Jörg Vogelsänger (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Jörg Vogelsänger
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
Landeslistenplatz
7, Brandenburg
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(...) Die allermeisten Bundestagsabgeordneten erzielen keine zusätzlichen Einkünfte, sondern leben ausschließlich von den "Diäten". Rund 80 Prozent der Abgeordneten üben keine bezahlte Nebentätigkeit aus. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jörg Vogelsänger
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Frage zum Thema Soziales
21.05.2008
Von:
und

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

leider müssen wir feststellen, dass Sie auf unsere Anfrage zur vorgesehenen erneuten Diätenerhöhung und sozialer Gerechtigkeit nicht geantwortet haben, sondern erneut auf die Beschlussgrundlagen verwiesen haben. Somit haben Sie in der gleichen Art geantwortet wie bereits auf unsere Anfragen vom 21. u. 15.11.07. Weshalb finden Sie diese vorgesehene Erhöhung nicht instinktlos und distanzieren sich nicht von so einer Mitnahmementalität? Die soziale Schieflage wird doch immer größer! Zum Glück gibt es aber auch in Ihrer Partei noch Bundestagsabgeordnete, die die Stimmung im Wahlkreis erhörten und somit diese Gesetzesvorlage zu Fall brachten. Meinen Sie nicht auch, dass eine Erhöhung der Diäten entsprechend der Rentenerhöhung und Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen angepasster wäre?
Wer sonst als die Bundestagsabgeordneten ("Volksvertreter") haben die Möglichkeit die entsprechenden Gesetze zu verabschieden? Herr Vogelsänger, auch viele Arbeitnehmer und Kleinunternehmer haben keinen 8-Stundentag und arbeiten sehr viele Stunden für sehr wenig Geld und verdienen für Sie die Diäten! Wir hätten von Ihnen mehr Gespür für diese Mitmenschen von erwartet. Wie die Situation der großen Mehrheit in Ihrem Wahlkreis Frankfurt Oder und Landkreis Oder-Spree ist ,hätten Sie wissen müssen. Mit Ihrer Haltung haben sie diesen Menschen vor den Kopf gestoßen! Es ist merkwürdig, dass SPD-Bundestagsmitglieder der alten Bundesländer diese Erhöhung erst zu Fall bringen mussten! Hoffentlich erkennen die Wähler in ihren Wahlkreisen aus welchem Grund Sie tatsächlich politisch tätig sind und ziehen die entsprechende Schlussfolgerung für die kommende Wahl 2009!

MfG

und
Antwort von Jörg Vogelsänger
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20.10.2008
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrte Familie ,

meinen Ihnen vorliegenden Antworten habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr vogelsänger ,

seit einigen wochen herrscht im Ortsverband Rüdersdorf Ot Herzfelde -B1/5 täglich ein verkehrschaos.es gibt nachweislich rückstaus bis zur abfahrt kienbaum und umgekehrt .
seit inbetriebnahme der müllumladestation und seit kurzem durch anfahren der müllverbrennungsanlage durch vattenvall hat sich die lage dramatisch verschlechtert .
als eigentümer des Hauses Herzfelde - hauptstrasse 58 (Bauherrengemeinschaft) bitte ich um auskunft wann endlich die - seit jahren im gespräch -geplante Umgehungstrasse herzfelde gebaut wird .eine entsprechende anfrage an das amt rüdersdorf ist erfolgt

mit freundlichen grüssen
k.
Antwort von Jörg Vogelsänger
1Empfehlung
29.05.2008
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr Paul,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich heute gern beantworten möchte.
Zuerst beschreiben Sie die tägliche Situation auf der B1/B5. Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass für die Beschilderung einschließlich der Ampelanlagen das zuständige Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland verantwortlich ist. Für die Ortsumgehung Herzfelde liegt seit dem 17.02.2004 ein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Realisierung muss innerhalb der Länderquote des Landes Brandenburg für die Bundesfernstraßen erfolgen. Hierfür setze ich mich gemeinsam mit der Region ein. Ihre Anfrage ist zusätzliche Bestätigung der dringlichen Notwendigkeit.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe jederzeit für eventuelle Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
03.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

mit Erstaunen habe ich Ihr Abstimmungsverhalten zur Kenntnis genommen.

