Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jörn Wunderlich
© Die LINKE
Geburtstag
16.01.1960
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Richter am Amtsgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Limbach-Oberfrohna
Wahlkreis
Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Ergebnis
25,3%
Landeslistenplatz
8, Sachsen
weitere Profile
(...) DIE LINKE lehnt die Euro-Rettung bzw. den sogenannten Euro-Rettungsschirm ab: Die Maßnahmen der Eurozone- und EU-Regierungen setzen nicht an den Krisenursachen an, schonen die Verursacher und Profiteure der Krise und bürden den Bevölkerungen Europas die Krisenkosten und die Risiken der Euro-Rettung auf (siehe unten). Aktuell wird in Deutschland über Aufstockung und Ausweitung der EFSF, die Teil des provisorischen Rettungsschirms ist, sowie über die Einrichtung des dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM ab 2013 debattiert:

Der Euro-Rettungsschirm im Überblick

  • Der (erste) Euro-Rettungsschirm mit einem Volumen von 750 Mrd.
(...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörn Wunderlich
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

soeben ist in sächsischen Justizkreisen durchgesickert, dass das Kabinett ein sog. Tischarbeitsblatt vorliegen hat, in dem ein Gesetzesentwurf diskutiert werden soll der Folgendes besagt:

1. Die Wochenarbeitszeit für Beamte des Freistaats Sachsen soll von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.

2. Der Jahresurlaub für die Beamten soll um 5 Urlaubstage reduziert werden.

Nur zu Ihrer Information: Momentan gestaltet sich die Situation eines Richters bzw. Staatsanwalts in Sachsen wie folgt (trifft z.T. auch auf andere Beamte zu).

Wöchentliche Arbeitszeit: ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich.

Ständiger Abbau bzw. keine Neubesetzung von vakanten Stellen.

Verfassungswidrige Vorgaben vom Ministerium bzgl. Erledigungszahlen bei den Richtern zur Ausübung von Druck (diese schränken die richterliche Unabhängigkeit ein).

Enorm hohe Verantwortung im Beruf (es geht hier um Menschenschicksale!).

Massiver Rückgang des Reallohns der Justizbeamten und Richter in den letzten 15 Jahren (in der freien Wirtschaft sind die Reallöhne in den letzten 15 Jahren gestiegen). Eine verfassungskonforme Entlohnung der Richter ist nicht mehr gewährleistet. Ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ist anhängig.

Das Weihnachtsgeld wurde für das Jahr 2011 und die nachfolgenden Jahre gestrichen. Manche jungen Richter mit Partner und 3 Kindern stehen dadurch kurz vor Hartz IV. Die Landtagsabgeordneten haben sich vorher das Weihnachtsgeld gezwölftelt und per Parlamentsbeschluss als Gehaltsbestandteil auf ihr entsprechdes Monatgehalt umgelegt - damit nehmen die Landtagsabgeordneten in Sachsen nicht an der Weihnachtsgeldkürzung teil).

Wie in Sachsen mit den Beamten umgegangen wird ist nicht mehr tragbar! Die Justiz wird ihrer Handlungsfähigkeit mittlerweile immer mehr durch ihr eigenes Ministerium und durch die Verwaltung beraubt!

Können Sie hier von Seiten des Rechtsausschusses positiv einwirken?
Antwort von Jörn Wunderlich
1Empfehlung
08.02.2012
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beschrieben in Ihrer Mail eine für die sächsische Justiz geplante Anhebung der Wochenarbeitszeit und Kürzung des Jahresurlaubes und wiesen darauf hin, dass die derzeitige Arbeitsbelastung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie Richterinnen und Richter bereits sehr hoch sei. Des Weiteren beschrieben Sie einen massiven Rückgang des Reallohns der Justizbeamtinnen und Justizbeamten, sowie der Richterinnen und Richter in den letzten 15 Jahren. Sie fragten dann, ob von Seiten des Rechtsausschusses des Bundestages hier positiv eingewirkt werden könnte.

Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass von Seiten des Rechtsausschusses des Bundestages keine konkreten Einwirkungsmöglichkeiten gegeben sind. Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Beamtinnen und Beamten, sowie der Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Sachsen und nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages. Dies ergibt sich aus Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz (GG), wonach grundsätzlich die Länder das Recht der Gesetzgebung haben, soweit das GG nicht dem Bund Gesetzgebungskompetenzen verleiht.

Die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen und Beamten, sowie der Richterinnen und Richter des Bundes fallen zwar nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Für die Rechtsverhältnisse der Landes- und Kommunalbeamtinnen bzw. -beamten ist dies jedoch nicht der Fall. Nach Art. 98 Abs. 3 GG ist auch die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter in den Ländern durch besondere Landesgesetze zu regeln, soweit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nichts anderes bestimmt.

Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahre 2006 ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nur der Bereich der Statusrechte und –pflichten der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richterinnen und Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung Teil der konkurrierenden Gesetzgebung.

Von den Statusrechten und -pflichten umfasst sind das Wesen des Dienstverhältnisses, dessen Begründung und Beendigung, die Abordnung und Versetzung, die wesentlichen ihm zugehörigen Rechte und Pflichten, sowie die Folgen ihrer Nichterfüllung. Die Bundeseinheitlichkeit dieser Statusrechte und –pflichten soll eine länderübergreifende Mobilität der Bediensteten sichern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/813, S. 8, 14).
Die Beamtenlaufbahn, Besoldung und Versorgung ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG jetzt ausdrücklich den Ländern vorbehalten und somit der vormalige Grundsatz bundeseinheitlicher Besoldung und Versorgung aufgegeben. Die Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Besoldung sind nunmehr Ländersache. Dementsprechend ist der für die von Ihnen beschriebene Situation im Freistaat Sachsen zuständige Gesetzgeber der sächsische Landtag, nicht der Bundestag.

Folgende rechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen sind in Ihrem Fall maßgeblich:

Anhebung der Wochenarbeitszeit:
Die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen richtet sich nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten des Freistaates Sachsen (kurz: Sächsische Arbeitszeitverordnung – SächsAZVO). Nach § 1 Abs. 1 S. 1 SächsAZVO beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt wöchentlich 40 Stunden.
Die Arbeitszeit der Richterinnen und Richter im Dienste des Freistaates Sachsen richtet sich nach § 3 Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiG) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 SächsBG ebenfalls nach der SächsAZVO. Nach § 3 SächsRiG gelten für die Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter die Vorschriften für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen entsprechend, soweit das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2592), in der jeweils geltenden Fassung, und das SächsRiG nichts anderes bestimmen. Da dort keine anderweitigen Regelungen erlassen wurden, gelten also die entsprechenden Vorschriften für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen, mithin die SächsAZVO.

Kürzung des Jahresurlaubes:
Die Dauer des Erholungsurlaubes für Beamtinnen und Beamte, sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen richtet sich nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Urlaub der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Urlaubsverordnung – SächsUrlVO). Die Dauer des Erholungsurlaubes richtet sich nach § 2 SächsUrlVO und beträgt derzeit 26 Arbeitstage bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Arbeitstage bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 30 Arbeitstage ab vollendetem 40. Lebensjahr.

Besoldung:
Das Sächsische Besoldungsgesetz (SächsBesG) regelt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, sowie Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen, vgl. § 1 SächsBesG. Gem. § 17 Abs. 1 SächsBesG gelten das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1457, 1458), mit Ausnahme von § 14 Abs. 2 bis 4, § 33 Abs. 3, §§ 35, 84 Abs. 3 und § 85, sowie die aufgrund des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Verordnungen als Landesrecht fort.

Wenn Sie beschreiben, dass die wöchentliche Arbeitszeit einer Richterin oder eines Richters bzw. einer Staatsanwältin oder eines Staatanwaltes in Sachsen ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich beträgt, so ist das alarmierend. Dennoch ist es Sache der Länder, in diesem Falle des Freistaates Sachsen, hier Veränderungen zu bewirken. Der Bundestag ist an die grundgesetzliche Kompetenzordnung gebunden und kann hier nicht tätig werden.

Gleichwohl besteht im Bereich der Justiz in vielerlei Hinsicht Reformbedarf, was nicht zuletzt durch solche Arbeitsverhältnisse, wie die beschrieben zum Ausdruck kommt. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. berät derzeit einen Entwurf für eine Justizstrukturreform, die insbesondere die Selbstverwaltung der Justiz stärken soll, um deren Rolle als dritter, rechtsprechender Gewalt im Staate gerecht zu werden. Auch die Arbeitszeitbestimmungen, bzw. Pensen der Richter wären dann Gegenstand dieser Selbstverwaltung. Somit könnten innerhalb der Justiz sinnvolle Entscheidungen aus nächster Nähe getroffen werden, welche nicht primär den Einsparungszielen eines Bundeslandes unterworfen wären.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

im EU-Parlament haben die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen begonnen.
Wie stehen Sie, wie steht Ihre Fraktion zu diesem Abkommen? Sind Ihnen die Gefahren des Abkommens für unsere Bürgerrechte und den freien Informationsfluss bekannt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
29.02.2012
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

DIE LINKE lehnt das ACTA-Abkommen ab. Sie hat sich dafür ausgesprochen, ACTA einer breiten Debatte zu unterziehen und dazu auch alle bisher möglicherweise geheim gehaltenen Dokumente zu veröffentlichen. Der Ratifizierungsprozess ist endgültig zu stoppen. Gegenwärtig wird er nicht weiter verfolgt; zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und Ernährungssouveränität beschlossen werden.

