Jörg Rohde (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Jörg Rohde
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom-Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Angestellter der Siemens AG (z. Zt. ruhend)
Wahlkreis
Erlangen
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) Es ist Aufgabe der Bundesregierung, für eine angemessene medizinische Versorgung und Hilfsmittelausstattung der Erkrankten zu sorgen. Mit unserer Anfrage an die Bundesregierung haben wir die bestehenden Defizite benannt und darüber hinaus Vorschläge für ein modernes und nachhaltig finanziertes Gesundheitssytem gemacht. Leider hat sich bisher in diesem Bereich so gut wie nichts getan. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
10.12.2006
Von:

als fachsprecher behindertenpolitik, warum haben sie gegen das antidiskriminierungsgesetz gestimmt ? wo sehen sie unvereinbarkeiten mit ihrer einstellung?
Antwort von Jörg Rohde
1Empfehlung
15.12.2006
Jörg Rohde
Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Benachteiligungen müssen beseitigt und die Rechte von Minderheiten gestärkt werden. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich aber nicht nur per Gesetz verordnen. Er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Was wir brauchen ist eine Veränderung des Bewusstseins. Wir müssen eine Kultur des Miteinanders entwickeln, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Vielfalt und Unterschiedlichkeit nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden werden. Freiheit zu garantieren heißt, die Rechte von Minderheiten zu schützen. Es ist falsch zu glauben, das deutsche Recht habe vor Inkrafttreten des AGG keine Antidiskriminierungsvorschriften gekannt. So gibt es bspw. in allen Rechtsnormen rund 90 Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderungen, davon 13 im Arbeitsrecht. Das geltende Recht verbietet zudem in Art. 3 Abs. 3 GG dem Staat jede Form der Ungleichbehandlung wegen der in dieser Vorschrift angeführten absoluten Diskriminierungsverbote. Daraus ergibt sich zugleich eine Schutzpflicht des Staates, auch im Privatrechtsverkehr für die Beachtung dieser Wertungen zu sorgen. Minderheiten sind in Deutschland daher keineswegs schutzlos.

Die ersten Berichte über die Folgen des AGG lassen schlimmes befürchten: Arbeitgeber z.B. sortieren Medienberichten zufolge Bewerbungen von Menschen mit Behinderung von vornherein aus, weil sie fürchten, sich später nicht für einen anderen Bewerber entscheiden zu können, wenn sie einen Bewerber mit Handicap zunächst in die engere Wahl einbezogen haben. In diesem Fall hätte sich das als Schutzgesetz gedachte AGG bereits in ein Einstellungshindernis für Menschen mit Behinderung entpuppt. Im Gesetzgebungsverfahren waren das nur Befürchtungen, deretwegen ich dem Gesetz nicht zugestimmt habe
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Rohde,

ich richte mich mit meinem Anliegen an sie, da sie gelernter Informatiker sind, und dadurch vermutlich ein ausreichendes technisches Fachwissen zu diesem Thema vorweisen können.
Das deutsche Uhrheberrecht, besonders für Musik, ist meiner Ansicht nach durch den technischen Vortschritt überholt worden und sollte gründlich überdacht und reformiert werden. Jedermann kann heutzutage mit einem Computer multimediale Inhalte zusammenstellen und diese im Internet veröffentlichen. Dass dabei urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird, wird sich nur sehr schwer verhindern lassen. Ich denke jedoch, dass es durchaus auch viele Künstler gibt, die an einer solchen Verwendung ihrer Werke Interesse haben, da dies eigentlich auch kostenlose Werbung für sie darstellt. Doch es gibt für Musiker in Deutschland nur eine einzige Option, seine Werke urheberrechtlich schützen zu lassen: die Mitgliedschaft in der GEMA.
Laut einer GEMA-Eigenen Umfrage sind 20% der Mitglieder nicht mit ihrer Handlungsweise zufrieden. Weniger als ein Zehntel der GEMA-Mitglieder erhalten mehr als 70 % der ausschüttungsfähigen Summe, während über 90% der Mitglieder nur einen Bruchteil erhalten, wie aus einem Jahresbericht hervorgeht. Es bietet sich jedoch für sie keine andere vernünftige Möglichkeit ihre Rechte vertreten zu lassen. Die sogenannte GEMA-Vermutung stärkt die Monopolstellung noch weiter.
Ich hoffe, dass ihnen dieser Sachverhalt ebenso verbesserungswürdig erscheint wie mir, denn mit einer liberalisierung der Urheberrechtsverwaltung könnten sich auch Alternativen zur GEMA bilden, die eine freiere Verwendung der geschützten Werke erlauben würden, was dann im beidseitigen Interesse von Künstler und Käufer sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen,


