Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jörn Wunderlich
Geburtstag
16.01.1960
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Richter am Amtsgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Limbach-Oberfrohna
Wahlkreis
Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Ergebnis
25,3%
Landeslistenplatz
8, Sachsen
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(...) Darüber hinaus habe ich bereit in meiner Antwort aus der 16. Wahlperiode darlegte, welche Vorschriften einschlägig sind, dass die Einhaltung des Rechts Aufgabe der Gerichte ist und auch eine Information an den zuständigen Datenschutzbeauftragten möglich ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich
Mir ging es nicht um eine Rechtsberatung, sondern vorrangig darum, dass Sie mir als Jurist erläutern, worin die "Grauzone" besteht, die im Heise- Artikel erwähnt wurde und was Sie oder die LINKE zu tun gedenken, für mehr Eindeutigkeit/Rechtsicherheit zu sorgen.
Vermutlich ist es auch für den Fragesteller das Hauptanliegen.
Rechtsberatung bekommt man in Hamburg über die öffentl. Rechtsauskunft, aber diese ändert keine Gesetze, dafür wurden Politiker gewählt.
Meine Befürchtung, dass die schwammig gefassten Gesetze, die für den Medienbereich verfasst wurden, mit der Altersstruktur im Parlament begründet sein können, scheint sich zu bestätigen. Glauben Sie nicht auch, dass der Zulauf der Wähler für die Ziele der Piratenpartei mit der mangelnden Kompetenz der Politiker im Bereich neuer medien zusammenhängt?

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Frage zum Thema Tourismus
01.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

da Sie im Ausschuss für Tourismus stellvertretend tätig sind, habe ich die Hoffnung, Sie können mir Antworten oder wenigstens Auskunft geben.

Sachsen ist touristisch nicht optimal erschlossen. Ich bin gebürtige Vogtländerin, geboren in Plauen. Meine Heimat ist leider ein Trauerspiel, im städtischen Raum wie auf dem Land. Die jungen Menschen flüchten (ich musste vor 13 Jahren gehen) und die Alten bleiben alleingelassen zurück. Unsere Landeshauptstadt Dresden wird gefördert, die Sächsische Schweiz auch, sogar das Leipziger Land wird langsam touristisch attraktiv. Leider weiß ich nicht warum das Vogtland komplett rausfällt, nie kann ich hier mit meiner kleinen Familie Urlaub machen und meine Heimat zeigen, die ich als Kind so geliebt habe.

Diesen Sommer verbringen wir unseren Urlaub im touristisch erschlossenen Bayern, auf einem wunderhübschen Bauernhof, mit allem was Eltern und Kinder so brauchen. Es ist nur eine Fahrstunde vom Vogtland entfernt und gleicht sich in der Schönheit der Natur sehr. Mein Mann kommt aus Bocholt, nahe der niederländischen Grenze. Niemand dort hat je vom Vogtland gehört. Ich habe erzählt, dass es dort ungefähr wie im Sauerland aussieht. Die Verblüffung war groß, denn im Sauerland verbringen viele aus der Gegend ihren Urlaub. Eine familienfreundliche Gegend eben.

Ich habe das Gefühl, dass es im sächsischen Landtag keine Rolle spielt, was im letzten Zipfel Sachsens im Argen ist. Ich habe außerdem das Gefühl, dass die Kinder und Familien vergessen werden. Menschen fühlen sich dort wohl, wo das Leben lebenswert und kostbar erscheint, wo eine Identifikation möglich ist. Nach über 20 Jahren muss es doch für meine Heimat möglich sein, eine Rolle in Deutschland zu spielen, zumindest in Sachsen.

Wieso ist es so unattraktiv für Unternehemen? Was läuft grundlegend falsch in Sachen Tourismus und Regionenförderung? Wie kann sich das bessern?

Vielen Dank.
B.
Antwort von Jörn Wunderlich
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06.02.2013
Jörn Wunderlich
Sehr geehrte Frau ,

ich kann sicher nur versuchen auf einige Ihrer Fragen zu antworten, da der Komplex der Förderung des Tourismus in den Regionen sehr umfangreich ist.

Zuerst einige statische Angaben zum Freistaat Sachsen. Insgesamt gibt es 2 159 Betriebe im Bereich der Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsstätten mit 119 998 Gästebetten.
Die Auslastung lag 2011 in Sachsen im Durschnitt bei 39,8%. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 2,6 Tage.

Im Vogtlandkreis gab es 2011 insgesamt 162 Betriebe mit 8 351 Gästebetten und die Auslastung lag bei 43,9%, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 4,5 Tage.

Nun gibt es nichts, was man nicht verbessern kann, aber besonders in den Ausbau der touristischen Infrastruktur wurde in den letzten Jahren viel Geld investiert.
Eine Hauptaufgabe des Landestourismusverbandes Sachsen und der Verbände in den Regionen war und ist die noch bessere Vernetzung und Vermarktung der hier vorhanden Angebote.
Ich denke schon, dass man hier ein gutes Stück voran gekommen ist.

Bezogen auf ihre Heimat möchte ich auf die Arbeit des Tourismusverbandes Vogtland e.V. mit Sitz in 08209 Auerbach, Göltzschtalstraße 16, verweisen.

Die vielfältigen Angebote, die sicher für das Vogtland typisch sind, werden aus meiner Sicht auch gut und verständlich auf der Web-Site (www.vogtlandtourist.de) des Verbandes angeboten.
Dafür stehen aus meiner Sicht u. a. das offizielle Gästemagazin, die Vogtland-Card, die Angebote der Kurbäder in Bad Brambach und Bad Elster, das breite Wintersportangebot in Klingenthal, Schöneck und die Kamm-Loipe, die Erlebniswelt Musikinstrumentenbau und das Deutsche Raumfahrtmuseum in Morgenröthe-Rautenkranz.