Wissen und Kulturgüter sind eine Ressource, die nicht weniger wird, wenn man sie teilt. Wir wollen, dass diese besondere Eigenschaft zum Nutzen der Gemeinheit eingesetzt wird. Die Digitalisierung bietet dafür beste Voraussetzungen.

Das veraltete Urheberrecht muss nicht mit neuen Abkommen durchgesetzt, sondern modernisiert und der digitalen Gesellschaft angepasst werden. DIE LINKE hat dazu Vorschläge gemacht, die auf eine direktere Vergütung der Urheberinnen und Urheber zielen und den Nutzerinnen und Nutzern mehr Rechte einräumen. Das Ziel muss sein, die Chancen des Internets und der Digitalisierung für eine Demokratisierung von Kultur, Bildung und Wissenschaft zu nutzen.

Besonders im Urheberrecht läuft zur Zeit eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie das Urheberrecht an die Realitäten des 21. Jahrhunderts und die Chancen der Digitalisierung und vor allem des Internets angepasst werden kann. Das ACTA-Abkommen wird dieser Diskussion nicht gerecht, sondern zementiert das Urheberrecht. DIE LINKE will dieses aber reformieren. Auch deshalb lehnen wir ACTA ab.

DIE LINKE will natürlich, dass Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsleistung refinanzieren können. Dies muss jedoch einhergehen mit Schritten zur Öffnung von Forschungsprozessen und über einen verstärkten Wissenstransfer in Entwicklungsländer.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

ich hätte eine Frage zum Thema "Verlinkungen im Internet" in Verbindung mit Urheberrechten.

Ich habe Multimedia-Design gelernt und arbeite in meiner Freizeit mit Jugendlichen an diversen Projekten und zeige ihnen u.a. Tipps, Tricks und Hilfen in Bereichen wie z.B. Webseitenerstellung.

Nun wollen wir und etwas neues gemeinsam (er)schaffen.

Kurz gesagt: eine Art Linkliste soll her.
Information/Links zu Themen und Webseiten.

Eine Webseite welche auf verschiedenen Endgeräten dargestellt wird, vom Inhalt her aber auf jedem Endgerät gleich ist.

Der Server müsste auf mich angemeldet werden, somit wäre ich auch haftbar.

Greift dies auch für Links zu externen Webseiten?
Reicht es aus, sich von externen Webseiten zu distanzieren und hinzuweisen, dass man auf deren Inhalt keinen Einfluss hat?

Ich kann ja nie wissen ob der Inhalt dort urheberrechtswidrig abgelegt wurde, noch kann ich das technisch prüfen.

Auf den externen Seiten werden weder Downloads angeboten, noch kann man Dateien vervielfältigen und kopieren.

Es entsteht lediglich ein "virtueller Stream" von Daten, vom Internetserver zur optischen Wiedergabe auf dem jeweiligen Endgerät. Ein ganz normales Surfen im Internet.

Diese Daten (oder Webseiten) werden nicht gedownloadet, kopiert oder abgespeichert - sie sind ja noch an Ort und Stelle - somit kann ja auch nach meiner Auffassungsgabe keine urheberrechtswidrige Handlung entstanden sein, wenn ich zu einer "externen Webseiten" verlinkt habe, da nach schließen des Browserfensters bzw. einer Smartphone-App rein technisch keinerlei Daten "kopiert & abgespeichert" wurden.

In unserem beschriebenen Falle sind auch alle Webseiten per Suche über alle mir bekannten Suchmaschinen ohne Probleme zu finden.
Somit sollte ja einer Verlinkung nichts im Wege stehen, wenn z.B. Google einer viel breiteren Masse an Menschen die selben Links anbietet.

Ich hoffe Sie können mir bei diesem doch komplexem Thema der Verlinkung helfen.
Besten Dank
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
13.04.2012
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

leider kann ich Ihre Anfrage nur unzureichend beantworten, da es mir als Abgeordneten verwehrt ist, juristisch beratend tätig zu werden. Ihre Fragen sind jedoch ganz konkrete juristische Fragen mit einem nicht unerheblichen Regressrisiko, deren Beantwortung bereits nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) unzulässig ist.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich im Internet unter www.irights.info oder www.frag-einen-anwalt.de entsprechende Auskünfte einzuholen.