Quellen:
www.gema.de
www.gema.de
Antwort von Jörg Rohde
bisher keineEmpfehlungen
22.01.2007
Jörg Rohde
Sehr geehrter Herr ,

das Urheberrecht gewährt den Urhebern in Bezug auf ihr Werk ein ausschließliches Nutzungsrecht und weist ihnen damit eine Monopolstellung zu. Dieses Monopol ist als Eigentumsrecht durch das Grundgesetz besonders geschützt. Grundsätzlich bedarf jede Nutzung eines geschützten Werkes der Zustimmung des Urhebers, bzw. desjenigen, der vom Urheber die Rechte erworben hat (z. B. Tonträgerhersteller). Eine dem Urheber ähnliche Rechtsstellung gewährt das Urheberrecht den ausübenden Künstlern (Sänger, Musiker, Schauspieler usw.). Auch ihre Darbietung darf ohne Zustimmung grundsätzlich nicht genutzt werden.

Eines der tragenden Prinzipien des Urheberrechts ist ferner, dass der Urheber für jede Nutzung seines Werkes Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Das gilt auch dort, wo das Gesetz zugunsten bestimmter Nutzungen Ausnahmen vom Urheberrecht macht. Diese Ausnahmen ermöglichen zwar eine Nutzung des Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers (z. B. die Anfertigung von Privatkopien). Gleichwohl steht dem Urheber auch in diesen Fällen eine angemessene Vergütung zu. Diese Vergütungsansprüche werden von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

Es gibt eine Vielzahl von Rechten, die die Urheber nicht selber wahrnehmen können, weil sie gar keinen Überblick darüber haben, wer zu welchem Anlass ihre Werke nutzt. Das gilt insbesondere für die öffentliche Wiedergabe von Musik z. B. auf Festen und Veranstaltungen oder die Aufführung durch Musikvereine. Diese Rechte übertragen die Urheber und die ausübenden Künstler deshalb zur Wahrnehmung auf die für ihre Werkart zuständige Verwertungsgesellschaft. Von besonderer Bedeutung ist GEMA, die die Rechte an Musikwerken wahrnimmt. Wer also ein Musikstück für einen bestimmten Zweck nutzen möchte, muss sich an die GEMA wenden und bei dieser um die Einräumung des notwendigen Rechtes bitten.

Weil das Urheberrecht bereits dem Urheber ein Monopol gewährt, haben auch die Verwertungsgesellschaften in Bezug auf die von ihnen wahrgenommenen Rechte ein Monopol. Das liegt in der Natur der Sache, weil ein Wettbewerb zwischen den Rechten an unterschiedlichen Werken nicht denkbar ist. Aus diesem Monopol folgt unter anderem, dass die Verwertungsgesellschaften jedem die gewünschten Nutzungsrechte gegen Zahlung einer Vergütung einräumen müssen. Die Verwertungsgesellschaften dürfen sich ihre Kunden also nicht aussuchen und niemanden abweisen.