Sicher kann das Vogtland nicht mit dem Chiemgau, dem Allgäu, der Ostsee, Dresden oder Hamburg konkurrieren. Aber das können viele andere Regionen auch nicht.
Das sollte meiner Meinung nach auch nicht im Vordergrund der Bemühungen stehen sondern das Nutzen der eigenen Stärken.

Dazu trägt sicherlich auch die steigende Tendenz beim "Urlaub vor der eigenen Haustür" statt im Ausland bei.

Bekannte und Freunde einzuladen und mitzunehmen, wäre ja ein Schritt in die richtige Richtung, auch für das Vogtland.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

mich interessiert, was aus Ihrer Sicht gegen eine - einzuführende - gesetzliche Pflicht von psychologischen bzw. psychiatrischen Gerichts- Sachverständigen spricht, jedenfalls auf Wunsch von Probanden hin das Untersuchungsgespräch vollständig videografisch zu dokumentieren (vgl. Forderung G. Mollath im "Kontrovers"- Interview bei min 7:00, Link 1).

Immerhin duldet der Bürger schon heute Videoaufzeichnungen z.B. im öffentlichen Raum.

Der Jurist (und heutige Leitende Oberstaatsanwalt) JANOVSKY, Bayreuth, hatte in seinem Aufsatz "Zeugenvernehmung mit Video. Eine wirksame Maßnahme des Zeugenschutzes." (Kriminalistik 7/99 S. 453 – 456) u.a. geschrieben, Voraussetzung einer mit Sicherheit manipulationsfreien Aufnahme sei natürlich eine Aufnahme zugleich von Zeuge/ Proband und Vernehmenden/ Untersucher bzw. des ganzen Zimmers.

Im Zusammenhang mit psychiatrischen bzw. psychologischen Begutachtungen liest man immer wieder Berichte auch über annehmbare Manipulationen der Rohdaten, die im Rahmen des Untersuchungsgespräches (mit Exploration und Anamneseerhebung) zu beklagen sein sollen, aber kaum nachgewiesen werden können.

Falsche Beurteilungen (Diagnosen, Prognosen, Gerichtsurteile) mit gravierenden Auswirkungen sind die Folge bzw. aufgrund von Manipulationen oder schweren Irrtümern der Gutachter denkbar.

Die SPD- Abgeordnete Dr. med. Volkmer geht dem Thema aus dem Weg, indem sie auf meine Nachfragen vom 18.10.2012 schweigt (2).

Ich bitte nun auch Sie darum, Ihre Position zu einer ggf. einzuführenden verpflichtenden - technisch heute ja sehr leicht durchführbaren - Videografie (von Proband und Untersucher) darzulegen.

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) www.youtube.com
2) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Jörn Wunderlich
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17.04.2013
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Als Antwort erlaube ich mir den Hinweis, dass sich meine Position seit Dezember 2009 nicht verändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

auf Fragen zur evtl. Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Videodokumentation von Untersuchungen im Rahmen von Begutachtungen durch Psychologen oder Psychiater haben Sie am 17.04.2013 geantwortet, Ihre Position habe sich "seit Dezember 2009 nicht geändert" (Link: www.abgeordnetenwatch.de ).

Leider finde ich aber nirgendwo Hinweise darauf, wie Sie sich damals positionierten.

Deshalb bitte ich Sie um einen entsprechenden Quellenhinweis oder um Beantwortung der Frage, was aus Ihrer Sicht (auch als Voll-Jurist, Richter a.D.) gegen eine gesetzliche Pflicht von psychologischen bzw. psychiatrischen Gerichts- Sachverständigen spricht, jedenfalls auf Wunsch von Probanden hin das Untersuchungsgespräch vollständig videografisch zu dokumentieren (vgl. Forderung G. Mollath im "Kontrovers"- Interview bei min 7:00, Link: www.youtube.com ).

Mit frdl. Gruß
Antwort von Jörn Wunderlich
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23.04.2013
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie konnten auch keinen Hinweis auf meine Position finden, da sich meine Aussage darauf bezog, dass ich weiterhin keine Anfragen von Herrn beantworten werde. Nur in diesem Punkt hat sich also meine Position nicht geändert und wird sich auch nicht ändern.

Nun zu Ihrer Frage was hinsichtlich der Aufzeichnung und Dokumentation gegen eine gesetzliche Pflicht von psychologischen bzw. psychiatrischen Gerichts- Sachverständigen spricht.

Aus meiner Sicht gibt es grundsätzlich keine - unüberwindbaren - rechtlichen Probleme, das Gespräch eines Psychiaters und des Patienten auch durch Videoaufzeichnung zu dokumentieren, sofern dies im Einvernehmen von Patient und Psychiater geschieht und sonst die Rahmenbedingungen klar sind wie Beweisverwertung, Beschlagnahmeschutz etc.

Problematisch ist jedoch - und damit wird es eine "gesundheitspolitische" Frage - welchen psychologischen Einfluss eine laufende Kamera auf das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis hat und wie sich die Ergebnisse, die in einem vertraulichen 4-Augengespräch gewonnen werden sollen, dadurch bis zur Unbrauchbarkeit verändern. Daher müsste grundsätzlich mit Ärzten geklärt werden, ob sie eine Gefährdung der Untersuchungsergebnisse befürchten.

Um eine endgültige Entscheidung zu treffen, besteht somit weiterer Beratungsbedarf der dafür zuständigen Sachverständigen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
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