Für Ihre Projekte wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich

Die Frage von Herrn stellt sich mir, als Pädagogin im Jugendbereich, ebenfalls, zumal Politiker behaupten, dass derartige Projekte sich in der "Grauzone" befinden, wie der Heise-Verlag in seinem Newsletter verkündete.
Für mich und auch besonders für die Jugendlichen ist nicht nachzuvollziehen, dass Google über sseine Suchfunktionen alles veröffentlichen kann, aber wenn sich jemand die Mühe macht, zu bestimmten Themen Links zusammenzustellen, er sich in der "Grauzone" befindet.

Ist es dann nicht an der Zeit, dass Politiker für KLARE VERHÄLTNISSE sorgen?
Sie sind von Haus aus Richter, wie ich entnehmen konnte. Richter sind in der Beweiswürdigung frei. Wie soll man als Pädagoge Jugendlichen ein Rechtsempfinden vermitteln, wenn derartige Fälle vom Wohl und Wehe eines Richters abhängen und der Jugendliche keine eindeutigen Hinweise bekommt, was zulässig oder verboten ist?
Liegt es an der Altersstruktur der Abgeordneten, weil vielleicht vielen der Umgang mit dem Comuter & Internet nicht so geläufig ist wie den Jugendlichen?
Sie sind im entsprechenden Ausschuss. Können Sie sich vorstellen, dieses Thema im Ausschuss anzuschneiden?
Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2012
Jörn Wunderlich
Sehr geehrte Frau ,

mit Hinweis auf die bereits erteilte Antwort an Herrn Löwe, dass es mir als Abgeordneten verweht ist, eine Rechtsberatung durchzuführen, erlaube ich mir zunächst folgenden Hinweis:

Auch richterliche Entscheidungen hängen nicht vom Wohl und Wehe des Richters ab, sondern werden auf der Grundlage bestehender Gesetze getroffen. Inwieweit diese mit der technischen Entwicklung konform gehen, liegt weder im Ermessen des Richters noch an der Altersstruktur der Abgeordneten.

Zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich ist der Anbieter einer Webseite mit Hyperlinks auf Webseiten Dritter von der sogenannten Störerhaftung nicht freigestellt.
Vereinfacht besagt diese: Wird auf rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann der Anbieter der Website auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Da sich Inhalte hinter Hyperlinks verändern können und der Anbieter einer Webseite auf jene keinen Einfluss hat, ist zumindest ein rechtssicheres Impressum unabdingbar. Entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte bieten dazu, teils auch Online in Form von Muster-Disclaimern, Beratung an.

Doch ist die rechtliche Ausgestaltung der Störerhaftung - der übrigens auch Suchmaschinenbetreiber unterliegen, sofern diese von dem Verweis auf rechtswidrige Informationen Kenntnis erlangen - abhängig vom konkreten Einzelfall. Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung gibt das Skript "Internetrecht" von Prof. Dr. Thomas Hoeren, das Sie ebenfalls leicht Online auffinden können. Unabhängig davon sollte die jugendpädagogische Arbeit nicht ohne medienrechtliche Einbindung, wie sie etwa von entsprechenden Bildungseinrichtungen geboten wird, erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
Ergänzung vom 10.05.2012
Sehr geehrte Frau ,

mit Hinweis auf die bereits erteilte Antwort an Herrn Löwe, dass es mir als Abgeordneten verwehrt ist, eine Rechtsberatung durchzuführen, erlaube ich mir zunächst folgenden Hinweis:

Auch richterliche Entscheidungen hängen nicht vom Wohl und Wehe des Richters ab, sondern werden auf der Grundlage bestehender Gesetze getroffen. Inwieweit diese mit der technischen Entwicklung konform gehen, liegt weder im Ermessen des Richters noch an der Altersstruktur der Abgeordneten.

Zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich ist der Anbieter einer Webseite mit Hyperlinks auf Webseiten Dritter von der sogenannten Störerhaftung nicht freigestellt.
Vereinfacht besagt diese: Wird auf rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann der Anbieter der Website auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Da sich Inhalte hinter Hyperlinks verändern können und der Anbieter einer Webseite auf jene keinen Einfluss hat, ist zumindest ein rechtssicheres Impressum unabdingbar. Entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte bieten dazu, teils auch Online in Form von Muster-Disclaimern, Beratung an.