Folgender Artikel,
www.spiegel.de
und der Aussage einiger CDU-Abgeordneter:
"Letztlich erscheint mir aber eine schrittweise Kapitalisierung bis zu 49,9 Prozent als der richtige Weg"
lassen bei mir große Zweifel aufkommen, ob Ihre Entscheidung im Interesse unserer Bürger lag.

Vielleicht können Sie mir Ihre Überlegungen etwas näher bringen.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jörg Vogelsänger
4Empfehlungen
24.06.2008
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der schrittweisen Kapitalisierung der Deutschen Bahn AG:

Am 30.Mai 2008 hat der Deutsche Bundestag den Börsengang der Deutschen Bahn beschlossen. Dieser Schritt schafft größtmögliche Sicherheit für den Bund, die Beschäftigten und natürlich auch die Bahnkunden.

Es wurden dabei drei wesentliche Ziele durchgesetzt:

Erstens: Die Bahnreform sichert den Einfluss des Bundes. Die Deutsche Bahn AG bleibt zu 100 Prozent im Bundesbesitz. Die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung, sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Der heutige Beschluss ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 Prozent an einer Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind. Im Umkehrschluss heißt das: 75,1 Prozent der Gesellschaft werden nicht privatisiert.

Private Investoren werden weder an der DB AG noch an den Infrastrukturunternehmen beteiligt. Dritte erhalten keinen Einfluss auf die Strategie des Konzerns. Der Bund wird so seiner im Grundgesetz festgelegten Infrastruktur- und Angebotsverantwortung auch in Zukunft vollständig nachkommen.

Zweitens: Die Bahnreform sichert ein attraktives Mobilitätsangebot. Die zusätzlichen Finanzmittel werden verwendet, um moderne Züge zu beschaffen, Bahnhöfe zu renovieren, das Schienennetz zu ertüchtigen und Engpässe auf den Strecken und an Knotenpunkten zu beseitigen. Wir bauen die Bahn so um, dass es auch in Zukunft sehr gute Leistungen zu bezahlbaren Preisen bietet.

Drittens: Die Bahnreform sichert Arbeitsplätze. Mit dem nun beschlossenen Modell wird der Konzernverbund gesichert. Die Arbeitsplätze im Unternehmen werden so für mindestens 15 weitere Jahre gesichert.

Entscheidend wird sein, weiteres Wachstum im Schienenverkehr zu ermöglichen
und die DB AG für die Herausforderungen des europäischen Wettbewerbs fit zu
machen. Mit dieser Strukturentscheidung liegt nun ein echtes Zukunftskonzept
für die Bahn auf dem Tisch.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.06.2008
Von:

Guten Tag Herr Vogelsänger,

In den letzten Wochen ist ja an unseren Tankstellen eine explusionsartig Entwicklung der Preise zu verzeichen. Nicht damit genug wird auch noch der Dieselpreis stark erhöht. Als Dieselfahrer ist man schon mit hohen Steuern bestrafft und jetzt auch noch mit höheren Dieselpreisen. Viele sind auf Dieselfahrzeug umgestiegen , weil zum Teil die Fahrzeuge weniger verbrauchen als Benziner und weil viele Kilometer gefahren werden müssen (eigentlich eine gute Einstellung für unsere Umwelt ,wenn man weniger verdracht als Benzinfahrzeuge !! ) . Viele Unternehmen haben Dieselfahrzeuge und was daraus resultieren wird : eine Erhöhung der Verkaufspreise in jeder Form. Offensichtlich scheint es der Politik nicht wirklich zu stören , da kein vorgehen gegen diese Preisentwicklung zuerkennen ist. Es ist ja nicht nur bei den Benzinpreisen so , es ist eigentlich überall zu finden . Die Preise werden in allen Lebenslagen ständig erhöht , aber im gleichen Anteil steigen nicht die Löhne und Renten. Wie soll sich das alles noch entwickeln ? Gehen wir Arbeiten um uns eigentlich nichts mehr Leisten zukönnen, weil alles teurer wird?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jörg Vogelsänger
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27.06.2008
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich gern heute beantworten möchte. Ich kann Ihre Sorge sehr gut verstehen. Auf die steigenden Energie- und Ölpreise sprechen mich viele Bürgerinnen und Bürger an. Wie alle anderen Experten wurde auch die Politik von der unwahrscheinlichen Beschleunigung des Preisanstiegs in den letzten Monaten überrascht. Sie sprechen insbesondere die hohen Ölpreise an.

