiten Bereichen unter Naturschutz. Der Erhalt seltener Pflanzen und Tiere wird hier durch viele Maßnahmen gefördert. Die Einrichtung eines Nationalparks ist zwar erfolglos geblieben, aber als Ausgleich ist nun die Ausweisung von Wildnisgebieten vorgesehen. Diese kommen mit ihrer Unbelassenheit durch den Menschen der Zielausrichtung eines Nationalparks sehr nahe.


Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel
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Ihre Frage an Johannes Remmel
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