Jedes Monopol birgt die Gefahr eines Missbrauchs. Auch die Verwertungsgesellschaften können ihr Monopol missbrauchen - sowohl zu Lasten der Urheber (z. B. durch unsachgemäße Verteilung der Einnahmen) als auch der Nutzer (z. B. durch unangemessene Tarife). Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzungsrechten, die ihnen zur Wahrnehmung übertragen worden sind, ordnungsgemäß umgehen. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck die Verwertungsgesellschaften unter staatliche Aufsicht gestellt. Diese Aufsicht fällt in die Zuständigkeit des Deutschen Patent- und Markenamtes (kurz: DPMA). Das DPMA überwacht von Amts wegen, dass die Verwertungsgesellschaften die Pflichten, die ihnen das Urheberrecht auferlegt, ordnungsgemäß erfüllen. Grundsätzlich gehört es dabei allerdings nicht zu den Aufgaben des DPMA, die Höhe von Vergütungsforderungen der Verwertungsgesellschaften im Einzelfall zu überprüfen. Für solche Fälle sieht das Urheberrecht ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren vor. Wenn ein Nutzer der Auffassung ist, dass eine Verwertungsgesellschaft auf der Grundlage eines an sich rechtmäßigen Tarifs die falsche Vergütung fordert, so ist das ein normaler Zivilrechtsstreit.

Ob die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in ihrer gegenwärtigen Form ausreicht, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Angesichts der Bedeutung, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bei allen möglichen Anlässen hat kann das auch nicht überraschen. Viele Bürger haben im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit (z. B. in Musikvereinen) Kontakt zu Verwertungsgesellschaften. Immer wieder stoßen die von den Verwertungsgesellschaften geltend gemachten Forderungen entweder im Grundsatz ("Warum ist die Nutzung geschützter Werke überhaupt vergütungspflichtig?") oder der Höhe nach ("Warum ist der jeweilige Tarif nicht niedriger?") auf Kritik.

Im Zuge der Veränderungen, die die digitale Technik für die Nutzung von Medien bedeutet, stehen auch die Verwertungsgesellschaften vor neuen Aufgaben. Nicht zwingend lassen sich die traditionellen Formen der Rechteverwaltung aus der analogen in die digitale Welt übertragen. Hier wird es in den kommenden Jahren möglicherweise erhebliche Veränderungen geben. In manchen Bereichen werden die Verwertungsgesellschaften vielleicht gar nicht mehr unbedingt notwendig sein, weil die Rechteinhaber ihre Rechte mit technischen Mitteln (digitales Rechtemanagement) selbst wahrnehmen können. Welchen Weg diese Entwicklung tatsächlich nimmt, bleibt freilich abzuwarten.

Die FDP sieht gegenwärtig keinen konkreten Anlass dafür, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen der Verwertungsgesellschaften grundsätzlich in Frage stellt und korrigiert. Gleichwohl ist es richtig, dass auch die Politik sich regelmäßig mit der Praxis der Verwertungsgesellschaften befasst. Die FDP begrüßt deshalb, dass die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" Ende Januar eine Sachverständigenanhörung zum Thema Verwertungsgesellschaften durchführt. Dabei wird es auch um die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften gehen.

Sprechen Sie mich gerne nochmal im Februar auf die Ergebnisse der Anhoerung in der Enquetekommission an.

Mit freundlichem Gruss

Joerg Rohde
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Frage zum Thema Senioren
09.01.2007
Von:

warum werden familienangehörige nicht mehr unterstützt, bei der betreuung?man wird hier in erlangen nur behindert.
Standard-Antwort von Jörg Rohde
1Empfehlung
17.01.2007
Jörg Rohde
Sehr geehrte Frau Rdomiselsky,

bitte schildern Sie mir Ihr Problem mit der Stadt Erlangen in einer meiner Sprechstunden im Wahlkreisbuero (bitte melden Sie sich unter 09131-9708131 telefonisch an) oder schicken Sie mir einen Brief mit Ihrer Kritik an der Stadt Erlangen an mein Wahlkreisbuero (Joerg Rohde MdB, Friedrich-List-Strasse 6, 91054 Erlangen). Ich werde dann schauen, ob wir eine Loesung fuer Ihre Wuensche finden.