Es weisen viele Anzeichen darauf hin, dass Spekulanten die ohnehin steigenden Weltmarktpreise zusätzlich anheizen. Deswegen wollen wir preistreibende Spekulationen erschweren. Das geht aber nur in internationaler Zusammenarbeit, da sich die Preise für Öl nicht an deutschen Börsen allein bilden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wird seinen Kollegen aus anderen Ländern verschiedene Vorschläge vorlegen. Dabei ist zum Beispiel auch denkbar, dass der Handel mit Öl in gewissem Umfang an reale Lieferungen oder höhere Werthinterlegungen gebunden wird. Dadurch wird der Handel mit "virtuellem" Öl begrenz, am Markt können sich Firmen aber weiterhin gegen steigende Preise absichern. Eine solche Begrenzung der Spekulation ist aber keine Frage von wenigen Tagen. Dazu brauchen wir internationale Vereinbarungen, so etwas funktioniert nicht als Schnellschuss.

Vielfach werde ich von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, warum die Energiepreise nicht gedeckelt oder genehmigungspflichtig gemacht werden können. Das mag sicherlich auf den ersten Blick einleuchten, ist aber keine Lösung. Wenn der Verkaufspreis von Öl, Gas oder Strom gedeckelt wird, steigen die Einfuhr- und Erzeugungspreise ja trotzdem weiter, zuerst werden dann die kleinen Wettbewerber wie zum Beispiel Stadtwerke aufgeben müssen. Übrig bleibt ein Monopol am Energiemarkt mit dauerhaft hohen Preisen. Und gegen steigende Weltmarktpreise hilft eine Genehmigungspflicht leider auch nicht. Eine andere Frage, die die Bürger in diesen Tagen bewegt ist die Ölpreisbindung für Erdgas. Diese Ölpreisbindung ist keine gesetzliche Regelung, sondern seit Jahrzehnten Teil privater internationaler Verträge. Übrigens ist dies in vielen Ländern so. In Ländern ohne Ölpreisbindung wie Großbritannien und den USA steigt der Gaspreis gerade im Winter sogar schneller als bei uns, weil einer hohen Nachfrage nur weniger Lieferländer gegenüberstehen, der Wettbewerb gering ist. Die privaten Verträge z.B. mit der russischen Gazprom wären auch nicht so einfach einseitig kündbar, denn bei Gaslieferungen herrscht internationale Warenverkehrs- und Vertragsfreiheit. Immerhin schützt uns die Ölpreisbindung vor einer "GAS-OPEC", die die Preise beliebig erhöhen könnte. Das Thema wird in der Großen Koalition eine wichtige Rolle spielen. Über die Entwicklung kann ich Sie gern auf dem Laufenden halten. Gern können Sie sich auch an eines meiner fünf Wahlkreisbüros wenden, falls Sie weitere Informationen benötigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

auf meine Frage vom 02.04.08 antworteten Sie unter anderen wie folgt:

In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: die Einsicht in die Erforderlichkeit besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem.

Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, verbliebene Skeptiker im Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen.

Was halten Sie von der Drucksache 16/8979 - als Gesetzentwurf, können Sie diesen Entwurf unterstützen oder starten Sie eine Gegeninitiative?

Für Ihre Antwort möchte ich mich schon im voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Peter
Antwort von Jörg Vogelsänger
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24.06.2008
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption. Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot–grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU sind jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger
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