Jörg Vogelsänger (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg Vogelsänger
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
Landeslistenplatz
7, Brandenburg
weitere Profile
(...) Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Busverkehr Oder-Spree GmbH, Fürstenwalde, Vorsitzender des Beirates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Oder-Spree, Beeskow, Mitglied des Kreistages

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, Beeskow, Mitglied der Regionalversammlung, ehrenamtlich

Stadt Erkner, Erkner, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Jörg Vogelsänger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

wie Sie sehen leben wir in einer schnelllebigen Zeit.
Gerade hat die CDU die ersten Gedanken zum Wahlkampf der Öffentlichkeit vorgestellt, unter anderen steht dort folgende Passage:
Für jüngere Straftäter sind schärfere Sanktionen geplant. Die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden ( www.spiegel.de ).

Welche Gefahren sehen Sie jetzt, für die demokratische Rechte in der BRD und ist dies nicht bereits ein Angriff auf unser GG.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jörg Vogelsänger
3Empfehlungen
24.06.2009
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr ,

in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 19.6. und dieser E-Mail:

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde.

Gerne nehme ich hierzu Stellung, wobei ich ein wenig ausholen muss, um die doch recht komplexen Zusammenhänge zu diesem sensiblen Thema deutlich machen zu können.

Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.

In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.

Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.

Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur - es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

1. "Löschen vor Sperren":

Die Regelung kodifiziert den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

2. Kontrolle der BKA-Liste:

Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

3. Datenschutz:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung:

Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.

5. Befristung:

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Für die SPD-Fraktion stellten wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
12.07.2009
Von:

Herr Vogelsänger,

am 07.10.2008 hatte ich Sie zur sog. Bahnreform befragt und geschrieben:

"Die Beispiele in Großbritannien und jüngst in Neuseeland zeigen in drastischer Weise, dass nach Privatisierungen heute die Staaten dort sowohl vor heruntergewirtschafteten Bahnen wie vor immensen Lasten für die öffentlichen Haushalte stehen." (als Zitat von www.bahn-fuer-alle.de)
Ihre Antwort lautete u.a.: …Das ist bei dem von Ihnen angeführten negativen Beispiel so nicht der Fall.

Ihr Parteigenosse und Verkehrsminister in Brandenburg, Reinhold Dellmann, sieht jetzt lt. moz (10.07.2009) die Ursachen für die Ausfälle und Pannen bei der Berliner S-Bahn in der Bundespolitik. Der Kurs der Bahnprivatisierung habe zu ungerechtfertigten Gewinnabführungen von dem Nahverkehrsbetrieb, an die Bahn-AG geführt - im vergangenen Jahr allein 58 Millionen Euro.

Sie hatten damals als glühender Verfechter der sog. Bahnreform alle warnenden und kritischen Stimmen weg gewischt und im Parlament für eine Privatisierung der DB gestimmt. Das Desaster allerdings, was wir nun bei der Berliner S-Bahn sehen und erleben müssen, ist die traurige Bilanz einer Politik, die Sie mit zu vertreten haben.

Wie sehen Sie dies nun einige Monate später und wie gehen Sie mit Ihrer Verantwortung um?

Antwort von Jörg Vogelsänger
3Empfehlungen
05.08.2009
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr ,

in meiner Antwort vom 15.10.2008 habe ich ausführlich zur Bahnpolitik und den Besonderheiten in Deutschland bezüglich der Bahnregionalisierung für den Nahverkehr Stellung genommen. Der Bund stellt den Ländern jährlich ca. 6,7 Mrd. Euro für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen zur Verfügung. Aufgabenträger für den schienengebundenen Nahverkehr sind die Länder. Damit sind die S-Bahn und Deutsche Bahn weiterhin in besonderer, aber nicht in alleiniger Verantwortung.

Die Situation bei der S-Bahn zeigt ein Grundproblem, welches bei vielen privaten und öffentlichen Unternehmen vorzufinden ist. Es wird vielfach Personal bis dahin abgebaut, dass die Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erledigt werden können. Das darf nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass mit dem Eisenbahnbundesamt ein unabhängiges Kontrollinstrument besteht.

Im Übrigen wurden in letzter Zeit auch Mängel bei einer Privatbahn festgestellt. Hier konnten diese Mängel schneller abgestellt werden. Engagiert wird dafür auch bei der Berliner S-Bahn nach dem Wechsel des Managements gearbeitet. Ein besonderer Dank gilt den 3.000 S-Bahn Mitarbeitern.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Knut Reuber-Tagesen
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Frage zum Thema Umwelt
24.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,
zuerst einmal: auch wir hier im Oderbruch sind vom CO2-Endlager betroffen. Also berührt mich die Frage von Herrn Janacek, gestellt am 23.06.2009, ebenfalls. Die Frage war doch deutlich geschrieben. Warum weichen Sie in Ihrer Antwort aus und beantworten diese nicht öffentlich? Wir möchten Ihre persönlich Meinung auf dieser Internetseite lesen. Daher nochmals: Wie stehen Sie zur CO2-Endlagerung in Beeskow und natürlich im Oderbruch?
Danke für Ihre Antwort im Voraus

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Frage zum Thema Arbeit
05.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS).
Meine Lebensgefährtin bekommt keine Lohnersatzleistungen da ich mit einigen "Euros" über den Satz verdiene. Wir hätten schon viele Arbeitsstellen haben können, aber leider nur mit besagten "Schein". Sind diese Menschen, Menschen 2. Klasse und haben das Recht auf Arbeit und Selbstverwirklichung verwirkt.
Ich sehe darin ein Verstoß gegen das Grundgesetz!
Nun meine Frage:
Warum bekommen nur Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen einen Vermittlungsgutschein?

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Vogelsänger,

welchen Stellenwert geben Sie in Ihrer politischen Arbeit unserer gegenwärtigen Demokratie gegenüber anderen politischen Entscheidungen wie Hartz IV, Boni - Zahlungen für Manager die die Krise verursacht haben (Finanzpolitik) ,Lissabon-Vertrag usw. ? Der Wähler kann nur noch alle 4 Jahre wählen und hat dann keinen Einfluss mehr, sondern muss den Machenschaften der Politik zusehen. Es ist doch höchste Zeit, dass in wirklich für das Volk wichtigen Fragen der Volksentscheid praktiziert wird wie z.B. zum Lissabonvertrag , Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan usw.

Ich erwarte mit Spannung Ihre Antwort.

MfG

Antwort von Jörg Vogelsänger
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14.09.2009
Jörg Vogelsänger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich gern beantworte.

Demokratie hat einen sehr hohen Stellenwert, auch für mich. In der Demokratie werden Volksvertreter gewählt, die sich nach einer Legislatur erneut zu Wahl stellen. Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in der Wahl auszudrücken, ob sie mit der Arbeit des Volksvertreters einverstanden waren oder nicht. Und jeder kann sich als Kandidatin oder Kandidat in Parteien oder Bürgerinitiativen in die Politik einbringen. Die direkte Mitsprache der Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide kann dies ergänzen. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, müssen diese auch für Bürgerentscheide gelten.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen (Mitarbeiter)
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