Vielen Dank, mit freundlichem Gruss

Joerg Rohde
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Frage zum Thema Arbeit
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rohde,

mich beschäftigt schon seit längerer Zeit die Problematik "Mindestlohn",welche z. Z. etwas in den Hintergrund geraten ist,aber wieder aktuell werden wird.
Nach den bis jetzt zu diesem Thema geführten Diskussionen muss ich leider zu dem Ergebnis bzw. der Meinung kommen,dass (fast) alle Abgeordneten aller Parteien die Realität nicht kennen oder nicht kennen wollen.Was nutzt ein festgelegter Mindestlohn,wenn er a) nicht von Amtswegen auf Einhaltung überprüft und b) durch andere Regelungen/Tarifverträge ausgehebelt wird!
Beispiel:
Ich arbeite als Omnibusfahrer im Freistaat Bayern.Seit Mai 2005 ist der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (LBO-Tarif) für allgemeinverbindlich erklärt worden.Dies würde für mich einen Mindeststundenlohn von 10,74€ bedeuten.Als ich diesen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber einforderte (mein damaliger Stundenlohn war 8,50 €),wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert.Zu meiner Lohnnachforderung läuft noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht.Nach 8-wöchiger Arbeitslosigkeit habe ich seit Februar 2006 wieder einen Job als Omnibusfahrer,diesmal in einer Zeitarbeitsfirma.Von dieser Firma werde ich aber nicht nach dem allgemeinverbindlichen LBO-Tarifvertrag entlohnt,sondern nach deren gültigen Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 9,00€ (8,55 Tariflohn + 0,45€ außertarifliche Zulage).Auf diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde mir mitgeteilt,dass es eine staatliche Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge in Deutschland grundsätzlich nicht gibt.Eine Nichteinhaltung ist dementsprechend auch nicht mit Strafe oder Geldbuße bedroht.Können sie mir bitte ihre Meinung bzw. Einstellung zu dieser Problematik mitteilen, besonders auch, ob die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Grund dafür ist,weshalb tarifliche Lösungen bevorzugt werden sollen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jörg Rohde
1Empfehlung
01.02.2007
Jörg Rohde
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zu Mindestlöhnen und Tarifverträgen.

Für Ihr Arbeitsgerichtsverfahren wünsche ich Ihnen zunächst einmal alles Gute und viel Erfolg.

Ich freue mich auch, dass Sie wieder Arbeit als Omnibusfahrer gefunden haben, wenn auch zu einem etwas niedrigeren Lohn. Wenn Ihr Zeitarbeitsunternehmen einen gültigen Tarifvertrag abgeschlossen hat, dann gilt für Sie auch dieser Tarifvertrag und nicht der des Omnibusgewerbes. Das ist wohl rechtlich nicht zu beanstanden, aber ohne Kenntnis der Verträge kann ich Ihnen dazu keine verbindliche Auskunft geben.

Der Forderung nach Mindestlöhnen stehe ich eher kritisch gegenüber: Solange über vier Millionen Menschen in Deutschland keine Arbeit haben, sollte meiner Auffassung nach die bestehende Arbeit nicht gesetzlich verteuert werden. Die Hürde für Neueinstellungen würde damit erhöht, ein Personalabbau würde wahrscheinlicher. Ich bin der Auffassung, dass in jedem Fall Arbeit besser als Arbeitslosigkeit ist. In den Fällen, in denen der Lohn die Lebenshaltungskosten nicht deckt, muss über Lohnergänzungsleistungen nachgedacht werden. Meine oberste Prämisse lautet: Besser Arbeit finanzieren als Arbeitslosigkeit.

Als Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales muss ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen einen ständigen Spagat bewältigen: Wir müssen die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden in Einklang bringen. Das ist nicht immer leicht, aber alternativlos. Mindestlöhne erfüllen diesen Anspruch in meinen Augen nicht. Sie gefährden bestehende Arbeitsplätze und verhindern die Schaffung neuer Jobs. Mindestlöhne sollten somit weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitsuchenden sein. Sie führen zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen, insbesondere im gering qualifizierten Bereich. Und genau dort fehlen Arbeitsplätze. Die Einführung eines Mindestlohns hat unter anderem auch die negativen Effekte, dass mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden und die Schwarzarbeit zunehmen wird. Außerdem verteuern Mindestlöhne zwangsläufig auch Produkte und Dienstleistungen und schwächen dadurch die Konjunktur.