Doch ist die rechtliche Ausgestaltung der Störerhaftung - der übrigens auch Suchmaschinenbetreiber unterliegen, sofern diese von dem Verweis auf rechtswidrige Informationen Kenntnis erlangen - abhängig vom konkreten Einzelfall. Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung gibt das Skript "Internetrecht" von Prof. Dr. Thomas Hoeren, das Sie ebenfalls leicht Online auffinden können. Unabhängig davon sollte die jugendpädagogische Arbeit nicht ohne medienrechtliche Einbindung, wie sie etwa von entsprechenden Bildungseinrichtungen geboten wird, erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
30.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

ich möchte mich auf diesem Wege mit einer sehr spezifischen Frage zum "Soziales" an Sie wenden.
Dazu eine kurze Schilderung des Sachverhaltes. Meine Frau ist nach langjähriger Berufspraxis nach ihrer zweiten Elternzeit nicht wieder in des Betrieb integriert worden Betreibsseitig). Nun bekommt sie ALG1 für 12 Monate. Bei der Beratung durch die zuständige Arge wurde der Übergang ALG1 zu ALG2 informativ erläutert. Dabei kam heraus, dass ich als Beamter des mittleren Dienstes zuviel verdiene, um bei meiner Frau Ansprüche gemäß ALG2 erwirken zu können. Das ist so gesehen nicht schlimm, jedoch ist die daraus folgende Konsequenz ziemlich niederschmetternd:

Warum müsssen sich meine Frau und meiner Kinder auf eigene Rechnung krankenversichern, von Rentenversicherung garnicht zu reden,wo sie doch, zwar ohne Leistungsbezug, jedoch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, denn die regelmäßige Meldung bei der zuständigen Arge bleibt Pflicht. Nur weil ich ein wenig zuviel bekomme werden wir als Familie schlechter gestellt. Einfach so, ohne Begründung.

Dieser Umstand wird unter dem Strich eine Mehrkostenbelastung von mehreren Hundert Euro in unser Buget reißen. Die Kontakte bei der Arge kennen das Problem und versicherten deren Weitergabe nach "Oben", aber es scheint gewollt zu sein, dass genau meine Personengruppe durch die Maschen fällt.
Somit wird der Wunsch nach Kindern hier bestraft, zumindest aus meiner Sicht. Ein kleine Änderung des Gesetzes würde reichen, aber das Problem wird verschwiegen...


Vielleicht findet sich eine Gelegenheit die Herren und Damen der Regierungsbank im Ausschuss Familie mal anzusprechen, um zu Erfahren, wie sie diese scheinbar gewollte Schikane von den immer so gern vorgezeigten, fleißigen Arbeitnehmern mit Kindern denn rechtfertigen.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, auch gern persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jörn Wunderlich
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2012
Jörn Wunderlich
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Problemschilderung an die zuständigen Mitglieder meiner Fraktion im Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales weitergeleitet.

Gegenwärtig ist es so, dass erst in dem Moment, in dem Sie aufgrund der erhöhten Beitragsleistungen selbst bedürftig werden, Leistungsansprüche nach dem SGB II entstehen. Das ist auch so von der Regierung gewollt, da Leistungen nur diejenigen bekommen sollen, welche im Bedarfsgemeinschaftskontext nicht über genügend eigene Mittel verfügen.

Kern des von Ihnen geschilderten Problems dürfte die fehlende Mitversicherung bei privat Versicherten sein. Von daher müsste ein Ziel sein, die Überführung der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Darüber hinaus fordert DIE LINKE schon seit Jahren eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, die für soziale Gerechtigkeit sorgt und die Krankenversicherung fit für die Zukunft macht. Dazu gehört, dass

* jeder Mensch Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung wird.
* alle Einkommensarten einbezogen werden: Alle, auch die heute privat Versicherten, zahlen entsprechend ihres Einkommens aus Löhnen, Honoraren sowie Miet-, Pacht- und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein.
* die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft wird: Der Beitrag richtet sich damit nach der finanziellen Leistungsfähigkeit: Wer wenig hat, zahlt also wenig, wer mehr hat, zahlt in absoluten Beträgen mehr.
* die Parität wieder hergestellt wird: Die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter.
* die private Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschafft wird: Die private Krankenversicherung wird auf Zusatzversicherungen beschränkt. Das in Europa einzigartige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird damit beendet.
Weniger als zehn Prozent, also fünf Prozent für die Versicherten und fünf Prozent für die Arbeitgeber, würden auf dieser neuen Basis ausreichen, um all das zu bezahlen, was heutzutage bezahlt wird. Praxisgebühr und Zuzahlungen könnten wieder abgeschafft werden. Eine umfassende Gesundheitsversorgung würde für alle Menschen gewährleistet.
Dafür waren jedoch bisher keine politischen Mehrheiten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen


Jörn Wunderlich
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Jörn Wunderlich
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.