Für Kritik, weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen auch zukünftig gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruss

Jörg Rohde
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Frage zum Thema Gesundheit
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rohde,

wie stehen Sie zu diesem Konstrukt "Gesundheitsreform" und wie werden sie abstimmen ?
Als Mitarbeiter im Gesundheitswesen kann ich mich der Einschätzung des Ärztetages nur anschliessen, uns graut vor den Folgen :

"Der Abbau des deutschen Gesundheitswesens hat begonnen. Die große Koalition ist im Begriff, die leistungsfähigen Strukturen ärztlicher Versorgung zu zerschlagen, das Vertrauen der Patienten in die Medizin nachhaltig zu zerstören und die Beschäftigten im Gesundheitswesen auf Dauer zu demotivieren…. . Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird der Weg vorgezeichnet in einen Nationalen Gesundheitsdienst nach britischem Vorbild mit Wartelistenmedizin und Leistungsausschlüssen…. . Eine flächendeckende Versorgung der Patienten - bisher Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens - wird nach diesem Gesetz nicht mehr möglich sein. Das bisherige System ambulanter Versorgung wird zerschlagen und die bestehende chronische Unterfinanzierung von mehr als 30 Prozent weiter verschärft.” (Beschlussprotokoll des Außerordentlichen Deutschen Ärztetages am 24. Oktober 2006 in Berlin)

Ich möchte Sie eindringlich bitten, Ihrem Gewissen zu folgen, und diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
F.
Antwort von Jörg Rohde
bisher keineEmpfehlungen
29.01.2007
Jörg Rohde
Sehr geehrter Herr !

Die FDP lehnt den von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform insgesamt ab. Die FDP beteiligt sich deshalb auch nicht an gut gemeinten Korrekturen am Entwurf, sondern spricht sich für einen grundlegenden Neuanfang in der Gesundheitspolitik aus. Dieser ist auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes nicht möglich.

Die FDP fordert eine grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen: Sie muss Vorsorge für die demografische Entwicklung treffen und den Menschen einen hohen Freiheitsgrad bei gleichzeitigem lückenlosen Krankenversicherungsschutz für die allein nicht tragbaren finanziellen Folgen bei Erkrankung oder Behinderung garantieren. Sie muss den Arbeitsmarkt entlasten und damit auch die Voraussetzungen dafür schaffen, medizinischen Fortschritt weiter finanzieren zu können. Sie muss für ein hohes Maß an Effizienz, Transparenz und Qualität sorgen.

Die FDP spricht sich deshalb dafür aus:

  • die Arbeitgeberbeiträge dauerhaft von den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu entkoppeln, d. h. die Arbeitgeberbeiträge als Lohnbestandteil auszuzahlen,

  • echten Wettbewerb zuzulassen, und zwar sowohl auf der Seite der Leistungserbringer als auch auf der Seite der zu organisierenden Versicherer, das heißt: die Krankenversicherer sind Unternehmen, die mit optimierten Lösungen um ihre Kunden werben. Es gibt tarifliche und vertragliche Vielfalt mit zahlreichen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Versicherte und Patienten,

  • das per Gesetz verpflichtend abzusichernde Krankenversicherungspaket auf die medizinisch notwendigen Leistungen zu begrenzen. Die für notwendig erachtete Einkommensumverteilung gehört bei einem Systemwechsel ins Steuer- und Transfersystem ebenso wie die Finanzierung der aus familien- oder sozialpolitischen Gründen gewünschten Leistungen,

  • die Solidarität mit den Schwachen auf eine dauerhaft tragfähige Basis zu stellen durch Organisation der notwendigen finanziellen Unterstützung über das Steuer- und Transfersystem,

  • die Solidarität mit den nachwachsenden Generationen durch den Aufbau von Altersrückstellungen zu sichern und damit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu genügen.

Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD werde ich nicht zustimmen.

Mit freundlichem Gruss

Joerg Rohde
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Ihre Frage an Jörg Rohde
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